Budich Eintragung schutzbügel

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  • Moinsen in die runde!


    Hab schon einige threads gewelzt!

    Aber: was ist denn Nov 2012 der letzte stand? Bekommt man einen Budich schutzbügel an einen t4 Transporter mit LKW-Zulassung eingetragen?!?!?

    Wenn ja, wo, was kostets? In der Nähe Hamburg jemand Tipps?

    Bitte nicht über sonnhaftigkeit des Anbaus diskutieren! Will anschließend wissen ob ich bei einem Angebot zuschlagen soll, oder mich da in endlose paragrafenprobleme verrenne?

    Danke schonmal!

  • Meine dass die Budich Ramme keine ABE bzw Typgenehmigung hat.
    Also ist es nur legal moeglich wenn bei dem Fahrzeug schon vor der Frist (schon ne weile her) das Teil eingetragen war.
    Thema Bestandsschutz.

  • Tja, die Gerüchte hab ich auch schon von gehört! Suchte noh nach net endgültigen Aussage! Eintragung gabs bei mir aber bisher leider nicht!!

    Tja, die Gerüchte hab ich auch schon von gehört! Suchte noh nach net endgültigen Aussage! Eintragung gabs bei mir aber bisher leider nicht!!


    dein TÜVer soll Ihn eintragen, frag doch den mal was er dazu sagt , auf welche Art es möglich wäre oder ob er grundsätzlich nein sagt...fragen kost ja nix

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Zitat

    Ist nach wie vor problemlos eintragbar, auch ohne ABE oder Gutachten.

    Das erkläre bitte mal den TÜVern hier in der Region. :thumbdown:
    Immer die Aussage: Dat word nix. :thumbdown:

    Kurz und knapp mit Tapadapp

  • Ich habs hier im Forum schonmal detailliert erklärt (einschließlich Rechtsgrundlagen), bitte suchen.

    red.cargo: nein, hab ich ganz sicher nicht. Ich kann nur Gesetzestexte lesen, und gegebenenfalls ein Fax an die Zentrale vom TÜV Hessen schicken, das deren Ingenieur Hr. Musterprüfer offenbar seinen Beruf nicht beherrscht, und ich leider wohl Rechtsmittel bemühen muss.

    Das ist insoweit "problematisch" für den TÜV Hessen (*), da dieser nicht prüft weil es ihm Spaß macht und Geld bringt, sondern weil er einen sogenannten "staatlichen Prüfauftrag" hat, und diesen erfüllen muss. Tut er das nicht (weil der Ingenieur zu dumm oder zu faul ist), hat die Prüforganisation ein Problem.

    * = in Hessen. In anderen Bundesländern bitte selbst nachschlagen, in den neuen BL hat die Dekra den entsprechenden Prüfauftrag.

  • OT
    Und das gilt im vollen Umfang für alle Prüfaufgaben der technischen Überwachungsvereine im gesamten Land Hessen!
    Besonders hervorzuheben wäre hier der Landkeis Marburg-Biedenkopf
    Da arbeiten ganz dolle Spezies!

    Frage eines Mitarbeiters aus vorbenannten Landkreis zwecks Abgasgutachten an einen T4 Euro 1 Fahrzeug! für einen Kunden von uns.
    Wo ist denn hier das vorgeschriebene Abgasgutachten ? So können wir die Betriebserlaubnis nicht erteilen ! Da gibt es schließlich gesetzgeberische Vorschriften!
    Antwort vom Kunden:
    Das Fahrzeug hat in den Papiren, die Ihnen vorliegen, diesbezügliche Schlüsselnummern.
    Aus denen geht hervor, das es sich bei dem besagten Fahrzeug um ein Euro 1 Fahrzeug handelt.
    Euro 1 Fahrzeuge benötigen gar kein Abgasgutachen. Das ist allgemein bekannt.

    Antwort von der hessichen Behörde des besagten Landkreises!
    Vorher soll den der Mitarbeiter des Strassenzulassungsamtes an hand der vorliegenden, umfangreichen Aktenlage wissen, das das Fahrzeug Euro 1 hat?
    Antwort des Kunden an die BEHÖRDE im Landkreis Marburg-Biedenkopf nach Rücksprache mit uns an den Spezi in der Behörde:

    vielleicht BLICK in den FAHRZEUGSCHEIN ? Punkt 14.1

    Das ist ja komplett lächerlich!

    mfg Frank
    KFZ - Techniker - Meisterbetrieb / Fahrzeugreparaturen/ Autogasanlagen, Rep. v. Wohnmobilen, Wohnmobilvermietungen, Handel
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    2 Mal editiert, zuletzt von FWB Group (21. November 2012 um 20:46)

  • Jo FWB,

    dass ist leider eine Besonderheit an Hessen, dass alle Gutachten nach §21 nochmal von der sog. "Bündelungsbehörde" geprüft werden...je nach Wohnort des Antragsstellers ist das Fulda oder eben Marburg-Biedenkopf.

