Servus!
Hab die Forumssuche schon benutzt.
Bin am überlegen ob ich mir zu meinen Rauchgrauen blinkergläsern gelbe LED birnen hole. Hat die hier im Forum schon jemand verbaut und Erfahrungen gesammelt? Bei meinen Moppeds funztz ja prima.
Servus!
Hab die Forumssuche schon benutzt.
Bin am überlegen ob ich mir zu meinen Rauchgrauen blinkergläsern gelbe LED birnen hole. Hat die hier im Forum schon jemand verbaut und Erfahrungen gesammelt? Bei meinen Moppeds funztz ja prima.
nicht erlaubt soviel ich weiß
Hab auch schon drüber nachgedacht
Herzlich willkommen hier bei uns!!!
Warum muss es denn LED-Technik sein???
Blinkt es denn nicht schneller, haben doch weniger Leistung!!!???
Hallo, und danke fürs willkommen!
Jipster nicht erlaubt ist sone sache als moppedbastler hab ich da mein schuldbewusstsein schon etwas runtergeschraubt.
Das mit der leistung stimmt. Da reicht aber ein Relais aus dem moppedzubehör wenns zu schlimm wird. Mir ginge es mehr ums besser gesehen werden...
Wenn es heller werden soll musst du natürlich sehen, dass du entsprechend helle LED kaufst. Viele kannst du leider auch gegen ein Teelicht austauschen und man merkt keinen Helligkeitsunterschied
also ich habe in meinen tuning lichter led lichter drin musste auch etwas basteln weil sie zu schnell geblinkt Haben.sie schon hammer aus wenn sie blinken,so abgehackte blinkinterwalle.hinten habe ich led birnen rein musste die aber wegen die cops raus machen
sooo,
in der zwischenzeit mal etwas rumgebastelt. Blinker vom mopped raus und in den bus mit lastunabhängigen relais. und siehe da, es birnt fasst gar nix . so traurig wie die Led blinker geleuchtet haben hatte das eher was von hypnose. hin und her probiert, aber das ergebnis mit anderen Relais war gleich schlecht oder zu hektisch...
werd mich gegen wochenende nochmal mit nem KFZ Mechatroniker besprechen, vielleicht kann der was zusteuern. Besteht generell interesse an dem thema? wenn ja, dann poste ich fall es was geworden ist.
Jipster nicht erlaubt ist sone sache als moppedbastler hab ich da mein schuldbewusstsein schon etwas runtergeschraubt......
kleiner tipp ......solange du kein unfall oder so hast bzw die rennleitung dich nicht anhält ist ja alles ok .....
aber wenn du z.b. nen unfall hast und der unfallgegner macht die rennleitung darauf aufmerksam das du NICHT-ZUGELASSENE-ANBAUTEILE in betrieb hattest könnte es durchaus sein das du ein GROßES PROBLEM hast !
. . . Besteht generell interesse an dem thema? wenn ja, dann poste ich fall es was geworden ist.
Auf jeden Fall!!!
Ich frage nach was der Anlass für die Idee mit den LED ist. Stört dich die »Spiegeleioptik«?
Dafür gibt es auch andere Mittel und Wege - sogar legal.
http://www.gaskutsche.de/tipps_blinker.php
Grüße, Martin
Hat vielleicht schon jemand welche aus der Bucht ausprobiert , stehen ja viele drin?!
Die spiegeleioptik stoert nicht. Es geht nur ums besser gesehen werden. Es soll ja Leute geben die sogar nen T4 übersehen und da reindonnern . Der unterschied am Motorrad sind Welten! Das was meine alten Birnen Blinker tags und nachtüber leisten (an sichtbarkeit) issn Witz gegen Marken LEDs wie z.b. von Rizoma.
@stefanjosie danke. dann müsste durch ein Gutachten nachgewiesen werden, das erst der umbau den unfall verursacht hat. soweit meine kenntniss ohne gewähr aber aus erfahrung . scheinbar sonne "von fall zu fall" geschichte. Wenn es auf sowas mal rausläuft hat man natürlich die ganz grosse A*schkarte....
Naja, das Problem bei LEDs ist ja, dass sie nur in eine Richtung abstrahlen. Beim Moped Blinker kein Problem. Aber beim T4 mit Reflektor hinter der Birne, könnte die Licht ausbeute sehr bescheiden ausfallen.
Und dann das Problem mit den 21 Watt. Sicher gibt es dafür Vorwiederstände. Aber das ist doch eher unter der Rubrik "Bastlerauto" zu verbuchen.
Hi Ihr,
Habe mit LEDblinkern von benzinfabrik.de experimentiert.
