Erhöhung des zul. Gesamtgewicht des Zuges auf 5000kg - AJT

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  • Hallo zusammen,

    ich habe im Moment das Problem, dass ich für meinen AJT die Anhängelast auf 2500 kg und das zul. Gesamtgewicht des Zuges auf 5000 kg erhöhen will.

    Also Mail an VWN und die haben mir auch die Unbedenklichkeitsbescheiningung für die Erhöhung des Anhängelast problemlos zugesandt. Allerdings bleibt das zul. Zuggewicht bei 4500kg. Das bringt mir bei bei 2810 kg zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mal gar nichts...

    Nach Rücksprache mit dem VWN Service ist das für mein Modell auch nicht möglich !!! Es sei denn ich bringe ein Referenzgutachten, indem das schon bescheinigt wurde...

    Hat jemand die Freigabe für den AJT bekommen?

    Wenn mehr Infos benötigt werden - kein Problem...

    Danke schonmal...

  • Es gibt vom TÜV Nord für VW ein Gutachten mit der Nummer 1871-1/02

    Laut diesem bekommen nur die 2,5l mit 75 und 111KW ein ZgG von 5000kg und das nur mit Schaltgetriebe.

    Selbst die 103 und 150KW Benziner bekommen nur 4500kg.

    Sieht also schlecht aus für Dein Vorhaben.

    MfG Kay-amicar

  • in der Aufbaurichtlinie VW T4 von VWN aus Oktober 2009 (Seite 11)

    heißt es aber:

    Zuggewichte: Für alle Transportervarianten maximal 4500 kg, ausgenommen Fahrzeuge mit einem


    1,9 l-Dieselmotor, bei denen ein Zuggewicht von max. 4000 kg zulässig ist.


    2,5 l-TDI-Motor, bei denen ein Zuggewicht von max. 5000 kg zulässig ist.

    Das heißt möglich bei allen 2.5 TDI, auch beim AJT


    quelle: http://www.vwn-aufbaurichtlinien.de/uploads/media/…chtungen_02.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Murmel (28. Februar 2013 um 11:56)

  • Das würde ja bedeuten ,das ich beim 2,5 Tdi syncro 3 tonnen anhängelast bekommen könnte .Oder sehe ich was falsch.mfg Jürgen

    Fahrzeuge mit 4X4 :
    Vw T4 Doka syncro 2,5 TDI : Steigfähigkeit 60% / 30,96 Grad
    Unimog 421 : Steigfähigkeit 100% / 45 Grad
    Mercedes Sprinter Iglhaut : Theoretische Steigfähigkeit 150 % /56,31 Grad

    Vw T5 4Motion

    Opel Mokka 4x4

  • Das man daraus auf 3.000kg Anhängelast schließen kann, habe ich auch nicht verstanden.

    Allerdings finde ich die Angabe in den Aufbaurichtlinien und dem o.g. Schreiben von VWN konträr.
    Vielleicht versucht man es beim aaS einfach mal mit der Vorlage einer Ausfertigung der Aufbaurichtlinien?
    Diese offiziellen Verlautbarungen sollten ja auch in den Intranet-Portalen der Prüfstellen zu finden sein.

    AJT und AYY sind ja schließlich auch TDI-Motoren, auch wenn da in der Regel ein schwächeres Getriebe zum Einsatz kommt.

    Ob der Motor ohne Ladeluftkühlung und das schwächere Getriebe das dann auch aushalten, dass muß der Benutzer ja dann selbst entscheiden.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • So ich habe meinen Sachverhalt noch mal an VW Service geschickt... Mal schauen..

    Gibt es denn hier im Forum keinen T4 mit AJT Motor und 5000 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges?

  • habe meinen Sachverhalt noch mal an VW Service


    Meine Frage dazu:
    Willst Du die Leute bei VWN überzeugen, oder beabsichtigst Du lediglich eine Eintragung? :nixpeil:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • andere Frage ?
    was ist dann mit Führerschein wegen neuer Klassen
    geht das dann noch mit dem PKW-Schein ?
    was nützt dann eine Auflastung wenn mann damit nicht fahren darf ?

    im oberbayrischen Exil
    lebender Unterfrange


  • Gibt es denn hier im Forum keinen T4 mit AJT Motor und 5000 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges?

    Moin,
    ich habe nen ACV mit 2810KG, der hat auch nur 4500KG Ges Gw. des Zuges... Siehe Anhang..
    Hab auch noch nie was höheres im bekanntenkreis im Schein stehen sehen ?(

  • Doch, doch ...
    die 5.000kg Zuggewicht sind nichts besonderes.
    In meinen Fahrzeugpapieren sind die schon werksseitig eingetragen.

