Aufwand/Nutzen Umtragung Multivan PKW->WoMo

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  • Hallo Aller seits,

    ausghend von diesem Thread haben sich bei mir eine Menge Fragen ergeben, mit denen ich den Thread nicht vollspammen wollte, daher ein eigener hier.
    Ich besitze einen MV2 ACV mit Euro2 und DPF grüne Plakette, 2810kg zlg. Ggw. Im Moment zahle ich ca 400 € Steuer jedes Jahr. Letztes Jahr habe ich mir extrem preiswert (30€) einen Westfaliablock für die Schienen geschossen, der eine Spüle besitzt, er hat 2 Kanister (Wasser/Abwasser) es fehlt lediglich nen Hahn und ne Tauchpumpe (hat der Vorbesitzer wohl für was anderes benötigt). Eigentlich brauche ich das Teil nur wegen des Stauraums im Urlaub. Mit den Neuereungen im Steuerrecht ergeben sich jetzt wohl noch ein paar andere Vorteile, wenn ich das Teil wieder fit mache und ständig verbaue.
    Allerdings hab ich ein paar Bauchschmerzen, zu denen ich mal Aussagen bräuchte, die da wären:
    - Wird mein 7 Sitzer dann permanent zum 6 Sitzer, also wird ein Sitz ausgetragen?
    - Was passiert, wenn die :cop: mich anhalten und ich hab den Küchenblock grad nicht an Bord?
    - Wie hoch sind die Kosten für die Umtragung (DEKRA, Zulassungsstelle)
    - Wo lasse ich das machen (in Berlin), direkt bei der DEKRA oder irgend nem "Spezi"?
    - Was passiert mit meiner Versicherung? Ich zahle im Moment 750 € HP mit Vollkasko, wird es billiger oder teurer als Womo bzw. kann ich meinen Dicken im Zweifelsfall weiter als PKW versichern?

    Wenn keine große Versicherungsersparnis zu den 110 € weniger Steuern per anno hinzukommt, dann lohnt der Aufwand sich meines Erachtens erst gar nicht, zieht man mal die oben genannten Kosten und Nachteile in Betracht, oder wie seht Ihr das?

    Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.

  • Hi,

    Ich versuche das mal kurz zu erklären.

    Also mit dem Küchenblock fehlt dir dann eigentlich nur noch ein fest verbauter Kocher. Das ist bei mir ein uralter DDR Spirituskocher.
    Ein Bett und einen Tisch hat der MV ja schon, der Stauraum und die Spühle ergeben sich durch den Küchenblock.

    1. Wenn du den PKW zum WoMo umschreiben lässt, und du statt einem Sitzplatz den Küchenblock einbaust wird dieser Sitzplatz ausgetragen, solange wie das Auto als WoMo läuft. Das lässt sich aber alles zurückbaten.
    2. wenn dich die Polizei aufhält, und der Küchenblock ist nicht drin, ist das seit neuestem wohl Steuerhinterziehung, und kann auch dazu führen das du rückwirkend Zahlen musst. Früher war das nicht so Wild, da gab es einen Unterschied zwischen echte,/unechte, WoMo, und beim unechten gabs keine vergünstigte Steuer. Aber selbst da war es Versicherungsbetrug. Der Küchenblock muss permanent montiert bleiben.
    3. Die TÜV Abnahme hat mich 48€ gekostet, das umschreiben nochmal 35€
    4. keine Ahnung
    5. Ich würd mal sagen im Schnitt wird die Versicherung ca. 15-20% billiger

    Gruß Flo

  • guten morgen,
    was fehlt ist die stehhöhe von 1,70m im küchenbereich.
    gehe auf reimo, dort sind dievorraussetzungen gut beschrieben.
    gruß
    frank

  • Wenn du den PKW zum WoMo umschreiben lässt, und du statt einem Sitzplatz den Küchenblock einbaust wird dieser Sitzplatz ausgetragen, solange wie das Auto als WoMo läuft. Das lässt sich aber alles zurückbaten.


    F!o:
    Ist das jetzt neu? Bei mir stand während der "WoMo" Zeit weiterhin bei Sitzplätzen wahlweise 7 - 9. Das wurde bei der Abnahme durch den aaS nicht geändert.

  • @t4t3syncro:
    Falsch!
    Stehhöhe war für ein unechtes WoMo noch nie gefordert, und seit neuestem ist die Stehhöhe sowieso weggefallen.
    Einfach mal die Threads im Steuerboard lesen!

    @mittig:
    Also kommt ein Sitzplatz raus, weil an dessen Platz der Küchenblock reinkommt, wird dieser Sitzplatz definitiv ausgetragen.

