zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer statt Nebelschlussleuchte rechts möglich?

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  • Hallo,

    gibts eigentlich eine Möglichkeit statt der nicht funktionierenden Nebelschlussleuchte in der rechten hinteren Stoßstange einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer einzubauen? Muss ja nicht immer an gehen, sondern vielleicht auch nur mit 'nem Schalter. Natürlich hier auch die Frage nach der Zulässigkeit.


    Gruß,
    astern

  • Einbauen kannst du da schon ein Scheinwerfer, aber der TÜV gibt dir dann keine Plakette mehr, wenn er das entdeckt. Ich hatte das selbe vor und war beim TÜVer vorher zum fragen. Der schüttelte nur mit dem Kopf und meinte, daß das NICHT erlaubt sei. :wall:

    Ich habe den Plan zu dem Aktenstappel "Nicht durchführbar" gelegt! :heul:

  • Also mein TÜVler sagt mir ein definitives großes NEIN zu dem vorhaben. Bei der Frage nach einem extra geschaltem Strahler kam die gleiche Antwort.
    Ein Arbeitssscheinwerfer wäre was anderes, aber der kann da unten wohl schlecht hin!

  • Möglich, das es mit Eueren neueren Modellen zusammenhängt. Bei mir gibt es an der alten Möhre nur den linken Scheinwerfer. War damals, zur Zeit der Sammelbestellung NSW, desswegen bei der Dekra ob ich rechts einen Rückfahrscheinwerfer montieren kann und da kam ein..... yes you can!!!
    ?( ?( ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Red Sea Surfer (19. November 2009 um 12:47)

  • Zitat

    Original von Multibully


    Das ist der PUNKT. Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer dürfen nicht sein, nur Arbeitsscheinwerfer sind OK.

    Wie wärs dann mit einem Arbeitsscheinwerfer in der Stoßstange?? Wie definiert sich ein Arbeitsscheinwerfer, über einen zusätzlichen Schalter?

    Dann brauch ich wohl nur noch einen passenden weißen Einsatz.

    Gruß,
    astern

  • Das ist ja das schöne ein Arbeitscheinwerfer muss nicht genemigt oder eingetragen werden

    Extra Schalter und bei der Fahrt nicht nutzbar ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Multibully (19. November 2009 um 11:48)

  • Also mir ist auch nicht bekannt das es mit zusätzlichen Rückfahrscheinwerfern, welche sogar an die originalen gekoppelt sind, Probleme gibt.

    Es dient doch quasi der Sicherheit wenn ich Abends mehr sehe beim rückwärts Rangieren.
    Vielleicht ist es aber wirklich Baujahrabhängig..... bei älteren Wagen sind sie ja auch auf, unter oder an der Stossstange angeschraubt.

    Ich würde einfach eine zweite Meining von einem anderen TÜV einholen.


    Edit: Buchstabensalat geordnet

    Schlumpfige Grüsse von der Weinstrasse

    Einmal editiert, zuletzt von Schlumpf71 (19. November 2009 um 11:51)

  • Zitat

    Original von Schlumpf71
    Also mir ist auch nicht bekannt das es mit zusätzlichen Rückfahrscheinwerfern, welche sogar an die originalen gekoppelt sind, Probleme gibt.
    ....

    Als ich mir im Sommer meinen 2 Jahresstempel geholt habe, hat er ganz großen Wert drauf gelegt das die Schweinwerfer NICHT zum Rückwärtsfahren eingesetzt werden können.

  • Zitat

    Original von astern


    ... und, hat's schon jemand gemacht? Dann müßte es ja auch den passenden weißen Lampeneinsatz statt dem roten Teil geben.

    das gibts schon, sind halt auch Nebler ;)

    man kann ja den Dummy als Rückfahrscheinwerfer missbrauchen, sollte halt vür den Tüv abschaltbar sein oder zuschaltbar bei gebrauch.

    Anbauen darf man sie ja ;) hat ja Zulassung (als Nebler) aber der Dummy funtioniert ja auch nicht beim einschalten der Nebler 8)

  • Zitat

    Original von Red Sea Surfer
    Möglich, das es mit Eueren neueren Modellen zusammenhängt. Bei mir gibt es an der alten Möhre nur den linken Scheinwerfer. War damals, zur Zeit der Sammelbestellung NSW, desswegen bei der Dekra ob ich links einen Rückfahrscheinwerfer montieren kann und da kam ein..... yes you can!!!
    ?( ?( ?(

    Du hast ja auch falsch gefragt. Einen Rückfahrscheinwerfer darfst du auch zusätzlich montieren. Den erkennt man an dem entsprechenden E-Kennzeichen für genau nur diesen Einsatzfall. Es sind insgesamt 2 erlaubt. Nur hättest du gefragt, ob du einen beliebigen Scheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer montieren darfst. Dann hättest du ein klares Nein erhalten.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

  • Zitat

    Original von joey104

    Du hast ja auch falsch gefragt. Einen Rückfahrscheinwerfer darfst du auch zusätzlich montieren. Den erkennt man an dem entsprechenden E-Kennzeichen für genau nur diesen Einsatzfall. Es sind insgesamt 2 erlaubt. Nur hättest du gefragt, ob du einen beliebigen Scheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer montieren darfst. Dann hättest du ein klares Nein erhalten.

    Gruss
    Joey


    Richtig :]
    aus dem rechten Rückfahrscheinwerfer die Glühlampe raus und dann einen anderen Rückfahrscheinwerfer an/einbauen.

    Viele Grüße

    Bullytreter

  • Zitat

    Original von Bullytreter

    Richtig :]
    aus dem rechten Rückfahrscheinwerfer die Glühlampe raus und dann einen anderen Rückfahrscheinwerfer an/einbauen.

    Ich wollte grade sagen "der T4 hat doch schon 2" ;)

    Aber ob das wirklich viel bringt :nixpeil: Rückfahrscheinwerfer zum nachträglichen Anbau haben ja auch nur 21 Watt.

    Genauso wie ich mir denke das es nicht viel bringt wenn man in die weise Nebelschlußleuchte eine weise Lampe reinmacht um mehr Licht zu haben.

    3 Mal editiert, zuletzt von Multibully (19. November 2009 um 12:56)

  • Zitat

    Original von Bullytreter
    Son richtiger Rückfahrscheinwerfer hat einen gescheiten Reflektor!!!
    ...

    OK, das mit dem Reflektor lass ich gelten.

    Hast Du sowas drann? Wie schauts den aus? Sind Bilder von der Ausleuchtung vorhanden?

  • Zitat

    Original von Multibully

    OK, das mit dem Reflektor lass ich gelten.

    Hast Du sowas drann? Wie schauts den aus? Sind Bilder von der Ausleuchtung vorhanden?


    Nein hab noch nichts gefunden was mir gefällt...

    Viele Grüße

    Bullytreter