Generalüberholtes Getriebe - es war Schwindel.

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  • Und das steht wo?

    In dem Buch wo nen Anwalt haben tut...
    Was glaubst du wo das steht? Daß schreibe ich nicht aus Jux sondern weil ich dieses Prozedere erst durchlief mit unserem T4 und einer VP37 Überholung. Hierbei wurden die Kontakte des Mengenstellwerks mangelhaft gelötet,eine Schraube selbigen nicht angezogen, die Pumpe war undicht, der Förderbeginn verstellt. Dies reichte dem Anwalt um mir eine Überholung bei einem echten Profi zu organisieren.
    Nun ist es jedoch so das es schwer zu sagen ist, wie viele Probleme zum Bruch des Vertrauensverhältnisses führen. Dies muss sich der Anwalt in individuell anschauen. In diesem konkreten Fall würde ich aber sagen, dass es ausreichend ist.

  • Daß schreibe ich nicht aus Jux sondern weil ich dieses Prozedere erst durchlief mit unserem T4 und einer VP37 Überholung.
    ...
    Dies reichte dem Anwalt um mir eine Überholung bei einem echten Profi zu organisieren.

    Ich dachte erst, Du schreibst das einfach nur so hin.
    Aber wenn Du Informationen hast, von denen hier sonst noch niemand gehört zu haben scheint, ist das doch toll, wenn Mario dadurch sein Geld wieder bekommen könnte.
    Deshalb wäre die Rechtsgrundlage interessant, §439 ff BGB geben dazu nämlich nichts her.
    Was steht denn in der Urteilsbegründung?

    2 Mal editiert, zuletzt von yellowone (4. November 2017 um 19:47)

  • Dazu gab es keinen Rechtsspuch da dies über Anwalt und Firma lief. Wichtig ist auch der Umstand der Zumutbarkeit. Wenn die Firma ums Eck ist und die Nachbesserung einfach, wird das Gericht der Nachbesserung wo anders eher nicht stattgeben. Wurden 1-2 Kleinigkeiten geschlampt eher auch nicht. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an. Bei mir hat der Anwaltsbrief gereicht. Da die Themen Gewährleistung und Pfusch weit und dehnbar sind gibt es kein „bei 1-3 Mängel Nachbesserungspflicht und ab 4 anders“ wird ein Verstrauensverlust immer individuell bewertet. Beim Getriebe vom Geschädigten sind zumindest Teile die fälschlich verrechnet wurden einklagbar. Da es keinen Schaden im Sinne von liegenbleiben gab und das Getriebe ohne akute Notwendigkeit zerlegt wurde sind die arbeits Positionen natürlich eher nicht einklagbar.
    Aber es reicht ja oft ein Anwaltsbrief der einiges bewirken kann.

  • Jungs, Ihr müsst Euch wegen mir hier nicht streiten ;) .
    Ich weiß das sehr zu schätzen, dass einige Personen mir hier gerne helfen möchten und auch die weiterführenden Hinweise dazu habe ich mit großen Interesse gelesen. Das könnte in der Tat noch wichtig für mich werden.
    Aber blafft Euch deswegen doch nicht so an. Ihr hattet den Schaden doch nicht, und es bleibt leider immer noch mein Problem.

    Sollte noch jemand sachdienliche Hinweise zu dem Fall geben können, so wende er sich bitte nicht an die nächstgelegene Polizeistelle, sondern hierhin.

    Ich werde im Laufe der Woche mal sondieren, wie vorzugehen sein könnte und dann sehe ich weiter. Im Rahmen des Umbaus sind noch so viele andere Dinge passiert bzw. harren noch der Klärung, dazu werde ich mich in aller gebotenen Länge noch äußern, ebenso zu der Frage, ob ich mit dem Getriebe zufrieden bin.
    Hier erst nur so viel: die meisten Probleme haben andere gemacht, die meisten Probleme wurden von Euro Tuning gelöst. An denen hat´s am allerwenigsten gelegen, da gab´s nur ein bisschen Optimierungspotential was die "innerbetrieblichen Abläufe" anging...

    So weit, so gut,

    zur Feier des Tages heute mal zum Abschied ein

    Glück auf,

    Mario

  • Aber es reicht ja oft ein Anwaltsbrief der einiges bewirken kann.


    Das hat aber eher was mit Einschüchterung als mit Rechtslage zu tun.

