LKW-Besteuerung - mein Finanzamt winkt ab

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  • @Zaskar: Weil die WoMos so wie es aussieht, auch als Pkw besteuert werden.


    So, es gibt wieder Neuigkeiten von der Steuerfront.

    Ich hatte in der Zwischenzeit regen Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Die haben nicht schlecht über das Schriftstück gestaunt. "So interne Anweisungen dürften den Normalverbraucher gar nicht erreichen."

    *staun*

    Aber es hat nichts gebracht. Keine LKW-Besteuerung. 2 Voraussetzungen würde ich nicht erfüllen. Zum einen die Trennwand - ok das wußte ich, sollte auch kein Problem sein - zum anderen, die zweite Sitzreihe! Die muß raus. Gurtpunke verschweißen...bla bla, das ganze Programm.
    Auch bei uns werden Dokas als PKW besteuert, so die Dame am Telefon. 8o
    "Eine Einordnung des Fzgs als LKW kann in einem solchen Falle nur vorgenommen werden, wenn diese Merkmale den Schluß rechtfertigen, dass die Eignung und Bestimmung des Fzgs zur Lastenbeförderung deutlich überwiegt und die Personenbeförderung deutlich in den Hintergrund treten läßt, denn anderenfalls würde es sich um ein Kombinationfzg handeln (Gesetzesänderung ab 01.05.2005)."

    "In Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 1.8.2000 a.a. o. hat das Finanzgericht (FG) Thüringen durch rechtskräftiges Urteil vom 14.03.2001-I 63/97 entschieden, dass ein Kleinbus mit zwei zugelassenen Sitzreihen als Pkw zu besteuern ist."

    Ich bin noch dabei, den genauen Gesetzestext dieses Urteils herauszufinden.

    Im Moment sieht es wirklich so aus, als scheitert meine LKW-Besteuerung an der 2ten Sitzreihe.

    Noch dazu kommt, dass mein Bus ursprünglich kein LKW war, sondern ein PKW mit 9 Sitzplätzen. Und das mit Blechen (statt Scheiben) hinten! Er wurde kurz nach Erstzulassung umgetragen.

    Solange ich die 2te Sitzreihe nicht rauswerfe und eine mindestens 30 cm Hohe Trennwand eingebaut habe, erfülle ich die objektive Beschaffenheit eines LKW nicht. Basta. Wie gesagt, mit der Trennwand habe ich kein Problem, wohl aber mit dem Entfernen der Sitzreihe. Das ist es mir nicht wert.

    Historie: 1996er T4 VR6 MV.I mit LPG, 1999er T4 Trapo 75kW TDI LR (Umbau LF mit P2-Xenon), 2001er T4 MV.II 111 kW Tim&Tom, 2010er T5 LR Trapo Zoll, 2012er Vito CDI Trapo KR
    Aktuell: 2002er T4 ("Nummer 4") 65kW TDI kurz/kurz - gekauft mit Motorschaden

    Einmal editiert, zuletzt von MarkoLiquido (14. Dezember 2005 um 18:08)

  • Marko, mach doch die zweite Reihe raus bzw. verschieb sie nach hinten vor die Tueren. Beim langen Radstand duerfte es sich ja dann nimmer um eine zweite Reihe handeln sondern um die vierte und die ist bestimmt nicht im Gesetz verankert ;)

    Vielleicht gibt das eine Luecke mit der das FA nich um kann :D

    Viele Gruesse und viel Erfolg!

     Watercooled: * Survived Abwrackprämie * Feinstaubplakettenverweigerer * Fu** E10

  • Zitat


    Beim langen Radstand duerfte es sich ja dann nimmer um eine zweite Reihe handeln sondern um die vierte

    ...das ist dann doch noch immer die zweite Reihe?! 1+0+0+1=2!!!!

  • In Lüneburg weiß ich zufällig werden Dokas als PKW besteuert.
    Was anderes, wo wird in den Papieren eingetragen ob der Bus ne Trennwand hat oder nicht? Meiner ist lang, original ohne Trennwand und hat LKW Zulassung. 3 Sitzplätze eingetragen.

