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  • Hallo,

    ich habe eine gebrauchte Frontstoßstange aus Metall geschenkt bekommen, soll von der Firma G Parts sein.

    Muss man diese Stoßstange eintragen lassen oder hat jemand eine ABE von solch einer Metallstoßstange?


    Thema hat sich erledigt, Kann geschlossen werden

    Gruß Dirk

    Grüße aus dem schönen Siegerland.

    Einmal editiert, zuletzt von D. aus F. (18. März 2024 um 22:51)

  • Hallo NutriaKubus,

    rede zuerst mit dem TÜV Mitarbeiter, AAS, der auch Eintragungen vornehmen darf. So habe ich es gemacht.

    Ich habe dann die Stoßstange beim TÜV dem AAS vorgeführt, im nicht montiertem Zustand. Ich habe ihm dann noch im Internet die Seite gezeigt, mit Bildern der Stoßstange, wo man diese kaufen kann. Da mein T4 BJ. 1998 ist sieht er kein Problem die Stoßstange einzutragen, da sich der Fußgängerschutz diesbezüglich erst ab Baujahr 2006 geändert hat. Es wird dann eine Einzelabnahme.

    Grüße aus dem schönen Siegerland.

    Einmal editiert, zuletzt von D. aus F. (24. Mai 2024 um 12:30)

  • und bei g:part zwecks ABE nachfragen war keine Option?

    … Dass die eine ABE für diese Stoßstange haben, wage ich zu bezweifeln, lass mich aber gerne eines besseren belehren. :weg:

  • So lieb ich das:
    Kommt rein, stellt eine Frage, und schreibt später dass es sich erledigt hat.

    :cursing:

    Wie wär's mit einer Erläuterung WARUM es sich erledigt hat, damit jemand der diesen Thread bei einer entsprechenden Suche findet, auch die Lösung findet?

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Na steht doch sogar auf der Seite: keine ABE etc.

    Ja die Stoßstange muß eingetragen werden, um das ganze noch zu vervollständigen. Nach §21 Einzelabnahme zb geht das.

    Aber nicht als Windenträger. Das Kuchenblech schafft gerade so ne Lightbar.

    PS entscheiden wie schnell du gegen die Wand knallst - Drehmoment wie weit du die Wand mitnimmst. 8o

  • @ FranzBus,

    tut mir leid, hast ja Recht.

    Ich habe dann die Stoßstange beim TÜV dem AAS vorgeführt, im nicht montiertem Zustand. Ich habe ihm dann noch im Internet die Seite gezeigt, mit Bildern der Stoßstange, wo man diese kaufen kann. Da mein T4 BJ. 1998 ist sieht er kein Problem die Stoßstange einzutragen, da sich der Fußgängerschutz diesbezüglich erst ab Baujahr 2006 geändert hat. Es wird dann eine Einzelabnahme.

    Grüße aus dem schönen Siegerland.