    Gruß Flo

  • Also bei mir wurde auch ein Sitz ausgetragen für meinen Schrank. Der TÜV Feerdinand Schulze Str. Bestand damals auf einen E-Kocher einen Gashocher (Camping haben die nicht zugelassen.) Die haben auch pingelich beschrieben wo der Schrank steht. Als ich mal in der Uhlandstr.(Ich glaube die hieß so) war, meine der von der Dekra dort man der war aber fleißig so genau muss das garnicht eingetragen werden. Ich habe jetzt alles in meiner Heckschublade verbaut und bis jetzt hat das auch noch keinen gejuckt. Weder beim TÜV alle zwei Jahre noch bei Kontrollen durch die Rennleitung.

    Vergessen, meine Versicherung wurde damals 100 Euro billiger.

    Mfg Franzman
    Je cherche des amis en France, qui parlent l`allemand.
    Suche Festung, Bunker, Fort für kleines Geld oder Geschenkt und in Frankreich

    Einmal editiert, zuletzt von Franzman (22. Januar 2013 um 07:17)

  • Ok, dann hatte wohl Glück bei der Abnahme. Da er augenblicklich ja PKW ist wird sich das nach genauem Studium der Kriterien der Steuervoraussetzungen u.U. wieder ändern.
    Mal schauen was bei der erneuten Abnahme geschehen wird. Der damalige aaS ist noch aktiv, die das damalige Gutachten liegt noch vor.

  • nospheratu:

    Bevor du jetzt hier dutzende Tipps bekommst die dir letztenendes nichts bringen .....

    Geh zum Sachverständigen deiner Wahl, am besten natürlich jener der es später auch eintragen soll, und frage ihn was er sehen will.
    Da gibt es zum Teil regional richtige Unterschiede und zum Teil ist es auch vom Prüfer abhängig.

    Mein Schrank wurde auch auf seine Befestigung hin überprüft und dann offiziell in die Papiere eingetragen.
    Von daher würde ich sagen er sollte auch drinnenbleiben, ich wollte ja schließlich ein Womo haben und nutze den Schrank entsprechend.

    Alles andere ist Kaffeesatzleserei, denn letzenendes kommt es auf den Sachverständigen bei dir vor Ort an!

    Ich hatte im Vorfeld auch bei meinem zuständigen Finanzamt angefragt und mir ihre Auflagen zur Besteuerung als Womo schriftlich zukommen lassen, von daher hatte ich null Probleme.
    Das war allerdings vor dieser letzten "Änderung", jetzt soll es dem Finanzamt wohl egal sein ...

    Schlumpfige Grüsse von der Weinstrasse

  • Schlumpf

    Naja, das die ganzen Tipps hier "nix bringen" seh ich etwas anders.

    Du hast recht, die Sachverständigen haben teils sehr unterschiedliche Anforderungen, aber hier gings ja nicht alleine um Anforderungen.

  • Also mit dem Küchenblock fehlt dir dann eigentlich nur noch ein fest verbauter Kocher. Das ist bei mir ein uralter DDR Spirituskocher.

    fest eingebaut muss der nicht sein, nur ein sicherer Platz zum Verstauen und zum bedienen muss vorhanden sein...

    1. Wenn du den PKW zum WoMo umschreiben lässt, und du statt einem Sitzplatz den Küchenblock einbaust wird dieser Sitzplatz ausgetragen, solange wie das Auto als WoMo läuft. Das lässt sich aber alles zurückbaten.

    das ist auch nicht richtig, er muss gar keinen Platz streichen, voraussetung ist, dass die sitzplätze auch mit 75kg noch in die Zuladung passen, bei mir wurden alle 9 erhalten... ;)

    wenn dich die Polizei aufhält, und der Küchenblock ist nicht drin, ist das seit neuestem wohl Steuerhinterziehung, und kann auch dazu führen das du rückwirkend Zahlen musst. Früher war das nicht so Wild, da gab es einen Unterschied zwischen echte,/unechte, WoMo, und beim unechten gabs keine vergünstigte Steuer. Aber selbst da war es Versicherungsbetrug. Der Küchenblock muss permanent montiert bleiben.

    auch nicht, alles was eingetragen ist, muss auch mitgeführt / eingebaut sein. bei mir steht z.B. nur: Kocher, loses Zubehör und den habe ich für den Fall der fälle immer unter der Rückbank dabei, aber einen kleineren als wenn wir in urlaub fahren...

