Moin Moin!
Es haben ja sicher einige von euch seinen t4 als wohnmobil umgetragen (versicherungstechnisch) ...
mich würde mal interessieren was ihr so bezahlt habt für die umtragung!
mfg Alex
Moin Moin!
Es haben ja sicher einige von euch seinen t4 als wohnmobil umgetragen (versicherungstechnisch) ...
mich würde mal interessieren was ihr so bezahlt habt für die umtragung!
mfg Alex
Aaalso...
Um als WoMo zugelassen zu werden muss Dein T4 ein paar Kriterien erfüllen.
Wenn ich mich recht erinnere ist das:
- Schlafgelegenheit
- Kochgelegenheit
- Man muss aufrecht stehen können im Bus (höher als 1,8 m oder 2 m oder so. Auf jeden Fall ist das mit Aufstelldach gegeben und normalem Dach nicht.)
So wie ich das auf Deinem Bild sehe wird das alleine mit der Stehhöhe nix.
- Man muss aufrecht stehen können im Bus (höher als 1,8 m oder 2 m oder so. Auf jeden Fall ist das mit Aufstelldach gegeben und normalem Dach nicht.)
woher haste denn die Info ? da hat dich jemand aber gescheid angelogen:D
ZitatAlles anzeigenDie große Verwandlung: So wird aus einem Auto ein Wohnmobil
Wohnmobile haben eigene Steuersätze, Versicherungen und Bestimmungen. Doch wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil? In den 70-ern knatterten Studenten mit selber umgebauten Bullis rund um den Globus. Bei den neuen Mega-Campern darf es schon mal etwas mehr sein. Doch ab wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil? Die Mindestanforderungen finden Sie in einem Merkblatt des VdTÜV:Sitzgelegenheit mit Tisch
Sitzplatz ist in der kleinsten mobilen Hütte. Doch ein Tisch gehört dazu. Dieser darf ruhig abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
Träumen Sie los
Wie man sich bettet, so fährt man: Zum untersten Schlafkomfort reicht schon eine umgeklappte Sitzgelegenheit, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 mal 0,7 m große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
Essen auf Rädern
Die wichtigen Zutaten fürs leibliche Wohl: Spüle, Gaskocher, Abwasserführung. Wichtig ist, dass Sie auch auf kleinem Raum gut hantieren können und auch für die Küchenutensilien Platz finden. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, benötigen Sie einen sicherheits- und bedientechnisch geeigneten Platz im Wohnbereich. Der Kocher muss für Innenräume zugelassen sein.
Aus den Augen, in den Schrank
Die üblichen Pkw-Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum sind nicht genug. Der Schrank oder Stauraum muss ausreichend Platz für Kleidung und Proviant bieten.
Gegen haltlose Zustände auf Reisen
Wenn Sie plötzlich bremsen müssen, werden nicht befestigte Dinge schnell zu einem gefährlichen Geschoss. Die Einrichtungen müssen, mit Ausnahme des Tisches, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.
Der Wohnteil muss einen wohnlichen Eindruck erwecken. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung ändert sich nichts, sie werden weiterhin als Pkw oder Lkw eingestuft
So steuern Sie dem Finanzamt entgegen
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenndie Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,
der Kocher fest eingebaut ist.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Quelle: Tüv Nord
Gruß sherpa
Also mir ist es egal, da ich nen Cali mit Aufstelldach habe.
Ausserdem steht das doch auch in dem Text den Du kopiert hast. Als Schranke stehen da 1,70 m Stehhöhe.
"Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt, im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,nder Kocher fest eingebaut ist."
Zur Frage was das kostet als WoMo eintragen zu lassen: es lohnt sich auf jeden Fall. Kosten: ein paar Euro. Ersparniss: bei meinem Diesel ein paar hundert Euro im Jahr.
ja, aber er kann seinen Bus ohne ein Hoch oder Aufstelldach als Wohnmobil zulassen und damit eventuell den Bus günstiger versichert bekommen.
Gruß sherpa
die 1,70m stehhöhe braucht man nur, wenn man auch steuern sparen will ... ich will ja nur versicherung sparen, da brauch man dann nur eine schlafgelegenheit, stauraum und einen kocher ...
- Man muss aufrecht stehen können im Bus (höher als 1,8 m oder 2 m oder so. Auf jeden Fall ist das mit Aufstelldach gegeben und normalem Dach nicht.)
das ist z.b. nur bedingung für woMo steuern.
der versicherung ist das egal und der Dekra auch.
das wurde aber von alex schon abgeklärt und auch nicht seine frage
meine umtragung hatte mit felgen abnahme 77,90 gekostet...hab grad mal nachgesehen...
die 1,70m stehhöhe braucht man nur, wenn man auch steuern sparen will ... ich will ja nur versicherung sparen, da brauch man dann nur eine schlafgelegenheit, stauraum und einen kocher ...
meine Rede
ich denke das es so 100 bis 150 Euro kostet (Tüv machen lassen, neue Feinstaubplakette drauf, neue Papiere)
Gruß Sherpa
sherpa hat grundsätzlich Recht. Allerdings kann es je nach Bundesland Unterschiede geben. Der TÜV Hessen z.B. wollte mein Bus mit fehlender Stehhöhe nicht abnehmen. Beim TÜV in Bayern wiederum, war es kein Problem.
Gekostet hat mich das folgendes:
TÜV-Abnahme §19(2) So.-KFZ-WoMo: 46,30 €
Erteilung Einzelbetriebserlaubnis, 43,00 € (muss bei einer Einzelabnahme hier im Landkreis gemacht werden. Eine neue Betriebserlaubnis anhand des Gutachtens vom TÜV darf hier nicht mehr jede Zulassungsstelle erteilen -> Geldmacherei). Kann sein, dass du das nicht brauchst. Da musst du mal nachfragen.
