Eigenbau - Zulassung zum Wohnmobil in Bayern nicht möglich - Verzweiflung

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  • Der o.g. Link ist wieder ein Eigenkontruckt des TÜV.
    Lt. STVZO §20 Anlage XXIX Abschnitt 1 Pkt. 5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, muß folgende Ausstattung beinhalten (gekürzter Text)
    a) Tisch u. Sitzgelegenheit
    b) Schlafgelegenheit die u.U. tags als Sitz dienen kann
    C) Kochgelegenheit ( da steht nix von Gas oder anderen Betriebsmitteln )
    D) Einrichtung zur Unterbringung vo Gepäck und sons. Gegenständen.
    Die Ausrüstungsteile sind im Wohnbereich fest anzubringen , mit Ausnahme des Tisches.

    Das heißt das alle Einbauten fest verschraubt sein müssen. Auch die Kochstelle. Wenn es ein Gaskocher ist, muß dieser natürlich eine Zulassung für Innenräume haben. Auch ein Kartuschenkocher. Dieser muß aber keine DVGW Zulassung haben, weil dieser nicht als Gasanlage gilt. Wo der Kocher letzendlich Verwendung findet ist eigentlich egal. Der kann also auf einem Auszug stehen und mit Flügelschrauben beim Transport gesichert sein. Man muß dort aber zur Not auch kochen können. Also aufpassen wegen den umgebenden Materialen (Brandgefahr)
    Weiterhin steht dort auch das die Elektrische Anlage 230V nur über den blauen CEE Stecker erfolgen darf und nach VDE installiert sein muß. Somit scheidet die Variante DEFA aus. Auch die Variante die ein bekannter kleiner Ausbauer montiert , durch die Motorhaube mit einem FI im Kabel ist nicht zulässig. Es dürfen keine Stromführenden Kabel durch Hauben/Türen u. Fenster geführt werden. Der von diesem Anbieter verwendete FI hat nur eine Zulassung für Baustellen Geräte. Bei fest installierten Anlagen muß ein Leitungschutzschalter ( Sicherung ) auch fest installiert sein. Ein FI zusätzlich ist ein kann , kein muß.(Elektrokleinanlagen)

  • Lt. STVZO §20 Anlage XXIX Abschnitt 1 Pkt. 5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, muß folgende Ausstattung beinhalten (gekürzter Text)
    a) Tisch u. Sitzgelegenheit
    b) Schlafgelegenheit die u.U. tags als Sitz dienen kann
    C) Kochgelegenheit ( da steht nix von Gas oder anderen Betriebsmitteln )
    D) Einrichtung zur Unterbringung vo Gepäck und sons. Gegenständen.
    Die Ausrüstungsteile sind im Wohnbereich fest anzubringen , mit Ausnahme des Tisches.


    Danke Pio.
    Genau DAS habe ich so. Unabhängig von persönlicher Wunschoptik, Farbe, Handwerkskunst usw.

  • Hallo,

    und nach erfolgreicher Eintragung kommt dann hoffentlich nicht das Finanzamt, so wie bei mir damals ;( .

    Habe ja den California Coach, ist bekanntlich als Camper ausgestattet.

    Hatte ihn damals erst als PKW angemeldet.

    Später beim TÜV zum WoMo eintragen lassen.

    2 Wochen später Schreiben vom Finanzamt. Ich soll das Fahrzeug vorführen um zu prüfen ob es ein WoMo ist.

    Ich hab dann da angerufen und gesagt, dass der TÜV es doch eingetragen hat. Die Antwort vom Finanzamt: "Was der TÜV einträgt ist für uns nicht bindend."

    Ich also zum Finanzamt. Der Finanzbeamte teilte mir mit, er müsse die Größe der Schlaffläche messen.

    Ich klappte die hintere Sitzbank um und er schnappte sich seinen Zollstock (da hat er bestimmt vorher einen 2-wöchigen Beamtenlehrgang zum Führen und Nutzen eines Zollstockes gemacht, ist jetzt bestimmt Finanzbeamter mit erweiterter Messtechnik).

    Nachdem er gemessen hat teilte er mir mit, dass es ein WoMo ist - ey, war ich glücklich 8o .