    5. Ich würd mal sagen im Schnitt wird die Versicherung ca. 15-20% billiger

    meine wurde fast 50% billiger

    Geh zum Sachverständigen deiner Wahl, am besten natürlich jener der es später auch eintragen soll, und frage ihn was er sehen will.

    genau, klar bett, tisch und so ist pflicht, aber bei mir hat eine Spüle mit abwasserführung gereicht, von Frischwasser stand in dem Merkblatt nix, darum hab ich da auch nix, brauche ich eh nicht, aber der Beifahrer Drehsitz war für meinen Prüfer wichtig!

    Mein Schrank wurde auch auf seine Befestigung hin überprüft und dann offiziell in die Papiere eingetragen.

    das zum glück bei mir nicht ;)

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • race_king:

    War bei mehreren Sachverständigen, der Kocher, Spühle und alles was eingetragen wurde muss so verbaut sein das es nicht mit einem Handgriff auszubauen ist.
    Du verstehst nicht um was es bei dem Sitzplatz geht........ Nehme ich einen Sitzplatz raus, und stelle an diese Stelle den Küchenblock rein, ist es ein Wohnmobil. Da der Küchenblock nun nicht mehr entfernt werden darf wird der Sitzplatz gestrichen. Ist doch total easy.
    Bei den Sitzplätzen geht es um Verkehrsrechtlich abgesicherte Sitzplätze mit Gurt, und allem was dazu gehört. Nicht verwechseln mit "Sitzgelegenheit" oder anderen spielereien.

    Du behauptest hier sachen die ich so nie gesagt habe. Bei mir ist ein Küchenblock eingetragen. Führe ich diesen Küchenblock nicht mit ist es Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug. Ganz einfach.
    Je nach dem was eingetragen wurde ist dies auch mitzuführen, wie du schon so schön schreibst.

  • War bei mehreren Sachverständigen, der Kocher, Spühle und alles was eingetragen wurde muss so verbaut sein das es nicht mit einem Handgriff auszubauen ist.

    Das zeigt ja umso mehr, was für ein Quatsch das ist! Wieso sollte etwas nicht mit einem Handgriff entfernbar sein (wenn es dadurch trotzdem richtig & sicher eingebaut ist!), was ist dass den für eine Grundlage!? Meine Sitze in der Caravelle sind auch mit einem Handgriff zu entfernen und sind trotzdem Sicher & Fest eingebaut! Und nur das hat zu interessieren!

    Das einzige, was ich damit ausdrücken wollte, war, dass man keine "allgemeingültigen, deutschlandweiten" Aussagen diesbezüglich machen kann, weil es nicht so ist! (Und das hast du). Bei mir war es anders, und bei anderen Wiederum, ich gehe daccord, dass es einheitlich sein sollte & müsste, ist es aber nicht, einen gewissen spielraum hat eben jeder Prüfer...

    Du verstehst nicht um was es bei dem Sitzplatz geht........ Nehme ich einen Sitzplatz raus, und stelle an diese Stelle den Küchenblock rein, ist es ein Wohnmobil. Da der Küchenblock nun nicht mehr entfernt werden darf wird der Sitzplatz gestrichen. Ist doch total easy.
    Bei den Sitzplätzen geht es um Verkehrsrechtlich abgesicherte Sitzplätze mit Gurt, und allem was dazu gehört. Nicht verwechseln mit "Sitzgelegenheit" oder anderen spielereien.

    Doch, verstehe ich haargenau, aber es besteht ja auch die Möglichkeit einen Küchenblock einzubauen, ohne einen Sitz auszubauen, trotzdem könnte ein Sitzplatz gestrichen werden, wenn es von der Zuladung her nicht mehr passt! Und auch ich meine natürlich verkehrsrechtlich abgesicherte Sitzplätze mit Gurt, und allem was dazu gehört! ansonsten habe ich nämlich 21 Sitzplätze ;) Und dennoch habe ich 9 eingetragene ;)

    Du behauptest hier sachen die ich so nie gesagt habe. Bei mir ist ein Küchenblock eingetragen. Führe ich diesen Küchenblock nicht mit ist es Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug. Ganz einfach.
    Je nach dem was eingetragen wurde ist dies auch mitzuführen, wie du schon so schön schreibst.

    Was behaupte ich denn? Den Abschnitt würde ich voll unterschreiben ;) ich glaub vom Kern her sind wir nicht groß auseinander, nur das jeder Tüv das anders handhabt macht die sache kompliziert...

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Huhu,

    hab eben mal bei meinem freundlichen TÜV angerufen.
    Die Aussage war, nachdem die sich noch mal kurz besprochen haben, keine Stehhöhe = kein Wohnmobil.

