Kulanter TÜV Prüfer in Hamburg, Kreis Pinneberg oder Lüneburg gesucht

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  • Hallo zusammen,
    meine Freundin und ich haben uns am Montag Bumblebee von Dokafun gekauft. Bumblebee ist noch nackt und wird jetzt ausgebaut. Momentan ist er noch als LKW zugelassen, soll allerdings als WoMo umgeschlüsselt werden und zudem sollen hinten 3 Sitzplätze auf der Schlafbank eingetragen werden. Das ist deshalb nicht ganz einfach, da Bumblebee ursprünglich ein Kastenwagen war und man deshalb keine Dreipunktgurte an der C-Säule befestigen darf. Es soll aber möglich sein beim WoMo drei Beckengurte nachzurüsten und diese dann eintragen zu lassen. Das möchte ich aber vorher mit nem netten Prüfer besprechen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Zudem möchte ich mit dem Prüfer den Rest des Ausbaus besprechen, um gegebenenfalls nochmal etwas am Plan zu verändern.
    Kennt jemand in Lüneburg, Hamburg oder Kreis Pinneberg einen netten und kulanten Prüfer?
    Viele Dank für die Hilfe!
    Chris

  • Ja das meine ich. Kulant ist das falsche Wort. Ich möchte nur mit ihm über das ganze normal und freundlich reden können, sodass er bei 3 Beckengurten nicht gleich sagt, ne mach ich nicht. ;) Ich möchte halt gerne die 3 Sitzplätze mit Beckengurten und die Umschlüsselung von LKW auf WoMo. :)

  • Hy Chris,

    wir haben ja schon PN-kontakt, aber noch für alle.

    Wenn das die Gesetzeslage nicht hergibt, macht das keiner. Ich glaube die käuflichen Prüfer für "problem-eintragungen" wurden inzwischen aussortiert.

    Einen "guten" Prüfer zeichnet aus, daß dieser die Gesetzes-Lage kennt, auch deren Lücken und dann Risiken wohlwollend abwägt.

    Bei Beckengurten ist das (glaube ich) baujahrabhängig.

  • Ja also zum Thema Beckengurte:
    In den Aufbaurichtlinien von VW steht, dass das technisch möglich und zulässig ist. Auf Nachfrage hat der Ingenieur von VW Nutzfahrzeuge User Allstar geschrieben, dass VW den Einbau von Beckengurten nicht empfiehlt, da es nicht den modernen Standards entspräche. Empfehlen bedeutet ja aber nicht, dass es nicht erlaubt ist. Zudem hat mein Bulli nicht mal Airbags, weil er dafür zu alt ist. Von daher zieht das Argument, Beckengurte entsprächen den modernen Standards nicht, ohnehin nicht. Ich will von dem Prüfer nicht, dass er das Gesetz übergeht, sondern, dass er nicht sagt, dass Beckengurte bei WoMos nicht den modernen Standards entsprechen und er es deshalb nicht einträgt. Versteht ihr was ich meine?

  • Moin moin,
    dann macht um Bad Oldesloe einen großen Bogen: denn dort gibt es einen ausgesprochen "weitsichtigen" Prüfer.
    Der erkennt sogar durch das Glas der Blinkerleuchte, dass bei der Glühlampe der gelbe Farbstoff abgeplatzt sei - EM (erheblicher Mangel) !!!!!!!
    Glühlampe zuhause ausgebaut: Eine Fehlstelle von etwa 3 x 4mm in unmittelbarer Nähe des Lampensockels.

    Der kann auch per Schätzung feststellen, dass das Abblendlicht zu hoch eingestellt sei - erheblicher Mangel. Die Einstellung wird demnächst in einer freien Werkstatt kontrolliert.

    Der erkennt nicht an, dass bei vorschriftsmäßig funktionierenden Bremsen die Bremsverschleißanzeige kontinuierlich leuchtet aufgrund eines seit 7 Jahren bestehenden Kabelbruchs der Fühlerleitung vorne links (typischer T4-Fehler) - erheblicher Mangel.
    Sein Kommentar: Was eingebaut ist, muss auch funktionieren, keine Diskussion möglich!
    Da prüft demnächst die freie Werkstatt alle Bremsbeläge, die erst vor 18.000 km in VW-Vertragswerkstatt montiert worden sind. Bei den danach durchgeführten Hauptuntersuchungen gab es keine Mängelanzeige bezüglich der Verschleißanzeige!!!

    Hoffentlich kommt in diese freie Werkstatt nun ein "verständnisvollerer" Prüfer für die Nachprüfung.

    Gruß quabi

  • Das sind aber auch alles Mängel die vor der HU schnell und einfach vorab zu prüfen und abzustellen gewesen wären, Lichttest sollte standardmäßig dazu gehören, und die Verschleissanzeige lässt sich in 1 Min rauscodieren, wenn man schon seit 7 Jahren zu faul ist das zu reparieren.

