215/70 R15 und 205/65 R15 ... ohne Änderungen "gleichzeitig" fahren? | JETZT: Tachoüberprüfung in HH/LG

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  • MoinMoin,

    vorweg: es gibt viiiiele Reifenthreads, ich weiß. Sofern ich hier mit meiner Frage für patschende Handinnenseiten auf Stirnflächen kluger Köpfe sorge, so bitte ich um eine kurze Mitteilung. Ich suche dann weiter und hoffe meinen TÜVer mal zu erreichen...

    Also, ich habe gute Winterreifen in 205/65 R15 auf originaler Stahlfelge. In gleicher Größe habe ich nun noch fertige Sommerreifen auf Blockdesing-Felgen. Diese würde ich gerne tauschen gegen bspw. Yokohama Geolandar in 215/70 R15. Soweit ich nun weiß, muss ich mir die abnehmen und eintragen lassen. Ggf. müsste ich ja vermutlich auch noch eine Tachoanpassung mittels SpeedoHealer zum Beispiel vornehmen. Mittels Reifenrechner kann ich mir die unterschiedlichen Spezifika der Reifendimensionen durchaus ausrechnen, was ich jedoch gerne wüsste: Kann ich nach Eintragung der 215-er die 205-er im Winter weiterhin fahren?

    Müsste es noch mal im Brief nachprüfen, aber ich sollte neben den 205-ern auch noch die 195/70 R15 eingetragen haben.

    Hat jemand dieses Setting zufällig bzw. hat einen fundierten (Erfahrungs-)Hinweis? Ich wäre dankbar!

    Beste Grüße
    Marstalschoner

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    Sleep. Eat. Go Sailing.

    Einmal editiert, zuletzt von Marstalschoner (15. Juli 2016 um 13:01)

  • Pauschal gesagt: NÖ !

    So doof es für dich klingen mag aber alle Tips von Leuten, die diese Kombi eingetragen haben und schreiben sollten: "Hab ich so im Schein stehen", sind über einen Prüfer an diese Eintragung gekommen.
    Heist also, dass du dich mit dieser Frage vertrauensvoll an den Prüfer deines Vertrauens wenden mösstest, um was fundiertes an Aussage zu bekommen.

  • Tja, irgendnwie hatte ich mir das gedacht.
    Falls sich hier doch jemand meldet, der etwas dazu beitragen kann, bin ich trotzdem weiterhin dankbar. Auch Prüfer sind ja Menschen und je mehr ich weiß, desto mehr weiß ich (und kann es ggf. für mich positiv einsetzen)... 8)

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  • Ich habe irgendwie keine wirkliche Fragestellung in dem Eröffnungsthread erkennen können ?(

    Falls es darum geht, ob die Serienreifengrößen ausgetragen werden, wenn die etwas größeren 215/70R15 eingetragen werden, dann lautet die Antwort: Nein, nicht zwingend.

    "Nicht zwingend" deshalb, weil der Speedohealer zum Einen 2 einfach auszuwählende Speicherplätze für die Tachoanpassung besitzt und zum Anderen auch komplett ausgebaut und durch den mitgelieferten "Kurzschlußstecker" ersetzt werden kann, bei dessen Verwendung dann wieder der serienmäßige Zustand hergestellt ist.
    Man muß das dem Prüfer allenfalls erklären und ggf. nachweisen, denn der Prüfer kennt die Anpassgeräte in der Regel ja nicht.

    Gut ist es dann, wenn das Tachogutachten gleich auf diesen Umstand hinweist, beispielsweise indem darauf hingewiesen wird, dass die Prüfung bei eingebautem Speedohealer-Anpassgerät vorgenommen und der Speicherplatz "1" mit dem Wert "Y" bestückt wurde.

    Bei meinem Auto stehen jedenfalls neben den 215/75R15, den 225/70R15, und den 235/45R18 immer noch die Serienbereifungen 195/70R15 und 205/65R15 in der ZB.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn du dir die 215er durch einen Prüfer eintragen lässt, heißt das nicht, dass zwangsläufig die 205er (oder 195er) aus der ZB gestrichen werden. Denn manch einer möchte im Winter mit Schneeketten fahren, die auf Grund von Platzmangel im Radkasten, bspw. auf der Syncro-Standardgröße 215/75 15, dann nicht gefahren werden können. In dem Zusammenhang habe ich erst vor kurzem versucht, eine Antwort zu bekommen , ob Schneeketten auf 215/70er gefahren werden können.

