DOKA wird immer als Personenkraftwagen versteuert

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  • Hallo,

    schade, nun habe ich mir eine doka "lkw mit pritsche 2,8 t" zugelegt und musste nun von meinem finanzamt erfahren das alle doppelkabinen ab 5 sitzplätze
    immer als personenkraftwagen versteuert werden müssen , also keine 172 Euro sonden 410 Euro

    1. ist das wirklich so ???
    2. gibt es eine möglichkeit doch in den genuss der lkw steuer zu kommen ( 4 sitzplätze oder so ) ??
    3. wenn ich nicht die vorteile der lkw steuer nutzen kann , kann ich die doka dann als pkw umschreiben lassen mit 2,8 t oder muss ich ablassten ??
    4. ............................... ?( ?( ?(

    mfg Bernd

  • Hallo

    die meinen sicher Pickup's , eine T4 Doka als PKW das ist mir neu und würde bedeuten das man mit PKW Zulassung an Sonn und Feiertagen Anhänger ziehen dürfte ,aaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhh ich brauch noch einen t4 Doka wenn das stimmt ;)

    Gruß Maik

    mit Erdgas fahren und mit Pellets heizen :D

    Dachdeckerfachbetrieb-Bauklempnerei-Gerüstbau-Pelletöfen

    Wichtiger als das geschriebene zu lesen ,ist das gelesene verstehen ;)

  • Bei mir war es seinerzeit so, dass ich vom Finanzamt einen Brief bekommen hatte, dass die bei LKW mit mehr als 3 Sitzplätzen prüfen müßten, wie das Fahrzeug zu versteuern sei und ich die Doka entweder vorführen sollte, oder ein Foto hinschicken sollte.
    Ich hab ein Foto hingeschickt und daraufhin bekam ich den Bescheid, dass meine Doka als LKW zu versteuern ist.

    Da geht es um das Verhältnis vom Fahrgastraum zur Ladefläche. Letztere muss größer sein und da die Ladefläche von der T4-Doka breiter ist als die Kabine ist sie auch von der Fläche her größer.
    Also am besten hinfahren oder ein Foto hinschicken und das Finanzamt freundlich drauf hinweisen, dass die Ladefläche bei Deiner Doka größer als der Fahrgastraum ist.

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • Hallo,

    Da geht es um das Verhältnis vom Fahrgastraum zur Ladefläche. Letztere muss größer sein und da die Ladefläche von der T4-Doka breiter ist als die Kabine ist sie auch von der Fläche her größer.
    Also am besten hinfahren oder ein Foto hinschicken und das Finanzamt freundlich drauf hinweisen, dass die Ladefläche bei Deiner Doka größer als der Fahrgastraum ist.

    gibt es hierzu irgend welche Gesetzestexte :?: :?: :?: :?: :?: auf die man sich beziehen kann :?: :?:

  • Die Finanzämter machen das wie sie wollen!!!!

    Bei uns in Mecklenburg Vorpommern gibt es auch solche Fälle. FA in Neubrandenburg und Neustrelitz erkennen sie weiterhin als LKW an aber Waren als PKW und begründen es so, dass die Nutzfläche/Ladefläche kürzer ist als der Fahrgastraum. Könnt ja mal nachmessen! Es stimmt.

    Trotzdem finde ichh es eine totale Verarschung von diesen Vögeln, weil ne Doka ab Werk immer eine LKW Zulassung besaß.

    Hab die Rennerei hinter mir als ich meine Doka verkaufte nach Waren!!!

    Bremse erst,wenn Du Gott siehst!!! :D :D :D

  • Die Finanzämter machen was sie wollen. Gesetze interessieren die nur mäßig, Urteile werden herbei gelogen. Hab erst hier in Schwäbisch Gmünd gefragt was sie für LKW Besteuerung beim geschlossenen Bus wollen. Geschlossene Trennwand bis ganz Oben. Da gäbe es Urteile daß das notwendig sei - ich solle einfach mal googlen. Nun - per Google finde ich nur Urteile, daß die Trennwand NICHT notwendig ist.

