WoMo Zulassung --> Stehhöhe von 1,70m umgehen? Mal eine Idee dazu! Was meint Ihr?

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  • Hallo


    diese Steuerdruckserei immer ,meldet doch ein Gewerbe an und setzt die Fahrzeugkosten komplett ab , unser land braucht das Geld also nix mehr Möchtegernwohnmobile mit Heimwerkerausbau ;)

    Gruß Maik

    mit Erdgas fahren und mit Pellets heizen :D

    Dachdeckerfachbetrieb-Bauklempnerei-Gerüstbau-Pelletöfen

    Wichtiger als das geschriebene zu lesen ,ist das gelesene verstehen ;)

  • ,meldet doch ein Gewerbe an und setzt die Fahrzeugkosten komplett ab


    Dabei aber bitte nicht vergessen, daß entweder ein Fahrtenbuch zu führen und der privaten Anteil, oder pauschal 1% vom Listenneupreis des Fahrzeuges versteuert werden müssen. Inzwischen zicken die schon rum, wenn man ein privat genutztes und ein geschäftlich genutztes Fahrzeug hat und verlangen trotzdem die 1% Regelung, wenn man kein Fahrtenbuch hat.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Ich versuche mich da auch gerade schlau zu machen. Aber wenn das FA so zickt, habe ich da wohl keine Chance. Aber die Regelung ist blöde. Ich kann auch mit 1,70 nichts anfangen, und würde auch nie im Fahrzeuginneren spülen geschweige denn kochen. Da macht man sich doch alles voll. Ich will auch ne Heckküche. Und die könnte ja sogar im Auto sein, nur ich bin es halt nicht ;) BTW: der Beitrag scheint ja schon gut alt zu sein.

    VG Arno

  • Ich finde die 1,70 m ganz kulant -

    habe mal im Urlaub ein Rentnerpäarchen getroffen, beide nicht ganz so groß, die hatten einen selbstausgebauten Transit mit Querbett, der gesamte Ausbau war auf Körpergröße bis geschätzte max 1,68 ausgelegt... (ok nichts für einen Wiederverkauf, aber ich glaub, das hat die beiden bei Ihrem Selbstausbau nicht interessiert...)

  • ....BTW: der Beitrag scheint ja schon gut alt zu sein.
    VG Arno

    Ja, aber aktuell isser immer noch


    Wegen dem 1 m² ...... man könnte ja auch ein oder zwei Plexiglas Halbkugeln auf dem Dach montieren. Dann hätte
    man wie gefordert vor Spüle und Kochstelle > 1,70 m Stehhöhe. Und STEHHÖHE heisst ja nicht, das man da rumlaufen können muss.


    Gruss Börnie

    Einmal editiert, zuletzt von Börnie (22. September 2011 um 17:36)

  • Und wie aktuell das ist, weil ichs auch gerne hätte ;) . Weiß einer auswendig wie groß die Steuereinsparungen wären bei einem AAB mit Oxikat und 2540kg ZGG?

    LG Arno

  • Ein Loch im Dach und eine 1qm grosse Kuppel auf dem Dach würden reichen wenn Stehhöhe erreicht wird.
    Sieht aber schice aus ;)

    Das günstigste Aufstelldach wäre das SCA 09. Kostet ungefähr 950,- EUR.
    Damit erreicht man die Stehhöhe - mehr nicht.

    Gruss, Willy

    Aktueller Durchschnittsverbrauch HMS Saufziege (Siehe Avatar): oder weniger als ein Schnappsglas pro Pferdchen ;)

  • Und die Frage ist immer noch : " Wo werden diese 1m² behördlich gefordert?"
    Ich find da nix.


    Schöne Grüsse, Börnie

  • Na ja, der Quadratmeter ist wohl nicht (mehr :nixpeil: ) festgelegt.

    Welche Kriterien muss ein „echtes“ Wohnmobil erfüllen?

    Ein Kraftfahrzeug ist ein „echtes“ Wohnmobil, wenn es eindeutig Wohnzwecken dienen kann. Mindestausstattung des Wohnteils zur verkehrsrechtlichen Anerkennung sind:

    Sitzgelegenheit mit Tisch
    Schlafplätze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können
    Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit
    Schrank bzw. Stauraum

    Sämtliche Einrichtungen müssen – mit Ausnahme des Tisches – fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird.

    Hinzu kommen folgende steuerliche Abgrenzungskriterien:

    Der Wohnbereich muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen. Auch bei der Beurteilung von als Wohnmobile zugelassenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für das Finanzamt nicht verbindlich ist.

    Quelle: Finanzamt Hofheim am Taunus

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

  • Ich hatte es mal bei meinem Chevy G20 so gemacht, das ich einfach einen Dachkoffer oben drauf gemacht habe. Sah nicht schei... aus wie mit ner Dachkuppel und Abnehmbar war sie danach auch :thumbup:

  • Ich hatte es mal bei meinem Chevy G20 so gemacht, das ich einfach einen Dachkoffer oben drauf gemacht habe. Sah nicht schei... aus wie mit ner Dachkuppel und Abnehmbar war sie danach auch :thumbup:


    Das verstehe ich nicht. Der Chevy dürfte ja auch mit sonem kleinen Hochdach (ich meine die gibts doch mit sowas halben) auch nicht auf die 1,70 kommen, aber sicher bin ich mir nicht. Aber was verändert der Dachkoffe? War der Aufgeschnitten und man hat seinen Kopf durch eine Dachluke gesteckt? :kratz:

    VG Arno

  • jep mit dem Koffer bin ich auf 185 cm gekommen. Da dort eh ein Fenster war, das Ding raus, Koffer mit Sika fest und ab zum TÜV. änderung der Fz. höhe und WoMo eingetragen.

    Ähnlich diesem Bild nur höher. Dürfte beim T4 mit entsprechender Box die 170cm erreichen