neuer Wärmetauscher - 10 jährige Frist abgelaufen

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  • Hallo,

    ich habe eine pauschale Frage zum Austausch des Wärmetauschers nach Ablauf der 10-jahres-Frist. Die Standheizung wurde vor 10 Jahren verbaut, nun hat mich der Tüv auf den Austausch des Wärmetauschers aufmerksam gemacht (bekomme ansonsten keine Plakette). Meine Frage: Wie teuer ist solch ein Austausch, wenn man ihn in einer Fachwerkstatt machen lässt? Ich habe leider keine Angaben zum Typ, ausser dass es eine Eberspächer Luftheizung ist...

    Danke, Gruß aus Köln

  • Zitat

    Original von moving-hangaround
    Hallo,

    ich habe eine pauschale Frage zum Austausch des Wärmetauschers nach Ablauf der 10-jahres-Frist. Die Standheizung wurde vor 10 Jahren verbaut, nun hat mich der Tüv auf den Austausch des Wärmetauschers aufmerksam gemacht (bekomme ansonsten keine Plakette). Meine Frage: Wie teuer ist solch ein Austausch, wenn man ihn in einer Fachwerkstatt machen lässt? Ich habe leider keine Angaben zum Typ, ausser dass es eine Eberspächer Luftheizung ist...

    Danke, Gruß aus Köln


    Die Brennkammer muss nicht getauscht werden, wenn sie von einem Fachbetrieb geprüft und bescheinigt wurde.


    ..

    .
    .Preis für den Austausch der Brennkammer habe ich bekommen, 1.200 € .

  • "Die Brennkammer muss nicht getauscht werden, wenn sie von einem Fachbetrieb geprüft und bescheinigt wurde"

    Das hört sich erstmal gut an, da diese Nachricht die erste Alternative zum Austausch oder gar zum Abklemmen der Standheizung darstellt.
    Ich habe aber Bedenken
    1. bzgl. der Kosten für eine Überprüfung der Brennkammer
    2. eine Werkstatt zu finden, die mir die Prüfung der Heizung ordentlich bescheinigt
    3. ob dieses dann vom TÜV anerkannt wird

    Ich werde mich weiter nach einem Austausch und/oder der "fachmännisch bescheinigten Überprüfung der Brennkammer" erkundigen und euch auf dem Laufenden halten.

  • Sollte dem TÜV das nicht egal zu sein haben? Laut der EG-Richtlinie ist der Wechsel Der Brennkammer nicht mehr zwangsläufig gegeben, und daran sollte oder müsste sich der Tüv doch auch halten :nixpeil:

    Klar ist ein Risiko vorhanden, was ich nicht bestreiten möchte und Eberspächer hütet sich davor, dafür zu haften, daher haben die ihre eigene Richtlinie herausgegeben, denn sie kennen ihre Heizgeräte am besten.

    Es spielt auch eine nicht unerhebliche Rolle, ob das Heizgerät in Sibirien oder Alaska jeden Tag im Dauerbetreb läuft, oder nur gelegentlich in unserer gemässigten Zone.

    Mir geht es in diesem Posting nicht darum, dir zu suggerieren, dass du deine Heizung bedenkenlos weiter betreiben sollst/kannst/darfst, weil es die EU-Richtlinie gibt, sondern darum, dass der TÜV dir evtl nicht mehr die Plakette verweigern kann, weil das Heizgerät älter als 10 Jahre ist, wenn sonst dein Auto top in Schuss ist.

    Es geht in der Richtlinie vom Hersteller ja auch nicht explizit um die Edelstahlbrennkammer, sondern eher um die Dichtungen zwischen Brennkammer und Gebläsekanal.

    Wie das letztendlich gehandhabt wird, und ob der Tüv dir trotzdem die Plakette verweigern kann, vermag ich nicht zu wissen, aber ich wollte das nur mal in den Raum stellen.