  • Hi.
    Auch wenn deine Überschrift etwas verwirrend klingt und anderes vermuten lässt, kann ich dir nur raten,
    deinen geplanten Umbau mit, wenn nötig mehreren Prüfern, vorab durchzusprechen.

    Dabei lernt man die Prüfer kennen und weiß daher wie die ticken.

    Nach dem du das gemacht hast, hast ein eigenes Bild von dem jeweiligen Prüfer. Der Prüfer, der dir bei deinem Vorstellungen am weitesten,
    selbstverständlich im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegen kommt, mit den würde ich den Umbau genauer besprechen und

    (Tipp am Rande) -> direkt schriftlich im Beisein des Prüfers die Ergebnisse des Gesprächs notieren.

    Wir haben das bei unseren vielen Umbauten genau so gemacht und wenn man sich an die Hinweise hält, klappt das dann auch bei der Abnahme.

    Kenne leider keinen Prüfer in der Nähe von Hamburg, der als Dipl. Ing noch einen A...h in der Hose hat, den ich dir raten könnte.
    Ich würde den Womo Ausbau auch kurz mit Pio: hier aus dem Forum abstimmen.
    Da weißt du schon vorher was geht und was nicht.

    mfg Frank
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    3 Mal editiert, zuletzt von FWB Group (12. April 2015 um 20:21)

  • Hi,

    gute bis sehr gute Erfahrungen hab ich mit der TÜV Niederlassung Kieler Strasse und Harburg gemacht, Kompetent, freundlich und konstruktive wobei ich "offensichtliche" Mängel natürlich vorher behebe ...

    Gruß Frank

  • Das sind aber auch alles Mängel die vor der HU schnell und einfach vorab zu prüfen und abzustellen gewesen wären, Lichttest sollte standardmäßig dazu gehören, und die Verschleissanzeige lässt sich in 1 Min rauscodieren, wenn man schon seit 7 Jahren zu faul ist das zu reparieren.

    @ Marlboro Man

    1) Zu der Bremsbelagverschleißanzeige: Was heißt hier zu faul?? Ich sehe keine Notwendigkeit, eine gebrochene Fühlerleitung zu reparieren - das Piepen hat mich nie gestört. Das Rauscodieren ist sicher möglich, erfordert aber das entsprechende Werkzeug, welches ich nicht besitze. Die Bremsbeläge sind in Ordnung, das ist vorher von mir geprüft worden! Im übrigen ist ein Kabelbruch und damit ein dauerhaftes Leuchten der Anzeige nach Meinung vieler Foris nicht zwingend ein erheblicher Mangel - auch nicht nach Meinung meiner Werkstatt. Und bisher gab es bei diesem Sachstand ja auch bei keiner der vorangegangenen HU einen Mängelbericht - auch keine geringe Mängel. Die Entscheidung des Prüfers ist in so einem Fall halt immer auch eine Ermessenssache! Die Ergebnisse der Prüfung der Bremswirkung war über jeden Zweifel erhaben!! Aber ich werde die Anzeige nach erfolgter Nachuntersuchung in Verbindung mit dem Werkstattaufenthalt elektrisch stilllegen; so faul bin ich also denn doch nicht!

    2) Wer kontrolliert schon vor der HU die 100%ige Vollständigkeit des gelben Lacks auf den vorderen Blinkerlampen?? Oder wer kann das Fehlen des gelben Lacks von einer Fläche 3 x 4mm von Außen durch das Blinkerglas zweifelsfrei erkennen?? Und ist so eine m. E. kleine Fehlstelle ein EM (erheblicher Mangel)? Ich zweifle stark!!

    3) Wer sagt Dir, dass die Einstellung der Scheinwerfer vor der HU nicht geprüft worden ist?? Und wenn die Einstellung der Scheinwerfer bei der HU kontrolliert wird, dann erwarte ich eine richtige Prüfung und keine nach Gutdünken!

    Gruß quabi

  • @ Marlboro Man

    1) Zu der Bremsbelagverschleißanzeige: Was heißt hier zu faul?? Ich sehe keine Notwendigkeit, eine gebrochene Fühlerleitung zu reparieren - das Piepen hat mich nie gestört. Das Rauscodieren ist sicher möglich, erfordert aber das entsprechende Werkzeug, welches ich nicht besitze. Die Bremsbeläge sind in Ordnung, das ist vorher von mir geprüft worden! Im übrigen ist ein Kabelbruch und damit ein dauerhaftes Leuchten der Anzeige nach Meinung vieler Foris nicht zwingend ein erheblicher Mangel - auch nicht nach Meinung meiner Werkstatt. Und bisher gab es bei diesem Sachstand ja auch bei keiner der vorangegangenen HU einen Mängelbericht - auch keine geringe Mängel. Die Entscheidung des Prüfers ist in so einem Fall halt immer auch eine Ermessenssache! Die Ergebnisse der Prüfung der Bremswirkung war über jeden Zweifel erhaben!! Aber ich werde die Anzeige nach erfolgter Nachuntersuchung in Verbindung mit dem Werkstattaufenthalt elektrisch stilllegen; so faul bin ich also denn doch nicht!