Nachdem ich Lastwiderstände von Louis eingebaut hatte klappt es wunderbar.
Durch die Ledrückleuchten paßt das gut.
@stefanjosie danke. dann müsste durch ein Gutachten nachgewiesen werden, das erst der umbau den unfall verursacht hat. soweit meine kenntniss ohne gewähr aber aus erfahrung . scheinbar sonne "von fall zu fall" geschichte. Wenn es auf sowas mal rausläuft hat man natürlich die ganz grosse A*schkarte....
NEIN ES BRAUCHT KEIN GUTACHTEN UM NACHZUWEISEN DAS "DIES" TEIL AM UNFALL SCHULD IST ......
schlicht & einfach zum zeitpunkt des unfalles hattest du ein "nicht für den strassenverkehr zulässiges KFZ" -- also hättest du zum unfallzeitpunkt auch nicht dort sein können usw usw usw
ich wäre da auch sehr vorsichtig, wegen solcher geschichten fängt man sich schnell mal eine teilschuld an. wenn man pech hat darf man dann auch noch mit der eigenen versicherung diskutieren. aus rechtlicher sicht würde ich es lassen und ggf. die blinker von philips einbauen (komme gerade nicht auf den namen, aber die waren richtig teuer )
Sodann mein erstes Posting.
Habe mich mit dieser Frage zum Einsatz von LED leuchtmitteln auch erkundigt und kann hierzu mal meine Fragen und die Antwort eines Sachverständigen der Dekra hinzufügen:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Während der Betriebserlaubnisbegutachtung kann ggf. eine "IN-ETWA-WIRKUNG"
nach dem §22a StVZO bescheinigt werden.
Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die
mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden/wurden und im Einzelfall
eingeführt wurden. Das ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit
nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt
wurden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Ein Fahrzeug mit nationaler Zulassung ist es auf legalem Wege nicht möglich
Rückleuchten mit ausschließlich amerikanischen DOT bzw. SAE Prüfzeichen
zugelassen zu bekommen.
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange genehmigte Teile (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil,
in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit
folgender Genehmigungsnummer) verwendet werden, ist dies zulässig.
Anbaumaße, -lage und -vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Das EG- bzw. ECE-Prüfzeichen für lichttechnische Einrichtungen weist in
Verbindung mit dem darüber befindlichen Code der Leuchtenklasse eindeutig
auf einen Verwendungsbereich hin.
Der Code bzw. die Kennung/Kategorie für die jeweilige Leuchtenklasse (z. B.
"A" [Begrenzungsleuchten], "RL" [Tagfahrleuchten oder "B" [Nebelschein-
werfer] muss sich über oder neben dem E/e befinden.
Die Bauartgenehmigung gilt auch für das zu verwendende Leuchtmittel.
Es ist daher auch nicht zulässig nur das Leuchtmittel (die Glühlampe) gegen
ein entsprechend gesockeltes LED-Leuchtmittel auszutauschen.
Die Leuchtquelle bzw. das Leuchtmittel muss für den Einbau in die
entsprechende Leuchte geeignet sein. Dazu muss sie auch den auf der Leuchte
vorhandenen Kennwerten in Spannungs- und Leistungsangaben entsprechen.
Jede Modifikation von genehmigten Teilen (Ersetzen von Glühlampen durch
LED's, Lackieren bzw. Lasieren von Leuchten usw.) ist nicht zulässig und
führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Leuchtmittel (Glühlampen oder LED's) zur Verwendung in genehmigten Leuchten
sind nach der ECE-Regelung R37 zu prüfen und zu genehmigen.
Es ist davon auszugehen, dass ein Prüfzeichen für Leuchtmittel nach dieser
Regelung nur erteilt werden kann, wenn alle Bestimmungen dieser Richtlinie
eingehalten werden. Dafür birgt die genehmigende Behörde. Bei den Messungen
werden natürlich auch die Farbwerte des Lichtes berücksichtigt.
Die Grenzen zwischen den einzelnen Farben sind dabei oft fließend und für
den Laien bzw. rein subjektiv nicht beurteilbar.
Bei Nach- oder Umrüstungen ist es nicht ausreichend, nur das Leuchtmittel
(die Glühlampe) gegen ein entsprechend gesockeltes LED-Leuchtmittel
auszutauschen.
Die Leuchtquelle bzw. das Leuchtmittel muss für den Einbau in die
entsprechende Leuchte geeignet sein. Dazu muss sie auch den auf der Leuchte
vorhandenen Kennwerten in Spannungs- und Leistungsangaben entsprechen.
Bei zulässigen LED-Nachrüstlösungen handelt es sich i.d.R. immer um eine
geprüfte Einheit aus Leuchte und Leuchtmittel.
