ZitatEs ist nur immer ein bisschen lustig, wie da Lösungen zustande kommen
So eine Erfahrung macht die Firma ja fast sympatisch - so lange es zur Lösung kommt.
Gruß, Jörg
ZitatEs ist nur immer ein bisschen lustig, wie da Lösungen zustande kommen
So eine Erfahrung macht die Firma ja fast sympatisch - so lange es zur Lösung kommt.
Gruß, Jörg
Ja das seh ich auch so. Wobei ich auch schon gesehen habe, dass (ältere) Leute da geplatzt sind, weil ihnen alles zu lange gedauert hat. Muss man aber sportlich sehen, denke ich, dafür nimmt sich da auch gerne mal ein Verkäufer die Zeit und rennt ne halbe Stunde mit mir kreuz und quer durch den Laden, um all den exotischen Kram zu finden, den ich mir im Katalog ausgesucht habe und berät mich dabei kompetent
@HaWe: Hast Du das Gutachten vielleicht nochmals für die diversen Anfrager hier im Forum und auch für mich, bitte
Hallo Zusammen,
ich würde auch ganz dringend und händeringend nach solch einem Gutachten suchen, sonst trät mir der TÜV die Bank nicht ein!
Wer kann mir weiterhelfen.
Gruß tankwart
Schon gesehen?
mit der angebrachten Nummer sollte das über TÜV/Dekra aber kein Problem sein. Die Ausbauten sind zwar als Komplettumschreibung gemacht worden, Bänke aber, werden immer gesondert eingetragen. Auch bei MIAMI, STYLE oder anderen .
Pio wo genau sollte denn diese Nummer angebracht sein? Ich hab die Bank heute mal auseinander genommen (alte Polster etc. runter) aber eine Nummer habe ich nirgends gesehen!?
Pio wo genau sollte denn diese Nummer angebracht sein? Ich hab die Bank heute mal auseinander genommen (alte Polster etc. runter) aber eine Nummer habe ich nirgends gesehen!?
von hinten gesehen an der oberen Querstrebe. Bei den älteren kann die auch an den Seitenstreben sein. Aber immer an verschweißten Teilen
@HaWe: Nachdem ich inzwischen auch in den Genuss einer solchen Bank gekommen bin, wollte ich vorsichtig anfragen, ob das Gutachten seinen Weg auch zu mir finden könnte?
herzlichen Dank im Voraus!
@HaWe:
Und der nächste bitte...
Ich hatte Dir schon versucht eine mail zu schreiben, allerdings weiß ich nicht ob die bei Dir angekommen is - könntest Du mir das Gutachten eventuell auch zukommen lassen?
Thx,
Grüße von der Elbe,
Philip
könntest Du mir das Gutachten eventuell auch zukommen lassen?
Ich habe da mal eine Mail geschickt.
Grüße nach MD, Axel
Irgendwie scheint es so, als ob dieser Thread einmal im Jahr wiedererweckt werden muss ...
axelb: ich bin nun auch ein REIMO-Sitzbank-Besitzer ... wäre es dir möglich mir ebenfalls das Gutachten zukommen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus!
lg, sulzi
Hallo,
ich suche auch nach einem Gutachten oder ABE für eine Reimo Bank. Wäre wirklich super wenn mir jemand helfen könnte. War schon drin als ich den Bus gekauft habe
Habe leider keinerlei Dokumentation zu der Bank und sie wird auch auch nicht Fahrzeugschein namentlich genannt... Es ist eine zweier Bank und vermutlich eine eher einfache Version (Eco?).
Auf den Scharnieren ist die Artikelnummer von Reimo 58007, sonst finde ich nichts.
Wäre wirklich nett wenn mir jemand Unterlagen zukommen lassen könnte!
Besten Dank und Grüße, Bernd.
...da sich in meinem "neuen" T4 eine REIMO-Bank befindet, möchte ich Fragen, ob jemand der Vorposter so nett wäre und auch mir das Gutachten zukommen lassen will?
Besten Danke und Grüße!
auch mir das Gutachten zukommen lassen
Hallo axelb,
vielen Dank für Deine Antwort, aber Deine Mail scheint irgendwie nicht angekommen zu sein?
