tüv küchenabnahme

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  • Der Gaskocher ist viel zu nach am Vorhang und der Kopfstütze für den Betrieb! Das mit dem TÜV ist dann Nebensache. Bau doch einfach einen Hitzeschutz drumrum. Also Blech.

    Wenn es wie so oft hier gar nicht um den Betrieb, sondern rein um die Zulassung geht, würde ich den einfach woanders hinstellen. Der ist ja sowieso lose als Ladung dabei.

  • Ja stelle doch mal bitte einen Topf drauf, und bedenke, das da auch mal Flammen neben bei heraus kommen können. Also Brandgefahr.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

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  • Hui, schon mal mit Gas gekocht? Bei halbwegs normaler Topfgröße kokelt das sofort.

    Mein Kartuschenkocher ist heute gekommen und ich habe eben "Anprobe" gemacht. Mein Küchenblock steht hinterm Beifahrersitz und der Kocher wird so installiert, dass die Kartuschenseite zum Beifahrersitz zeigt und die Bedienelemente zur Schiebetür. Somit ist erstens ein gewisser Abstand der Flamme zum Sitz gegeben und zweitens kann ich ihn nur bei geöffneter Schiebetür benutzen (was ich auch nur so vorhabe).
    An deiner Stelle würd ich den auch um 90 Grad drehen (die Flamme ist dann im Auto eher "hinten" und die Kartusche "vorne") und die Vorhänge nach hinten schieben. Vielleicht passt es dann eher.

    '96 T4 Multivan, '02 Trapo Syncro, '15 Audi S1 quattro, '90 Pajero V6 :idiot:


  • Wenn es wie so oft hier gar nicht um den Betrieb, sondern rein um die Zulassung geht, würde ich den einfach woanders hinstellen. Der ist ja sowieso lose als Ladung dabei.


    Man kann den Kocher auch "lose" mitführen, aber dann ist eine sicherer Aufstellort im Fahrzeug trotzdem notwendig:

    Zitat

    Die Kochmöglichkeit muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers erforderlich. In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt.

    http://www.tuev-nord.de/de/service-inf…mobile_3082.htm

    '96 T4 Multivan, '02 Trapo Syncro, '15 Audi S1 quattro, '90 Pajero V6 :idiot:

  • Der Gaskocher ...
    Der ist ja sowieso lose als Ladung dabei.

    NEIN!
    Die Kochstelle muss FEST montiert sein, um WoMo-Zulassungstauglich zu sein.
    Der Rest ist bestenfalls mangelnde Aufmerksamkeit, Unwissenheit oder auch "Wohlwollen" des Prüfers.

    LG, Screwi - jetzt OHNE Bulli -

  • NEIN!
    Die Kochstelle muss FEST montiert sein, um WoMo-Zulassungstauglich zu sein.
    Der Rest ist bestenfalls mangelnde Aufmerksamkeit, Unwissenheit oder auch "Wohlwollen" des Prüfers.

    Siehe mein Zitat vom TÜV Nord oben: Ich lese das so, dass es eine grundsätzliche Anforderung "Festmontage" gibt, aber Ausnahmen eben unter bestimmten Voraussetzungen legal sind.

    Kann natürlich auch eine regionale Besonderheit sein, aber auf jeden Fall kein illegales "Augenzudrücken".

    '96 T4 Multivan, '02 Trapo Syncro, '15 Audi S1 quattro, '90 Pajero V6 :idiot:

  • Mir gings erstmal nur um den TÜV. Die Gardine könnte man ja auch abmachen und den sitz ganz nach vorne schieben.so ist er gerade in der hintersten Position. Dann wäre da aber immernoch die plastikverkleidung von der b-Säule

  • Mir gings erstmal nur um den TÜV. Die Gardine könnte man ja auch abmachen und den sitz ganz nach vorne schieben.so ist er gerade in der hintersten Position. Dann wäre da aber immernoch die plastikverkleidung von der b-Säule


    moin!

    für eine DEFINITIVE Aussage bist du hier völlig falsch! Der einzigste der dir das beantworten kann, ist dein TÜV-Prüfer... und selbst der hat noch Ermessensspielraum.
    JEDE Aussage von hier (selbst wenn es ein TÜV-Prüfer ist) ist reine Glaskugel-Spekulation...

