Else ist ja nicht nötig, Time bandit hat ja bereits mehrfach beschrieben, wie das mit den Eintragungen der Bügel mit Papieren funktioniert.
Gutachten Cobra-Frontbügel LV
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*TIME-BANDIT* -
23. April 2013 um 15:50
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
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Alles schön und gut .... aber ich kann mich an mein Gespräch in 2020 während eine Kurzbewertung beim TÜV-Nord hier bei mir in WOB erinnern als mir auf die Frage nach einer Eintragung eines Frontbügels unmissverständlich gesagt wurde... die sind nicht mehr zulässig. Wenn man beim Kauf einen T4 erwischt hat der noch einen Frontbügel montiert hat der auch eingetragen ist hat man Glück gehabt !
Seitdem lese ich immer alle Threads mit die mir zu dem Thema Frontbügel vor die Augen kommen und wundere mich immer wie es bei dem Einen klappt und bei anderen nicht.
Dennoch würde ich... wenn ich einen Frontbügel zur Verfügung hätte der auch nur minimale Chancen hätte mir nochmal den Weg machen nur um für das Forum das Ergebnis des Gesprächs aufzuzeigen.
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Und die Typenschild-Aufkleber sind selbstgedruckt?
Welchen Einfluss hat das auf die Eintragungsfähigkeit?
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Warum Eintragen lassen, wenn mit der neuen Plakette ein Typ 6 Bügel verbaut ist?
Keine Ahnung was der gemacht hat.
Fand es nur passend zu dem Thema hier.
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Ich dachte, der Bügel sei immer eintragungspflichtig.
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Bring ich hier jetzt was durcheinander?
Ich hab das so verstanden das der T4/4 ein Gutachten benötigt was nicht mehr gültig sei.
Und der T4/6 die EG Genehmigung.
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Bring ich hier jetzt was durcheinander?
Ich hab das so verstanden das der T4/4 ein Gutachten benötigt was nicht mehr gültig sei.
Und der T4/6 die EG Genehmigung.
Korrekt! Der T4/6 hat quasi die ABE/EG Genehmigung die Mitzuführen ist.
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