ABL: Mit Wohnmobilzulassung mehr Steuern als ohne?

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  • Hallo,

    Ich habe einen ABL aus 97, den ich als Wohnmobil zulassen kann (habe durch das Hochdach Stehhöhe, und alle anderen Sachen (Kocher, Bett, ...) sind auch drin. Die Wohnmobilzulassung wäre Versicherungstechnisch für mich sehr gut (>200 € Ersparnis).

    Nun habe ich im Fahrzeugschein unter 14.1 0428 (entspricht Schadstoffklasse I) stehen unter 14 Aber Euro II. Wenn ich nun unter http://www.kfz-steuer.de einmal für PKW und einmal für Wohnmobil rechne, bekomme ich bei der PKW Besteuerung für meine 1,9l Hubraum 304€ raus und für die Wohnmobilzulassung (2,6 Tonnen) 430€.

    Nun meine Fragen:

    1. Kann ich da irgendwas Umschlüsseln lassen, wenn er als Wohnmobil zugelassen ist?
    2. Kann man ein Wohnmobil als PKW besteuern lassen?
    3. Was ist das für eine komische Regelung?


    Besten Dank

  • Ok, nach allem nachlesen gilt da diese Regelung: Eigentlich hat der ABL Euro 2 aber da über 2500kg Gesamtgewicht nur Euro I.

    Nun könnte ich ihn ablasten auf 2500 kg GG. Würde mir Euro 2 als PKW bringen, bringt mir das was beim Womo.

  • ablasten auf 2500 kg GG. Würde mir Euro 2 als PKW bringen, bringt mir das was beim Womo


    Bei dann schätzungsweise 2.300kg Leergewicht bringt Dir das die Reduzierung der Sitzplätze auf maximal 2 Sitze.

    Was ja gut ist, da man dann wenigstens von Bekannten und Verwandten nicht immer als "Großraumtransporter" missbraucht wird ;)
    Wobei ich diese Regelung nun eher nicht gefunden, aber auch nicht großartig gesucht habe.

    Hier mal die amtlichen Daten zu diesem Abgasschlüssel:

    und als LKW bzw. WoMo über 2,8t dann:

    Das Ding hat Schadstoffklasse S1 (was für jegliche Wohnmobile relevant ist), und kostet somit bei 2.500kg zGG 430,- EUR jährlich und bei 2.800kg zGG 440,- EUR jährlich.
    Als PKW kostet der ABL mit Schadstoffklasse 96/69/EG II und Abgasschlüssel 0428 nach meinen Recherchen unabhängig vom zGG (weil die Steuer ja nach Hubraum berechnet wird) 519,- EUR jährlich.

    Ob der ABL bei unter 2,5t zGG in eine andere Schadstoffgruppe fällt und somit einen anderen 04er Abgasschlüssel bekommt, dass müsstest Du für uns mal ermitteln und hier posten.
    Interessant wäre, welche Gruppe das dann wird und welcher Schlüssel bzw. welche Klasse sich dann daraus ergibt; 96/69/EG II und 0428 wird es jedenfalls nicht bleiben.

    Wäre schön, wenn Du die Behauptung/Aussage mit der Gewichtsgrenze mal ein wenig präzisieren könntest.

  • ich bin mir nahezu sicher, daß man ein Womo wohl als Kombi (PKW) besteuern kann
    (und früher eben mußte, wenn nicht alle Womokriterien erfüllt waren)

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • ok, ich präzisiere meine Aussage, wie ich sie gemeint habe:
    man kann ein voll ausgebautes Womo als PKW zulassen (und dadurch so versteuern)
    Versicherung ist was anderes
    da wird aber keine Versicherung einen (normalen) PKW als Womo versichern
    außer: es ist ein Womo, das als PKW zugelassen(und versteuert) ist ;)
    sind wir uns jetzt einig?

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • ich bin mir nahezu sicher, daß man ein Womo wohl als Kombi (PKW) besteuern kann
    (und früher eben mußte, wenn nicht alle Womokriterien erfüllt waren)

    nein


    Ich glaube, formal ist es umgekehrt: man kann einen PKW als WoMo versichern.

    nein, zumindest nicht bei meiner versicherung, die wollen ja schon ein Nachweis, dass es ein womo ist, das ist i.d.r. die zulassung.

    ok, ich präzisiere meine Aussage, wie ich sie gemeint habe:
    man kann ein voll ausgebautes Womo als PKW zulassen (und dadurch so versteuern)
    Versicherung ist was anderes
    da wird aber keine Versicherung einen (normalen) PKW als Womo versichern
    außer: es ist ein Womo, das als PKW zugelassen(und versteuert) ist ;)
    sind wir uns jetzt einig?

    Nein, nicht seit die unechten womos abgeschafft wurden. Da wird nun versteuert, was im schein steht! (ich bin ja so ein Fall, der hätte am liebsten seine PKW Steuer von 184€ & die günstige Womo versicherung behalten. geht aber nicht)

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Nimm den Kocher aus deinem Womo raus, dann fahre zum TÜV und lass ihn als PKW eintragen.....ein Womo wäre er nur mit Kocher. Einmal ist das eine günstiger und ein anderes das andere.....aber gebühren zum Umschreiben musst du jedesmal zahlen, sodass das Geld was du sparst , schon ausgegeben ist. 0428 ist ein Euro 2 ..2ter Klasse Euro 2/II und kostet wie Euro 1. Benziner 15,13 pro 100ccm und Diesel 27,35 pro 100 ccm.
    ist wie 0429 beim Syncro, wird auch als Euro1 bezahlt.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (10. Juni 2015 um 17:26)

  • [Da wird nun versteuert, was im schein steht!


    nichts anderes sage ich: als PKW zulassen
    und als Womo versichern , was halt mit der Versicherung ausgekaspert werden muß

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • ok, ich präzisiere meine Aussage, wie ich sie gemeint habe:
    man kann ein voll ausgebautes Womo als PKW zulassen (und dadurch so versteuern)
    Versicherung ist was anderes
    da wird aber keine Versicherung einen (normalen) PKW als Womo versichern, außer: es ist ein Womo, das als PKW zugelassen(und versteuert) ist ;)

    Klar ... die Versicherung braucht eine "Bescheinigung", dass es ein WoMo ist.
    Die "Bescheinigung" gibt`s vom Tüv/Dekra: im Schein steht dann SoKfz-Womo, die Schlüsselnummer fängt mit 04.. an, weil es ein PKW ist.
    Aber wer entscheidet wann, ob der Bus als WoMo oder als PKW zu versteuern ist - das ist doch keine Wahl-Option :nixpeil:

    Letztens gabs das Thema schonb mal, wurde aber nicht aufgelöst.

  • Aber wer entscheidet wann, ob der Bus als WoMo oder als PKW zu versteuern ist - das ist doch keine Wahl-Option

    was im Schein drinsteht...Wohnmobil oder Pkw...04 können ja beide haben
    nimmst du Teile des Womos aus deinem Womo raus, zb. Kocher müsstest du ihn als PKW ummelden.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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  • für die Steuer ist der Fahrzeugschein/Eintragung als PKW bzw Womo bindend
    mit der Versicherung kann man anhand vom tatsächlichen Erscheinungsbild verhandeln, als was sie das Fahrzeug versichern
    die müssen sich nicht an die Eintragung halten, auch wenn das naheliegend wäre

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)