    2) Wer kontrolliert schon vor der HU die 100%ige Vollständigkeit des gelben Lacks auf den vorderen Blinkerlampen?? Oder wer kann das Fehlen des gelben Lacks von einer Fläche 3 x 4mm von Außen durch das Blinkerglas zweifelsfrei erkennen?? Und ist so eine m. E. kleine Fehlstelle ein EM (erheblicher Mangel)? Ich zweifle stark!!

    3) Wer sagt Dir, dass die Einstellung der Scheinwerfer vor der HU nicht geprüft worden ist?? Und wenn die Einstellung der Scheinwerfer bei der HU kontrolliert wird, dann erwarte ich eine richtige Prüfung und keine nach Gutdünken!

    Gruß quabi


    Nicht immer über die Prüfer meckern. Sicher haben die einen gewissen Spielraum, aber aus Erfahrung weiß ich das viele eine immense Angst vor Kontrollen haben. In meinem Betrieb werden in der Saison ca 10-15 Wohnwagen pro Woche von TÜV und Dekra geprüft. Da tauchen dann auch schonmal Kontrolleure von anderen Prüfdiensten auf und kontrollieren nach. Und wehe es wurde was übersehen. Das zieht für den Betroffenen Prüfer direkt Ärger nach sich.
    Außerdem haben die bei den meisten Sachen gar keine Möglichkeit mehr zwischen EM und GM zu entscheiden . Das macht das Programm von alleine. Ein nicht funktionierender oder in falscher Farbe leuchtender Blinker ist ein EM.
    Unterschiedlich helle Rücklichtbirnen ebenso. Eine defekte Rücklichtbirnen dagegen nur ein GM. Das ist so im Programm. Und das ist keine Erfindung der Prüfer , sondern der Gesetzgeber legt das Fest. Ebenso das mit der Verschleissanzeige. Da geht es nicht um , bremst doch trotzdem. Ganz allein die rote Warnleuchte ist entscheidend. Rot heißt wichtig, und somit fällst du durch. Dem Prüfer ist der Grund egal. Klebt der dir trotzdem eine Plakette und wird kontrolliert, hat er ein arges Problem.
    So hast du das Problem, und das ist ihm allemal lieber.


    Zum Thema vom TS .Alle Pkw müssen ab 2004 auf allen Sitzplätzen 3 Punktgurte haben. Bei Zulassung als Reisemobil dürfen noch Beckengurte verbaut werden . Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Umschreibung, sondern der Tag der Erstzulassung

    Warum soll ich laufen ? Ich hab doch 4 gesunde Reifen !

    http://www.caravan-langenfeld.de

    2 Mal editiert, zuletzt von PeZe (12. April 2015 um 20:39) aus folgendem Grund: quote repariert

  • Pio:

    Zum Thema vom TS .Alle Pkw müssen ab 2004 auf allen Sitzplätzen 3 Punktgurte haben. Bei Zulassung als Reisemobil dürfen noch Beckengurte verbaut werden . Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Umschreibung, sondern der Tag der Erstzulassung

    Soweit bin ich auch schon gekommen. Worauf ich bisher aber keine Infos ausfindig machen konnte ist folgendes:

    Beim Kastenwagen sind ja B- und C-Säule nicht für die Aufnahme von Dreipunktgurten zugelassen, da sie mit den Seitenwänden nur verklebt und nicht verschweisst sind. Als keine Dreipunktgurte im Kastenwagen hinten. Soweit klar.
    Aber wie sieht es beim Kastenwagen mit den unteren Gurtaufnahmen aus. Sind die zulässig für die Montage von Beckengurten? Dann könnte nämlich ein zum Womo umgeschriebener Kastenwagen hinten eine Caravelle- oder eine MV-Bank mit insgesamt drei Beckengurten zugelassen bekommen.
    Weiss hier jemand, ob das zulässig/von VW freigegeben ist?
    Ich habe diese Frage schon an VW-Nutzfahrzeuge gestellt, aber nur eine extrem ausweichende Antwort bekommen: Sie würden Beckengurten abraten , da sie nicht dem aktuellen Sicherheitsstand entsprächen und es gäbe ja auch genügend Zubehörbänke mir integrierten Dreipunktgurten. Eine konkrete Aussage, ob die unteren Gurtaufnahmen für Beckengurte zulässig sind (oder auch nicht) hat mir VW nicht gegeben ?( .

    Gruß aus Hamburg
    Torsten

    Einmal editiert, zuletzt von Allstar (13. April 2015 um 21:33)