    Es geht hier wohl eher nicht um die Fahrzeuge mit ACV-Motor, sondern speziell um die kleinen TDIs, wo es Unstimmigkeiten gibt.
    VWN schreibt in seinen Aufbaurichtlinien, dass alle TDI das können, verweigert aber die spezielle Einzelbestätigung.

    soagined
    Sorry, ich bin alt und muß mir darüber keine Gedanken machen.

    CU, Axel


  • andere Frage ?
    was ist dann mit Führerschein wegen neuer Klassen
    geht das dann noch mit dem PKW-Schein ?
    was nützt dann eine Auflastung wenn mann damit nicht fahren darf ?

    Wenn du denn EU Schein hast schon ist bei 3,5 t gesamt Gewicht Schluss.
    Beim alten bis 7,5 oder 12 t

  • ... ist bei 3,5 t gesamt Gewicht Schluss. ...


    Also spielt es überhaupt keine Rolle, ob da nun ein Gespanngewicht von 4.500 oder 5.000kg bei raus kommen. :D

    Ich frage mich nur die ganze Zeit, ob die Besitzer dieser EG-Fahrerlaubnisse das nicht auch in der Fahrschule vermittelt bekommen haben.
    Genau so wie diese Sache mit den Anhänger-Führerscheinen.
    Ich wüßte das nicht so aus dem Sinn, da nie gelernt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ja Axelb.

    Um genau zu sagen

    Alle die noch die alte Klasse 3 haben können mit Insgesamt 7,5 T fahren

    Alle die denn EU schein haben also nach 1999 gemacht haben Und denn B haben dürfen nur:

    Kraftwagen
    bis 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Führersitz),
    auch mit Anhängern mit einem zGM von entweder bis zu 750 kg oder bis zur
    Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeuges, wobei dann das zGM der
    Kombination (z.B. Pkw mit Wohnwagen) 3,5 t nicht überschreiten darf.

    Denn gibt es Noch BE also der mit anhänger.

    da steht jetzt wenn das richti ist.

    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
    oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
    darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die
    Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

    Also Mit BE lohnt sich das doch schon denn.

  • Hatte ich mir schon gedacht, dass sich das mit dem ergänzenden Anhängerschein dann auch für die jüngeren Fahrer wieder relativiert.

    Danke für die Info (auch wenn wir damit schon ein wenig OT sind ;) )

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich möchte den alten Faden nochmal kurz wieder aufnehmen :huh:

    Ich lese jetzt schon ca. 2 Stunden über das Thema „Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges“ …
    Vieles, was die Suche hier hergab und einiges, was das NETZ so hergab.

    Ich kann aber trotzdem die Frage (Nr.1) nicht wirklich beantworten, ob ich mit meinem Multivan einen von uns neu ins Auge gefassten (allerersten!) Wohnwagen
    mit zulässiger Gesamtmasse (zGM) von 1.900 kg (der ist schon aufgelastet! Masse fahrbereit 1.420 kg) zumindest UNBELADEN zum Winterruheplatz ziehen darf ?(
    Mir schwirrt der Kopf, ob ich nun die jeweiligen zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug (zGM 2.805 kg) und Wohnwagen (zGM s.o.) addieren muss oder ob das tatsächliche Gewicht dafür ausschlaggebend ist ;(
    In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nämlich dieses vertrackte, zulässige Gesamtgewicht des Zuges von 4.500 kg d’rin. Und da wäre ich ja mit 'nem addierten zulässigem Gesamtgewicht von 4.705 kg locker d’rüber (Anm.: Vielleicht verwirrt mich ja nur, dass der Ausdruck zulässiges Gesamtgewicht beide Male "gebraucht" wird ?)

    Dann komme ich zum zweiten Punkt bzw. zur zweiten Frage!
    Ich habe viel gelesen über eine Kopplung von Anhängelasterhöhung UND der daraus folgenden Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges auf 5.000 kg.
    Dies soll ja mit diesem ominösen Anhang 2 zum Teilegutachten 1871-1/02 für meinen AHY mit Schaltgetriebe möglich sein.
    ABER eigentlich brauche ich keine Anhängelasterhöhung auf 2.500 kg mit dem unübersichtlichen Kram vom D-Wert usw. Ich darf ja laut Papieren 2.000 kg ziehen und wäre für diesen Wohnanhänger voll im Limit :thumbup:
    Meine zweite Frage lautet: Weiß jemand, ob ich nur und ausschließlich die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges auf 5.000 kg bekommen kann oder sagt dies mir nur der TÜV/DEKRA-Prüfer meines Vertrauens im Zwiegespräch?

    Danke schön für’s Lesen!
    Und doppelt Danke für Antworten, die mir die Gehirnwindungen wieder in die richtige Richtung drehen ;)

    Gruß vom Bernd

    P.S.: Führerscheinregelungen brauchen nicht beachtet zu werden (die kamen auch gerne in den von mir gelesenen Artikeln zur Sprache). Habe "Klasse 3" schon seit über 30 Jahren 8)