Rauchgastrübung!?

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  • Hallo!
    War gerade bei der jährlichen Überprüfung, leider kein Pickerl bekommen :S
    Rauchgastrübung viel zu hoch!! Er raucht bei Vollgas a bisl weiss, aber nicht so schlimm. Kühlflüssigkeitsverlust gibt es auch nicht! Öl braucht er er max. einen halben Liter auf 5000km. Bj.99, 2,4 Diesel, 154000km. Was könnte das sein?? Ich kann doch derwegen nicht gleich den Motor tauschen ?(
    Der gemessene Wert war 2,0! 0,7 darf max. sein!?
    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von kurze (20. September 2013 um 14:59)

  • Hallo,

    was da schon helfen kann:

    1. mal eine lange Strecke auf die Autobahn gehen, dass da alles schön freibrennt

    2. tankts du Billig Sprit? Dann tank mal Shell V Power Diesel oder ARAL Ultimate.

    3. Kraftstoffzusätze: Z. B. von Liqui Moly

    4. Wenn es ganz schlimm daneben sein sollte. Ölwechsel

    5. Kraftsfofffilterwechsel

    6. Luftfilterwechsel

  • Zitat

    Ja, Kurzstreckenauto. Ist Förderbeginn prüfen grosser Aufwand?

    Nen bosch Service hat den diese Woche bei mir überprüft und eingestellt. Hat 65 Euro gekostet


    Sent from my pocket

    Mein Verbrauch

  • Hallo!
    War gerade bei der jährlichen Überprüfung, leider kein Pickerl bekommen :S
    Rauchgastrübung viel zu hoch!! Er raucht bei Vollgas a bisl weiss, aber nicht so schlimm. Kühlflüssigkeitsverlust gibt es auch nicht! Öl braucht er er max. einen halben Liter auf 5000km. Bj.99, 2,4 Diesel, 154000km. Was könnte das sein?? Ich kann doch derwegen nicht gleich den Motor tauschen ?(
    Der gemessene Wert war 2,0! 0,7 darf max. sein!?
    Danke!


    Grenzwert Trübung ist 2.0. Nicht 0,7.

  • Also 2,0 hat er eh gehabt!? Wo holen die Prüfer den Wert denn her? Schon arg, ich wollt schon den Motor generalüberholen X(

  • Also 2,0 hat er eh gehabt!? Aber vorne im Motorraum ist eine Plakette wo 0,7 draufsteht und der Prüfer meinte, dass is der höchst zul. Wert!?

  • Der Aufkleber ist für diese Leute völlig uninteressant.
    Die Grenzwerte der Trübung usw, steht in DEREN Unterlagen. Nicht im/am Wagen.

  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD)

    Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 m−1. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 m−1.

    Quelle 41. VO AU-Richtlinie

    Bei Fahrzeugen mit Diesel-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen nach gleichem Schema wie bei Otto-OBD-Fahrzeugen ab 2006 lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen. Somit kann die AU auch hier rein über einen nicht belegten Fehlerspeicher, bzw. bei ehemals sporadischen Fehlern mit dem konventionellen AU-Durchlauf der AU abgeschlossen werden. Analog zum Otto-Motor gilt auch hier, dass die AU als „nicht bestanden“ gilt, wenn zum Prüfzeitpunkt noch Fehler im Speicher abgelegt sind.

    Quelle:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasunte…und_ohne_OBD.29
    http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung

  • Ok, aber was bedeutet dann dieses 0,7? Die vom Öamtc meinen, das is der max. zul. Wert X(

    Der Hiasl vom ÖAMTC soll nicht meinen, sondern wissen. Ich muss denen auch jedes Mal den Paragrafen aufsagen, wenn die wieder mal meinen, meine Nebler/TFL Beschaltung wäre illegal. Zum Glück liegt in der Werkstatt der entsprechende Kodex.

    Zum Problem: Dem Prüfer klarmachen, dass der Wert zulässig ist und vorher schön warmfahren und ein paar mal ausblasen (beschleunigen und entsprechend hochdrehen, eventluell bergauf). Funktioniert bei mir immer, auch wenn ich beim ersten Freiblasen glaube, jemand fackelt hinter mir Autoreifen ab.

    Dann beschwerst du dich beim Stützpunktleiter, am Besten schriftlich, und lass dich für den Aufwand, trotz passenden Wertes noch mal antanzen zu müssen, entsprechend entschädigen, zB mit einem Gutschein für die nächste $57a Überprüfung.

    "Once is error, twice is jazz"

    Einmal editiert, zuletzt von LLcoolK (1. Oktober 2013 um 16:49)

  • Meine Güte, hier wird ja wieder Mist geschrieben.

    Natürlich gilt der Wert im quadratischen Feld des Typenschildes.

    Da ist der Prüfer wohl gut informiert und im Recht.

    Gruß

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