Hallöchen hallöchen...ich hab da mal ne Frage...bzw eigentliche mehrere..da ich tendenziell wie die jungfrau zum kinde zu meinem T4 gekommen bin. Aber ich konnte da einfach nicht nein sagen.
ist ein Jahrgang 2002/3..langer radstand..LKW-Zulassung..Trennwand mit kleiner Scheibe...hochdach (Stehhöhe ca. 185-190cm würde ich schätzen..ich selber (196cm) kann minimalst gebückt stehen jedenfalls)..grüne Plakette..
ich habe den trapo für achso tolle surfurlaube in planung, bin was autos angeht jedoch eine totale null..sowohl was die Technik (motoren ect) angeht, als auch die orga drum herum..daher viele (vermutlich auch blöde) fragen, obwohl sich einiges auch schon durch ein durchforsten des forums gelöst hat...
Für eine Urlaubsreise wäre es natürlich sinnvoll, einen direkten Durchgang nach hinten zu haben. Ist es pauschal möglich zu sagen, ob die Trennwand Bedingung für die LKW-Zulassung ist? (die Trennwand ist soweit ichs sehe vernietet oder per Bolzen befestigt?! kann das?!) am charmantesten fände ich es ja, wenn einfach ein kleiner, recht schmaler Durchgang (äquivalent zu der Breite des Platzes zwischen Fahrer- und Beifahrersitz) in die Trennwand gesägt/schweißt würde.
Darauf aufbauend: dürfte ein Einsitzer, oder ne Doppelbank hinten montiert werden?! Nicht dass ich wüsste wie sowas geht, aber rein rechtlich/tüv/finanzamt (was hat das eigentlich damit am brett?!)
Desweiteren: Der bulli hat bis auf die fenster hinten keine weiteren Fenster. Ich hätte jedoch gerne auf der Schiebetür ein Fenster, da mich beim Fahren der komplette tote Winkel an der Beifahrerseite stört. ich kann mir natürlich denken dass dahingehend zig Unterschiede gibt...aber GROB ne Hausnummer, auf was ich mich einrichten kann, wenn ich ein solches Fenster einbauen lassen will?!
Und überhaupt: WO läßt man sowas machen?!..einfach bei der Werkstatt an der nä. Tanke? oder sollte man damit zu VW fahren?!
so..ihr seht..ich bin da extREM frisch in der Materie (hab den Wagen seit 2 Tagen)..aber: es geht voran:) vielen vielen Dank im Voraus!
Groetes..