    Glücklich aber nur 1 Jahr. Dann kam wieder ein Schreiben. Fahrzeug vorführen, es muss geprüft werden ob es ein WoMo ist. Ich wieder angerufen und mitgeteilt, dass der TÜV und der Finanzbeamte mit erweitertem Messtechnikzertifikat das Fahrzeug als WoMo entlarvt hat. War denen egal, es hat sich was geändert.

    Ich wieder da hin. Diesmal musste ich das Aufstelldach und vordere Bettklappe hochklappen weil an der Kochstelle eine Stehhöhe von (ich glaube es waren 2 Meter) vorhanden sein mussten. Nachdem der Beamtenzollstock (hoffentlich geeicht) seinen Einsatz beendet hatte stellte der messtechnikzertifizierte Finanzbeamte fest: Es ist ein WoMo. :hurra:

    Seit dem hab ich Ruhe - hoffentlich für immer.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von KawaAndy (10. Oktober 2018 um 11:11)

  • Moin,

    Naja finanziell bringt mir die WoMo Zulassung nicht viel. Als LKW zahle ich da jetzt auch nicht viel mehr oder weniger Steuer+Versicherung.
    Nur dann wäre die hintere 3er Sitzreihe offiziell eingetragen. Aktuell sind nur 3 Sitzplätze eingetragen.


    Sag, musstest Du die hinteren Sitz und Gurtbefestigungen nicht zuschweißen damit Du die LKW Zulassung bekamst?

    Lad hier doch mal ein Foto von deinem Ausbau hoch, vielleicht wirds dann klarer warum er das nicht eintragen will.

    Mfg
    Holger

  • Die hintere Sitzbank und Gurte sind original und auch an der original Stelle am Fahrzeug verschraubt.
    Sagen wir es mal so, er hat einfach ne LKW Zulassung, da hat sich aber jemand anders drum gekümmert, ich habe ihn so übernommen. :D

    Als WoMo würde ich dann sogar fast doppelt soviel Steuer bezahlen, also 290.- anstatt jetzt 160.-.
    Versicherung wird dann aber etwas günstiger, unterm Strich bleibt für mich alles fast gleich. Das Finanzamt bekommt mehr Kohle.
    Und ich habe meine Sitzreihe "legal".
    Natürlich stellt sich die Frage: Alles so lassen und gut is? Bei einem Unfall aber evtl. Schuld bekommen weil Zulassung und Sitzplätze so nicht ganz richtig sind?
    Oder als WoMo zulassen und auf der "sicheren" Seite sein?
    Beide Varianten natürlich um nicht die hohe Pkw Steuer zahlen zu müssen (knapp 900.-).
    gruß

  • .

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    Einmal editiert, zuletzt von greenlimosine (11. Januar 2024 um 14:35)

  • vielleicht wirds dann klarer warum er das nicht eintragen will.


    Der Prüfer meinte ja er wolle das Fahrzeug erst gar nicht sehen, denn seiner Meinung nach, Zitat "sind diese ganzen EIgenbauten nigs gescheites".

    D.h. er hatte schon gar keinen Bock drauf. Ich war, nein ich sollte ja nur mit Fahrzeugschein(!) und ohne Fahrzeug hin.
    Als ich meinte es wäre doch sinnvoll den Bus dabei zu haben meinte die Dame schon recht laut ich würde nichts verstehen, ich solle zur Beratung ohne Bus kommen.
    Als ich dann meinte ich brauche keine Beratung, nur die Umschreibung, kam erneut diesmal noch lauter ich solle gefälligst erst zur Beratung kommen ohne Fahrzeug.lol.
    Vor Ort meinte der Prüfer dann er wolle ein Foto sehen (????), dann kam sein Zitat siehe oben, ich bot an mit Bus zu kommen, er dann, Zitat "oh nein lieber nicht, da werde ich sonst noch schwach und lasse das dann doch zu..."

    WTF?
    Aber gut, dank Sahnepaul probier ich nun mein Glück in Roth. Mal sehn. Ich werde berichten.

    Einmal editiert, zuletzt von macmaniaBWT4 (10. Oktober 2018 um 12:00)

  • Der Prüfer meinte ja er wolle das Fahrzeug erst gar nicht sehen, denn seiner Meinung nach, Zitat "sind diese ganzen EIgenbauten nigs gescheites".

