Eibach Federn hinten -> laut Gutachten darfs nun vorne nicht runter

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Heyho!

    Da ich mal wieder meine Vorderachse revidieren wollte, und dabei zwangsläufig die Drehstäbe entspanne und nachher zum Fahrwerk einstellen muss, wollte ich auch gleich hinten andere Federn einbauen um den Bus ein wenig tiefer zu bekommen. Soweit so gut. Mein Multivan hat die Ausstattungsnummer 1P4 und damit die Werks-Tieferlegung.
    Ich habe Eibach ProKit Federn gekauft, die wurden an verschiedenen Stellen empfohlen und sollen auch für diese werksseitig tieferen Fahrzeuge den gewünschten Effekt bewirken. Im beigefügten Gutachten steht nun allerdings, dass die gemessene Höhe vorne zwischen Radmitte und Kotflügelunterkante mindestens 415mm betragen muss. Dieses Maß ist dabei allerdings jetzt schon ca. der IST-Zustand, ohne, dass ich je etwas verändert habe.

    HIER mal der Link zum Gutachten.

    Ich befürchte also, dass der Bus durch den Einbau der Federn hinten tiefer kommt als vorne, da ich vorne schlichtweg laut Gutachten nicht weiter runterdrehen dürfte, auch wenn massig Platz vorhanden wäre.

    Hat da jemand Erfahrungen oder Ideen zur Abhilfe?

    Beste Grüße!

    Wer den Bulli nicht ehrt, ist des Lebens nicht wert.

  • Hi,

    Ich habe mehr oder weniger das gleiche Problem, habe aber von Anderen gehört dass eine Anpassung der Vorderachse in der Regel anstandslos eingetragen/akzeptiert wird, wenn Freigängigkeit der Räder gegeben ist.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • dass die gemessene Höhe vorne zwischen Radmitte und Kotflügelunterkante mindestens 415mm betragen muss.


    Spannend ist allenfalls, dass so eine Messstelle überhaupt Bestandteil eines Gutachtens sein kann.
    Wie nehmen hier zwar auch üblicherweise diesen Wert zum Vergleich an, aber der ist dennoch indifferent und eben unbestimmt.
    Als konkretes Maß kann dieser Wert überhaupt nicht heran gezogen werden, zumal es ja schon 2 verschiedene Kotflügel für die im Gutachten aufgeführten Fahrzeuge gibt.

    Ich würde mir da keine großen Gedanken machen und das Auto einfach zwecks Federneintragung vorführen.
    Die meisten kompetenten Prüfer beurteilen das selber, und die inkompetenten (die nicht zur Einzelbegutachtung befähigten) sind dann eben die falschen Ansprechpartner.

    Letztlich kommt es nur auf die Freigängigkeit an, und die kann der Prüfer selber testen und benötigt keine Vorgaben.

    :my2cent: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ja das Argument der Freigängigkeit hatte ich auch schon im Kopf.

    Angenommen, ich würde den Kotflügel durch irgendwelche Maßnahmen einfach etwas anders montieren, wären die 415mm ja auch schon garnicht mehr vergleichbar. :P

    Naja gut , also werde ich die Federn die Tage mal einbauen und die Drehstäbe so runterschrauben, bis es stimmig wirkt. Dann einstellen lassen und gucken was der TÜV sagt, mehr als nein sagen können die ja nunmal auch nicht. :D

    Danke Euch schonmal für eure Gedanken dazu!

    Wer den Bulli nicht ehrt, ist des Lebens nicht wert.

  • So Federn sind drin, Auto kam bisher hinten aber nicht wirklich runter. Vlt setzt es sich aber noch. Aktuell hinten ca. 40cm Radmitte - Kotflügel.

    War auch etwas verwirrt wegen den Unterlagen. Habe oben und unten relativ dicke drin, 13 oder sogar 19mm, habe leider vergessen zu messen.
    Bei dem Eibach Satz waren aber insgesamt 2 Gummiunterlagen dabei, allerdings ohne diese spiralförmige Vertiefung, wie sie die Originalen haben.

    Ich habe dann einfach die originalen oberen gegen die einfachen Gummiteile getauscht, in der Hoffnung, dass es funktioniert, eine Anleitung wo die hin sollen gabs ja nicht.

    Weiß jemand, wie das nun soll? Zur Not ändere ich das nochmal, ist ja echt kein Akt hinten die Federn aus- und einzubauen. :D

    Grüße!

    Wer den Bulli nicht ehrt, ist des Lebens nicht wert.

