Mehr Steuer und Versicherung zahlen nach Syncroumrüstung?

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  • Ich gehe davon aus, dass alles beim alten bleibt. Denn du wirst sicherlich nur ab der KW Nachrüsten. Das heißt der Motor bleibt. Was sich andern wird ist dein Leergewicht. Aber ich lese mal mit. Habe das vielleicht auch noch vor :thumbup:

    Edersee 2015 :hurra:

  • Das kommt letztlich darauf an, was der Sachverständige denn nun als Abgaswerte bzw. Einstufung einträgt.
    Wenn Du Pech hast, dann ändert der die Kennzahlen in die Werte eines bereits werksseitigen 4WD um.
    In dem Fall wird sich zumindest beim ACV auch die steuerliche Einstufung ändern.
    Der ACV Syncro erhält ja bekanntlich eine andere Schadstoffklasse, obgleich er mit dem gleichen Antriebsaggregat ausgerüstet ist wie der 2WD auch.

    Aber vielleicht ändert der ja auch nur die Anzahl der angetriebenen Achsen :whistling: das wäre Dir jedenfalls zu wünschen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (25. Dezember 2012 um 03:33)

  • Wenn der Prüfer den korrekt einträgt, bleibt vermutlich nur noch Euro 1 übrig und dann kostet er als WoMo zwischen 400 und 500 EUR Steuern. Zwar ist der Motor gleich, aber durch die zusätzlichen angetriebenen Räder steigt der Verbrauch und damit der Schadstoffausstoß. Eventuell ist auch das Getriebe kürzer übersetzt.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • ACV , Syncro, WoMo Zulassung 2,81 to, ca. 420 .- Euro Steuer im Jahr und mit RPF max. gelbe Plakette.

    ... und genau das ist das problehm beim syncro und acv motor !!!

    euro 1 und trotz dpf nur gelbe plakette.

    um das zu umgehen funktioniert das ganze nur mit dem axl 75kw motor ab modelljahr 2001.
    diese sind nun nicht wirklich preisguenstig und als unfaller so gut wie garnicht zu bekommen.

    wenn es dann kein womo ist nach dem umbau, sind wir bei acv und syncro mal locker bei 800 euro steuer als pkw.

    mfg kay - amicar

  • ne Plakette ist mir "fast" egal...es geht mir darum das es nicht fast das doppelte an steuern und Versicherung kostet nur weil ich ein und das selbe Fahrzeug fahre was dann irgendwannmal 2angetriebene Achsen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von tim-ho-bo (26. Dezember 2012 um 01:08)

  • ...es geht mir darum das es nicht fast das doppelte an steuern und Versicherung kostet nur weil ich ein und das selbe Fahrzeug fahre was dann irgendwannmal 2angetriebene Achsen hat.


    Es gibt Sachen zwischen Himmel und Erde, die kann und muß man nicht verstehen. :aufreg:

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Und als LKW zulassen geht nicht? Ich zahl somit 160,- im Jahr. :)


    "einfach so" als Nutzfahrzeug zulassen versteuern geht aber nicht.
    Da sind noch ein paar andere Stolpersteine zu beachten. :whistling:

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ne Plakette ist mir "fast" egal...es geht mir darum das es nicht fast das doppelte an steuern und Versicherung kostet nur weil ich ein und das selbe Fahrzeug fahre was dann irgendwannmal 2angetriebene Achsen hat.


    ... an deiner versicherung wird sich nichts aendern, da ja an der typschluesselnummer des fahrzeuges mit eintragung der 2. angetriebenen achse nichts geaendert wird !!!

    ev. solltest du der versicherung den anbau wehrterhoehendes zubehoer mitteilen und gegebenenfalls einen zuschlag zahlen.

    mfg kay - amicar

  • Die Versicherung dürfte sich nicht groß ändern, und mit der LKW Geschichte wäre ich vorsichtig, da hat der BFH vor relativ kurzer Zeit die Karten neu gemischt und eine klare Ansage gemacht. Groß, schwer, langsam, viel Ladefläche, wenig Sitze = LKW, nicht groß, nicht schwer, schnell (Achtung - ein echter schöner großer LKW fährt 80! Soviel zum Thema langsam) USW. = kein LKW.

    Dabei steht sogar im Urteil ziemlich deutlich drin, daß ein LKW mindestens 2,8to ZGG haben muss. Das liegt daran, daß PKW im Schnitt immer schwerer geworden sind. Eigentlich ist das Urteil sehr logisch und klar nachvollziehbar, auch wenn es uns nicht gefällt.