    Kann mir mal jem. die Vorgehensweise schreiben, wie ich den Dicken demnach als Wo zugelassen bekomme? Ich bräuchte also eine Verordung / Gesetz in dem zu lesen steht, dass ich die Stehhöhe nicht brauche. Ohne so ein blatt muss ich da nicht weiter vorsprechen. :(

    Zu fest und rausnehmbar meinte der TÜV. Ist der Kocher mit normalen Muttern montiert, ist er fest. Hat der Kocher Flügelmuttern, als es ist zum lösen kein Werkzeug notwendig, so ist er herausnehmbar und nicht für die Eintragung geeignet.

    Gruß

    Beim Wechsel vom AES auf ACV fühlt man sich doch immer als ob ein Zylinder ausgefallen ist - denke aber, dass ist so gewollt.

    Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt

  • Huhu,

    hab eben mal bei meinem freundlichen TÜV angerufen.
    Die Aussage war, nachdem die sich noch mal kurz besprochen haben, keine Stehhöhe = kein Wohnmobil.

    Kann mir mal jem. die Vorgehensweise schreiben, wie ich den Dicken demnach als Wo zugelassen bekomme? Ich bräuchte also eine Verordung / Gesetz in dem zu lesen steht, dass ich die Stehhöhe nicht brauche. Ohne so ein blatt muss ich da nicht weiter vorsprechen. :(

    Zu fest und rausnehmbar meinte der TÜV. Ist der Kocher mit normalen Muttern montiert, ist er fest. Hat der Kocher Flügelmuttern, als es ist zum lösen kein Werkzeug notwendig, so ist er herausnehmbar und nicht für die Eintragung geeignet.

    Gruß


    Im Steuerboard ist ein Artikel von Axelb, in dem Du alles findest. Deine TÜV "Experten" sind nicht auf dem neusten Stand. Bringe Ihnen mal was zum Lesen mit. :D

    Irgendwas ist ja immer.

    Member of Angela Westphal

  • Im Steuerboard ist ein Artikel von Axelb, in dem Du alles findest. Deine TÜV "Experten" sind nicht auf dem neusten Stand. Bringe Ihnen mal was zum Lesen mit.

    Ne, da stehts nicht. Da gehts in erster Linie um die Steuer!

    Hab´s inzwischen gefunden. Es geht im Klartext um die Umsetzung der Fahrzeugklassen, die Europaweit in der 70/156/EG beschrieben.
    Die Klassen sind national umgestzt un hier , als Anlage der STVZO, beschrieben. Siehe Abs. 5.1
    Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
    EG-Fahrzeugklassen
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix_168.html


    ..."
    5.1Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    a)Tisch und Sitzgelegenheiten,
    b)Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    c)Kochgelegenheit und
    d)Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
    "....

    Beim Wechsel vom AES auf ACV fühlt man sich doch immer als ob ein Zylinder ausgefallen ist - denke aber, dass ist so gewollt.

    Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt

    Einmal editiert, zuletzt von caravellevr6 (22. Januar 2013 um 12:48)

  • Stehhöhe wurde für die Abmahme und Versicherung als WoMO noch nie nie niemals benötigt!
    Deine TÜVler haben keine Ahnung!


    Sag ich doch! :D Ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und muss jetzt für mein ehemals "unechtes" Womo ACV 280 Euro jährlich zahlen. :thumbup:

    Irgendwas ist ja immer.

    Member of Angela Westphal


  • Es stimmt ... im verlinkten Thread geht es nur um die neue Steuergesetzgebung, natürlich mit voller Absicht.

    Hier in diesem Thread geht es um die Voraussetzungen zur technischen Abnahme als Wohnmobil;
    und da hast Du mit Deinem Auszug die Kriterien genannt.

    Von einer Stehhöhe ist in den gesetzlichen Anforderungen nichts geschrieben.
    Wenn der TÜVer darauf besteht, dann möge er bitte auch belegen woher er seine Weisheit nimmt.
    Das Gesetz sagt jedenfalls nichts dazu, weshalb ich derzeit auf dem Standpunkt stehe, dass die 1,70m irrelevant sind,
    zumal es auch schon bisher keine zulassungstechnische Vorschrift dazu gab.

    Es mag sein, dass der Prüfer hier irgendwas durcheinander gewürfelt hat (das sind ja auch nur Menschen), aber auch schon bisher durften die Prüfer die technische Abnahme zur Änderung der Fahrzeugart in SoKfz.Wohnmobil nicht verwehren, nur weil die Stehhöhe fehlt.
    Wir wissen aus verschiedenen Threads, dass einige Prüfer dennoch Stehhöhe gefordert haben, letztlich war das wohl nicht korrekt so, denn der Prüfer hat sich ausschließlich an die Zulassungsverordnungen zu halten und das Steuerrecht steht auf einem ganz anderen Blatt.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)