  • Bei meinen Vogtland Federn steht:

    die Drehstäbe werden so versetzt, dass das Abstandsmaß zw. RAdmitte u. Unterkante des Radhausausschnittes ca. 365mm beträgt.

    Federn sind nur 35mm:
    Tieferlegung des Aufbaus bis zu ca. 35mm ( je nach Fahrzeugausführung) durch Verwendung anderer Federn an Achse 2 und Verstellung der Drehstabfederung an Achse 1.

    415mm Vorne ist ganz schön dolle.
    Vielleicht ist im Gutachten auch nur das Kontrollmaß Serienhöhe gemeint ? Die neue Höhe soll dann selbst definiert werden ?!
    Weiter unten steht als Eintragungsmuster das Feld, wo die aktuelle Höhe eingetragen werden soll.

  • Hi,

    In meinem Gutachten für die Eibach 40mm Tieferlegungsfedern steht sinngemäß "Kontrollmaß Vorderachse Radmitte Kotflügelunterkante 420 mm"

    Wie das zu interpretieren ist Frage ich mich schon eine ganze Weile. Die Bemerkung von Blizzard40k ergibt in meinen Augen am ehesten einen Sinn

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Soo mal als Update:

    Wollte heute mal alles eintragen lassen, als Vorbereitung für die HU, Auto stand die meiste Zeit eh nur.
    Eintragung abgelehnt, eben mit der Begründung, dass die 415mm vorne nicht eingehalten seien. Ich liege irgendwo bei rund 380mm, ausgehend von der Werks-Multivan-Tieferlegung hatte ich den aber höchstens nochmal 2-3cm runtergedreht.
    Gott ich liebe sowas. Kommen für die HU halt wieder die originalen rein :whistling:

    Wer den Bulli nicht ehrt, ist des Lebens nicht wert.

  • Hats lange gedauert !
    Fahre woanders hin und lasse gegenchecken...natürlich erstmal inoffiziell, ohne Vorgeschichte. Wie Axel auch bereits schrieb.

  • Hi,

    Völlig unverständlich. Ich habe die Eibach Federn seit Ende April anhand es beigefügten Gutachtens mit ebenfalls angepasster Vorderachshöhe eingetragen bekommen. Es steht im Fzg-Schein sinngemäß drin Drehstäbe VA angepasst.

    Bei mir sind Radmitte Kotflügelunterkante vorn 360mm und hinten 365mm. Vorher waren es ringsum 420mm

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Ja hat leider echt lang gedauert, aber der Bus ist mitlerweile nurnoch mein Zweitwagen und ich bin meist wochenlang durch Arbeit nicht zuhause, da schiebt man sowas einfach vor sich her. Gab einfach wichtigere Baustellen.

    Habe jetzt erstmal wieder die originalen Federn drin, um zeitnah HU zu machen, der Unterschied von den Eibach-Dingern zu den originalen Grauen ist dabei auch nur knapp 1cm...

    Wer den Bulli nicht ehrt, ist des Lebens nicht wert.

  • Lass deine Gummiunterlagen weg, mach nur die Kappen drauf und schon kommste mit den originalen auch noch tiefer. Da kannste dann auch vorne anpassen...problemlos. :)

  • Ja das steht wirklich so bescheuert in dem Gutachten. Ich hätte den Prüfer mal gefragt, wie das denn gehen soll, wenn ohne Beladung das Heck schon tiefer liegt als die Front. Das wäre nämlich erst recht nicht eintragbar.

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:


  • Lass deine Gummiunterlagen weg, mach nur die Kappen drauf und schon kommste mit den originalen auch noch tiefer. Da kannste dann auch vorne anpassen...problemlos.

    Ja das steht wirklich so bescheuert in dem Gutachten. Ich hätte den Prüfer mal gefragt, wie das denn gehen soll, wenn ohne Beladung das Heck schon tiefer liegt als die Front. Das wäre nämlich erst recht nicht eintragbar.

    Hab ich sogar gemacht. :D Er meinte nur, er müsse sich auf das Gutachten beziehen und fertig... Auch, dass der Werkszustand schon fast tiefer ist, war egal. Kampf gegen Windmühlen also. :D

    Werde jetzt erstmal alles so lassen wies ist, schauen, dass ich die HU überstehe, und vlt danach die derzeitige Tieferlegung ohne Eibach eintragen lassen. Ich weiß ja leider, wie pingelig der TÜV bei uns ist, egal welche Station.
    Aber da ich die Eibachs für meine Zwecke scheinbar eh nicht brauche, verschwende ich da nun auch keine große Mühe mehr rein, bei Zeiten mal die rostigen gegen neue graue Federn tauschen und gut ist. ;)

    Wer den Bulli nicht ehrt, ist des Lebens nicht wert.

