@Zaskar: Weil die WoMos so wie es aussieht, auch als Pkw besteuert werden.
So, es gibt wieder Neuigkeiten von der Steuerfront.
Ich hatte in der Zwischenzeit regen Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Die haben nicht schlecht über das Schriftstück gestaunt. "So interne Anweisungen dürften den Normalverbraucher gar nicht erreichen."
*staun*
Aber es hat nichts gebracht. Keine LKW-Besteuerung. 2 Voraussetzungen würde ich nicht erfüllen. Zum einen die Trennwand - ok das wußte ich, sollte auch kein Problem sein - zum anderen, die zweite Sitzreihe! Die muß raus. Gurtpunke verschweißen...bla bla, das ganze Programm.
Auch bei uns werden Dokas als PKW besteuert, so die Dame am Telefon.
"Eine Einordnung des Fzgs als LKW kann in einem solchen Falle nur vorgenommen werden, wenn diese Merkmale den Schluß rechtfertigen, dass die Eignung und Bestimmung des Fzgs zur Lastenbeförderung deutlich überwiegt und die Personenbeförderung deutlich in den Hintergrund treten läßt, denn anderenfalls würde es sich um ein Kombinationfzg handeln (Gesetzesänderung ab 01.05.2005)."
"In Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 1.8.2000 a.a. o. hat das Finanzgericht (FG) Thüringen durch rechtskräftiges Urteil vom 14.03.2001-I 63/97 entschieden, dass ein Kleinbus mit zwei zugelassenen Sitzreihen als Pkw zu besteuern ist."
Ich bin noch dabei, den genauen Gesetzestext dieses Urteils herauszufinden.
Im Moment sieht es wirklich so aus, als scheitert meine LKW-Besteuerung an der 2ten Sitzreihe.
Noch dazu kommt, dass mein Bus ursprünglich kein LKW war, sondern ein PKW mit 9 Sitzplätzen. Und das mit Blechen (statt Scheiben) hinten! Er wurde kurz nach Erstzulassung umgetragen.
Solange ich die 2te Sitzreihe nicht rauswerfe und eine mindestens 30 cm Hohe Trennwand eingebaut habe, erfülle ich die objektive Beschaffenheit eines LKW nicht. Basta. Wie gesagt, mit der Trennwand habe ich kein Problem, wohl aber mit dem Entfernen der Sitzreihe. Das ist es mir nicht wert.