Umgehende Korrektur der Fahrzeugpapiere 14,50 €
Ich bezahle PKW-Steuer und WoMo-Versicherung. Gelohnt hat sich der doch geringe Umbau bei mir auf jeden Fall. So günstig kann man in meinem Alter glaube ich nicht Bus-fahren. Bzw. macht es das bei mir erst möglich.
gestern mit so nem unfreundlichen Dekra-Prüfer telefoniert, der meinte es kostet weit über 100€ ... das ganz schön fett ...
heute mit KÜS telefoniert, die dürfen sowas garnicht machen!
Ruhig bleiben und Nerven behalten! Da musst du wohl mal ein paar Standorte abklappern. Telefonisch war bei mir auch immer alles sehr zäh. Irgendwann hats dann doch geklappt. Nicht den Mut verlieren;)
@ Sali: bei dir ist das so schön günstig
in 2 wochen kommt ein tüv-prüfer den ich kenne aus dem urlaub zurück, vllt. kann der ja was am preis machen!
Leider läuft mir ein wenig die zeit weg, die saison ist bald vorbei und ich wollte es noch vor dem umtragen lassen wegen ggf. versicherungswechsel zum neuen jahr
bin heute mal spontan zur dekra gefahren und habe mein fahrzeug vorgestellt ... kosten liegen so zwischen 60€-70€
gelöscht weil falsch
Hallo,
hab vorgestern meinen Multivan beim Tüv Nord umschlüsseln lassen.
Küchenbock, ab und frischwassertank, spüle , festerE- kocher, 230V Cee inkl.FI usw.
total easy er war begeistert.
Dann noch hintere Achse 40mm breiter und andre Federn.
All inlusiv 107€ beim Tüv.
Versicherung gerstern der Knaller.
620€ gespart bei teilk. ohne und vollkasko 500€.
Gruß
Jörg
Glückwunsch!
Habe ich auch so gemacht - beste Entscheidung bei meinem MV bisher!
Ich spare fast 400€ Versicherung !!
Gruß Kippi
Hallo,
frage mal bei deiner Versicherung nach was du als Womo bezahlst.
Als Womo versichert kommst du glaube ich nur auf 50% mit dem SFR, mit PKW auf 35% (Jahre werden aber später wieder angerechnet wenn du wieder einen PKW anmeldest).
Die Versicherung bei Womo bezieht sich auf den Neuwert des Fahrzeugs, wenn du denn gering ansetzt ist auch die Versicherung günstig.
Grüße Alpine
Alpine:
das ist so nicht ganz richtig.
Meiner ist als Womo bei der http://www.rmv-versicherung.de .
Die Rechnung kommt von der Kravag. Angefangen habe ich dort, glaube ich, mit 45 %. Inzwischen bin ich
(ohne jetzt die Rechnung rauszusuchen) bei 35 %.
Ein Freund von mir bei der Concordia meinte das die bei einem Wechsel auch anstandslos übernommen würden.
Ich hatte hier im Forum auch schon einmal eine Rechnung veröffentlicht.
Bei der RMV Versicherung als Womo ist die höchste Schadensfreiheitsklasse "SF10 und mehr", das entspricht einem Beitragssatz von 35%.
Die schadensfreien Jahre werden zwar weiter gerechnet, aber tiefer als 35% kommt man nicht.
Ich hab mich mal via Mail beim TÜV Rheinland informiert und nett Antwort bekommen:
ZitatAlles anzeigenZu Ihrer Anfrage:
Umbau von PKW /LKW zum Wohnmobil
um einen PKW nach erfolgtem Umbau als Sonstiges KFZ Wohnmobil einstufen zu können, muß folgende fest eingebaute Mindestausstattung im Wohnteil vorhanden sein, wobei der Wohnteil den überwiegenden Teil des Fahrzeuges einnehmen und der Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes vorhanden sein muß:
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze (auch Sitzplätze die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können)
- Schrank oder Stauraum
- Küche bzw. KocheinrichtungWenn Sitze im Wohnteil vorhanden sind, die während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen ausreichend Fenster und zwei voneinander unabhängige Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein, die sich nicht auf derselben Fahrzeugseite befinden dürfen. Als Fluchtwege gelten Fenster, Türen und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m², mit einer Mindesthöhe von 1m und einer Mindestbreite von 0,5 m. (Mindestanforderung: Fenster an zwei Fahrzeugseiten, davon mindestens 1 Fenster im Wohnbereich. Ist der Wohnteil nicht vom Führerhaus abgetrennt, sind ausreichend 1 Fenster in der Rückwand oder 1 Fenster seitlich im Wohnbereich.) Die direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer ist Voraussetzung für die Nutzung von Sitzplätzen im Wohnteil während der Fahrt.
Bei Fahrzeugen mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bzw. ohne ausreichende Mindestausstattung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.
Die verkehrsrechtliche Umschreibung ist für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung nicht verbindlich.
Die Kosten an der Prüfstelle betragen ab ca. 90,- Euro.
Das Fahrzeug müßte vor der Begutachtung noch gewogen werden. Dazu steht in der StVZO:
Leergewicht (§ 42 Abs. 3)Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt
und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter),
aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere
Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile
(z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell
mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichten, bei anderen Kfz als Kfz nach § 30a zuzüglich
75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fz miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.Mit freundlichen Grüßen,
Ob ich das mit meiner Heckküche nun erfülle weiß ich noch nicht und ob/was es mir bringen würde ...
ich bin da noch unschlüssig
LG Dirk