    In dem Fall hier würde ich mit einem Foto und genauen Abmessungen nochmal nachfragen. Die Ladefläche überwiegt eindeutig, daher kommt hier eigentlich nur Besteuerung als andere KFZ in Frage. Auch optisch ist das Ding ein LKW (das spielt eigentlich nur bei Umrüstung zum LKW eine Rolle).

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Die Ladefläche überwiegt eindeutig...


    bei ner doka ist dem aber definitiv nicht so..es zählt das verhältnis fahrgastraum

    zu ladefläche und hier ist die breite unerheblich....das problem haben doch die vielen

    ami oder japaner pickups auch schon seit jahren.da gibts extra dokas mit verlängerter

    ladefläche um die besteuerung als lkw zu bekommen


  • bei ner doka ist dem aber definitiv nicht so..es zählt das verhältnis fahrgastraum

    zu ladefläche und hier ist die breite unerheblich...

    Hast Du schonmal versucht eine Fläche mit nur einer Länge auszurechnen ;)?

    Schau mal ins Kraftfahrzeugsteuergesetz §2 Abs. 2a http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html und denk dran - eine Fläche wird in m² angegeben und nicht in m ;) auch wenn das viele Finanzämter noch nicht begriffen haben (wobei ich aus vielen Schilderungen die Längenmessung über die Diagonale kenne, und da wird es dann schon ein Bisschen realistischer.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Hast Du schonmal versucht eine Fläche mit nur einer Länge auszurechnen ;)?

    Schau mal ins Kraftfahrzeugsteuergesetz §2 Abs. 2a http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html und denk dran - eine Fläche wird in m² angegeben und nicht in m ;) auch wenn das viele Finanzämter noch nicht begriffen haben (wobei ich aus vielen Schilderungen die Längenmessung über die Diagonale kenne, und da wird es dann schon ein Bisschen realistischer.

    das finanzamt schafft das...du nicht....
    die Ladefläche wird immer so breit gemessen wie auch der PKW Sitzraum ist..
    als LKW gehst du also nur durch mit mit mindestens 51% länge der Ladefläche und höchstens 49 % PKW Sitzraumlänge...das schaffen nur die langen Busse.....die langen Dokas sind auf der Ladefläche kürzer als vorn...die kurzen Doka schon garnicht...da kannste auch ne ganz breite ladefläche hinten drauftun...die Länge bleibt doch kürzer als vorn...ja das Finanzamt misst nur die Länge und wenn das nicht mehr ist hinten schütteln die mit dem Kopf...dann kannste nur dagegen klagen

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (20. Oktober 2010 um 15:38)

  • Ich glaub die Messung der Länge kommt daher, daß bei den Kleintransportern üblicherweise die Ladefläche nicht breiter ist als das Fahrerhaus. Im Gesetz steht eindeutig die Fläche und nicht die Länge drin. Und Fläche ist nunmal Länge mal Breite. Klar - muß man im Zweifelsfall gerichtlich durchsetzen, sollte aber eigentlich bei einer DoKa kein nennenswertes Thema sein.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Habe mal am Objekt gemessen:

    Innenlänge der Pritsche (Ladefläche) 214cm
    Bodenlänge des Passagierraums, gemessen von der Rückwand bis Gaspedalanschlag 202cm, bei Messung bis zum Bremspedal 197cm. Ich bin mir nicht sicher, welches Kriterium genommen wird

    Somit dürfte auch ohne die größere Pritschenbreite zu berücksichtigen der "Tatbestand" des LKW gegeben sein

  • Ein Verweis auf das KraftStG sollte helfen.
    Ansonsten bleibt tatsächlich nur die Klage, die nach meinen Erfahrungen auf jeden Fall Erfolg hat.