    Wenn du mal die Reifen-Threads der Syncronauten durchliest, wirst du zu deiner Frage sicherlich auch was finden.

    Edit: ...was man sich nach einem Beitrag von axelb dann auch ersparen kann :P

  • Servus,
    so haben es mir zwei Prüfer auch erklärt: das einzige "Problem" bei den versch. Reifengrößen ist die Tachoabweichung.
    Wenn du aber wegen der Reifengröße deinen Tacho nicht ändern musst (was bei 215/70r15 gerade noch passt), kannst du die neue Größe einfach "dazuschreiben" lassen.

    Mit einem "umschaltbaren" Speedohealer läuft es ja auf dasselbe raus.

    Ich z.B. fahre 205/75r15, der ist sogar ein kleines bisschen größer als 215/70r15. Da das ganz knapp gepasst hat mit der Tachovoreilung, musste ich nichts daran ändern - nun habe ich 195/70r15 als Sommerräder und 205/75r15 als Winterräder eingetragen.
    Das ist ganz konform und hängt nicht nur von einem gutmütigen Prüfer ab.

    Gruß, Martin

  • Wenn der Tacho dauerhaft geändert werden muss, dann geht das definitiv NICHT.
    - darauf bezieht sich meine Aussage oben -
    Wird es mit Speedohealer gemacht, muss dies als Vermerkt dazu eingetragen werden.
    Ist dieser auch noch umschaltbar, so wird das auch eingetragen, wenn damit die Serienbereifung drin stehen bleiben soll.
    Wenn nicht, dann müssen alle anderen Bereifungen ausgetragen werden.

    Thema ABE und Speedohealer hatten wir hier ja schon, zumal die Sache mit dem Umschalten wieder so eine Sache ist, mit der man sich in einer Grauzone bewegt.

  • mein ABL ist mit Serientacho und 215/70 R15 (aberStrassenprofil Vanco) noch in der
    Tacho-Toleranz und daher kann ich problemlos auf Serie wechseln.

    Bullidays 2013

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    Einmal editiert, zuletzt von V7T4 (5. Juni 2016 um 13:30)

  • zumal die Sache mit dem Umschalten wieder so eine Sache ist


    Hatte ich mit dem Prüfer auch andiskutiert.
    Wir waren uns einig, dass die meisten Autofahrer das nicht können, also das Umschalten;
    aber das sind dann auch diejenigen, die ihren Sommer- auf Winterräderwechsel in der Werkstatt erledigen lassen.

    Das bedeutet dann aber auch, dass jemand mit der eventuellen Umschaltung beauftragt werden kann, der das dann kompetent erledigt.

    Das Problem der fehlenden ABE für den Speedohealer habe ich ebenfalls mal angesprochen.
    Mir wurde gesagt, dass der Tacho, also die Geschwindigkeitsanzeige und der Kilometerzähler keine bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteile seien, was ich erst gar nicht glauben wollte, weil darum ja immer so ein Aufhebens gemacht wird.
    Die Dinger müssen aber einfach nur innerhalb der gesetzlichen Toleranz korrekt anzeigen und das wars dann auch.

    Eine eventuelle Umschalterei obliegt dem Fahrzeughalter, und es kann nicht vorgeschrieben werden, dass das beispielsweise automatisch passiert.

    So ein bisschen Verantwortung sollte und muß man dem Fahrzeughalter dann doch schon überlassen, finde ich.

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  • Mit Chance kommt er ohne Speedohealer aus. Zur allergrößten Not biegt man die Tachonadel etwas vor. Macht es doch nicht immer so kompliziert...

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  • Und was ist, wenn jemand anderes damit fährt, du nicht umgeschaltet hast und er zu schnell ist oder was auch immer.

