Für eine 100 km/h-Zulassung sind Stoßdämpfer nicht zwingend erforderlich.
Gruß
Anhänger mit 100 km/h
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
-
-
Ich komme hier nicht ganz raus ,um was es geht . Warum soll ein 750 kg Anhänger keine 100 KM Zulassung bekommen .
...Weil es hier vermutlich um ungebremste Anhänger bis 750 Kg zGG geht.
-
Weil es hier vermutlich um ungebremste Anhänger bis 750 Kg zGG geht.
Die bekommen ja auch ne 100er. Beantwortet seine Frage vermutlich nicht... -
Warum das Gesamtgewicht ablasten des Anhänger?
Wenn der Anhänger alle kreterien erfüllt dann auf 100KM/h umschlüssel lassen, egal welches Fahrzeug vorne dran ist muss der Dekra Mann das Eintragen!!!Wenn mann nun fährt mit deiner Kombination darfst du die Gesamtmasse des Anhängers halt die 625Kg? nicht überschreiten um 100KM/h fahren zu können.
Sonnst könnte mann ja auch nicht an einen Golf1 mit 1200KG Anhängelast keinen Anhänger mit 3000Kg gesamtmasse hängen wenn der ist zustand 1000kg ist.
-
Wenn mann nun fährt mit deiner Kombination darfst du die Gesamtmasse des Anhängers halt die 625Kg? nicht überschreiten um 100KM/h fahren zu können.
Das ist jetzt aber deine eigene Auslegung der Gesetzgebung, oder So frei nach Pipi Langstrumpf: "Ich mach mir die Welt, so wie sie mir gefällt..." -
Die bekommen ja auch ne 100er. Beantwortet seine Frage vermutlich nicht...dann ausführlicher:
so wie ich es verstanden habe,
dürfen UNGEBREMSTE Anhänger für eine 100er Zulassung maximal das 0,3-fache Gewicht des LEER-Gewichts des Zugfahrzeugs haben,
egal ob Stoßdämpfer, Antischlinger usw. -
dann ausführlicher:
so wie ich es verstanden habe,
dürfen UNGEBREMSTE Anhänger für eine 100er Zulassung maximal das 0,3-fache Gewicht des LEER-Gewichts des Zugfahrzeugs haben,
egal ob Stoßdämpfer, Antischlinger usw.so ist das....Bei Anhängern ohne eigene Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer ist das zulässige Gesamtgewicht auf das 0,3-fache (30 Prozent) des Zugwagen-Leergewichts limitiert.
Ein Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von 1500 Kilogramm soll einen ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 600 Kilogramm an den Haken nehmen. Das ist ihm verwehrt, weil 1500 Kilo x 0,3 bloß 450 Kilo ergeben. Mehr als einen „Ungebremsten“ bis zu diesem Grenzwert darf also der Wagen nicht ankuppeln, wenn er die Tempobegünstigung nutzen will. Wiegt er aber 2500 kg, dann sind es 2500 kg x 0,3 = 750 kgDie Aus- oder Nachrüstung eines Kfz mit einem besonderen „fahrdynamischen Stabilitätssystem für Hängerbetrieb“ kann den fehlenden Stabilisator an einem Anhänger ersetzen., für die , die es brauchen.
-
Hm , mal eine andere Frage ,was macht ihr wenn der Anhänger leer mit 100 kmh über die BAB hüpft meiner wiegt nur 170 kg und bei 80ig schon sehr unruhig
-
Hm , mal eine andere Frage ,was macht ihr wenn der Anhänger leer mit 100 kmh über die BAB hüpft meiner wiegt nur 170 kg und bei 80ig schon sehr unruhig
Vollpacken oder langsamer fahren... -
Ja super , habe ich gemerkt heute auf den 130 Autobahn km bis Ronneburg
-
Also meiner Erfahrung nach (ca. 120.000km T4 mit Anhänger) liegen Anhänger mit einer solchen Aufbauhöhe wie Deiner hinter dem T4 eigentlich sehr gut auf der Straße. Ich denke mal, bei Dir kommen zwei Faktoren zusammen: Erstens das extrem geringe Gewicht des Anhängers, und zweitens die Höherlegung Deines T4. Man darf keinesfalls unterschätzen, wie sich die Luft auswirkt, die da unter Deinem Bus "herzieht": Die verleiht dem Anhänger ordentlich Auftrieb!
Nachdem ich meinen T4 damals tiefergelegt hatte, lag der Anhänger auch ruhiger auf der Straße (dabei hatte ich vorher eigentlich gar kein Problem mit unbeladenem Hänger, aber die Verbesserung habe ich dennoch gemerkt). -
Hm , die Luft unten Bus hatte ich gar nicht auf den Zettel ist auch mein erster Kofferanhänger , soll eine Schlaf-boxx werden auf 16 " mit noch einigen Verstärkung am Unterbau , weshalb mir das geringe Leergewicht sehr entgegen kam
-
Was ihr mit dem zulässigem Gesamtgewicht des Hängers habt ist mir nicht ganz klar. Wichtig ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Wenn der T4 nur 649kg ungebremst mit 100km/h ziehen darf, darf der Hänger eben nur so schwer sein.
-
Was ihr mit dem zulässigem Gesamtgewicht des Hängers habt ist mir nicht ganz klar. Wichtig ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Wenn der T4 nur 649kg ungebremst mit 100km/h ziehen darf, darf der Hänger eben nur so schwer sein.
@peter1130: lies doch mal alle Beiträge. Es geht um die 100er-Zulassung und nicht um Anhängelasten !!
Da ist die zul.-GM entscheidend und nicht das tatsächliche Gewicht.
Ist wie beim Führerschein... -
Für einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse müßte das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht 2250 kg sondern 2500 kg sein.
Das schaffen wohl die wenigsten T4.Mit Wohnkabine drauf hab ich 2550 kg. Deshalb hat unser Moppedanhänger auch 100er Zulassung.
Hat deine Doka LKW Zulassung?
Mich hat ein Polizeivideowagen rausgezogen da ich mit 103 km/h mit Hänger unterwegs auf der A6 war.
Egal was der Anhänger kann, als LKW max 80 km/h
Wusste ich auch nicht.Nur mal so zur Info.
CU
Matthias -
Hab auch ne Lkw Zulassung , brauch ich mir also keine Gedanken mehr machen wenn das stimmt
-
Hat deine Doka LKW Zulassung?
Mich hat ein Polizeivideowagen rausgezogen da ich mit 103 km/h mit Hänger unterwegs auf der A6 war.
Egal was der Anhänger kann, als LKW max 80 km/h
Wusste ich auch nicht.
Steht ja auch nirgends. Da hätte ich glatt Einspruch eingelegt. Lies doch mal in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Daran sollte man sich halten können. -
Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5
Tonnen mit Anhänger (Da sollten auch LKW gemeint sein ) - für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100
km/h-Zulassung hat.
-
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5
Tonnen mit Anhänger (Da sollten auch LKW gemeint sein )
Ja, das würde ich jetzt genauso verstehen... - sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5
-
@peter1130: lies doch mal alle Beiträge. Es geht um die 100er-Zulassung und nicht um Anhängelasten !!
Da ist die zul.-GM entscheidend und nicht das tatsächliche Gewicht.
Ist wie beim Führerschein...Das es um die 100er Zulassung geht ist klar. Aber ok du hast recht es geht in dem Fall wirklich um das zzGW des Hängers.
Manchmal frage ich mich wie verstrahlt man sein muss um solche Verordnungen zu produzieren. Bloß nicht zu einfach machen.
-