Abend zusam,
Da als nächstes das Projekt Standheizung ansteht stell sich mir die Frage ob diese nachher vom TÜV eingetragen werden muss?
Ich ändere ja was an den Dieselleitungen.
Abend zusam,
Da als nächstes das Projekt Standheizung ansteht stell sich mir die Frage ob diese nachher vom TÜV eingetragen werden muss?
Ich ändere ja was an den Dieselleitungen.
Ist eintragungspflichtig .....
gibt ja auch immer den Ärger mit über 10 Jahre alten Brennkammern die geprüft/getauscht werden müssen ,
und auch den Auspuff (Lage und Dichtheit) der SH sollten die eigentlich prüfen .
Gehe aber auch davon aus - das du ne Luft Standheizung meinst .
nein
auch in deutschland muß nicht alles eingetragen werden
ralf
Wenn es eine Wasser ist und ein E Prüfzeichen hat, dann brauchste die nicht eintragen, bei einer luftheizung weis ich es nicht.
Habe sowohl Luft-, als auch Wasserstandheizung drin, beide nicht eingetragen und noch nie Probleme gehabt bei der HU. Seid 8 Jahren jetzt.
Die TÜV-Stelle meines geringsten Misstrauens hat leise gelacht als ich nach einer Eintragung fragte, hat mich auf die Wechselpflicht hingewiesen und nach dem Hinweis meinerseits auf das entsprechende Dokument von Eberspächer sich bedankt und gemeint sie müssten sich da schlau machen... Ich lass meine Aufgerüstete Wasserstandheizung und die Luftstandheizung NICHT eintragen...
Meine Luftstandheizung war ab Werk drin und auch nix im Schein eingetragen.
Ich habe die Sofitten der Innenbeleuchtung durch LEDs ersetzt.
Muß ich das eintragen lassen?
Geht das überhaupt oder fahre ich jetzt illegal mit dem Auto herum?
Ist ja schließlich ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik und könnte bei ungünstiger Positionierung auch nach außen blenden.
Enschuldigung
Ich habe die Sofitten der Innenbeleuchtung durch LEDs ersetzt.
Muß ich das eintragen lassen?
Geht das überhaupt oder fahre ich jetzt illegal mit dem Auto herum?
Ist ja schließlich ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik und könnte bei ungünstiger Positionierung auch nach außen blenden.
Enschuldigung
Ja unbedingt Axel.
Aber gut gefragt.
So nun mal was *aktuelles*
Die Eintragungspflicht von Standheizungen wurde etwa 2006 aufgehoben .
Ich Idiot hab 2005 meine nach gerüstete SH eintragen lassen .
Ok danke, ging um eine Webasto Luftstandheizung.
Das hängt vom Prüfzeichen der Heizung ab:
- Heizungen neuerer Bauart mit e-Prüfzeichen haben eine allgemeine Zulassung und müssen weder eingetragen werden, noch bedürfen sie einer ABE/Gutachten: http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
- Bei älteren Heizungen mit S/"Wellen"-Prüfzeichen ist eine Abnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich.
Seit ca. 2002 werden nur noch Heizungen mit e-Prüfzeichen gebaut; im Zweifel auf dem Typenschild nachschauen.
- Beispiel Typenschild mit e-Prüfzeichen: http://imageshack.us/photo/my-images/386/typenschild6wg.jpg/ (hier eine WSH, die vom LSH sehen aber identisch aus)
- Beispiel Typenschild mit S-Prüfzeichen: https://www.t4forum.de/index.php?page…9c96aea9bf4375d (meine AT 2000D)
(Bevor jemand fragt: Ja, auch auf dem S-Typenschild steht eine e1-Nummer, das ist aber nicht das Prüfzeichen!)
Ich habe nach dem Einbau mit der Eintragung bis zur nächsten HU gewartet. Der Prüfer hat nur geschaut, ob alles ordentlich befestigt und angeschlossen war. Weitergehende Untersuchungen auf Dichtigkeit etc. wurden nicht durchgeführt.