  • Ich denke auch, dass das Gutachten nur unglücklich formuliert ist.
    Ingenieure sind ja nicht immer auch Sprachakrobaten. ;)
    Mein Multivan hat mit Werkstieferlegung schon ungefähr 42 cm.
    Es sind ja 40mm Tieferlegungsfedern. Also ist mit Kontrollmaß vermutlich die Bezugsgröße für die Tieferlegung gemeint, so dass mit der 40mm Tieferlegung der Abstand Radnabenmitte-Kotflügelkante mindestens 37,5 cm betragen soll, zumal ja in Verbindung mit den Federn lt. Gutachten auch noch kürzere Sportstoßdämpfer zugelassen sind, mit denen die 41,5 cm auch auf der VA wohl kaum zu erreichen sind.

    Ich weiß ja leider, wie pingelig der TÜV bei uns ist, egal welche Station.

    Aber mit Gutachten ist es doch nur eine Änderungsabnahme, das darf jede Prüforganisation. Der TÜV ist bei mir hier auch sehr unkooperativ, aber ich habe hier für Änderungsabnahmen z.B. gute Erfahrungen mit der örtlichen KÜS-Station gemacht. Der Ingenieur betreibt die Station selbstständig und hat deshalb mehr Interesse daran, ebenso gründlich, aber eben mehr kundenorientiert zu arbeiten, als ein angestellter TÜVler, der sich mehr als verlängerten Arm der Ordnungsbehörde versteht, denn als Dienstleister.

    Edit:

    Aber da ich die Eibachs für meine Zwecke scheinbar eh nicht brauche

    Abgesehen davon, dass Du mit dünneren (oder weglassen von) Federtellern noch viel an der Höhe einstellen könntest, solltest Du den Federn Zeit geben sich zu setzen.
    Ich weiß ja nicht, wie ausgeprägt der Effekt beim T4 ist, aber ich hatte vor 6 Monaten an einem Golf 3,5 Cabrio 30 mm-Eibach-Federn verbaut, weil der wie ein Cross Golf aussah.
    Direkt nach dem Einbau war er zunächst auch kaum tiefer gekommen. Wenn ich den jetzt anschaue, frage ich mich, ob das nicht 60 mm-Federn waren. ;(
    Was ich sagen möchte: Wahrscheinlich müssen sich die Federn noch etwas setzen, und beim Golf hat das bestimmt 2-3 Monate gedauert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (20. Dezember 2017 um 22:04)

  • Hallo,

    Ich grabe diesen Thread jetzt noch einmal aus aktuellem Anlass aus. Ich kaufe mir demnächst auch die Eibach Federn. Mein Tüvler ist relativ kooperativ was sowas angeht, ich werde berichten was der dazu sagt wenn ich Anfang der Saison zur Abnahme fahre. Bin gespannt wie er das interpretiert. Eibach schreibe ich auch noch an deswegen. Vorne hab ich 35 cm. Passen zwei Finger über den Reifen und weil alles freigängig ist war das für ihn kein Problem bei der letzten HU, mal schauen was jetzt mit Eibach samt Gutachten bei raus kommt. Weiter unten im Gutachten steht bei mm ja ..., denke dort wird die Höhe dann bei erfolgreicher Abnahme eingetragen denke ich.

    Mfg

    - Autist -

    Einmal editiert, zuletzt von Svencore (6. November 2022 um 19:45)

  • Ich habe das damals relativ einfach gelöst indem ich es als Einzelabnahme hab eintragen lassen mit meinen eingestellten (tieferen) Maßen. War bei meinem TÜVler problemlos los, weil alles freigängig war und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben lag.

  • Ha,

    Genauso hab ich mir das auch gedacht, fahre auch Bilstein B6 , nix schleift, hoppst, klödert da, nix zu hart, Federweg noch gut ausreichend. Denke das wird glattgehen, meiner ist ja fast schon Serie tiefer als das "Kontrollmaß" da. Bin gespannt was Eibach darauf angesprochen äußert noch. Mein Tüvler sagte schon im Vorgespräch auf mein Vorhaben das es wegen meinen Reifen eh ne Einzelabnahme werden wird. 120,-€ ca.

    - Autist -

    Einmal editiert, zuletzt von Svencore (6. November 2022 um 20:15)