Ich überlege auch ob es nicht Sinn macht einen oder zwei halogenscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer anzubauen............ist das so zulässig..
Arbeits- Rückfahrscheinwerfer Zusatzscheinwerfer H3 .klick
zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer statt Nebelschlussleuchte rechts möglich?
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
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Original von Multibully
Das ist ja das schöne ein Arbeitscheinwerfer muss nicht genemigt oder eingetragen werdenExtra Schalter und bei der Fahrt nicht nutzbar
Ich war gerade beim Tüv und habe zwei Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach am Heck montiert.
Selbst da wollte der Tüvler noch disskutieren, wieso ein WoMo einen Arbeitsscheinwerfer bräuchte.
Ich habe damit argumentiert, dass ich taucher sei und dies auch gerne nachts. Da ich mein Gerät aber nicht im Dunkeln zusammen bauen will, bin ich auf diese Arbeitsscheinwerfer angewiesen.
Er hat mit nicht geglaubt, es aber trotzdem dabi belassen. - puh!P.S. Ich brauche die Dinger wirklich für das Tauchen und nicht zum Rückwärtsfahren!
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Original von gandalf1962
Ich war gerade beim Tüv und habe zwei Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach am Heck montiert.....
Auf dem Dach müssten sie aber eigentlich schon wegen der veränderten Fahzeughöhe eingetragen werden.
Tja, ich wollte sie ja auch eintragen lassen, war dort und der Prüfer sagte das braucht man nicht. Wichtig war ihm, wie gesagt, nur das sie beim fahren nicht an sein können.
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... nee, das Auto ist durch die Scheinwerfer nicht höher gekommen. Das war nicht der Grund. Welcher es denn war weiß ich auch nicht
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Original von astern
... und, hat's schon jemand gemacht? Dann müßte es ja auch den passenden weißen Lampeneinsatz statt dem roten Teil geben.Zumindest den gibts.
Und zwar von "fälltmirgradnichtein" als Nebelschlußleuchte mit einem speziellen Leuchtmittel von OSRAM, das rot leuchtet.
Wenn Du da eine normale klare Birne einsetzt, hast Du, was Du willst.
Zulässig ist das aber bestimmt nicht. Obs jemand merkt die andere Frage.Gruß
Marcus
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also ich hab einfach einen ddr rückfahrscheiwerfer hinten druntergeknallt. dieser hat leider nur den 21watt sockel, aber ich hab einfach ne 50Watt-lampe in der bucht gefischt und rein gemacht und bin sehr froh über das ding, denn das erleichtert jede nächtliche rückwertsfahrt immens und ich möchte es nicht mehr missen!
hab keine lampe rausgenommen und wollte die 50W eigentlich über nen relais machen, aber das lüppt jetzt schon über ein jahr so, und manchmal fahre ich sehr lange rückwerts -
@Multibully
des schaut gut aus mit den arbeitsscheinwerfer in deinem beitrag
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... und so fahr ich seit 2003 durch die gegend. eingetragen als arbeitsscheinwerfer, die aber seperat geschaltet werden müssen.
ich kann euch eines versprechen, es ist schön hell hinter dem bus und wenn es regnet sieht man auch mal was in den spiegeln (hänger rückwerts schieben im dunkeln ist auch entspannter) -
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Original von ~ coco ~
.....sieht man auch mal was in den spiegeln (hänger rückwerts schieben im dunkeln ist auch entspannter)...
Weil man schön drunter duchleuchtet :D:D:D Hab ich bei meinem Kupplungsträger für die Fahrräder auch gemerkt.
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Ich habe einen einfachen Rückfahrzusatzscheinwerfer hinten verbaut. Gekoppelt mit den normalen Rücklicht.
Als ich zum Tüv war wegen HU meckerte dort keine. Hatte wohl Glück.
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Zitat
Original von Kartman
Ich habe einen einfachen Rückfahrzusatzscheinwerfer hinten verbaut. Gekoppelt mit den normalen Rücklicht.Als ich zum Tüv war wegen HU meckerte dort keine. Hatte wohl Glück.
Nee- kein Glück sondern nomal.
Dritte Rückfahrleuchte mit max 25W-Leuchtmittel ist erlaubt UND nur mit dem Gangwahlhebel schaltbar. -
Zitat
Original von Wasserbulli
Nee- kein Glück sondern nomal.
Dritte Rückfahrleuchte mit max 25W-Leuchtmittel ist erlaubt UND nur mit dem Gangwahlhebel schaltbar.Ah das wusste ich auch nicht....
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25 W Glühleuchtmittel... 25 W mit superhellen getakteten weissen LEDs...Da ginge schon gewaltig was, und ich glaube, das wäre dann verboten
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Original von Bullytreter
Ah das wusste ich auch nicht....
Ist mir auch neu und beim TÜV hatte ich ne andere Info bekommen.
Naja mir sind meine 2x 55 W Arbeitscheinwerfer auch lieber als ein 25 W Rückfahrscheinwerfer
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habe aber 55 watt drinnen. egal, aufschrauben werden die den eh nicht.
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Ja war bei mir auch so... hatte den Strom an der hinteren Stromdose abgenommen und über Relais geschaltet .. den geschaltenen hab ich logischer Weise vom Rückfahrlicht genommen...
Hab aber vorne zusätzlich einen seperaten Schalter das ich den Scheinwerfer ausschalten kann wenn ich mal in einen Kontrolle komme und bei Nacht rückwärts fahren muss und es dann hinten plötzlich taghell wird
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Ich war gestern bei meinem freundlichen DEKRA-Berater und hab bzgl. zweier zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer vorgesprochen. Der hat mir gleich ein Datenblatt ausgedruckt, wonach bis zu 4 Rückfahrscheinwerfer zulässig sind. Sie dürfen nur als RFS geschaltet sein und nur eine bestimmte Anbauhöhe haben. Es sind auch ausdrücklich Nebelscheinwerfer als zusätzliche Rückfahrscheinwerfer erlaubt. Hab jetzt das Datenblatt mit den Vorschriften grad nicht zur Hand, kann aber die genaue EU-Richtlinie bei Bedarf nachreichen!
Merke: Der schlaue Bastler geht nicht zum TÜV -
Zitat
Original von Hamme
...Hab jetzt das Datenblatt mit den Vorschriften grad nicht zur Hand, kann aber die genaue EU-Richtlinie bei Bedarf nachreichen!dann mach mal und am besten das Schriftstück gleich einscannen und hier als PDF anhängen.
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Der DEKRA - Mann hatt das sicher falsch verstanden. 4 x wenn ein Anhänger drann ist , da dieser ja auch bis 2x haben darf. Macht dann bis zu 4 x in Betrieb ,bei Anhängerbetrieb , möglich. Hat aber nix damit zu tun, daß an EINEM KFZ 4 RFS laufen dürfen.
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jetzt lass ihn das schrifstück doch mal posten und dann werden wir doch sehen was drinne streht
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