Ich schreibe Dir nochmals meine Mailadresse per PN.
Viele Grüße, Bernd.
Wenn die Bank schon drin war und das Fahrzeug bereits als WoMo begutachtet worden ist, wozu benötigst Du dann eigentlich jetzt das Gutachten
Danke an axelb! Glaube aber, die Bank bei mir ist eine andere, jedoch ganz sicher von REIMO. Sie ist fest verschraubt ohne Schienen und eine Zweisitzerbank... Hat evtl noch jemand Unterlagen von anderen Reimo Bänken? Werde nachher rausgehen und nochmals gründlich schauen ob ich eine Bezeichnung finde.
Noch eine andere Frage, habe mich mit derlei Thematik bisher kaum auseinandergesetzt: Das Auto ist ein zum Womo aufgerüsteter Trapo und hat 5 eingetragene Sitzplätze, welche auch die Reimo-Bank einschließen. Hieraus ergibt sich für mich die Frage, ob das so in Ordnung ist, oder ob (etwa in Feld 22) eine Reimo-Schlafbank noch namentlich genannt werden müsste zur Bestätigung, dass diese auch eingetragen ist. Könnte ja auch sein, dass der Trapo vorher schon eine Zweierbank als Rücksitz hatte die gegen die Reimo-Bank getauscht wurde ohne Abnahme.
Hatte beim Kauf eben nur darauf geachtet, dass eine entsprechende Sitzplatzanzahl eingetragen ist, aber nicht ob da eine Schlafbank genannt ist. Vorbesitzer hat keine Unterlagen zur Bank, meinte sind doch alle Sitzplätze eingetragen, also kein Problem. Wie seht Ihr das?
Danke für Rückmeldungen.
Sorry, bin ein "Grünschnabel" in derlei Angelegenheiten, habe mein Anliegen in dem anderen Reimobank-Thread erlätuert wo ich auch was geschrieben hatte
Das Fahrzeug hat Womo-Zulassung. Jedoch steht eben nirgends im Schein etwas von einer "Klapp,- Schlaf, - Reimo-Bank" oder Ähnliches. Ich hänge an dem Punkt ob so eine Bank tatsächlich namentlich irgendwo im Schein stehen muss wie z.B. Meista Hochdach, Truma Zusatzheizung etc. oder eben nicht
Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, muss das nicht sein, da das Fahrzeug als Womo begutachtet ist?
Nachdem ich auf diese bisher 2 Threads zum Thema "Gutachten für REIMO-Schlafbänke" aufmerksam geworden bin, habe ich die mal zusammen gefasst.
Also nicht wundern, wenn hier "merkwürdige" Anordnungen von Beiträgen vorhanden sind.
Axel (Moderation)
Vorbesitzer hat keine Unterlagen zur Bank, meinte sind doch alle Sitzplätze eingetragen, also kein Problem.
Der typische Deutsche liebt die Gründlichkeit und alles muß ordnungsgemäß sein.
Das ist ja grundsätzlich kein Fehler, aber hilft einem im Leben nicht immer.
Wenn da ein Wohnmobil als Fahrzeugart eingetragen ist, dann gehört eine Schlafgelegenheit zwangsweise dazu.
Die Anzahl der Sitzplätze ist bei der technischen Begutachtung zur Umschreibung auf Wohnmobil ebenfalls überprüft und ggf. kontrolliert worden.
Sollte es der Prüfer nicht für nötig gehalten haben die Art der Sitzbank genauer zu definieren, dann war das wohl so von ihm verantwortet worden.
Insofern täte ich mir überhaupt keine Gedanken darüber machen, ob denn nun eine ABE oder ein besonderes Gutachten für die Bank vorliegt oder nicht.
Der Sachverständige hat das so abgenickt und der ist fürs Abnicken auch zuständig.
Der Laie kann das nicht beurteilen und es wird ihm niemals Diesbezügliches angelastet werden, es sei denn das ein Fehler offensichtlich und laienhaft erkennbar ist.
CU, Axel