Die positive Begutachtung von nachträglich geänderten Leuchten ist
ausgeschlossen.
Einzelabnahmen (§19 Abs. 2 StVZO i.V. m. §21 StVZO) durch die TP sind für
bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen nicht möglich.
Da die Einhaltung der Wirkvorschriften von Lichttechnischen Einrichtungen
sich ohne entsprechende Hilfsmittel nicht hinreichend beurteilen lassen,
ist hier vor der Erteilung einer Bauartgenehmigung immer die Prüfung des
Teils durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für
Lichttechnik erforderlich.
Diese sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle
für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/ltik.php
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, u.U. je Seite,
lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später
zu vertreiben.
Die Kennzeichnung der Leuchten mit dem Genehmigungszeichen ist
dann übrigens Genehmigungsvoraussetzung.
Somit sind nachträgliche Änderungen an genehmigten lichttechnischen
Einrichtungen (Scheinwerfern, Scheinwerferkombinationen oder Leuchten/
-kombinationen i.d.R ausgeschlossen.
Beim Einsatz kompletter Leuchten anderer Hersteller oder Fahrzeugtypen, mit
Bauartgenehmigung ist darauf zu achten, dass die Anbringung den Bedingungen
der Leuchten entspricht. Abstände und Leuchtwinkel können erheblich
abweichen. Daher kann u.U. nur der Austausch einer herkömmlichen Leuchte
gegen eine bauartgenehmigte LED-Leuchte am gleichen Einbauort Probleme
bereiten.
Die genauen und korrekten Einbaubedingungen zur Leuchte könnten Sie ggf.
vom Leuchtenhersteller erhalten.
Die Anbauvorschriften/Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von
lichttechnischen Einrichtungen im Allgemeinen finden Sie in der
Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können:
http://www.dekra.de/c/document_lib…9&groupId=10100
bzw.
http://www.dekra.de/web/guest/1471?teaser=1
Häufig werde für die LED's mit Belastungswiederständen gekoppelt.
Dabei handelt es sich um elektrischen/elektronischen Fahrzeugkomponenten
die, genauso wie die LED's selbst, EG-genehmigt sein müssen.
Ein GS-Prüfzeichen z. B. reicht nicht.
Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen,
die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden
können, verpflichtend. Die Einhaltung der Richtlinien 72/245/EWG
"Funkentstörung" und 95/54/EG "Elektromagnetische Verträglichkeit"
(alternativ ECE-Regelung ECE-R 10) vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Stefan Kölbl Geschäftsführer:
Clemens Klinke (Vorsitzender)
Wolfgang Linsenmaier
Dr. Gerd Neumann
Dieter Roth
Hier meine Anfrage an die Dekra:
Hallo,
ich hätte da mal eine paar Fragen über die Verwendung/Zulassung von LED Leuchtmitteln.
Über den Zubehörhandel habe ich mir für meine Fahrzeug ( VW T4 Multivan, Bj 2001) neue Rückleuchten gekauft die über ein LED Rücklicht/Bremslicht verfügen welches auch eine e-zulassung hat.
Da mir zudem die Blinkerbirne kaputt ging habe ich mich nach LED Leuchtmittel umgeschaut und mußte feststellen das es diese nicht mit einer Zulassung zu bekommen gibt.
Nun habe ich gesehen das es z.B bei Importfahrzeugen eine Abnahme von Leuchtmitteln nach der Etwa-Wirkung durchgeführt werden kann.
Fragen:
- Ist es generell möglich über eine Etwa-Wirkung Prüfung durch einen Sachverständigen LED Leuchtmittel zugelassen zu bekommen? In meinem Fall bevorzugt Standlicht, Blinker, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung.
- Beispiel: Für die neueren BMW's gibt es eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit zulassung. Würde man diese nun an meinem Fahrzeug verbauen wäre dies erlaubt?
- Welche Kriterien muss ein LED Leuchtmittel erfüllen um es einsetzen zu dürfen( bevorzugte Bereiche siehe oben) und gäbe es dann eine Möglichkeit sie abnehmen zu lassen?
- Können sie mir eine Grobe Preisinformation geben falls es eine Möglichkeit gibt LED leuchmittel zuzulassen?
Hoffe sie können mir weiterhelfen.
ich wäre da auch sehr vorsichtig, wegen solcher geschichten fängt man sich schnell mal eine teilschuld an. wenn man pech hat darf man dann auch noch mit der eigenen versicherung diskutieren. aus rechtlicher sicht würde ich es lassen und ggf. die blinker von philips einbauen (komme gerade nicht auf den namen, aber die waren richtig teuer )
du meinst bestimmt die: philips silver vision