rechtliches zum Thema Xenon-Nachrüstung

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  • bis es mal zu einem Entscheidung vor Gericht kommt ; wer weiss schon, wie das dann ausgeht.


    Ja ... wie geschrieben "in Gottes Hand" ...
    Mit einer Eintragung wäre man als Halter/Fahrer zumindest straffrei, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Geschichte so dann doch nicht zulässig ist (Verbotsirrtum und so).

    Allaaf :)


    Ist es schon wieder soweit ?? die Zeit, in der ich meine Kölner Studentenbude immer hochpreisig vermietet habe :P

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das ist die zivile Ausstattung, die sich am Erscheinungsbild von den 83% der Besoffskis orientiert...


    Mich eingeschlossen...


    Von Außer-Haus gesendet

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

    Jetzt mit LPG unterwegs

    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Timo : war das jetzt O.T ?? :) :)

    Axel : Ich habe keinerlei Ahnung, wie das in diesem Fall ist : Eingetragen, (also jetzt kein Fake oder gefälscht) aber sachlich falsch. Muss ich als Halter dann die Birne für den aaS hinhalten, der keine Anhnung gehabt hat ??? OK das wäre dann ein anderes Thema ...

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • Ich würde das als Verbotsirrtum einstufen, insofern für den Halter straflos.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Was spricht dagegen, technische Ännderungen vom ASS eintragen zu lassen?

    Wenn die Teile typgeprüft sind dann braucht er sich nur noch mit dem korrekten Anbau beschäftigen. Wie soll das eine Verkehrskontrolle leisten?
    Ich denke, die Herren in blau weiss sollten einen soll/ ist Abgleich anhand der Fahrzeugpapiere machen, und bloss nicht anhand von schwankendem Fachwissen. Ich will mit den Herren gar nicht disskutieren.


    Es könnte auch schlimmer kommen: in der Schweiz zum Beispiel sind technische Änderungen gar nicht mehr möglich. Insofern haben wir es doch gut. Geschulte Dienstleister (ASS) mit Ermessensspielraum und alle notwenidigen bürokratischen Institutionen.

  • Dagegen spricht allenfalls, dass es grundsätzliche Anforderungen gibt, was denn überhaupt einer Begutachtung durch den aaS bedarf.
    Und diese Anforderungen gilt es im Fall der Xenon-Scheinwerfer zu klären.

    Natürlich kann man sich jeden Kram eintragen lassen ... manch einer macht das hier ja so.
    Und dass die Rennleitung die Prüfung oftmals mangels Fachwissen gar nicht leisten kann, dass steht auch außer Frage.

    Genau aus dem Grund beharre ich aber auf dem Nachweis, dass der Xenonumbau zwingend eingetragen (sprich: von einem aaS begutachtet) werden muß.

    Ganz abgesehen davon entstehen für eine technische Abnahme auch Kosten.
    Weshalb sollte ich Geld für etwas ausgeben, was gar nicht zwingend notwendig ist. :kratz:
    Xenons sind schon teuer genug, finde ich.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • OK, bleiben wir beim Xenon.
    Die Leuchte hat ein E-Zeichen (davon gehe ich jetzt aus) Und ist auch noch anstelle der Org Leuchte befestigt, dass sollte auch ein Blau-weisser blicken.

    Dann das Standlicht. Ist jetzt sagen wir mal im Fernscheinwerfer , der innerhalb vom Abblendlicht liegt, Eben so wie bei P2. Ist jetzt sichergestellt, dass das Standlicht innerhalb der 400mm von der Fahrzeugbegrenzung liegt? Und soll das Der Polizist nachmessen?

    Gut, kann er machen, oder eben Mängelkarte.


    Noch viel heikler und meiner Meinung nach absolut unterschätzt ist die SRA. Denn auch für diese gibt es eine ECE. Einfach nur "unkoordiniert" Wasser auf den Scheinwerfer befördern reicht absolut nicht. Und auch Hella hat da sehr genaue Vorstellungen, was wie angebaut wird.