    Das besagte Gesetz sagt eindeutig aus:
    Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

    Im Umkehrschluß heißt das: Ist die Ladefläche größer als 50% der gesamten Nutzfläche, ist das Fahrzeug als Nutzfahrzeug zu versteuern.

    Ich habe es auf diesem Weg geschafft, meinen zulassungstechnischen Trapo PKW, als Nutzfahrzeug zu versteuern.
    Zunächst meinte man zwar, dass ich den Bus dann auch als LKW zulassen müßte, hat sich dann aber davon verabschiedet, weil sich das KraftStG überhaupt nicht auf die Eintragung in den Fahrzeugdokumenten bezieht.

    Das ganze Spielchen hat bei mir weit über 6 Monate gedauert und ich mußte mein Auto mehrfach vorführen.

    Letztlich habe ich unter Androhung des Rechtsweges einen gutwilligen Finanzbeamten gefunden (selbst T4 Fahrer!), der das ganze ohne Rechtsstreit abgenickt hat.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Axel... Glück gehabt. Bei meinem FA no Chance und ob der Rechtsweg in dem Fall erfolgreich wäre steht in den Sternen.

    In §2 Abs. 2 steht: Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften.

    Das bedeutet eigentlich, daß ein verkehrsrechtlicher PKW steuerrechtlich als PKW zu definieren ist. Abs. 2a definiert dann ein paar Fahrzeuge, die verkehrsrechtlich eben kein PKW sind trotzdem steuerrechtlich als PKW. Dürfte in Deinem Fall also garnicht angewendet werden.

    Das ist mein Verständnis, ob ein Gericht so entscheiden würde, ist die nächste Frage.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Bernhard... scheint so.

    Nun ja; die Steuerbehördern finden eigentlich immer irgendwas, das gegen eine günstigere Einstufung spricht.
    Vielleicht habe ich sie auch nur ausreichend genervt; habe mir eben viel Mühe gemacht.

    Diese Besteuerungsänderung nach EG, also das PKW über 2.8t zGG plötzlich wieder als PKW versteuert wurden, hat mich (ACV syncro) ja voll erwischt und wirkt sich spürbar aufs Portemonnaie aus.
    Im Zweifel werde ich halt die Fahrzeugart zusätzlich auf LKW umändern lassen, was blöd ist wegen der Anhängerzieherei am Sonntag.
    Andererseits soll sich da ja auch was bezüglich "Anhänger für Sportzwecke" geändert haben; habs aber noch nicht nachverfolgt.

    Auf jeden Fall wird die Besteuerung einer Pritsche oder DoKa (die ja in der Regel als LKW zugelassen sind) als Nutzfahrzeug möglich sein.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Im Zweifel werde ich halt die Fahrzeugart zusätzlich auf LKW umändern lassen, was blöd ist wegen der Anhängerzieherei am Sonntag.
    Andererseits soll sich da ja auch was bezüglich "Anhänger für Sportzwecke" geändert haben; habs aber noch nicht nachverfolgt.

    Wohnwagen und Anhänger mit Sportgeräten geht immer. Kasten mit Schutt drin ist nicht. Ich habe da bisher keine Probleme mit gehabt um komme damit aus. ;)

    Gruss Thomas

  • Eine T4 Doka mit langem Radstand gab es NUR als LKW und die wird auch so versteuert. Punkt. Und wenn ein Finanzamt in Deutschland das anders sieht, Einspruch gegen den Bescheid und AdV-Antrag stellen. Wird einer oder beide Anträge nicht in Kürze beschieden, Untätigkeitsklage und §69 (? glaube ich) FGO-Antrag beim zuständigen Finanzgericht stellen und dann ist Ruhe an der Front.

    Verrückte Welt: Ich hatte Schwierigkeiten, meine Doka auf PKW umschlüsseln zu lassen :!: , was dann aber nach ein paar deutlichen Hinweisen gelungen ist und mir jetzt das Sonntagsfahrverbot mit Hänger erspart hat. ABER: Niemals beim AAB machen, das ist tödlich von der Steuer her!