Hallo Experten,
hier mal nur so eine Idee und eine Frage dazu.
Hier mal ein Auszug zur Besteuerung von Wohnmobilen:
Außerdem sind kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw zu beurteilen:
• Unechte, vor allem kleinere „Wohnmobile“ (wohnmobilähnliche Fahrzeuge) mit Pkw-typischer Bauart, die den für Wohnmobilen maßgebenden Beschaffenheitskriterien nicht entsprechen, insbesondere weil der Wohnteil die relevante Stehhöhe von mindestens 1,70 Meter an der Kochgelegenheit und der Spüle nicht aufweist.
Die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden (Finanzämter) sind in Bezug auf die Fahrzeugart nicht an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden gebunden.
Jetzt mal meine Idee dazu:
Was wäre, wenn man im Heck des Multivan ein kleines Kästchen mit Spüle und Gaskocher verbaut.
Nun noch ein Heckzelt montiert und schon hat man eine Stehhöhe von über 1,70 m bei der Spüle und Kochgelegenheit!
Durch das angebaute Zelt, würde der Bereich unter der Heckklappe auch zum Wohnbereich, weil ja hier gekocht und gespült wird, oder?
Wie gesagt, ich habe das weder getestet, noch Erfahrung dazu, ob dies anerkannt wird!
Ist einfach nur so eine Idee von mir gewesen und ich wollte wissen, ob jemand schon Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt hat.
mfg
kfz