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  • Ist nicht okay.

    Text, der demnächst auf meiner Seite online zu finden ist:

    <hr>

    Durch die Umrüstung bzw. »Erweiterung« auf den Gasbetrieb ändern sich sowohl einige Zeilen in Fahrzeugbrief und -schein als auch der Wert des Fahrzeuges und natürlich die Treibstoffart. Damit ich nachher trotz korrekten Eintragungen nicht ohne Versicherungsschutz dastehe, oder die Versicherung sich im Schadensfall einfach nur »wundert«, warum der Bulli auf einmal mit Gas fahren konnte, habe ich den Umbau meiner Versicherung gemeldet.

    Der freundliche Mann von der Versicherung konnte mir aber nicht weiterhelfen und hat die Unterlagen (den Fahrzeugschein) an die Zentrale weitergeleitet. Von dort kam nach einigen Wochen der Bescheid:

    <b>Ausfertigungsgrund</b>
    Der Betrieb des Fzg. mit Gasanlage gilt ohne Zuschlagsberechnung

    <b>Versicherungsumfang</b>
    Super-KH 50 Mio EUR pauschal (bei Personenschäden Versicherungssumme 8 Mio EUR je geschädigte Person)

    Fzg-Teilversicherung EUR 150 Selbstbeteiligung
    Auf einen Abschlag gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der AKB wird verzichtet.

    Anschließend noch die »risikobestimmenden Merkmale«, aber die tun ja nichts zur Sache.

    <hr>

    Sprich: Keine Beitragsänderung, aber der Umbau ist ihnen bekannt.

    CU Martin

  • Ich würde über einen Versicherungs-Wechsel nachdenken. Es lohnt der Vergleich. Entweder über ADAC oder du fragst direkt bei verschiedenen Versicherungen an.

    Man glaubt kaum, was man da alles sparen kann.

    Gruß
    Michael

    T4 Multivan V(R)6 mit Autogas! :] In der Ruhe liegt die Kraft. :D
    Was nützt es, wenn er vorne zwar lang aber hinten zu kurz ist. :D ;)

  • Moin,

    also ich bin bei der VGH (vielleicht nicht die Billigste, aber super Service) und bezahl für meinen CNG VR6, genauso viel wie vor der Umrüstung. Apropos Versicherung:

    Als was habt ihr eure eigentlich angemeldet? Meiner läuft z.Zt. noch als PKW und das ist -egal bei welcher Versicherung- nicht gerade billig:(

  • hallo...

    @ soenke... wenn du cng hast, warum biste denn dann nicht auf X-Fish seite?

    und dana aus dem gelben hat doch nun auch lpg... sollte da auch mit hin, wenn alles mit dem anwalt geregelt ist :rolleyes:

    und asche auf mein... die bebilderte küchenschrank-selbstbauanleitung kommt auch noch 8)


    versicherung bei die huk könnte 20 euto teurer werden, hab da was im gasforum mal gelesen...

    meiner ist und bleibt auch pkw, weil womo mal gerade 12 euro billiger... da lohnt der stress nicht

    und teuer ist son bus doch och nicht, ist sogar billiger als mein audi 100 den ich vorher hatte!

  • Wo wir gerade beim Thema Versicherung sind:

    Nun mal abgesehen von einer Gasumrüstung haben wir doch alle unsere Busse mit zusätzlicher Technik, sei es Musikanlage, Auflastung, Fahrwerk, Spoiler, Auspuffanlagen etc. aufgerüstet, was alles eine Menge Kohle gekostet hat.

    Was davon decken eigentlich die versicherungen ab?
    Sollte man einen Mehrwert versichern oder so??? Nich, dass man nachher in die Röhre schaut, und nur den normalen Wiederbeschaffungspreis kassiert.

    Wie sind Eure Erfahrungen???

    Gruß,
    Schaumi

  • @schaumbörger

    also das findet man beim ADAC dazu:

    [Zitat Anfang] "Versicherbare Teile, die bis EUR 5.000,- beitragsfrei sind:

    Audio, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme

    Zulässige Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie, die der Steigerung der Motorleistung, des Drehsmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen.

    Individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen.

    Seitenwagen und Verkleidungen bei Krädern sowie bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen.

    Versicherbare Teile, die grundsätzlich nur gegen Zuschlag mitversicherbar sind:

    Dachkoffer
    Doppelpedalanlage
    Kühlbox
    Kaffeemaschine
    Spezialaufbau
    Panzerglas
    Rundumlicht (Blaulicht etc.)

    Wenn Fahrzeug- und Zubehörteile (außer den beitragspflichtigen Teilen) aus der folgenden Liste mitversichert werden sollen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung." [Zitat Ende]

    derkater

  • Gern geschehen!
    Zu beachten ist nur, daß das oben Abgedruckte eben für das Versicherungsangebot gilt, daß der ADAC vermittelt. Ich habe keinen blassen Schimmer, ob die dort genannten Konditionen auch bei anderen Versicherungsgesellschaften gewissermaßen Standard sind. Früher gab es ja schon Ärger, wenn im Schadensfall die Radioanlage den Wert von 1.000,- DM überschritt. Also besser mal bei Deiner Versicherung nachfragen oder behutsam forschen .....von wegen schlafende Hunde wecken :D
    derkater

  • seit einigen Jahren kann eigentlich jede Versicherung die Verträge gestalten wie sie will.
    Entscheidend ist fast immer was auf der "Lister der mitversicherten Teile steht." Diese findet sich eigentlich immer am Ende der AKB
    (soll heißen: allgemeine Bedingunge für die Kraftfahrtversicherung)

    Unter allgemein ist aber nicht zu verstehen, dass diese bei allen gleich sind. Dazu kommt noch, das oftmals die Bedigungen geändert werden.
    (natürlich nicht rückwirkend, sondern auf neue Verträge)

    Entscheidend sind die Bedingungen die für Euren Vertrag zugrundegelegt werden.

    Deshalb auf jeden Fall den Vertragsstand beachten.

    Wichtig sind die Belege über die Teile. Rechnungen etc. Die müßen auf jeden Fall gesammelt werden. Ein Bild kann manchmal hilfreich sein.

    Am besten Ihr nehmt die Teileliste, schaut nach was beitragsfrei mitversichert ist und der Rest wird bei Eurer Versicherung angemeldet. Die Zuschläge sind meist nur peanuts im Vergleich zum Ärger im Schadenfall.

    Außerdem kann man ja auch mit Sonderausstattung mal gucken was andere verlangen.

    DaJoNi

  • ...wo die Versicherungen mit ihren Beiträgen 10% ermäßigung geben, wenn man ein Erdgasfahrzeug fährt. Autogas kann ich dazu nicht´s sagen.

  • Verdammt wenige würde ich mal behaupten.

    Der Großteil der Versicherungen bzw. der Vertreter kann mit Gas als Treibstoff nix anfangen. Daher herrscht auch betretenes Schweigen bei solchen Anfragen.

    Evtl. "fördert" ja eine Versicherung mit fetter Kohle in Erdgas-Geschäften ja so auch ihre Kundschaft (doppelseitig) in spe?

    CU Martin

  • Hab mal mit meinem Versicherungfuzi Telefoniert. Eine Gasanlage in Fahrzeugen die nachgerüstet worden ist, ist bis zu einem Betrag von 4000,- Mitversichert ohne Zusatzkosten. Sie muß nur fest mit dem Fahrzeug verbunden sein :D

  • Wollte bei meinem Bus ne Vollkasko machen (Ist bei soviel Plastik ja nie falsch ;) ) ,wurde aber abgelehnt.Auch ne Teilkasko wurde mir verweigert.Sonderausstattung wäre bei dem Alter (BJ 96) nur bis 2500 Euro möglich.Somit war ich Kunde bei der WGV.
    Ich kann jedem,dessen Bus irgend etwas nicht Serienmässiges hat (Und wenns "nur" Alus sind)nu raten,bei seiner Versicherung nachzufragen,ob es mitversichert ist.

    Gruss
    Ralf,der jetzt ne andere Versicherung sucht....