WoMo Zulassung --> Stehhöhe von 1,70m umgehen? Mal eine Idee dazu! Was meint Ihr?

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  • Hallo Experten,

    hier mal nur so eine Idee und eine Frage dazu.

    Hier mal ein Auszug zur Besteuerung von Wohnmobilen:

    Außerdem sind kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw zu beurteilen:
    • Unechte, vor allem kleinere „Wohnmobile“ (wohnmobilähnliche Fahrzeuge) mit Pkw-typischer Bauart, die den für Wohnmobilen maßgebenden Beschaffenheitskriterien nicht entsprechen, insbesondere weil der Wohnteil die relevante Stehhöhe von mindestens 1,70 Meter an der Kochgelegenheit und der Spüle nicht aufweist.
    Die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden (Finanzämter) sind in Bezug auf die Fahrzeugart nicht an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden gebunden.

    Jetzt mal meine Idee dazu:

    Was wäre, wenn man im Heck des Multivan ein kleines Kästchen mit Spüle und Gaskocher verbaut.
    Nun noch ein Heckzelt montiert und schon hat man eine Stehhöhe von über 1,70 m bei der Spüle und Kochgelegenheit!
    Durch das angebaute Zelt, würde der Bereich unter der Heckklappe auch zum Wohnbereich, weil ja hier gekocht und gespült wird, oder?

    Wie gesagt, ich habe das weder getestet, noch Erfahrung dazu, ob dies anerkannt wird!

    Ist einfach nur so eine Idee von mir gewesen und ich wollte wissen, ob jemand schon Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt hat.

    mfg

    kfz

  • Moin,

    es geht darum, dass Du im Fahrzeug Stehhöhe hast und nicht außen...

    Meines Erachtens keine Chance!

  • vergiss es....die 1,70 m Stehhöhe muss im Auto hinter den Sitzen sein und nicht ausserhalb

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Meines wissen wird so was nicht anerkannt da es sich bei den 1,70 um Stehhöhe im Wohnraum (vor der Kochgelegenheit)handelt und unter der Heckklappe ist nun mal nicht im Wohnraum leider

    schönen Gruß Hannes
    __/)___/)________/)___

    take time and make yourself feel good.

  • interessanter wäre die frage ob es ausreichen würde einfach eine art klappe ins dach zu schneiden. so zwischen b und c säule genau über dem kocher zwischen den dachstegen.

  • interessanter wäre die frage ob es ausreichen würde einfach eine art klappe ins dach zu schneiden. so zwischen b und c säule genau über dem kocher zwischen den dachstegen.


    ...klar, das geht :)

    Hochdach, Klappdach, Aufstelldach... 8o

  • interessanter wäre die frage ob es ausreichen würde einfach eine art klappe ins dach zu schneiden. so zwischen b und c säule genau über dem kocher zwischen den dachstegen.


    meinst du wie diese Hubdächer??(nein nicht Aufstelldach)KLICK

    schönen Gruß Hannes
    __/)___/)________/)___

    take time and make yourself feel good.

    Einmal editiert, zuletzt von Hörnsche (3. Dezember 2010 um 21:44)

  • interessanter wäre die frage ob es ausreichen würde einfach eine art klappe ins dach zu schneiden. so zwischen b und c säule genau über dem kocher zwischen den dachstegen.

    Leider scheint's auch hier klare Vorgaben zu geben: Siehe hier
    Ich habe auch so ein "unechtes" Wohnmobil :(

    Mein Bus (ACV Camper) verbrauchte: 356095.png

    Der Nachfolger verbraucht: 967564.png(aber mit Standheizung, 300kg mehr Leermasse, Doppelklima...)

  • ich meine ohne teures hub oder aufstelldach und nur zwischen zwei dachstreben. eventuell könnte man eine große viereckige kiste, so ne art aquarium oben drauf stellen. ob das reicht :?:

  • Hallo,

    da im Gesetzesauszug eigentlich nicht steht, dass es grundsätzlich, im kompletten fest umschlossenen Wohnraum eine Stehhöhe von 1,70m geben muss, bin ich auf die Idee gekommen.

    Wo steht denn z.B. "genau hinter den Sitzen", wie hier geschrieben wurde?
    Oder, dass der Wohnteil nicht durch ein Zelt erweitert werden kann/darf?

    Es steht nur "weil der Wohnteil die relevante Stehhöhe von mindestens 1,70 Meter an der Kochgelegenheit und der Spüle nicht aufweist".

    Und was, wenn die Spüle und der Kocher aber nun mal nur von der Heckklappe aus zugänglich ist???

    Mir ist auch klar, dass es wahrscheinlich nicht funktionieren wird, aber eine Frage war es wert, oder?

    Hätte ja sein können, dass eine Gesetzeslücke Steuern sparen lässt!


    mfg


    kfz

  • mal eine andere idee.

    ich habe dieses mege grosse aber total sinnlose glassiebedach im fahrgastraum.

    das ding hat fast 1qm und wenn es offen ist kann ich im bus auch stehen.

    hat irgendwehr was gefunden, dass die stehhoehe ueberdacht sein muss ????


    mfg kay - amicar

  • http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html

    Zitat

    (2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

    Der Wohnteil muss die Stehhöhe haben.
    Wohnteil ist beim Wohnmobil im Fahrzeug. Nicht draussen.

    Gruss, Willy

    Aktueller Durchschnittsverbrauch HMS Saufziege (Siehe Avatar): oder weniger als ein Schnappsglas pro Pferdchen ;)

  • Ich hatte mal scherzeshalber die Luke im Boden in den Raum geworfen, da kamen auch total verschiedene Antworten. Wahrscheinlich brauchst du im Deutschen Steuerregimeraum dann einen 500x500 mm-Faltenbalg, den du dann mit einer Bodenplatte absenken kannst, um trotzdem IM Bus zu sein. Die Idee an sich mit dem Heckklappenzelt wäre nicht schlecht gewesen, und die könntest du ja trotzdem realisieren, auch wenn es keine Womozulassung dadurch gibt, ich finde die idee sehr praktisch, ist schneller aufgebaut, als ein Vorzelt.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • die Idee mit der Heckküche hatten hier schon andere und sind beim Finanzamt gescheitert,

    die Idee mit dem Schiebedach und dann ein Zelt aufs Dach hatte clarkdanny und ist auch gescheitert

    Viele Grüße

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    Wenn mir einer Steine in den Weg legt ..........
    pflastere ich mir einen schönen Weg damit.

  • mich hat es nun auch erwischt - sche...

    kennt sich jemand aus mit der zulassung als bürofahrzeug aus?