    Ich würde zumindest einen CO-Sensor favorisieren, wenn ich die Heizung weiter betreiben würde, zumindest, wenn ich bei laufender Heizung schlafe. Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand im Schlaf in einem Bus an einer CO-Vergiftung gestorben ist, weil die Standheizung undicht war, aber ich meine, dass Eberspächer die Richtlinie nicht unbedingt deshalb herausgab, um mehr Kohle einzunehmen, sondern eher, um Regressansprüche zu vermeiden, falls mal wirklich was passiert, und das ist nicht unmöglich.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Tausch gehört zur Gasprüfung!
    Bei offener Verbindung Gasanlage - Fahrerplatz ist Gasprüfung Voraussetzung f. HU.
    Also : alle 10 Jahre wechseln wird auch eine Bescheinigung nicht helfen!

  • Gehört nicht zum Prüfumfang des TÜVS, Plakette darf deswegen nicht verweigert werden. Ansonsten lass dir das mal schriftlich zeigen.

    Grüße Kurti

    PS: Odre einfach ausbauen und wieder vorführen. Ist in 15 inuten erledigt. Aber auch vorne die Uhr rausnehmen.

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

    Einmal editiert, zuletzt von Kurti (26. Februar 2010 um 07:36)

  • Zitat

    Original von Kurti
    Gehört nicht zum Prüfumfang des TÜVS, Plakette darf deswegen nicht verweigert werden. Ansonsten lass dir das mal schriftlich zeigen.

    Grüße Kurti

    PS: Odre einfach ausbauen und wieder vorführen. Ist in 15 inuten erledigt. Aber auch vorne die Uhr rausnehmen.


    Hab eben mit einem Freund telefoniert.
    Er ist TÜV-Prüfer und hat mir gesagt:
    Es gehört zum Prüfumfang - und nach 10 Jahren bei Fahrzeugen
    mit Luftstandheizung, muß eine Bescheinigung der Erneuerung
    der Brennkammer vorgelegt werden.

    Keine Bescheinigung - keine Plakette

  • Das komische ist aber mein TüV-Prüfer hat das auch gesagt, das er nach 10Jahren gewechselt werden muß und die Tante von Ebersbächer auch :nixpeil::nixpeil::nixpeil:

    Einmal editiert, zuletzt von Micha72 (26. Februar 2010 um 08:03)

  • hatte das selbe problem mit meinen tüv-mann, er hat mir nach vorlage des schreiben von eberspächer erklärt:

    das nur standheizungen, die nach eu-richtlinien gebaut wurden, vom austausch der brennkammer, nach 10 jahren, ausgeschlossen sind!

    mit der stilllegung war er auch nicht zufrieden und ich müsste sie komplett ausbauen!

    bei der nachprüfung war ich mit dem mängelbericht bei einen anderen tüv und den hat das nach vorlage des schreibens, überhaubt nicht interessiert!
    plakette hatta und gut ist!

  • und täglich grüßt das Murmeltier. Wie oft wurde der Blödsinn hier schon behandelt? Wie oft konnte noch nie jemand beim TÜV nachweisen (schriftlich) dass es zum Prüfumfang gehört. Wie oft wurde auf eine EU-Richtlinie hingewiesen, auch wo die zu finden ist (http://www.vw-bus-t4.de). Ja, die Hersteller empfehlen einen Wechsel aller 10 Jahre. Ab einem gewissen Datum hat aber eine Standheizung so gebaut zu sein dass die diesen Prüfzyklus nicht braucht. Was wurde geändert? Nix. Also halten auch die anderen. Anders sieht es im gewerblichen Bereich aus, so bei Baggerheizungen die STÄNDIG laufen. Eine normale Standheizung läuft in der Woche, dann aber auch nur im Winter, maxial ein paar Stunden.

    Nichmal, wenn der TÜV euch auf den Sack geht, ausbauen und gut ist es.
    Ich untertütze die Idioten doch nicht noch mehr mit meinem Geld.

    Grüße Kurti

    PS: Nun schreibe ich es auch mal: SUCHE benutzen!