    Familienfuhrpark:
    VW T4 Trapo 2,4D 78PS '95
    VW Sharan Special 1,9TDI 150PS '05 (das ist meiner 8) )
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sil
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 gn
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sw
    VW T3 Camper 1,9TDI 90PS '86 mit H-Kennzeichen ^^
    VW T3 Multivan 1,9TDI 90PS '90
    VW Passat 3B Variant 1,9TDI 116PS '00
    VW Golf VI Variant 1,6TDI 105PS '11
    VW Passat 3C Variant 2,0TDI 143PS DSG '10

  • Interessante Theorie. Also wenn es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, lässt man sich vermutlich tendenziell weniger einschüchtern. ;)


    Aber sicher. DIe meisten sind doch erstmal voll eingeschüchtert wenn sie einen Anwaltsbrief bekommen. Gerade wenn sie die Rechtslage eben NICHT gut kennen, weil sie dann denken, dass das Schreiben auf einer Rechtsgrundlage basiert.

    Familienfuhrpark:
    VW T4 Trapo 2,4D 78PS '95
    VW Sharan Special 1,9TDI 150PS '05 (das ist meiner 8) )
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sil
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 gn
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sw
    VW T3 Camper 1,9TDI 90PS '86 mit H-Kennzeichen ^^
    VW T3 Multivan 1,9TDI 90PS '90
    VW Passat 3B Variant 1,9TDI 116PS '00
    VW Golf VI Variant 1,6TDI 105PS '11
    VW Passat 3C Variant 2,0TDI 143PS DSG '10


  • Aber sicher. DIe meisten sind doch erstmal voll eingeschüchtert wenn sie einen Anwaltsbrief bekommen. Gerade wenn sie die Rechtslage eben NICHT gut kennen, weil sie dann denken, dass das Schreiben auf einer Rechtsgrundlage basiert.

    Genau! Du hast recht! Die würden auch nie einen Anwalt fragen (Rechtsschutz haben Firmen sowieso nie) sondern machen gleich das Portemonnaie auf und holen Tausend Euro raus weil die voll die Angst vor nem Anwalt haben!
    :thumbup:

  • Sowohl das eine als auch das andere ist möglich.

    Das eine (Kulanz) ist eine möglichkeit zur Regulierung, welcher der Werkunternehmer bzw Auftragnehmer zustimmen KANN.

    Die Gewährleistungspflicht ist dagegen eine gesetzlich geregelte und darum auch Vertragsbestandteil.

    Den Anwalt einschalten kann hierbei ein guter Versuch sein, jedoch in diesem konkreten Fall shehe ich da keine 100%ige Rehtssicherheit, da es weder zuvor, noch während der Instandsetzung eine Kommunikation mit dem ersten Vertragspartner gab.

    Wenn man nun Rechtsbeistand einholt und böse Briefe schreibt und sich dazu noch der "Getriebefachbetrieb PL" auch schuldig fühlt, könnte es auf eine Entschädigung hinaus laufen.
    Selbst dann wenn die sich im Recht fühlen. Einfach um keine negative Presse zu machen.
    Ähnlich verläuft es ja oft auch wenn man selber böse Briefe erhält.

    Die Sache mit dem "verletzten/ nicht mehr vorhandenem Vwertrauensverhältnis" ist nicht neu, ist im Konkreten Fall aber unwahrscheinlich. Denn dem Betrieb müsste nachgewiesen werden, dass er nicht gewillt/ in der Lage ist der Vertragserfüllung nachzukommen.

    Alles weitere würde ich persöhnlich mit dem Anwalt meines Vetrauens klären, denn ich selbst bin da kein Profi.
    Dummheit schützt vor Strafe nicht.
    Ohne konkrete Gesetzestexte dreht es sich hier im Kreis und sprengt das Thema auch, meine ich.

    Viel Glück mit deinem neuen Getriebe, Mario!!

    Rostaurator.
    Will der Rost nicht weichen, werden wir ihn überstreichen.

  • da Mario zwar kein vollüberholtes Getriebe bekommen hat, aber ungefähr die Gegenleistung, für den unzureichenden Preis, den er bezahlt hat, wäre es doch jetzt schade, da jetzt Anwaltskosten(und Zeit) vorzustrecken, obwohl es äußerst fraglich ist, ob das in irgendeiner Form wieder reinkommt

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Bevor man schiesst, kann man immer erst mal verhandeln. Da ist mir der Diplomat doch lieber als der Revolverheld...

    Ich werd´s ja sehen und Ihr hier erfahren, aber der Weg über den Anwalt wäre wirklich die letzte Option, allein schon wegen der Kosten.

    Grüße,

    Mario