  • Ich denke mal eine Trennwand wird nicht eingetragen. Ein- und ausgetragen werden nur die Sitzplätze. So wie es sich anhörte, würde ich mit deinem Bus bei uns die LKW-Besteuerung bekommen. Er war ja vom Hersteller als LKW konzipiert und eingetragen, richtig? Nur weil bei mir die Umtragung später erfolgte und das vom Hersteller ursprünglich nicht so gedacht war, machen die so einen Erpel. Auch wenn sich die Autos gleichen. Der eigentliche Zweck wurde bei meinem Bus verändert. Und das ist der Punkt.

    Historie: 1996er T4 VR6 MV.I mit LPG, 1999er T4 Trapo 75kW TDI LR (Umbau LF mit P2-Xenon), 2001er T4 MV.II 111 kW Tim&Tom, 2010er T5 LR Trapo Zoll, 2012er Vito CDI Trapo KR
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    Einmal editiert, zuletzt von MarkoLiquido (15. Dezember 2005 um 12:55)

  • Zitat

    Marko sei froh , da kannste wenigstens am Sonntag mal nen Hänger ziehen.

    An meinem Hänger kann ich Sonntags doch auch so ziehen :D

    Im Ernst: Das würde mich nicht jucken. Ich würde trotzdem fahren.


    @Nugguge....: Die Zeiten sind vorbei. Da waren mal Deppen auf dem Amt. Nun ist die Sachlage brandaktuell und das Land brauch Geld. Alle sind informiert. Keine Schlupflöcher.

    Historie: 1996er T4 VR6 MV.I mit LPG, 1999er T4 Trapo 75kW TDI LR (Umbau LF mit P2-Xenon), 2001er T4 MV.II 111 kW Tim&Tom, 2010er T5 LR Trapo Zoll, 2012er Vito CDI Trapo KR
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    Einmal editiert, zuletzt von MarkoLiquido (15. Dezember 2005 um 12:59)

  • Um mal das Ende der Geschichte zu erzählen....

    ...mit LKW war bis zum Ende nix....nun ist er ein WoMo ü. 2,8t zGG.

    Historie: 1996er T4 VR6 MV.I mit LPG, 1999er T4 Trapo 75kW TDI LR (Umbau LF mit P2-Xenon), 2001er T4 MV.II 111 kW Tim&Tom, 2010er T5 LR Trapo Zoll, 2012er Vito CDI Trapo KR
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  • Zitat

    Original von laska189
    Hallo Marko,

    besteuert wird vom FA immer nach der Schlüssel-Nr. die im KFZ-Schein steht.
    Irgendwo hier im Steuer-Thread gibt's eine Liste mit der "Übersetzung" der Schlüsselnummern, da kannst du mal schauen.
    Mein Bus wurde bei der TÜV-Abnahme auch umgeschlüsselt von 0103 (PKW geschlossen) auf 0603 (LKW geschlossen).

    Meiner hat auch 0603, allerdings steht er als PKW geschlossen drin...wird auch dementsprechend besteuert. Sollte ich da mal nachhaken? Oder was ist davon relevant? Das PKW geschlossen? Oder die 0603?

  • sers,
    die 0603 ist die herstellerkennung. wie bei den meisten VW :D ich hab noch die 0600....

    Gruß vom Gonzo

    Ach ja ... , es geht so ... , so Lala eben ... , nö, nichts Besonders ...

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

    FSK 18 - ALLE kriegen das Mädchen

    Silber in der Signatur is scheisse...

  • Ich meine aber nicht die Ziffer 2.1, dort steht auch bei mir die 0600. Unter 2.2 steht 831 und danach besagte 0603.

    Deutet dies auf LKW hin oder weiß jemand, wofür das sonst stehen könnte?


