da mann ja auf grund des forums vorgebildet ist:
FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart (PKW, LKW, WoMo) halten !
war ich heute mit nem kollegen in tuehringen der einen steuerbescheid als pkw bekommen hat, obwohl im fz schein lkw steht, mit seinem t4 lr 5 sitzer beim finanzamt zum vorfuehren des fahrzeuges. wohlweislich das kraftfahrzeugsteuergesetz vom 05.12.2012 ausgedruckt mit dabei
als die nachfrage der finanzbeamtin ob der bus mehr als 3 sitze hat mit ja beantwortet wurde folgenden aussage:
" dann koennen wir uns die besichtigung sparen das ist ein pkw"
gequaeltes laecheln des kollegen und der verweis auf §2 des kraftfahrzeugsteuergesetz in der fassung vom 05.12.2012 wurde widerlegt mit der aussage:
"wir haben unsere eigenen richtlinien an die wir uns halten"
die dame war nicht dazu zu bewegen das fz anzuschauen und das ganze ging soweit das der kollege nach ihrem vorgesetzten verlangte, falls dieser wie immer nicht zu sprechen war jemanden der den widerspruch und die dienstaufsichtsbeschwerde niederschreibt und entgegennimmt. dann kam etwas bewegung in die sache und der bus wurde doch angeschaut. wie immer die uebliche einwaende:
- keine trennwand, keine verblechten fenster, mehr als 3 sitzplaetze bla bla bla
auf die frage wo das steht, das dies einen lkw ausmacht "wir haben da unsere anweisungen", dann geben sie mir das mal schriftlich, noeee das muss ich nicht.
kollege darauf: und ich habe ihnen mal die arbeitsgrundlage für sachverstaendigen zur aenderung der am fahrzeug und betriebserlaubnis nach §19 StVZO mitgebracht. " vorschriften und richtlinien insbesondere §§ 30, 35b, 42 Abs. 3, 47, 47a"
dort steht unter: aenderung der fahrzeugart PKW Kombi in LKW:
- festigkeitsnachweis
nicht zu erbringen, da am fz nichts geaendert
- ladeflaeche
muss groesser als die flaeche zur personenbefoerderung sein
das verhaeltniss laderum zu fahrgastraum betraegt das 1,05 fache, somit forderung groesser 50% erfuellt
- sitze
ggf muessen von hinten beginnend soviel sitze ausgebaut werden bis die forderung ladeflaeche groesser 50% dauerhaft erfuellt wird
befestigungspunkte unbrauchbar machen. hier wurden auf anregung von axelb nach absprache mit dem sachverstaendigen zuroessen fuer eine ordnungsgemaesse ladungssicherung verbaut
- einrichtungen zum sicheren fuehren des fahrzeuges
kein eindringen von ladung in den bedienbereich des fahrers
durch verblendung der 2. sitzbank und des rechten einzelsitze erfuellt
- abgas und geraeuschverhalten
erbracht durch abgasschluessel als pkw
- eg kontrollgeraet
nicht relevant, da keine gewerbliche nutzung
- feststellung der geaenderten fahrzeugspezifischen daten
lehrgewicht mit fahrer ermittelt
nutzlast 655 kg abzueglich 4 persohnen a 75 kg somit 355kg
kleinster nutzlastanteil zur ladungsbefoerderung somit 355kg was ca. 59,1% der 655kg bedeutet
somit forderung das fa erfuellt
- vorlage fuer einen neuen fz schein teil I und II
witzig bei der vor ort begutachtung ist, das die beamten laut eigener aussage keinen fotoaperat haben und auch keine anhaenge in emails lesen koennen, wenn man ihnen bilder per email schickt.
auf die frage was sie auf den bilder erkennen wollen wenn diese per fax geschickt werden, schulterzucken.
mittlerweile muss sich die sache rumgesprochen haben und herr stellte sich dazu ohne sich vorzustellen.
es stellte sich heraus das dies der vorgesetzte der finanzbeamtin war und die sache immer mehr aufmerksamkeit auf den perkplatz eregte, wurde das ganze dann in sein buero verlegt und er kam mit dem beruehmten § 18 uebergangsreglung
Der §18 Abs.12 lautet: Zitat (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.
frage des kollegen ob er auch wuesste was darin steht? " ja da steht, wenn die steuer weniger ist und das finanzamt der meinung ist, dass ist kein lkw, dann wird nach dem hoehern pkw steuersatz versteuert1"
kollege verdreht die augen kramt in seinen unterlagen und zietiert:
im kraftfahrzeugsteuergesetz vom 01.07.2010 steht im besagten §2a der im geändertem Gesetz weggefallen ist :
Zitat
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der KlasseN1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie
2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
jetz kommt der hammer: sagt der vorgesetzte "woher soll ich den wissen, ob die nutzflaeche wirklich groesser als die flaeche zur personenbefoerderung ist und sas mit den 5 sitzen kann auch nicht sein, da ist ja dieverbleibende nutzlast weniger als die haelfte "
kollege: ehhh hier ist das gutachten der dekra zur widererlangung der betriebserlaubniss nach § 21 StVZO nach aenderung der fahrzeugart, oder zweifeln sie dies an ? antwort: ja, wir sehen hier im gutachten keine zahlen zu den flaechen !!!
da ist der kollege etwas lauter geworden und meinte, dass sie dies auch nicht muessen da dies schon der gutachter erledigt hat. fragte ob er kurz telefonieren koennte hat mal das vorzimmer des obersten dekra gurus in klettwitz angerufen und um einem termin beim chef zwecks ueberpruefung eines falschgutachten gebeten und ob es ein problem ist, wenn dabei jemand von der fachpresse mit dabei ist.
dann wurde es sehr ruhig im raum und ihm wurde mitgeteilt, er moege das telefonat beenden und man koenne ueber den sachverhalt reden und ob er vielleicht anfang naechste woch nochmals einen termin ausmachen koennte, man will sich bis dahin nochmals beraten.
mal als fragestellung: ich kann der argumentation des kollegen folgen, der gutachter steht auch hinter ihm.
was mein ihr
ich werde weiter berichten.
ps: anmerkung des vorgesetzten beim verlassen des raumes: mit 4 sitzplaetzen waere das alles kein problem