ACV Syncro mit SN 0653 zum Wohnmobil ausgebaut.. welche SN kommt jetzt??

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  • Hallo an alle,
    mein WoMo ist so gut wie fertig und soll zeitnah zum TÜV um das ganze dann auch artgerecht eintragen zu lassen. Es interessiert mich aber vorher welche SN den am sinnvollsten ist, bzw. welche wird vergeben. Da ich vermutlich keine weiteren Sitze eintragen lassen kann (bleibt also bei 3). Stehhöhe ist min 170cm, Kocher, Spüle, Bett und Stauraum etc ist allet verbaut.

    Danke
    Hexa

    Einmal editiert, zuletzt von hexaglot (25. April 2013 um 11:16)

  • stimmt, sind nur 2 eingetragen.. ich dachte weil ich vorne eine Doppelsitzbank drin hatte, sind automatisch 3 Sitze, inkl Fahrer eingetragen.

  • Beschäftige mich auch mit dem Thema aber gibt noch keine richtigen Erkenntnisse dazu.

    mich beschäftigt das schon eine ganze weile. Meine Sitzbank eines drittherstellers lässt sich leider nicht an die original haltepunkte des Unterbodens anbringen deshalb suche ich auch nach alternativen.

    Dürfen den vorne nun 3 Leute sitzen oder nicht??

  • Mit zweier Bank dürfen mein ich drei vorne Sitzen. Aber warte mal noch nen paar Antworten ab und frag zu guter letzt den TÜV.

    Nachdem was ich gelesen hab muss für Sitze hinten, jeder äußere
    Sitzplatz mit Dreipunktgurt gesichert sein und nur die Mitte mit Beckengurt.

    Gibt keine ABE nach dem was T4snycrodriver schreibt.
    Da schiebt TÜV und VW sich den "schwarzen Peter" zu.

    Das Problem ist wohl die Verschraubung des Sitzes/Bank am Boden.

  • OK.. Für mich ist, unabhängig von der Sitzbank, Wichtig, welche Schlüsselnummern möglich sind.

    Die Sitzbank die ich verbaue hat sogar 2 3 Punktgurte verbaut, nur ist es leider schwer, diese auch eingetragen zu bekommen unabhängig von einer ABE. Die Befestigungspunkte sind das ausschlaggebende Ding.

  • natürlich dürfen bei der Doppelbank vorne 3 Leute glichzeitig sitzen, was hätte die sonst für einen Sinn.

    das Problem bei den Transportern und Sitze hinten, sind die Gurtaufnahmen: entweder garnicht vorhanden, oder falls doch das Gewindeblech eingeschweisst ist,
    darf es nicht genutzt werden, da die hinteren Bleche beim Kasten nur geklebt und nicht verschweisst sind.

    wenn du eine Bank mit integrierten 3 Punktgurten hast, so ist diese auch einbaufähig.
    du musst die Bank so anpassen, dass sie an Befestigungspunkte, die durch die Träger des Leiterrahmens gehen, montiert werden kann.

    sprich das mit einem vernünftigen Sachverständigen ab, der dann auch die Einzelabnahme macht.

    Gruß
    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • du musst die Bank so anpassen, dass sie an Befestigungspunkte, die durch die Träger des Leiterrahmens gehen, montiert werden kann.

    ok, das klingt logisch. Aber welche sind die passenden Befestigungspunkte und wie werden diese "nachgerüstet"?

  • es waren hier letztens noch ein paar Threads unterwegs, die komplette Skizzen der Befestigungspunkte bei den verschiedenen Modellen enthielten.
    da gings um ne umgedrehte Sitzbank oder so.
    die Suche erspar ich dir nicht...;


    BTW
    würd mich auch mal ne Liste der mögl. Schlüsselnummern interessieren, da das ganze bei mir auch noch bevorsteht(mit LKW kein Grün :/ )
    und ich so schon mal Versicherungskosten checken könnte.

    Gruß

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • BTW
    würd mich auch mal ne Liste der mögl. Schlüsselnummern interessieren, da das ganze bei mir auch noch bevorsteht(mit LKW kein Grün :/ )
    und ich so schon mal Versicherungskosten checken könnte.

    Ich zahl mit meinem ACV Transporter 200€ Steuern durch die Womo zulassung und um die 320€ Teilkasko durch die Womo Zulassung bei der HUK.
    Hab die grüne vom Vorbesitzer übernommen, ob die gekauft oder wirklich ist weiß ich nicht (hoffe wirklich). :P

  • Soweit ich das in Erinnerung habe, bekommt ein WoMo unter 2,8t eine PKW Schlüsselnummer und über 2,8t eine vom LKW.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Soweit ich das in Erinnerung habe, bekommt ein WoMo unter 2,8t eine PKW Schlüsselnummer und über 2,8t eine vom LKW.


    .... also hier mal die abgasschluesselnummern fuer dich auf einen acv aus 98 als womo bezogen

    1. variante: 0633 womo ueber 2,8t plakette rot mit dpf max gelb moeglich (original ab werk)

    2. variante: 0426 womo unter 2,8t plakette rot mit dpf max gelb moeglich (original ab werk)

    3. variante: 0427 womo unter 2,8t plakette rot mit dpf max gruen moeglich ( wenn der pruefer blickig ist, da variante 2 fuer fz ueber 2,5t zgg nicht mehr vergeben werden darf)

    ich wuerde mich schon wegen des widerverkaufes und der geringeren steuer fuer variante 3 entscheiden.


    mfg kay - amicar

  • amicar

    danke für die perfekte Aufzählung. Variante 3 wird auch von mir präferiert ( gibts da Probleme weil Syncro?). Gibt es dazu eigentlich ein Dokument, welches schreibt, das 0426 über 2,5 t nicht mehr vergeben werden darf?

    danke
    hexa

  • Ich klinke mich noch mal mit ein. Weiß jemand wo ich nachsehen kann was ein 98er AJT als WoMo bekommen würde? Ist gerade noch Lkw mit DPF und gelb. Würde der als WoMo grün bekommen?

    Der VW Bus stellt die Krone der automobilen Schöpfung dar.


    I'm the one who knocks! 8)