    Geh einfach zum TÜV und sprech mal vor. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, wenn man die Prüfer (am besten vorher) mit ins Boot nimmt - die beißen nicht :D


  • NEIN!
    Die Kochstelle muss FEST montiert sein, um WoMo-Zulassungstauglich zu sein.
    Der Rest ist bestenfalls mangelnde Aufmerksamkeit, Unwissenheit oder auch "Wohlwollen" des Prüfers.

    Das ist mir klar. Nur ist der oben gezeigte Kocher tatsächlich als Ladung dabei. Eine fest ins Fahrzeug installierte Gasanlage sieht gaaaaaanz anders aus! Das Problem ob der Prüfer den Kocher überhaupt akzeptiert ist wieder eine ganz andere Frage.

    Wie schon geschrieben: Wenn es um die Nutzung des Kochers geht ist das so viel zu gefährlich. Abhilfe schafft am sichersten ein Hitzeschutzblech und dann etwas Abstand zu brennbaren Gegenständen. Wahlweise hilft auch ein Blick in die Anleitung des Kochers. Da wird vermutlich sogar was von rundum 50cm oder so stehen! Die Anleitung hat natürlich zu gelten.


    @nomansland: Wenn es nur um die Zulassung geht und der Kocher nie genutzt werden soll, ist natürlich der TÜV-Prüfer entscheidend. Wobei ich wirklich bezweifel, dass irgendjemand diesen Abstand zu brennbaren Dingen erlaubt. Wenn man dann weiter noch keinen Zulassungsbetrug machen möchte muss der Küchenblock in der Form auch immer im Bus bleiben. Dann muss man widerum aufpassen, dass auch kein Gast bei Campen oder diesen Kocher jemals so betreibt. Ich bin zumindest davon ausgegangen, dass der Poster so einen Qatsch nicht vorhat. Damit bleibt die Sache unsicher und sollte geändert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von John_ACV (18. September 2013 um 12:13)

  • @John_ACV:

    natürlich sind die Abstände zu knapp - das bestreutet ja niemand :D
    Alles andere, Festeinbau oder nicht, etc. kann nur der TÜV-Prüfer vor Ort definitiv entscheiden....

  • Mein Kartuschenkocher ist heute gekommen und ich habe eben "Anprobe" gemacht. Mein Küchenblock steht hinterm Beifahrersitz und der Kocher wird so installiert, dass die Kartuschenseite zum Beifahrersitz zeigt und die Bedienelemente zur Schiebetür. Somit ist erstens ein gewisser Abstand der Flamme zum Sitz gegeben und zweitens kann ich ihn nur bei geöffneter Schiebetür benutzen (was ich auch nur so vorhabe).
    An deiner Stelle würd ich den auch um 90 Grad drehen (die Flamme ist dann im Auto eher "hinten" und die Kartusche "vorne") und die Vorhänge nach hinten schieben. Vielleicht passt es dann eher.


    @ Jimi: Hast du Bilder von deiner Küchenlösung? Genausowas schwebt mir nämlich auch vor. (Beifahrerseite, Kochen nur bei geöffneter Schiebetür)
    Danke.

    Grüße :thumbup: dragon1jim

  • Mir gings erstmal nur um den TÜV.

    Zu mir hat der TÜVer im Vorgespräch gesagt, dass ich auf ausreichenden Abstand zu Gardinen und Sitzen usw. achten soll. Ist ja auch logisch. TÜV-Prüfer sind ja in erster linie für die Sicherheit da und nicht nur zum checken ob irgendwas überhaupt eingebaut ist.
    Also auf Brandschutz, Standfestigkeit, Befestigung des Küchenblocks, Stabilität, etc... achten die natürlich auch.

    '96 T4 Multivan, '02 Trapo Syncro, '15 Audi S1 quattro, '90 Pajero V6 :idiot:

    Einmal editiert, zuletzt von Jimi (18. September 2013 um 13:08)

  • Hallo

    Oh Mann diese Steuergeizerei immer ,unserem Land geht es schlecht ,wir brauchen das Geld für "Strassen" und die Versicherungen nagen auch am Hungertuch , :D


    Gruß Maik

    mit Erdgas fahren und mit Pellets heizen :D

    Dachdeckerfachbetrieb-Bauklempnerei-Gerüstbau-Pelletöfen

    Wichtiger als das geschriebene zu lesen ,ist das gelesene verstehen ;)