zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer statt Nebelschlussleuchte rechts möglich?

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  • Ich überlege auch ob es nicht Sinn macht einen oder zwei halogenscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer anzubauen............ist das so zulässig..
    Arbeits- Rückfahrscheinwerfer Zusatzscheinwerfer H3 .klick

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (19. November 2009 um 13:25)

  • Zitat

    Original von Multibully
    Das ist ja das schöne ein Arbeitscheinwerfer muss nicht genemigt oder eingetragen werden

    Extra Schalter und bei der Fahrt nicht nutzbar ;)

    Ich war gerade beim Tüv und habe zwei Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach am Heck montiert.
    Selbst da wollte der Tüvler noch disskutieren, wieso ein WoMo einen Arbeitsscheinwerfer bräuchte.
    Ich habe damit argumentiert, dass ich taucher sei und dies auch gerne nachts. Da ich mein Gerät aber nicht im Dunkeln zusammen bauen will, bin ich auf diese Arbeitsscheinwerfer angewiesen.
    Er hat mit nicht geglaubt, es aber trotzdem dabi belassen. - puh!

    P.S. Ich brauche die Dinger wirklich für das Tauchen und nicht zum Rückwärtsfahren!

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  • Zitat

    Original von gandalf1962

    Ich war gerade beim Tüv und habe zwei Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach am Heck montiert.....

    Auf dem Dach müssten sie aber eigentlich schon wegen der veränderten Fahzeughöhe eingetragen werden.


    Tja, ich wollte sie ja auch eintragen lassen, war dort und der Prüfer sagte das braucht man nicht. Wichtig war ihm, wie gesagt, nur das sie beim fahren nicht an sein können.

  • Zitat

    Original von astern
    ... und, hat's schon jemand gemacht? Dann müßte es ja auch den passenden weißen Lampeneinsatz statt dem roten Teil geben.

    Zumindest den gibts.
    Und zwar von "fälltmirgradnichtein" als Nebelschlußleuchte mit einem speziellen Leuchtmittel von OSRAM, das rot leuchtet.
    Wenn Du da eine normale klare Birne einsetzt, hast Du, was Du willst.
    Zulässig ist das aber bestimmt nicht. Obs jemand merkt die andere Frage.

    Gruß

    Marcus

  • also ich hab einfach einen ddr rückfahrscheiwerfer hinten druntergeknallt. dieser hat leider nur den 21watt sockel, aber ich hab einfach ne 50Watt-lampe in der bucht gefischt und rein gemacht :D und bin sehr froh über das ding, denn das erleichtert jede nächtliche rückwertsfahrt immens und ich möchte es nicht mehr missen!
    hab keine lampe rausgenommen und wollte die 50W eigentlich über nen relais machen, aber das lüppt jetzt schon über ein jahr so, und manchmal fahre ich sehr lange rückwerts ;)

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • ... und so fahr ich seit 2003 durch die gegend. eingetragen als arbeitsscheinwerfer, die aber seperat geschaltet werden müssen.
    ich kann euch eines versprechen, es ist schön hell hinter dem bus und wenn es regnet sieht man auch mal was in den spiegeln (hänger rückwerts schieben im dunkeln ist auch entspannter) ;)

    Gruß ~ coco ~

    >> Reduziere deine Ansprüche auf ein Maximum <<


    schreib mir ne Mail, statt ner PN ;)

  • Zitat

    Original von ~ coco ~
    .....sieht man auch mal was in den spiegeln (hänger rückwerts schieben im dunkeln ist auch entspannter) ;)

    ...

    Weil man schön drunter duchleuchtet :D:D:D Hab ich bei meinem Kupplungsträger für die Fahrräder auch gemerkt.

  • Ich habe einen einfachen Rückfahrzusatzscheinwerfer hinten verbaut. Gekoppelt mit den normalen Rücklicht.

    Als ich zum Tüv war wegen HU meckerte dort keine. Hatte wohl Glück.

  • Zitat

    Original von Kartman
    Ich habe einen einfachen Rückfahrzusatzscheinwerfer hinten verbaut. Gekoppelt mit den normalen Rücklicht.

    Als ich zum Tüv war wegen HU meckerte dort keine. Hatte wohl Glück.



    Nee- kein Glück sondern nomal.
    Dritte Rückfahrleuchte mit max 25W-Leuchtmittel ist erlaubt UND nur mit dem Gangwahlhebel schaltbar.

  • Zitat

    Original von Wasserbulli



    Nee- kein Glück sondern nomal.
    Dritte Rückfahrleuchte mit max 25W-Leuchtmittel ist erlaubt UND nur mit dem Gangwahlhebel schaltbar.

    Ah das wusste ich auch nicht....

    Viele Grüße

    Bullytreter

  • 25 W Glühleuchtmittel... 25 W mit superhellen getakteten weissen LEDs...Da ginge schon gewaltig was, und ich glaube, das wäre dann verboten :D


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Zitat

    Original von Bullytreter

    Ah das wusste ich auch nicht....

    Ist mir auch neu und beim TÜV hatte ich ne andere Info bekommen.

    Naja mir sind meine 2x 55 W Arbeitscheinwerfer auch lieber als ein 25 W Rückfahrscheinwerfer ;)

  • Ja war bei mir auch so... hatte den Strom an der hinteren Stromdose abgenommen und über Relais geschaltet .. den geschaltenen hab ich logischer Weise vom Rückfahrlicht genommen...

    Hab aber vorne zusätzlich einen seperaten Schalter das ich den Scheinwerfer ausschalten kann wenn ich mal in einen Kontrolle komme und bei Nacht rückwärts fahren muss und es dann hinten plötzlich taghell wird ;)

  • Ich war gestern bei meinem freundlichen DEKRA-Berater und hab bzgl. zweier zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer vorgesprochen. Der hat mir gleich ein Datenblatt ausgedruckt, wonach bis zu 4 Rückfahrscheinwerfer zulässig sind. Sie dürfen nur als RFS geschaltet sein und nur eine bestimmte Anbauhöhe haben. Es sind auch ausdrücklich Nebelscheinwerfer als zusätzliche Rückfahrscheinwerfer erlaubt. Hab jetzt das Datenblatt mit den Vorschriften grad nicht zur Hand, kann aber die genaue EU-Richtlinie bei Bedarf nachreichen!
    Merke: Der schlaue Bastler geht nicht zum TÜV :tongue: :tongue: ;)

  • Zitat

    Original von Hamme
    ...Hab jetzt das Datenblatt mit den Vorschriften grad nicht zur Hand, kann aber die genaue EU-Richtlinie bei Bedarf nachreichen!

    dann mach mal und am besten das Schriftstück gleich einscannen und hier als PDF anhängen.

  • Der DEKRA - Mann hatt das sicher falsch verstanden. 4 x wenn ein Anhänger drann ist , da dieser ja auch bis 2x haben darf. Macht dann bis zu 4 x in Betrieb ,bei Anhängerbetrieb , möglich. Hat aber nix damit zu tun, daß an EINEM KFZ 4 RFS laufen dürfen. :D

  • jetzt lass ihn das schrifstück doch mal posten und dann werden wir doch sehen was drinne streht