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  • mag schon sein, aber die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam. Solange da nix konkretes draus wird würde ich den Steuervorteil auf keinen Fall sausen lassen.

    axel, was meinst du mit Stolpersteinen? Die Zulassungsvorraussetzungen sollten ja bekannt sein, Laderaum min. 50% größer als Passagierraum, keine Gurte im Laderaum, evtl. noch schwarze Scheiben, evtl. Trennwand mit min. 50cm Höhe je nach Region und dann steht der Sache nix im Wege. :D

    Kostenpunkt somit 160,- anstatt 670,- 8o

    Man sollte sich nur die Versicherung vorher ausrechnen und vergleichen, PKW Rabatte sind keine LKW Rabatte! D.h. es wird i.d.R. erstmal etwas teurer, wenn man nicht schon vorher einen LKW laufen hatte. ;)

  • @Marlboro Man
    Da hast Du die "Stolpersteine" ja schon recht umfassend aufgezählt.

    [OT]
    Wobei gilt:
    Laderaum größer als Passagierraum, also min. 50% (nicht aber 50% größer als der Passagierraum)

    Gurte im Laderaum ... schwieriges Thema
    Ich habe glaubhaft machen können, dass die Gurtpunkte zwecks Montage von Ringösen etc, zur Ladungssicherung weiterhin zwingend benötigt werden.
    Ladungssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und auch zur Eigensicherung notwendig; darüber sollte sich auch kein FA hinwegsetzen dürfen.

    Schwarze Scheiben und Trennwand wird immer wieder gerne von den FA aufgeführt;
    dazu gibt es jedoch keine Vorschrift.
    Vor allem die Scheiben auf der rechten Fahrzeugseite dienen der Verkehrssicherheit (beim Abbiegen Fahrradfahrer erkennen)
    Gesicherte Ladung kann den Fahrer nicht beeinträchtigen, weshalb die Trennwand unsinnig ist.
    Es gibt jedoch Ladung, die temperiert transportiert werden muß, da wäre eine Trennwand von Nachteil.

    Langes Thema, und auch schon anderswo hier im Forum behandelt.
    [/OT]

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Tja... und nachher kommt dann blöd gelaufen ich soll Tausende Euro Steuer nachzahlen. Hatten wir doch erst in. Der WoMo Geschichte vor wenigen Jahren.

    Das Urteil vom BFH hat mir vor ich meine 1 oder 2 Jahren mein Finanzamt gegeben um mir klar zu machen, was sie als LKW besteuern und was nicht. Ich hab dann lieber auf Wohnmobil umgeschlüsselt.

    Die Mühlen mahlen zwar langsam - dafür aber sehr zuverlässig und kraftvoll. Rückwirkend nachfordern ist kein Problem, Du bist also nie sicher. Und das letzte große BFH Urteil zu dem Thema hat dafür gesorgt, daß viele Urteile aus vor 2008 völlig überholt sind. Trotzdem werden sie hier im Forum gerne zitiert und oft auch noch falsch interpretiert.

    Das höchste deutsche Gericht in Sachen Besteuerung sagt ganz klar, daß ein LKW mehr als 2,8to wiegen muss, weil er ansonsten steuerrechtlich kein LKW sein kann. Also auflasten. Mir ist absolut rätselhaft, wie man sich bei so klarer Urteilslage darauf verlassen kann, daß die Mühlen schon langsam mahlen. Wenn das Fahrzeug bereits als LKW läuft - OK. Aber jetzt noch unvollständig auf LKW umbauen um dann blöd zu schauen wenn das Finanzamt den dicken Steuerbescheid schickt... Die sitzen am längeren Hebel.

    Und Axel - das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, ob irgendwas verkehrsrechtlich erforderlich ist, die interessieren sich dafür wie das was da vor ihnen steht steuerrechtlich einzustufen ist. Und das hat mit dem Verkehrsrecht nix zu tun.
    Wusstest Du, daß es steuerrechtlich keine klare Definition von PKW gibt? Das sorgt dann dafür, daß die scheinbar im Gesetz so klar festgelegte Entscheidungsmatrix ist es kein PKW? Ist es kein Wohnmobil? Dann ist es ein anderes KFZ und muss nach Gewicht besteuert werden nicht funktionier. Die Matrix sieht eher so aus: Ist es kein Wohnmobil, ist es kein LKW dann ist es eben ein PKW.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt