Womo & Büromobil mit Anhänger nur 60 Km/h???

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  • Hallo Leute,

    ich laß dieses gerade beim TÜV Nord

    Vorletzter Absatz:

    Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.

    Ist das echt so? Mach ich aus meinem KFZ ein Womo oder wie ich ein Sonstiges Fahrzeug Büromobil, dann darf ich auf der Autobahn mit meinem Wowa 100 Km/h Fahren (100ter Zulassung), auf Landstraßen aber nur 60 Km/h

    Grüsse - Sven

  • Also ich geb den schon recht,
    das ein Trapo mit einer befestigten Küche und einem Bett nur 60 fahren darf wenn Womo im Schein steht,
    der Trapo des Möbelspediteur mit der losen Küche und dem losen Bett mit 80 fahren darf wenn LKW im Schein steht...
    is logisch...
    noch 10 Bier und ich versteh es wirklich... :prost: :whiteflag:

  • @ empire, mit Laßt am Haken darfst auch Du nur 80 :aetsch:

    Die Spinnen die Römer :patsch:
    Mein Büromobil mit WoWa ist ein original Multivan mit WoWa ohne Änderungen, der MV darf 80 Km/h, mein Büromobil stellt ein Sicherheitsrisiko dar... genau! :iek: :patsch:

    Wenn ich mit 60 über die Landstraße bügel lebe ich keine 4 Stunden, dann Zieht mich son Benzfahrer vom Sitz und tötet mich... :stars:

  • Zitat

    Original von KleinerBaum
    @ empire, mit Laßt am Haken darfst auch Du nur 80 :aetsch:


    hast ja recht...
    aber kommt drauf an wo!!
    in F 90 auf der Land und 130 auf der Auroroute!! :aetsch:


    gruss
    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Steht hier schon länger mit drauf: http://gaskutsche.de/sonstigekfz.html und war vor Jahren schon mal schwer hier im Forum (oder im Gelben?) diskutiert worden - samt Schlammschlacht gegen den bösen/blöden/dummen Martin.

    Wenn man schon am "nicht verstehen" ist: Wieso waren WoMos und LKWs "schadstoffärmer" als andere Fahrzeuge - zumindest suggeriert es einem die andere Besteuerung ja...

    Je nachdem wie solche "Ungereimtheiten" ausfallen jammern oder jubeln eben die Besitzer entsprechender Fahrzeuge.

    Ein Ex-Nachbar von mir hat mir stolz erzählt wieviel er jetzt spart weil er seinen Bus vom WoMo zum LKW hat umschreiben lassen. Das Grinsen ist aus dem Gesicht gewichen als ich ihm dazu gratuliert habe, dass er sich nun ein Anhängerfahrverbot an Wocheneneden hat eintragen lassen.

    Schuld war dann - wie könnte es anders sein - der böse Staat. Weil der böse Staat so komische Gesetze hat...

    Grüße, Martin

  • Hallo Martin,

    genau das ging mir durch den Kopf als ich die Beiträge gelesen habe.

    Auf der einen Seite wollen alle die Vorteile der Umschreibung aber die sich damit eingehandelten Nachteile will dann keiner!

    Habe am Wochenende meinen Anhänger aus Remscheid geholt unhd prompt winkte so ein netter Herr aus einem Silber grünen Fahrzeug zu mir rüber.

    Also rechts ran und Papiere raus...... schaut nur kurz in den Schein und grinste..... Sein Kommentar "Er weiss zwar nicht warum man einen T4 als PKW laufen lässt, aber so kann ich wenigestens weiter fahren :) "

    Gruss

    Norbert

  • Tja, so ist das eben mit dem Gesetz. Wohnmobile sind halt kein PKW und so gelten manchmal andere Gesetze. Sind halt ne Randgruppe.

    Klar ist das nicht immer mit Logik zu verstehen, andereseits ist nunmal der T4 ja auch nicht das typische Wohnmobil.

