Reifen im Fahrzeugschein

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  • Das wäre doch nicht das erste Mal, dass irgend jemand ein Auto kauft, bei dem eben nicht alles vorschriftsmäßig ist, diese Tatsache aber selber auch gar nicht feststellt.

    Ich bin jahrelang mit den "falschen" Felgen gefahren, die ich mit dem Bus zusammen gekauft habe. Es ist Niemandem aufgefallen, weil die waren immer nur im Winter am Bus waren, der Tüv aber im Sommer war.

  • Hi,

    der Bus von meinem Schwager ist mit falschen Reifen durch den TÜV gekommen (Traglastindex passte auf der VA (94)nicht, an der HA war der richtige (99) drauf).

    Da hatte ich ihn dann drauf hinweisen müssen.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

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    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Wenn man Stahlfelgen oder Serien-Alufelgen mit Reifen fährt, die einigermaßen zum Auto passen, dann kräht da eigentlich kein Hahn nach.
    Da muss man schon richtig frech zum Polizisten sein.
    Auch Tüv-Prüfer kennen nicht immer alle möglchen Reifengrößen und überprüfen auch nicht jedes Mal, ob die Reifengröße oder die Felge ab Werk zulässig ist (wenn es erstmal serienmäßig aussieht).
    Ein typisches Beispiel sind alte 15" Stahlfelgen (et44) auf einem Bus nach 96 (original et55).

    In diesen Fall ist das halt dem Prüfer aufgefallen.
    Dadurch gibt es halt nur noch die Möglichkeit, die Reifengröße eintragen zu lassen oder halt mit anderen Reifen zum Tüv zu fahren.

  • Auch Tüv-Prüfer kennen nicht immer alle möglchen Reifengrößen und überprüfen auch nicht jedes Mal, ob die Reifengröße oder die Felge ab Werk zulässig ist


    Das ist auch so ein Thema ... es stehen ja heutzutage nicht mehr alle tatsächlich zugelassenen Reifengrößen und Kombinationen in der Zulassungsbescheinigung.
    Woher hat der Prüfer eigentlich sein Wissen darum, dass die 205/65R16 NICHT zugelassen sind.
    Die Eintragung in der ZB kann es jedenfalls nicht sein.

    Ich hatte das hier schon mal beschrieben: zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung

    Es ist zwar tatsächlich so, dass ich keine Freigabe von VW für die 205/65R16 gefunden habe, aber dennoch sind die im Durchmesser exakt so groß wie die werksseitige Bereifung 225/60R16, die zusammen mit den BBS-Felgen auf diesem Auto ausgeliefert wird.

    Es sind also sehr wohl Reifen der Breite 205 zugelassen (dann allerdings in der kleineren Dimension /60),
    aber auch abrollumfangleiche Reifen (hier nämlich die 225er).

    Hier auch nur ansatzweise von einer Gefährdung auszugehen und etwas von "erloschener Betriebserlaubnis" zu reden ist da sehr oberflächlich.
    Unbenommen werden es natürlich diverse Gruppierungen (z.B. Versicherer) im Eigeninteresse dennoch versuchen, fundiert ist das keinesfalls.

    Bremsenberechnung, Tachoanpassung, Freigängigkeit ... alles Unsinn, wenn man davon ausgeht, dass die hier genannten gleichgroßen 225er ja zugelassen sind.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Woher hat der Prüfer eigentlich sein Wissen darum


    ... weil er so einen eckigen Kasten (nennt sich PC/Laptop) hat. Meisten prüft so ein Prüfer auch nicht zum ersten Mal solch ein Fahrzeug. Da sind dann auch gewisse Erfahrungswerte vorhanden.

    :prof: wieder aus :)

  • Also Vielen Dank einmal für die vielen Kommentare. :):)

    Ich habe es nun so gemacht, dass ich die Winterreifen aufgezogen und somit den TÜV bekommen habe. Jetzt fahre ich halt zunächst mit den Winterreifen rum, naja. :evil:

    Derweil habe ich den Reifenhersteller angeschrieben und nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinidung meint der TÜV, dürfte ich die 205/65/R16 fahren. Habe bisher noch keine Antwort bekommen.,

    Außerdem habe ich mit einer VW Werkstatt telefoniert, welche mir aber keine Bescheinigung ausstellen wollte. Diese haben auf den Reifenhersteller verwiesen.

    Mit euren Tipps werde ich wohl nochmal zum TÜV gehen und mit der 225 Größe argumentieren und hoffenltich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Nexen bekommen. Möchte die Reifen nämlich gerne behalten, weil ich mit Sicherheit nicht dasselbe Geld bei einem Verkauf bekommen würde.

  • So eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller zu bekommen dürfte nicht schwer sein.
    Ich habe hier einige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller für "ungewöhnliche" Größen für den T4 liegen.
    Die sind dann sicherlich schon mal eine Art "Türöffner".

    Auch wenn sich mir der Sinn einer solchen Bescheinigung nicht erschließt, denn aus den auf dem Reifen aufgedruckten Indizes kann man alle benötigten Werte ermitteln.
    Bliebe allenfalls noch die Bestätigung, dass die Pneus mit den verwendeten Felgen kombiniert werden dürfen.

    Eine entsprechende Bescheinigung von VW abzufordern kannst Du Dir vermutlich schenken.
    Da muss dann der Sachverstand des Prüfers zu Hilfe genommen werden.

    Wie schon geschrieben ... die 225/60R16 sind Werksausstattung des T4, ebenso die 205/60R16.
    Deine 205/65R16 sind gleich groß wie die 225/60er und gleich breit wie die 205/60er ... also eine Art "Mischung" aus beiden zugelassenen Größen und somit wäre kein vernünftiger Grund zu erkennen, weshalb die nicht auf dem Auto zugelassen werden sollten.
    Da müsste der Prüfer schon recht gut argumentieren, wenn er da einen Kontrapunkt erklären wollte.

    Viel Erfolg,
    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (23. Juli 2018 um 17:26)