Upgrade AHK 7-polig auf 13-polig - Irgendwas zu beachten?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Bei meinem Anhänger steht die HU an. Ich habe, weil mich das 7-polige System genervt hat und alle Kfz bei uns 13-polige AHK aufweisen, den Stecker am Anhänger durch einen 13-poligen ersetzt, was trotz Farbenblindheit mit ein bisschen Raten gut funktioniert hat.

    Am Bus: 13-polig.

    Am Anhänger: 13-polig, 7-polig belegt.

    Nach meinem Verständnis sind nur die Pole 1-7 "vorgeschrieben", die Pole 8-13 sind doch Sonderfunktionen und nicht zwingend belegt? Einen Rückfahrscheinwerfer habe ich nicht verbaut, Dauerplus braucht das Pferd nicht :)

    Leider erreiche ich bei der kleinen DEKRA-Niederlassung niemanden, um diesen Fakt vorab zu klären. Weiss jemand Rat?

  • Hallo,

    Dem Tüv isses wurscht ,,ob da ein 7pol oder 13pol Stecker drann ist. Hauptsache die gesamte Beleuchtung geht.

    Das Dauerplus ist zb. für Wohnwagen ein muß,, (großer Vorteil)

    Gruß,Sam

  • Danke für die Tipps soweit! Das Umklemmen hat reibungslos funktioniert.

    Dein Pferd wird sich freuen, wenn ein Lichtlein leuchtet

    Das Innenlicht ist bei den Pferdeanhängern üblicherweise über das Fahrlicht angesteuert und manchmal abschaltbar, manchmal nicht. Das reicht mir so.

    Letzte Frage: eine Rückfahrleuchte (Pin No. 8 )ist doch nicht vorgeschrieben, oder? Bei 7-polig gibt es den Anschluss ja gar nicht. Lustigerweise ist m.M.n. bei meinen Autos der Pin auch nicht belegt (es gibt wohl "Spar"-Kabelsätze, auch bei 13-polig).

  • Letzte Frage: eine Rückfahrleuchte (Pin No. 8 )ist doch nicht vorgeschrieben, oder?


    Nein, erst bei Anhängern ab Bj 2008. Die haben dann aber sowieso schon den 13pol :D Nachrüsten darf man die Rückfahrleuchte natürlich auch.
    Wichtig ist, das auch die Nebelschlussleuchte funktioniert. Wenn die Birne durch ist, gibts nämlich auch keine HU.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

  • Hey,

    ich höre gern zu, sonst würde ich hier nicht fragen. Ich möchte nur vermeiden, wegen so einer Lappalie nochmal vorführen zu müssen. Nach meinem Verständnis darf ein Anhänger bis zu zwei Rückfahrscheinwerfer besitzen, aber eben auch null:

    "An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig." (§ 52a StVZO)

    Zulässig heisst nicht vorgeschrieben.

    Ich mache einfach "Leben am Limit" und fahre da morgen "einfach so" hin.

  • Hey Robert,
    Du übernimmst ganz einfach die Anschlüsse 1-7 von der 7poligen Steckdose.

    Bei allem zusätzlichen Anschlüssen hältst Du Dich sinnvollerweise an die Normung und machst da keine wilden Sachen.
    Man kennt das ja und weiß, dass man spätestens bei Benutzung eines "Fremdanhängers" mit Eigenkonstruktionen auf die Nase fällt.

    Für unsere "alten Autos" gibt es keine zwingende Vorschrift zum Anschluß der RFL an der AHK-Steckdose,
    wobei ich mal vermute, dass das der Grund für den Austausch ist, denn es gibt ja kaum was blöderes, als dass man beim Rückwärtsfahren mit dem Anhänger nicht sieht was dahinter los ist.

    Es mach Sinn den PIN 13 auch auf Masse zu legen, da einige Anhängerverkabeler wohl meinten, dass man besser den als Masseanschluß benutzt.
    Wenn 3 und 13 Masse zum Anhänger liefern, bist Du aus dem Schneider.

    9 wäre übrigens für Dauerplus (Klemme 30) zum Anhänger,
    10 ist für Zündungsplus (Klemme 15) vorgesehen).

    Mit der Verkabelung sind unsere beiden Busse ausgerüstet, und die LED-Rückfahrleuchten am Pferdeanhänger waren immer ein Segen beim Rangieren auf der Wiese ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi Siggi,

    mein Fehler, dachte du wolltest am Auto Dose ändern, hin und wieder sollte man auch mal lesen . Ihr habt natürlich Recht, am Anhänger gehts auch ohne.

    Grüße Henning