    Gruß
    Forcid

  • ich les da aber was ganz anderes draus
    Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw
    KraftStG §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 2 (BFH-Urteil vom 1.8.2000 - VII R 26/99) 1. Das äußere Erscheinungsbild eines Fahrzeugs, das bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung, ob es sich um einen Pkw oder einen Lkw handelt, zu berücksichtigen ist, wird nicht ausschließlich durch die Form der Karosserie und Zahl und Anordnung der Fenster geprägt. 2. Hat ein gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipiertes Fahrzeug infolge dauerhaften Umbaus einen Laderaum, der mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht, ist dies kraftfahrzeugsteuerrechtlich ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung zum Typus des Lkw, ohne dass beim Hinzutreten weiterer Merkmale, die für eine überwiegende Bestimmung und Eignung zum Personentransport sprechen, eine Einordnung als Pkw von vornherein ausgeschlossen ist.
    klick

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Zitat

    Original von Forcid
    Ich meine aber nicht die Ziffer 2.1, dort steht auch bei mir die 0600. Unter 2.2 steht 831 und danach besagte 0603.

    Deutet dies auf LKW hin oder weiß jemand, wofür das sonst stehen könnte?


    Gruß
    Forcid


    die 831 ist dein Typ, nach der die Versicherung guckt, wieviel du bezahlen musst.der Rest???:nixpeil:

    nein, unter Schlüsselnummer zu 1......da muss das stehen
    Alter Fahrzeugschein: Unter „Schlüsselnummer zu 1“ stehen die Ziffern
    „1605“ für Wohnmobile bis 2.800 kg und
    ,,0102“ für PKW egal welches Gewicht; unter 2,5 to, über 2,5 to, über 2,8 to zGG.
    „2105“ für Wohnmobile über 2.800 kg zGG
    „2105“ für LKW egal welches Gewicht; unter 2,5 to, über 2,5 to, über 2.8 to zGG.

    oder bei neuen Papieren
    Zulassungsbescheinigung Teil 1: In der Spalte 14.1 stehen die ersten beiden Ziffern
    „04“ für Wohnmobile bis 2.800 kg zGG;
    ,,04“ für PKW egal welches Gewicht; unter 2,5 to, über 2,5 to, über 2,8 to zGG.
    „06“ für Wohnmobile über 2.800 kg zGG.
    „06“ für LKW egal welches Gewicht; unter 2,5 to, über 2,5 to, über 2.8 to zGG.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    3 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (14. Mai 2007 um 20:24)

  • @ multi klasse :D

    endlich weiß ich warum mein womo so problemlos zum LKW wurde --> 2105 <-- das ist die magische zahl!

    hey monte hier is die auflösung.....

    Gruß vom Gonzo

    Ach ja ... , es geht so ... , so Lala eben ... , nö, nichts Besonders ...

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

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    Silber in der Signatur is scheisse...

  • Also bei mir im neuen Schein steht garnichts :(

    Ich fahre mit NICHTS durch die Gegend 8o *gg*


    Hab den alten Schein leider nicht mehr...nur ne Kopie von der Rückseite *gna*

  • Ich greif das hier mal auf ;)

    Mein WoMo >2,8t war bis zur Umschlüsselung im Juli 2005 ein LKW geschlossener Kasten (LR) mit 2 Sitzplätzen und einer 1/3-Trennwand nur hinter dem Fahrersitz.

    Habe mir dann eine Schlaf-Sitzbank mit drei Beckengurten bauen lassen und auch alle 5 Sitzplätze eingetragen bekommen :)

    Was wird jetzt aus meinem WoMo nach der Steueränderung ?( PKW oder LKW :nixpeil:
    Wo müsste meine Sitzbank stehen damit es ein 5-Sitziger LKW bleibt ?(
    Muß ich auch nachzahlen wenn ich jetzt wieder auf 2-Sitzer und LKW umrüste :nixpeil:
    Und was für eine Strafe würde ich bekommen wenn ich im 2-Sitzer LKW jemanden auf der (nicht eingetragenen) Bank auf der Ladefläche mitnehme :nixpeil:

    Ich weiß sind sehr interessante Fragen aber ich hoffe ihr könnt mir helfen! :D

    Besten Gruß Tim