ZitatOriginal von B.Rude
sicher ... nur in dem Fall übernimmst Du die Verantwortung
Die übernimmst Du auch mit dem Zettel steht doch explizit in Deiner PDF daß die nicht sagen können, wie lange die Heizung noch hält. Ergo keine Garantie oder Gewährleistung auf die Haltbarkeit. Wenn es also tatsächlich zu einer Körperverletzung oder gar Todesfolge in Folge einer Vergiftung durch Abgas in der Luft aus der Standheizung kommt, ist der Unterschied "nur", daß der Richter im einen Fall von Unschuld und im anderen Fall vermutlich von grober Fahrlässigkeit (Vorsatz ist das nunmal nicht) reden wird. In beiden Fällen bezahlt die KFZ Haftpflicht den entstandenen Schaden. Und wenn Dir der TÜV den Mangel bei der HU nicht angestrichen hat, wird sogar der Nachweis der groben Fahrlässigkeit schwierig, denn dazu müsste Dir nachgewiesen werden, daß Du über den Mangel informiert warst.