    Früher war es ja noch ein wenig abstruser. Da durftest Du zwar mit dem Womo mit Anhänger auf der Landstrasse nur 60 fahren, dafür galten weder das Überholverbotszeichen für PKW mit Anhänger noch das für LKW mit Anhänger. Also fröhliches Linksfahren auf der BAB. Aber die Gesetzteslücke ist dann Anfang der 90er schnell geschlossen worden.

    Und wenn man bedenkt, dass ich mit meiner Doka solo Sonntags keinen Anhänger ziehen darf, aber wenn ich die Wohnkabine drauf habe darf ich Anhänger ziehen...

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • Moin,

    Wow, dass Ding mit der 60 Km/h Regelung hätte ich nicht gewußt.

    Zumal ich mit meinem CE und Sportanhänger immer ganz gut Unterwegs bin. Ich habe bisher allerdings bei Begegnung mit den netten Damen und Herren in blau/grün noch gute Erfahrung gemacht, auch wenn man ein wenig schneller war.

    Bisher habe ich nur gesehen, dass die sich mehr um die "Gewerberenner" mit Anhänger "gekümmert" haben. :tongue:

    Die Probleme hat man denke ich erst im Schadensfall und wenn die Geschwindigkeit ermittelt wurde. Dann könnens leicht mal 40 zu schnell sein.

    gruß kitepower

  • oder du wirst mal auf der landstraße gelasert. so mit 95, weil du denkst du darfst 80 fahren. dann guckt der in die papiere und sieht womo und sieht, daß du nur 60 fahren darfst. und dann hast du 35 drüber und darfst einen monat laufen.
    ich wusste das auch nicht und habe damals die diskussion im gelben verfolgt von der martin sprach. hab dann auch nochmal den gesetzestext gelesen, den martin glaub ich zitiert hatte und er hatte recht

    Mein Verbrauch

  • Zitat

    womo und sieht, daß du nur 60 fahren darfst. und dann hast du 35 drüber und darfst einen monat laufen

    nein, laufen mußt Du erst ab 41 Km/h Außerorts

    Innerorts sinds ab 31 Km/h

    Aber teuer wirds trotzdem!

    gruß kitepower

  • Hallo aat81,

    nein ich muß mich Entschuldigen!! Du hattest Recht!! ?(

    Sorry noch mal! So ist richtig:

    Tabelle 1: Geschwindigkeits-Überschreitungen

    a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art
    Anmerkung: ...z.B. für KFZ über 3,5t sowie für alle KFZ mit Anhänger

    Regelsatz bei
    Begehung Fahrverbot bei
    Begehung
    Über- innerhalb außerhalb innerhalb außerhalb
    schreitung geschl. Ortschaften geschl. Ortschaften
    Nr. in km/h Euro Punkte Euro Punkte Monate Monate
    11.1.1 bis 10 20 15
    11.1.2 11-15 30 25
    Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

    11.1.3 bis 15 *) 50 1 40 1
    11.1.4 16-20 50 1 40 1
    11.1.5 21-25 60 1 50 1
    11.1.6 26-30 90 3 60 3 1
    11.1.7 31-40 125 3 100 3 1 1
    11.1.8 41-50 175 4 150 3 2 1
    11.1.9 51-60 300 4 275 4 3 2
    11.1.10 über 60 425 4 375 4 3 3

  • Okay, ich gebs auf! Das mit dem Kopieren hat Layouttechnisch überhaupt nicht hingehauen.

    Also ab 26 Km/h zu schnell Innerorts und ab 31 Km/h Außerorts geht man in der Tat zu Fuß!!!!!!!!!!!!!!!!

    gruß kitepower

  • Zitat

    Original von kitepower
    Okay, ich gebs auf! Das mit dem Kopieren hat Layouttechnisch überhaupt nicht hingehauen.


    Hallo,
    könntest Du bitte mal auf die Quelle linken? Wir bekommen demnächst unseren Anhänger ...
    Danke, Grüße
    Chris

    Lieber die kleinen Abenteuer erlebt als von den großen geträumt ...

    Einmal editiert, zuletzt von Chris75kwCC (26. Februar 2007 um 23:08)