    Auch hier soll er Blau/ Weisse den korrekten Anbau nachprüfen??


    Nie im Leben. Also Einbau abnehmen lassen.
    Das ist meine Meinung, Die Grauzone in der Aktenlage kann man auch anders deuten, aber warum? Wegen 80 Euro?


    Ich bin übrigens auch der Meinung das z.B. Schwellerrohre eingetragen gehören. Sie mögen nicht die Abmessungen verändern, doch kann ein sich lösendes Rohr erhebliche Schäden anrichten.

  • doch kann ein sich lösendes Rohr erhebliche Schäden anrichten.


    ein sich lösender, weil falsch angebauter Kotflügel ebenfalls, und ich öchte mal den sehen, der nach einem selbst durchgeführten Kotflügeltausch dieses eintragen läßt.

    Sorry, das ist wirklich nicht das Thema.

    Das die Beurteilung durch die Rennleitung ein Problem darstellen kann ist doch unstreitig.
    "Könnte" und "sollte" ist mir an dieser Stelle zu wenig Information.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich lese die Diskussion schon die ganze Zeit mit, jeder hat einen anderen Standpunkt dazu. Was ich aber nicht so ganz nachvollziehen kann ist die Aussage das e pruefnummern nicht ausreichen bei einer p Kontrolle wozu sind die dann da? Dann können die das lassen und jedes Land kocht sein eigenes Süppchen da weiß man wenigstens woran man ist .
    Solch eine pruefnummer bedeutet für mich als normalo und alles ist in Ordnung woher soll ich wissen das es gewünscht wird die Teile noch eintragen zu lassen.

  • ein sich lösender, weil falsch angebauter Kotflügel ebenfalls, und ich öchte mal den sehen, der nach einem selbst durchgeführten Kotflügeltausch dieses eintragen läßt.

    nene Axel: Der Kotflügel und seine Befestigung sind hinreichend fest, das hat der Hersteller nachgewiesen. Ne falsche Montage kann, sollte aber nicht passieren, denn für sowas gibs Fachbetriebe.
    Wer selbst schraubt sollte im Falle von Unsicherheiten lieber noch mal zum Fachmann gehen und die "Koflügelschrauben" nachprüfen lassen

    Ein selbstgebautes Schwellerrohr hat keine nachgewiesene Befestigung. Deshalb kann sich diese Befestigung , selbst bei fachgerechter Montage, lösen.

    Wir können das gern mal beim Treffen vertiefen. Ich halt mich jetzt hier zurück. wir haben da einfach verschiedene Weltanschauungen.

  • Hallo

    Ich beschäftige mich schon eine Weile mit dem dem Thema Xenon bin aber noch nicht zu einer Verbünftigen bzw legalen Lösung für mich gekommen.

    Also Eigenbau kann man offenbar vergessen weil das nie legal eingetragen wird.
    Ich könnte jetzt die Projekt zwo Doppelxenon Scheinwerfer bekommen die ja legal sind.
    Nur finde ich diese komische Maske extrem hässlich. :S
    Jetzt bin ich auf die Idee gekommen ein klar geschliffenes Originalglas anstatt der Maske draufzusetzten.
    Müsste ja theoretisch gehen da es sich um ein Gehäuse vom Halogenscheinwerfer handelt und das klare Glas das Licht auch nicht streut.


    Jetzt ist nur die Frage ob das legal ist ?(
    Ich ändere ja nichts an den eigentlichen Scheinwerfern nur ist halt das Glas dann davor so wie bei jedem aktuellen Auto.


    Ich hoffe hier weis da jemand mehr.


    Mfg

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich auch behalten. :thumbup:

  • Weshalb sollte man selbst zusammengestellte Xenons nicht eingetragen bekommen ?(
    Das ist doch genau das Thema über das wir hier die ganze Zeit schreiben.
    Der Xenon-Scheinwerfer an sich ist geprüft und somit zur Verwendung zugelassen.

