Wobei die 235er gegenüber den serienmäßigen 195ern "nur" 5,8% größer sind.
Letztlich ist nachzuweisen, was der Tacho bei einer bestimmten Bereifung anzeigt.
Nehmen wir mal an, der Tacho würde bei den hier oft benutzten 215/75R15 genau anzeigen,
dann würde der Tacho bei den ebenfalls oft benutzten und schon werksseitig eingetragenen 205/65R15 genau 8% mehr anzeigen, da diese Räder eben genau 8% kleiner sind.
Der Tacho darf aber (vereinfacht gesagt) 10% plus 4km/h mehr anzeigen als tatsächlich gefahren wird.
Bei einem 8% kleineren Rad wird der Tacho aber lediglich 8% mehr anzeigen, was absolut innerhalb der zugelassenen Toleranz liegt;
ergo gibt es überhaupt keinen Grund, die "normalen" Bereifungen zu streichen.
Das Gutachten über die Tachoanzeige erstellt ein dafür ausgerüsteter Tachobetrieb, eventuell auch der ADAC, was man dann aber vorher abklären sollte.
Ob der ADAC ein "amtlich verwertbares Gutachten" erstellen kann wäre abzuklären, aber selbst wenn es kein solches ist, genügt es dem Prüfer ja vielleicht dennoch.
Ich selbst war vorher (!) bei einem amtlich anerkannten Tachoprüfdienst, nämlich bei der Fa. Weinhöppel in Hannover, die auch Taxameter und Fahrtenschreiber höchstamtlich prüfen und einstellen dürfen, und kann nur empfehlen, den Prüfer gleich mit so einem Nachweis zu beeindrucken.
Ich bin nämlich der Ansicht, dass der Prüfer an solchen Sachen gut erkennen kann, dass man sich mit dem Thema beschäftigt hat, die Vorschriften kennt und willig ist, diese zu erfüllen.
Grüße, Axel