    So lang sowas nicht von einem Sachverständigen in ein entsprechendes Fahrzeig eingetragen wurde, ist es für mich nicht zulässig. Punkt und aus.
    Auch in diesem Forum wird viel behauptet, und später stellt sich raus, dass es dann doch nicht so legal war.

    Da die hier angesprochene Bereifung allerdings bei einigen ohne Tachoangleichung gepasst hat, würde ich primär diesem Weg gehen und gut ist.

  • 215/70R15 sind übrigens "nur" 5,3% größer als die 205/65R15.
    Würde der Tacho bei den 215ern recht genau anzeigen (also vielleicht 1% zuviel oder so), dann wären die 205er immer noch innerhalb der gesetzlichen Toleranz ;)
    und das ganz ohne irgendwelche Umstellereien und so.

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  • Moin!

    Danke für die vielen Beiträge! Wenn ich jetzt mit meinen müden Augen die für mich wichtige Infos extrahiert haben, liest es sich so, dass ich ohne Anpassungen die 215/70R15 eintragen lassen kann. Im Winter kann ich so auf meinen 205/65R15 noch Schneeketten fahren - will ich.
    Auch wenn ich Lust hätte, auf SpeedoHealer, umschalten etc., so wäre es doch der Weg des geringsten Widerstandes.

    Ich frage mal unschuldig beim Prüfer nach! ;)

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  • Ich frage mal unschuldig beim Prüfer nach!


    Erst mal ausprobieren ob der Tacho ohne Anpassung korrekt anzeigt, dann zum Prüfer.

    Bei unserem 97er Dehler hat der Tacho nämlich nicht gepasst und das Anpassgerät musste vor dem grünen Tacho eingesetzt werden.

    ..

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    Einmal editiert, zuletzt von axelb (6. Juni 2016 um 07:12)

  • MoinMoin,

    sodale, die neuen Puschen sind montiert. Als (halbwegs) gesetzestreuer und sicherheitsachtender Mensch möchte ich die nun natürlich eintragen lassen. Einen Termin habe ich beim TÜV in Lüneburg für nächste Woche. Ich wollte mal gerne, da ich quasi keine TÜV-Erfahrungswerte habe, eine kleine Kostenvergleichsanfrage stellen:
    Der TÜV ruft rund 110,- EUR auf für die Abnahme mit Testfahrt. Soweit ich nun weiß, macht der ADAC keine Überprüfungen mehr und der Bosch-Dienst in LG möchte rund 80,- EUR dafür haben. Dann käme ja immer noch die EIntragung beim TÜV dazu...

    Ist das in Ordnung? Gibt es in Hamburg oder LG zufällig einen günstigeren Geheimtipp für ein entsprechendes Gutachten?

    Ich danke euch für eure wie immer vielfältige und freundliche Hilfe!

    Gruß,
    Marstalschoner

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  • Wenn Du im ADAC bist, mach Dir doch mal einen schönen Tag in Warnemünde und fahre auf dem Hinweg kurz beim ADAC in Rostock vorbei.
    Dort gibt es ohne Voranmeldung ein Tachogutachten für ADAC Mitglieder umsonst (für Nichtmitglieder 45€). :)

    So habe ich es gemacht :)

    Edit: Tachogutachten ADAC Rostock 0.00 €
    Gutachten Technische Änderung Dekra Rostock 80,90 €
    Zulassungsstelle OH Eintragung der Änderung und neue ZB 11,00 €
    Gesamtkosten 91,90 €

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (15. Juli 2016 um 18:25)

  • Ich hab in HH bei K&K 154,- € bezahlt (Oktober 2014) echt happig,
    und das Tachoprotokoll habe ich schon selber besorgt gehabt....
    Dann noch die Eintragung in die Papiere.... wir haben doch echt
    einen an der Klatsche..... :rolleyes:

    Bullidays 2013

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  • Nun ja, aber der TÜV trägt die ja nicht einfach so ein ohne irgendwas, oder etwa doch?
    Schließlich steht der Reifen ja nicht als Standard bei denen im System...

    Lasse mich gerne belehren, vor allem wenn es Geld spart! :)

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