Anhänger mit 100 km/h

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  • Hallo,

    ich habe eine Verständnisfrage.
    Wenn ich einen 750kg Anhänger mit 100 km/h fahren möchte,
    muss ich folgendes erfüllen:

    Ges. Gew. < 3500kg
    Leermasse > 2250kg
    Anhängelast ungebremst 750 kg
    ABS vorhanden

    Da mein Leergewicht jetzt aber 1881 - 2095 kg beträgt darf der Anhänger dann nur noch
    max. 628,5 kg schwer sein um 100 km/h fahren zu dürfen?
    Oder muss ich den dann auch mit 80 km/h fahren?

    In wie weit bekomme ich den Bus auf 2250 kg Leermasse?

    Oder ist es mit einem T4 Bus unmöglich einen ungebremsten 750 kg Anhänger mit 100 km/h zu fahren?

    Vielen Dank
    Viele Grüße
    Carsten

  • ah top, das beantwortet meine Frage.

    Dann kann ich das also so machen ;)

    Sehr schön vielen Dank

    der berechnet:
    maximale Gewicht Anhänger
    - ungebremst
    - und/oder ohne hydraulische Stoßdämpfer

    629 kg

    D.h. so schwer darf der 750 kg Anhänger dann maximal sein oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von greech (21. Februar 2015 um 22:34)

  • Nein, der Anhänger darf max 629kg eingetragen haben UND max so schwer sein.
    Zumindest ist das mein derzeitiger Wissensstand...


    Richtig ... wenn der Anhänger aktuell 750kg zGG eingetragen hat, dann muss er vom TÜV auf die errechneten 629kg abgelastet werden. :prof:

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Für einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse müßte das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht 2250 kg sondern 2500 kg sein.
    Das schaffen wohl die wenigsten T4.

    Mit Wohnkabine drauf hab ich 2550 kg. Deshalb hat unser Moppedanhänger auch 100er Zulassung. 8)

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • Mein DEKRA Mann hats nich gemacht, meinen Wowa darf ich mit 100 km/h hinterher schleifen meinen Schleppheimer nich. Ablasten wollte er nicht. Den Bootstrailer hingegen wieder schon da er nur zul.ges. Gew. von 350kg hat.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • Das ist auch nicht vergleichbar ..... ein WoWa hat idR eine so geringe Zuladung, da kann man einfach nichts mehr ablasten. Bei einem reinen Transportanhänger ist das etwas VÖLLIG anderes, denn da entspricht die mögliche Zuladung idR einem Vielfachen des Leergewichts --- da fallen die paar kg Ablastung gar nicht großartig in's Gewicht.

    Unser Pferdeanhänger wurde "mal eben so" von 2400kg auf 2000kg zGG abgelastet: War überhaupt kein Thema.

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Nee Kala..... der Wowa hat ne 100 wegen dem gebremsten gedämpften Fahrwerk der Schleppheimer (750kg ungebremster offener Kasten) hingegen wollte er nich ablasten. Die hamm da für alles iwie so Koeffizienten mit denen die das Rechnen.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • Aaaah ja ... ok ... das verstehe wer will. :huh:

    Aber wie greech bereits schrieb: Wahrscheinlich muss man nur lange genug von Prüfer zu Prüfer rennen, bis man einen findet der's macht. ^^

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Bei den Daten des Zugfahrzeugs ist es eindeutig, dass die eingetragenen Werte als Basisdaten heran gezogen werden.

    Aber was wird denn zur Ermittlung des Anhängergewichts verwendet?
    Das tatsächliche Gewicht oder das eingetragene zulässige Gesamtgewicht?

    Irgendwie konnte ich das so nicht erkennen?
    Wo steht das?

    Der Text der 9.Ausnahmeverordnung zur StVO läßt die Beantwortung dieser Fragen offen und ist nicht eindeutig zu verstehen.

    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (22. Februar 2015 um 12:22)

  • Hallo,

    Zudem dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein um die 100km/h-Freigabe zu bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel


    Gesendet von iPad mit Tapatalk

  • Zudem dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein um die 100km/h-Freigabe zu bekommen.


    Ja ja ... und wenigstens den Geschwindigkeitsindex L (120km/h) tragen
    aber das steht ja auch ganz unten in dem verlinkten Berechnungshilfsmittel ;)

    und wenn das alles nicht mehr zutrifft, dann gilt die Ausnahmeverordnung automatisch nicht mehr und auch mit einem 100km/h Anhänger darf nur noch 80 gefahren werden.
    Ob das schon mal jemand kontrolliert hat :kratz:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (22. Februar 2015 um 12:37)

  • Es gilt immer das zulässige Gesamtgewicht.


    Das ist die Interpretation der DEKRA.
    In der Ausnahmeverordnung steht aber nicht davon. :!:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich komme hier nicht ganz raus ,um was es geht . Warum soll ein 750 kg Anhänger keine 100 KM Zulassung bekommen .
    1. Antischlinger Kupplung
    2. Stoßdämpfer
    3 . Reifen nicht älter als 6 Jahre
    4. Das Gewicht vom Zugfahrzeug reicht dicke aus .Der richtige Geschwindigkeit Index wird vor raus gesetzt .

    In unserer Firma haben sie jetzt beim 3 TÜV gemerkt , das alle unsere Anhänger keine Stoßdämpfer haben .Also wurden erst mal 50 Stoßdämpfer bestellt und eingebaut .
    Obwohl die Anhänger alle 100 km Zulassung haben , von Anfang an 8) .

    Fahrzeuge mit 4X4 :
    Vw T4 Doka syncro 2,5 TDI : Steigfähigkeit 60% / 30,96 Grad
    Unimog 421 : Steigfähigkeit 100% / 45 Grad
    Mercedes Sprinter Iglhaut : Theoretische Steigfähigkeit 150 % /56,31 Grad

    Vw T5 4Motion

    Opel Mokka 4x4