    D.h. er hatte schon gar keinen Bock drauf. Ich war, nein ich sollte ja nur mit Fahrzeugschein(!) und ohne Fahrzeug hin.
    Als ich meinte es wäre doch sinnvoll den Bus dabei zu haben meinte die Dame schon recht laut ich würde nichts verstehen, ich solle zur Beratung ohne Bus kommen.
    Als ich dann meinte ich brauche keine Beratung, nur die Umschreibung, kam erneut diesmal noch lauter ich solle gefälligst erst zur Beratung kommen ohne Fahrzeug.lol.
    Vor Ort meinte der Prüfer dann er wolle ein Foto sehen (????), dann kam sein Zitat siehe oben, ich bot an mit Bus zu kommen, er dann, Zitat "oh nein lieber nicht, da werde ich sonst noch schwach und lasse das dann doch zu..."


    Also spätestens hier stelle ich die Ojektivität des Beitrags in Frage...
    Ich glaube einfach nicht, das es so abgelaufen ist.

    .................................................

  • KawaAndy: Denen hätte ich was erzählt, glaub da hätte ich meine gute Kinderstube vergessen...und dann noch das Geseiher mit Stehhöhe...Rechtssicherheit ist in unserem Land doch so wichtig lässt der Hosenanzug immer verlauten...


    Naja, habe auch gemotzt, die sind aber am längeren Hebel, dann hätten die mir die PKW-Steuer aufgedrückt.

    Die Fahrtkosten wollte ich mir auch erstatten lassen. Eine Behörde muss das aber nicht.


    Das ist doch entfallen.
    Hat ihn bei mir nicht interessiert.

    Die Geschichte ist auch schon viele viele Jahre her.

  • Ich zeigte ihm sogar ein Foto auf dem der Bus in Kroatien steht,
    Mit Sonnensegel, Stühle davor, Aussentisch, kocht grad jemand hinten am Bus, Bett aufgebaut.
    Also alles ziemlich stark CAMPING!
    Er nur „naja nee also er sieht da kein Wohnmobil „
    Das ist schon frech!

    Auch das wurde exakt so gesagt! Ich dachte ich bin im falschen Film. Hatte eben wohl den falschen erwischt.

  • Hast Du dich denn schon schlau gemacht, ob Du die 2. Reihe nicht unter gewissen Umständen beim LKW eingetragen kriegst? Es gibt doch die auch, auf Mobile und Ebay sieht man zumindest immer mal wieder solche durchflutschen. Oder sind die alle "inoffiziell" 5 Sitzig oder fälschlicherweise eingetragen? (oder geht das nur bei LR oder Pritsche?)

    Beispiel

    Die frühe Katze fängt den Vogel! :mampf:

  • Mein erster prüfer wollte mich auch nicht durchlassen gab mir aber den tipp doch mal zu einer anderen prüfstelle zu fahren.
    Meine erfahrung dort: je jünger der prüfer desto weniger muss außenrum um die vorschriften gebaut werden. Sprich was vorschrift ist muss rein mehr nicht.

  • Hast Du dich denn schon schlau gemacht, ob Du die 2. Reihe nicht unter gewissen Umständen beim LKW eingetragen kriegst? Es gibt doch die auch, auf Mobile und Ebay sieht man zumindest immer mal wieder solche durchflutschen. Oder sind die alle "inoffiziell" 5 Sitzig oder fälschlicherweise eingetragen? (oder geht das nur bei LR oder Pritsche?)


    Bei mir handelt es sich um die 3.Reihe. Der Bus aus dem Link hat eine komplette Trennwand zum Laderaum und durch den langen Radstand prozentual ausreichend Ladefläche.

  • Gratuliere , du hast Gott getroffen * Sarkasmus aus*

    Ich kenn den Spaß von ner H Zulassung und die rollt ja nun auch auf uns langsam zu.

    Bedenkt bitte. TÜV Prüfer sind Dienstleister. Zum Umgang mit Dienstleistern: Besprechung VOR der Leistung. Um abzuklären ob er liefern kann. Kostenvoranschlag und Modalitäten klären und dann leisten lassen.
    Kann ER nicht leisten, ist er NICHT der Dienstleister mit dem wir arbeiten möchten/können.

    Nochmals zum Verständnis. TÜV Prüfer erhalten ihr Geld aus der Summe der gemachten Leistungen. Wenn die nicht für euch leisten wollen weil sie Vorurteile haben, kann am Urteilsvermögen gezweifelt werden und Abstand gebietet sich.

    Viel Glück