    Nicht zugelassen ist die Veränderung des Scheinwerfers, beispielsweise mit einem zusätzlich vorgebauten Glas, wie Du das hier vor hast.
    Der Scheinwerfer wird inklusive seiner Abdeckscheibe geprüft und zugelassen.
    Da hilft es auch nichts, wenn man eine klare Scheibe davor baut ... das Licht muß da durch, und die Ordnungsmäßigkeit somit von einem lichttechnischen Institut bestätigt sein.

    CU, Axel (der die P2-Xenons auch hässlich findet)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Naja in Österreich sind die da noch um ein gutes Stück nerviger was Eigenbau betrifft. :wacko:

    Na klasse und so ein Gutachten kostet sicher wieder ein mittelgroßes Vermögen. :thumbdown:


    Dann muss ich wohl irgendwas mit dieser Maske anstellen damit das halbwegs vernünftig aussieht.

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich auch behalten. :thumbup:

  • Die EU-Regelungen gelten auch in Österreich und die sind da eindeutig.
    Aber von diesen Eigenmächtigkeiten der österreichischen Behörden habe ich auch schon gelesen.

    Eine klare Abdeckscheibe würde den P2-Xenons gut zu Gesicht stehen, wie bei den AngelEyes beispielsweise, die ich für die hübschesten T4 Scheinwerfer halte.

    Aber genau das ist der Punkt ... es ist nun mal nicht zulässig eine zusätzliche Scheibe vor die geprüften Scheinis zu bauen, selbst wenn man der Ansicht sein könnte, dass die absolut klar ist.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Jep und genau das ist hier das Problem.
    Denn zusätzlich zur automatischen Verstellung und der Reinigungsanlage muss ein Gutachten für genau dieses Fahrzeug vorhanden sein. :wacko:


    Kann man alles bei http://www.t%c3%bcv.at nachlesen :pinch::thumbup:

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich auch behalten. :thumbup:

  • Aber es spricht vielleicht nichts dagegen wenn du die P2 Abdeckung (die ich auch hässlich finde) dir aus klarem Kunststoff nachbaust. Wie das am Ende aussieht ... :rolleyes: Wäre mal n Versuch wert. Zum Beispiel erstmal ein Klarglasscheinwerfer genommen, die Kunststoffscheibe an den Stellen wo die P2 Lämpchen sitzen geöffnet und mal probehalber statt der P2 Abdeckung angehalten.

    Ofder ist die P2 Abdeckung zusammen mit den Scheinwerfern geprüft worden? Ist ja am Ende nur n Stück Plasteverkleidung.

    Gruß Frank

    "Eine Husqvarna ölt nicht ... sie markiert ihr Revier"

    ...passt zum T4 aber irgendwie auch

    Einmal editiert, zuletzt von Verdunster (2. Juni 2015 um 08:29)

  • Aber es spricht vielleicht nichts dagegen wenn du die P2 Abdeckung (die ich auch hässlich finde) dir aus klarem Kunststoff nachbaust. Wie das am Ende aussieht ... :rolleyes:

    Ofder ist die P2 Abdeckung zusammen mit den Scheinwerfern geprüft worden?


    Leider auch nicht - die Blende gehört zu den geprüften Teilen des Scheinwerfers: nicht ersetzen, nicht verändern, nicht ohne fahren.

  • War ja auch irgendwie klar und nachvollziehbar bezüglich des Einflusses auf den Lichtkegel.

    Na dann ... wenn sich niemand traut einen neuen Xenonscheinwerfer zu designen und ein lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen kann der Thread von mir aus zu :D

    Gruß Frank

    "Eine Husqvarna ölt nicht ... sie markiert ihr Revier"

    ...passt zum T4 aber irgendwie auch