    Die bündeln da m.M.n. nur eins, Leute die man sonst nirgendwo gebrauchen kann :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

    Das sind weder KFZler noch Ingenieure, sondern ganz normale Verwaltungsangestellte.....wie man mit denen eine Behörde zur Prüfung von Fahrzeuggutachten (die ja ein Dipl.-Ing. mit Zusatzbezeichnung aaS [amtlich anerkannter Sachverständiger] verfasst hat) besetzen kann, versteh ich wohl nie...


    Dass diese "Prüfung" nochmal 50€ kostet, sei nur am Rande erwähnt... :whistling:

  • war der bügel schonmal eingetragen und besitzt ein typenschild? das budich mustergutachten galt bis 2003, ist also nichts mehr wert, aber mit typenschild darf er an ein bauartgleiches fahrzeug wieder montiert werden.

    TD-intercooled :D :drive:

  • Weiter oben kann man in einem Link vom Boschmann Dr.No finden, in dem auf eine amtliche Seite der EG-Kommission verwiesen wird.
    In der angegebenen EG-Richtlinie wiederum kann man eindeutig nachlesen, für welche Fahrzeuge die EG-Richtlinie überhaupt Gültigkeit hat.
    Unsere T4 Busse gehören jedenfalls sämtlichst nicht dazu, da die letzten Autos wohl so 2003 oder 2004 erstmalig zugelassen wurden.

    Inwieweit es allerdings noch zusätzliche nationale Richtlinien zum Thema Frontschutzbügel gibt, steht da nicht.

    Da steht aber beispielsweise:

    Zitat

    Ab dem 25. November 2006 verweigern die Mitgliedstaaten für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem oder für einen neuen Typ eines Frontschutzsystems, der als selbstständige technische Einheit in den Handel kommt, die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung, wenn er nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht.

    Die oft zitierte Begründung "EG-Richtlinien" ist somit jedenfalls nicht ausschlaggebend für eine Ablehnung der Eintragung, da sie für unsere Autos eben nicht zutrifft.
    "Alte" Autos und/oder "alte" Frontschutzbügelsysteme sind überhaupt nicht betroffen.

    Und die dafür geltenden"alten" nationalen Verordnungen zielen lediglich auf sogenannte "scharfe Kanten" etc. ab.
    Ein Rohr mit einem Durchmesser von 60mm stellt aber niemals eine scharfe Kante dar, dazu muß es schon dünner als 10mm sein.

    Aber wie das so ist in Europa, gibt es zumindest für serienmäßig gefertigte Fahrzeuge und -teile eine EG-Richtlinie, nämlich ECE R-26 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer vorstehenden Fahrzeugaußenkanten",
    Darin steht beispielsweise:

    Zitat

    Die Enden der Stoßstangen müssen nach innen auf die Auflagefläche zugebogen sein, um die Gefahr des Hängenbleibens zu verringern.

    Die Bestandteile der Stoßstange müssen so beschaffen sein, dass alle nach außen gerichteten harten Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens 5mm haben.


    Eine wortwörtliche Ablehnung und Betriebsuntersagung von Frontschutzbügeln (die ja auch nichts anderes als Stoßstangen sind) ist mir nicht bekannt, und die ECE R-26 ist zwar (wie schon erwähnt) für serienweise gefertigte Fahrzeuge und -teile herausgegeben, findet aber oft auch bei Einzelabnahmen Anwendung.
    Aber auch das ist nichts Schlimmes, den die meisten Frontschutzbügel erfüllen diese Vorschriften ebenso.

    Insofern ist m.E. sogar die Verwendung eines nicht eingetragenen Frontschutzbügels nicht zwingend mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden, selbst wenn ich zu dieser Vorgehensweise nicht raten möchte.
    Die BE erlischt ja nur wenn Fahrzeugteile "gefährlich" sind; ein Frontschutzbügel ist das aber erst einmal grundsätzlich nicht (selbst wenn das die Meinung vieler Nichtsachkundiger ist), da die verwendeten Rohrdurchmesser keine scharfen Kanten darstellen.
    Bedauerlicherweise gehören zu diesen Nicht-Sachkundigen auch viele Bedienstete der Ordnungsbehörden und sogar Richter, die sich bei diesen Themen dann auch noch auf die Einschätzungen von amtlich anerkannten Sachverständigen stützen, oft genau dieselben Leute, die vorher die Eintragung unter Falschauslegung von (nicht entsprechend existierenden) EG-Richtlinien versagt haben.

    Wer sich also auf einen Rechtsstreit einlassen will, der möge das tun; er hat grundsätzlich gute Chancen, aber manchmal auch einen schweren Gang.
    Schon die alten Römer wußten: Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (21. November 2012 um 22:50)