Habt ihr eure Standheizung eintragen lassen

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  • Ist eintragungspflichtig .....

    gibt ja auch immer den Ärger mit über 10 Jahre alten Brennkammern die geprüft/getauscht werden müssen ,

    und auch den Auspuff (Lage und Dichtheit) der SH sollten die eigentlich prüfen .


    Gehe aber auch davon aus - das du ne Luft Standheizung meinst .

  • Wenn es eine Wasser ist und ein E Prüfzeichen hat, dann brauchste die nicht eintragen, bei einer luftheizung weis ich es nicht.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Habe sowohl Luft-, als auch Wasserstandheizung drin, beide nicht eingetragen und noch nie Probleme gehabt bei der HU. Seid 8 Jahren jetzt.

  • Die TÜV-Stelle meines geringsten Misstrauens hat leise gelacht als ich nach einer Eintragung fragte, hat mich auf die Wechselpflicht hingewiesen und nach dem Hinweis meinerseits auf das entsprechende Dokument von Eberspächer sich bedankt und gemeint sie müssten sich da schlau machen... Ich lass meine Aufgerüstete Wasserstandheizung und die Luftstandheizung NICHT eintragen...

    t6016.gif Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

    Es ist verboten die Putzfrau durch klicken bei ihrer Arbeit zu stören!

  • Ich habe die Sofitten der Innenbeleuchtung durch LEDs ersetzt.

    Muß ich das eintragen lassen?
    Geht das überhaupt oder fahre ich jetzt illegal mit dem Auto herum?
    Ist ja schließlich ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik und könnte bei ungünstiger Positionierung auch nach außen blenden.


    Enschuldigung ;(

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (23. Oktober 2013 um 08:20)

  • Ich habe die Sofitten der Innenbeleuchtung durch LEDs ersetzt.

    Muß ich das eintragen lassen?
    Geht das überhaupt oder fahre ich jetzt illegal mit dem Auto herum?
    Ist ja schließlich ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik und könnte bei ungünstiger Positionierung auch nach außen blenden.


    Enschuldigung ;(

    Ja unbedingt Axel.

    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Aber gut gefragt.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

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  • So nun mal was *aktuelles*

    Die Eintragungspflicht von Standheizungen wurde etwa 2006 aufgehoben .

    Ich Idiot hab 2005 meine nach gerüstete SH eintragen lassen .

  • Das hängt vom Prüfzeichen der Heizung ab:

    - Heizungen neuerer Bauart mit e-Prüfzeichen haben eine allgemeine Zulassung und müssen weder eingetragen werden, noch bedürfen sie einer ABE/Gutachten: http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
    - Bei älteren Heizungen mit S/"Wellen"-Prüfzeichen ist eine Abnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich.

    Seit ca. 2002 werden nur noch Heizungen mit e-Prüfzeichen gebaut; im Zweifel auf dem Typenschild nachschauen.

    - Beispiel Typenschild mit e-Prüfzeichen: http://imageshack.us/photo/my-images/386/typenschild6wg.jpg/ (hier eine WSH, die vom LSH sehen aber identisch aus)
    - Beispiel Typenschild mit S-Prüfzeichen: https://www.t4forum.de/index.php?page…9c96aea9bf4375d (meine AT 2000D)

    (Bevor jemand fragt: Ja, auch auf dem S-Typenschild steht eine e1-Nummer, das ist aber nicht das Prüfzeichen!)

    Ich habe nach dem Einbau mit der Eintragung bis zur nächsten HU gewartet. Der Prüfer hat nur geschaut, ob alles ordentlich befestigt und angeschlossen war. Weitergehende Untersuchungen auf Dichtigkeit etc. wurden nicht durchgeführt.