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
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    Einmal editiert, zuletzt von Kurti (26. Februar 2010 um 08:27)

  • VW sagt: Tauschen!
    Eberspächer sagt: Tauschen!
    TÜV sagt: Tauschen! (kleiner Mangel Plakette wird zuerkannt)
    Dekra sagt: Tauschen!

    VW sagt zu den Kosten: 860 EUR

    Ich sag mal, mal sehen wie es ist, wenn und ob (siehe Fahrzeugmarkt) die Heizung tatsächlich jem. bemängelt.

    Die sind auf 7000 Std. (Quelle irgendwo bei Eberspächer) ausgelegt, aber bei einer Caravelle, in der meist nicht geschlafen wird überschlage ich dir Laufzeiten mal wie folgt:
    In den kalten 3 Montan/Jahr für ne halbe Stunde glaufen.
    Bj 12/98 Also hat die Heizung geschätze 500 max. 1000 Stunden hinter sich.

    Das hilft euch beim TÜV wenig, aber, ich weiß zumindest, dass nach dieser Rechnung keine Gefaht doht (ich hoffe die Gefahr kann auch Rechnen ;) )


    Gruß

    Beim Wechsel vom AES auf ACV fühlt man sich doch immer als ob ein Zylinder ausgefallen ist - denke aber, dass ist so gewollt.

    Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt

    Einmal editiert, zuletzt von caravellevr6 (26. Februar 2010 um 09:44)

  • problem ist nicht das tauschen...sondern das die Gesetze so geändert sind das nicht mehr stumpfsinnig nach 10 jahren getauscht werden muss......an diese gesetze müssen sich obengenannte auch halten........Eberspächer hat früher vorgeschrieben, jetzt empfehlen sie zu tauschen......es dürfte deswegen aber nicht die TÜV Plakette verweigert werden.
    Truma hat ihre Wechsel einfach von 10 Jahre auf 30 jahre verlängert um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (26. Februar 2010 um 09:46)

  • Hi,

    meine Standheizung hat nun auch über 10 Jahre auf dem Buckel und ich werd mal den Prüfdienst Nemo (NEMO-Prüfdienst Moerser-Str. 482, 47803 Krefeld 0049(0)2151-4829405) ausprobieren. dazu werd ich die Heizung selber ausbauen, zerlegen und die Brennkammer testen lassen.

    Das ganze werd ich dann mal fotografieren .... so schwer kann das nicht sein.

    Oft ist eine neue Heizung günstiger als die Brennkammer zu tauschen ... besonders wenn der Gebläsemotor schon etwas komisch klingt.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von B.Rude
    ich werd mal den Prüfdienst Nemo (NEMO-Prüfdienst Moerser-Str. 482, 47803 Krefeld 0049(0)2151-4829405) ausprobieren.
    Gruß Frank

    Ich dachte Nemo gibts nicht mehr.Das wäre ja toll wenn du recht hast.

    Gruß Matthias

  • Der nette von der Dekra hat wegen meiner Standheizung irgendwas gemurmelt, was ich nicht verstanden habe. So nach dem Motto... ist ein Zuheizer... wasserführend.... braucht nicht getauscht werden...

    :nixpeil:

    Erklärt hat er es mir nicht, aber mein Multivan hat eine neue Plakette bekommen. :D

  • Zitat

    Original von amadillo
    Der nette von der Dekra hat wegen meiner Standheizung irgendwas gemurmelt, was ich nicht verstanden habe. So nach dem Motto... ist ein Zuheizer... wasserführend.... braucht nicht getauscht werden...

    :nixpeil:

    Erklärt hat er es mir nicht, aber mein Multivan hat eine neue Plakette bekommen. :D

    Das liegt daran, dass die Austauschpflicht nur für Luftstandheizungen gilt, und nicht für Wasserstandheizungen (z.B. über Zuheizer und den Motor-Wasserkreislauf). Meinen Zuheizer musste ich auch nicht ausbauen, die Luftstandheizung aber schon (Baujahr war zu alt, bei der Dekra war die Auskunft dass die Regelung, die in dem wechsel.pdf beschrieben wird nur für Geräte mit E-Zeichen gilt).

    Grüße