Reinforced 195/70 R15 97S - Markt leer - Alternative ?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • interessanter Reifen. Leider steht nichts von Reinforced, XL oder C dabei ?

    Mein Bus ist halt aufgelastet und benötigt diese... oder habe ich etwas übersehen?

    Eine 20-sekündige Google-Recherche zeigt: auch das sind C-Reifen.

    "Der 2,4l SD (Saugdiesel) Motor im VW T4 trägt stolz die Motorkennbuchstaben AAB. Leider ist dies keine Ratingkennzahl für das Abgasverhalten."

    844531.png

  • Zur Erklärung:

    Reinforced oder auch XL-Reifen sind einfach ausgedrückt verstärkte PKW-Reifen. Sie sind gedacht für schwere PKW wie SUVs, große Limousinen und eben auch kleinere Transporter.

    Im Vergleich zu durchschnittlichen PKW-Reifen haben sie eine höhere Traglast. Die Fahreigenschaften (Lautstärke, Bremsverhalten, Komfort) gehen dennoch eher in Richtung PKW-Reifen.

    C-Reifen / Reifen mit C-Decke sind explizit nach einer bestimmten Norm gefertigte Nutzfahrzeugreifen.

    Die Traglast ist nochmal höher als bei XL-Reifen, dementsprechend fehlt Reifen mit der Bezeichnung "C" auch die Kennzeichnung als verstärkt / XL / Reinforced.

    Quelle: https://www.adac.de/-/media/pdf/ru…nung_1480kb.pdf

    Allerdings scheinen C-Reifen eine härtere Gummimischung zu haben und man sagt ihnen entsprechende Eigenschaften nach (längere Haltbarkeit, aber schlechtere Nasshaftung, höhere Lautstärke etc.)

    Fahren darfst du beiderlei Reifenarten, sofern der Lastindex für dein Fahrzeug passt, selbst wenn der Fahrzeugschein z.B. Reifen mit höherem Lastindex vorgibt.

    Ich fahre z.B. im Winter die Hankook I-CEPT RS (W442) 205/65 R15 99 T Winterreifen, obwohl der Fahrzeugschein einen Lastindex von 102 vorgibt.

    Lastindex 99 = 775kg Traglast pro Reifen, die zulässige maximale Achslast der Vorderachse beträgt bei meinem Fzg 1510kg, 2x 775 = 1550 kg, also passt das und hat ein bisschen Reserve.

    Die 99er Hankook verhalten sich speziell bei Nässe meiner Wahrnehmung nach um Welten besser als die C-Reifen mit 80% Restprofil, die ich vorher gefahren bin und wegen die ich aus diesem Grund abgegeben habe.

    Das ist legal und darf mit Verzögerung, also z.B. beim nächsten turnusmässigen TÜV-Termin oder wenn die Fzg-Papiere umgeschrieben werden müssen, eingetragen werden.

    Lesestoff: Vorschriften zur Reifenkennzeichnung (Last- und Speedindex)

    Du darfst übrigens auch 205er Reifen fahren, selbst wenn sie nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind:

    zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung

    6 Mal editiert, zuletzt von Yellow Stage (7. Juli 2020 um 23:57)

  • interessanter Reifen. Leider steht nichts von Reinforced, XL oder C dabei ?

    Mein Bus ist halt aufgelastet und benötigt diese... oder habe ich etwas übersehen?

    Der Reifen ist auf der verlinkten Seite unzureichend beschrieben.

    Es ist ein C-Reifen mit Doppelkennung. Bis 170 km/h geht er mit Lastindex 104 durch, bis 190 km/h hat er noch einen Lastindex von 97:

    https://www.reifendirekt.de/rshop/Reifen/Pirelli/Carrier-All-Season/195-70-R15C-104-102R-Doppelkennung-97T/R-320077

    Einmal editiert, zuletzt von Yellow Stage (7. Juli 2020 um 23:42)

  • Sind 195/70 R15 104/102 R auch möglich ohne Eintragung und nur für die Vorderachse ?

    Die ganzen Beiträge hier im Thread sind relativ überflüssig, wenn man sich mal das von mir in den von Misterblue bereits erwähnten Threads aufgeführte anschaut.

    Es ist rechtlich völlig unerheblich, ob auf dem Pneu ein XL, reinforced oder C steht; es geht bei den Reifenbezeichnungen ausschließlich um die Einhaltung der Mindestanforderungen für Last- und Geschwindigkeitsindizes.

    Der Hinweis, dass C-Karkassen im Gegensatz zu verstärkten Gummis (XL und reinforced) regelmäßig relativ hart ausgelegt sind, ist sicher hilfreich für die Wahl.

    Die Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung eines Pneus mit höherem Lastindex erübrigt sich aber, wenn man mal das hier bereits zusammengetragene und (weil es uns wichtig erscheint) gleich oben im Themenbereich angeheftete liest, dann erklärt sich schon vieles.

    Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind Mindestanforderungen, wobei auch diese nicht wirklich stimmen, denn die tatsächlichen Mindestanforderungen ergeben sich aus den eingetragenen zulässigen Achsgewichten und der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit, wie im bereits erwähnten Thread fundiert erklärt.

    LetThereBeBus Bitte lies das erstmal durch und teile uns dann mit ob Deine Fragen damit beantwortet sind.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)