Hallo zusammen,
weiss jemand ob es erlaubt ist an der Karosserie zu nieten??
Folgendes problem habe ich gerade:
Am Auto meines Bruders war ein kleines Rostloch am Boden, um einen Gummistopfen herum. Dadurch hat er keine HU bekommen.
Da ich nach längerer Krankheit und zwei OP's gerade erst mit wiedereingliederung zu Arbeiten begonnen habe, und ja noch Krankgeschrieben bin. Wollte ich ich nicht unters alte Auto meines Bruders liegen und schweissen. Daher hab ich ihm ein stück V2A Blech in die hand gedrückt, welches mein Bruder dann mit Karosseriekleber und Blindnieten über das kleine Loch gemacht hat.
Gestern war dann Nachprüfung beim Tüv, gab keine Plakette weil es an Selbsttragenden Karosserien verboten wäre Bleche einzunieten
Verstehe das jetzt nicht so ganz. Ich habe früher bei EvoBus gearbeitet, das ist die Omnibussparte von Daimler. Ich war dort als Karosseriespengler im Omnibusrohbau eingesetzt. Ich habe hauptsächlich Busse der Daimlermarke SETRA gebaut, welche früher Kässbohrer hiessen. SETRA heisst Selbsttragend, eine erfindung von Kässbohrer die nach dem Krieg den ersten Omnibus mit Selbsttragender Karosserie gebaut haben. Jedenfalls wurde an diesen Bussen viel genietet und auch geklebt Z.b beim kleinsten Modell S309 wurden die kompletten Seitenwände (aus Alu) mit Doppelklebeband auf den Rahmen der aus Alu (oberer teil) und Stahl (unterer Teil des Fahrgestells) gemischt verschraubt war, geklebt und genietet. Auch der komplette Heckbereich bekam eine GFK Hülle auf den Rahmen geklebt/genietet
Also kann es doch nicht verboten sein an einer selbsttragenden Karosserie zu nieten wenn Hersteller wie Daimler Busse so zugelassen bekommen
Weiss da jemand wie es rein rechtlich mit Nieten an Karosserien aussieht?
Wir werden das Löchle jetzt zwar schon Schweissen damit der Tüv seine ruhe hat. Möchte allerdings wirklich wissen ob der Tüvinschenjör recht hatte
An dem alten Opel meines Bruders hätte das genietete Blech sicher keine rolle gespielt, war vermutlich sowieso der letzte Tüv für die alte Kiste
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