ABE für Frontbügel Projekt Zwo KBA 30196 gesucht

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  • Hallo,


    da's in vorhandenem Threat nicht funktioniert, versuche ich es mal neu:


    ich suche die ABE für Frontbügel Projekt Zwo KBA 30196.


    Villeicht hat auch noch einer ein Bild, wie der Bügel zusammen mit dem Unterfahrschutz von Seikel montiert wird.

    Es soll wohl schon mal ein Bügel dran gewesen sein lt. Vorbesitzer, das war aber vor Erneuerung des vorderen

    Stoßfängers und ohne Unterfahrschutz. Ein Einkürzen der Stoßstange ist dann wahrscheinlich ebenfalls sinnvoll.
    Ich möchte blos keine Überraschungen erleben, wenn's ans Anbauen geht und noch Teile fehlen sollten.

    Danke schon mal für Eure Unterstützung... :)

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    Man kann fahren soweit man will, man sieht überall nur seinen eigenen Horizont...
    (frei nach Max Eyth)
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  • ...würde dir auch evtl. ne Kopie reichen... 8)

    Ja, wäre super.

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  • P2 schreibt, für das Teil gibt es nur ein Teilegutachten, keine ABE. Der Preis, welcher dafür aufgerufen wird, ist allerdings mehr als unverschämt. Also frage ich jetzt mal nach einer Kopie vom Teilegutachten... Wie habt Ihr das gemacht, es fahren doch einige die P2-Bügel?

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    Man kann fahren soweit man will, man sieht überall nur seinen eigenen Horizont...
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  • Früher und heute ist aber ein Riesenunterschied.
    In den Jahren nach Produktionseinstellung des T4s bis heute haben sich einige Gesetze und Richtlinien geändert.

    Glücklicherweise greift der Bestandsschutz, jedoch werden neue Zulassungen gerade für Frontschutzbügel (Personenschutzbügel) massivst erschwert.
    Nicht alles was man früher zugelassen bekam, hält den heutigen Anforderungen stand.

    Also nicht wundern wenn Du dazu beim TÜV regelmäßig Absagen bekommst.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi, gilt das auch für die Cobrabügel? Gruss Blue

    Definition von Lernen. "Das Verändern von Verhaltensweisen aufgrund von Erfahrung". Ich habe gelernt und fahre T4

    Fahrzeuge:

    T4 (siehe Avatar)
    Ducato L4H2

    Audi A4 Cabrio

    Grüße vom Tor zum Norden

    (Nordherde)
    2023 geplant: Stover Strand und eventuell Edersee

  • Früher und heute ist aber ein Riesenunterschied.
    In den Jahren nach Produktionseinstellung des T4s bis heute haben sich einige Gesetze und Richtlinien geändert.

    Glücklicherweise greift der Bestandsschutz, jedoch werden neue Zulassungen gerade für Frontschutzbügel (Personenschutzbügel) massivst erschwert.
    Nicht alles was man früher zugelassen bekam, hält den heutigen Anforderungen stand.

    Also nicht wundern wenn Du dazu beim TÜV regelmäßig Absagen bekommst.

    CU, Axel


    Ja, ist mir bekannt. ich hoffe an der Stelle auf den Bestandsschutz, da schon mal genau so ein Bügel dran war und jetzt wieder dran soll.
    Einen Versuch ist es jedenfalls wert.

    Gruß Sven

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    (frei nach Max Eyth)
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  • Hi, gilt das auch für die Cobrabügel? Gruss Blue

    Die aktuell erhältlichen Bügel mit EG-Typgenehmigung genügen wohl den neuen Richtlinien...
    Cobra.SOR sagt dazu auf der Website:

    "Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch
    Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG
    2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet,
    Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt
    der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere.

    Cobra
    Technology & Lifestyle hat bereits für viele Fahrzeuge die neuen
    Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung im Angebot. Diese dürfen ab
    dem 25.Mai 2007 problemlos angebaut werden, ein Eintrag in die
    Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht (!!!)
    erforderlich. Selbstverständlich arbeitet COBRA Technology &
    Lifestyle mit Hochdruck an weiteren Modellen. In unserem Onlineshop sind
    die neu entwickelten Edelstahl-Frontbügel mit dem Zusatz "mit
    EG-Typgenehmigung" gekennzeichnet."

    Gruß Sven

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  • Soweit ich weiß, hat Cobra (also SOR) für den Bügel eine EG-Typengenehmigung erstellen lassen.
    Er ist also ohne weitere technische Abnahme anzubauen und zu verwenden.

    Nach der Änderung der EG-Richtlinien ist es sehr problematisch einen Bügel eingetragen zu bekommen.
    Es gibt zwar auch immer noch die Richtlinien über die äußere Gestaltung von Fahrzeugteilen, die ein TÜVer einfach nur zu beachten bräuchte, aber das spezielle zusätzliche Gesetz über "Personenschutzbügel" sorgt dafür, dass die Prüfer extrem restriktiv an eine positive Einzelbegutachtung heran gehen.
    Ich kenne hier keinen Prüfer, der heute noch einen Frontbügel eintragen würde.

    Unser User abitour hat sich mit dem Thema noch intensiver beschäftigt.
    Vielleicht sprichst Du ihn mal per PN auf ein paar Tipps an?

    Zu klären wäre noch, ob der bereits schon mal verbaute Frontbügel immer noch in den Papieren eingetragen ist.
    Falls ja, dann würde hier sicherlich eine Art Bestandsschutzregelung greifen, also quasi eine Ersatzbeschaffung anstehen.
    Das halte ich für relativ unproblematisch.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Danke soweit für die Infos, ich werde wohl erst mal einen Termin beim Prüfer machen und mal sehen, was dabei herauskommt.

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    (frei nach Max Eyth)
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  • Hab vor ein paar Tagen mit einem TÜV-Prüfer gesprochen.

    Nach seiner Aussage (an die sich wohl alle Prüfer halten sollen) gibt es zwei erlaubte Frontbügel:

    1. mit EG-Typgenehmigung

    2. mit alter ABE, wenn aus der ABE hervorgeht, dass der Anbau nicht von einer Abnahme abhängig gemacht ist und zudem in der ABE steht, dass die ABE nach dem Einbau lediglich mitzuführen ist.

    Alle anderen Frontbügel, egal ob mit ABE oder Gutachten, aus denen hervorgeht, dass der Einbau abgenommen werden muss, kann man sich an die Wand hängen.

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

    Jetzt mit LPG unterwegs

    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Genau, der P2 Frontbügel ist eintragungsfrei. Aber wichtig: Er muss natürlich die Typenkennzeichnung (Aufkleber) an der in der ABE beschriebenen Stelle haben!!
    Bei mir ist das so alles grade problemlos übern TÜV gegangen...

    Einmal editiert, zuletzt von TimosT4 (17. Dezember 2013 um 10:20)

  • Kann nachher mal schauen, hab die bestimmt noch rumliegen. Aber die ABE gilt nur für den kurzen Vorderwagen, für den langen gibts nur ein Teilegutachten.

    Hast du mal nachgesehen?

    Hi, brauchst du noch die ABE bzw. das Teilgutachen? Habe ich sonst als Farbkopie (PDF) liegen und könnte dir die mailen. Habe meinen Bügel für LV vom Tüv im Feb. eintragen lassen. Den Aufkleber/Typenschild müsste ich auch noch haben. Habe diesen nachdrucken lassen aus metalisierte Polyesterfolie. Die ist entsprechnd sehr strapazierfähig und klebt Bombe! Bei Bedarf melde dich. Gruß