Anhängerkupplung zu hoch nach Höherlegung/AHK mit tieferer Kugel?

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  • Mich ürde mal interessieren, welche Mindestkriterien ein Fahrzeug erfüllen muß, um als Geländefahrzeug eingestuft zu werden.
    Da gibt es sicher auch bestimmte Vorraussetzungen. Nur Allrad dürfte nicht reichen.
    Ich google das mal.

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  • Unimog
    Ich habe jetzt mal bei Mir nachgeschaut , ich hab bei meiner Doka 52 cm . Ich würde mir bei einer höhe von 56 cm weniger sorgen um den Anhänger sondern um die Achswellen der Hinterachse machen ;( .

    Hatem
    Wenn es Dir jetzt nur um die Eintragung der Anhängerkupplung geht , würde ich den Bus dezent Ausladen auf der der Hinterachse (Stahlplatte oder Zementsäcke ) .Somit kommt die Anhängerkupplung schon runter 8) .

    Mit der Geländewagenreglung hab ich mich auch schon beschäftigt .Der Grund war eine höhere Anhängelast zu bekommen . Ich habe das dann aufgegeben da ich von den Firmen die Anhängerkupplungen herstellen erfahren habe . Das es keine Anhängerkupplung für die Doka gibt, die über 2,7 to anhängen darf .

    Fahrzeuge mit 4X4 :
    Vw T4 Doka syncro 2,5 TDI : Steigfähigkeit 60% / 30,96 Grad
    Unimog 421 : Steigfähigkeit 100% / 45 Grad
    Mercedes Sprinter Iglhaut : Theoretische Steigfähigkeit 150 % /56,31 Grad

    Vw T5 4Motion

    Opel Mokka 4x4

  • Mindestkriterien ein Fahrzeug erfüllen muß, um als Geländefahrzeug eingestuft zu werden


    Das ist relativ einfach zu ermitteln und steht in der Anlage XXIX zu StVZO § 20 Absatz 3a Satz 4; hier gehts um die EG-Fahrzeugklassen.
    Veröffentlicht wurde diese Anlage beispielsweise im Bundesgesetzblatt I 2012, Seite 931 - 935.

    Da steht die grundsätzliche Einstufung unserer Fahrzeuge:
    M1 : Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrerplatz
    oder
    N1 : für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t

    Diese Fahrzeuge gelten unter bestimmten Bedingungen als Geländefahrzeuge.
    In dem Text steht übrigens nichts davon, dass diese Einstufung erst beantragt werden muß, sondern die Geltung wird "einfach so" festgestellt !
    Sind die Bedingungen erfüllt, dann sind das Geländefahrzeuge!

    Für die "LKWs" (Klasse N1) unter unseren T4 Bussen gilt:

    Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen ... gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
    oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:

    • Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
    • es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
    • als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 Prozent überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
    • Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
      • der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
      • der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
      • der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
      • die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
      • die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
      • die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

    Für die "PKWs" (Klasse M1) unter unseren Bussen gilt:

    Fahrzeuge ... der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

    • mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
    • mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 Prozent überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
    • Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
      • der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
      • der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
      • der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
      • die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
      • die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
      • die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

    Zumindest mit einem höhergelegten und optimierten Syncro werden die Bedingungen eingehalten
    Selbst die 4 Alternativbedingungen dürften wir mit den Syncros einhalten, was ich mit dem ACV Syncro bereits nachgewiesen habe (60% Steigung befahren!)
    Das EDS gilt dabei als eine der Differenzialsperre vergleichbaren Einrichtung.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (25. Oktober 2015 um 10:34) aus folgendem Grund: Verschreibfuhler korrigiert

  • Axel da du ja meistens weißt wo man sowas finden kann . Gibt es von Vw einen entsprechenden schriftlichen Nachweis das der Syncro eine Steigung von 30 Prozent überwinden kann ?.
    Nur mal so Interessehalber.
    Gruß Jürgen

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    Vw T4 Doka syncro 2,5 TDI : Steigfähigkeit 60% / 30,96 Grad
    Unimog 421 : Steigfähigkeit 100% / 45 Grad
    Mercedes Sprinter Iglhaut : Theoretische Steigfähigkeit 150 % /56,31 Grad

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  • Ich habe in meinem letzten Beitrag noch etwas geändert und ergänzt, was mir "auf die Schnelle" durch die Lappen gerutscht war, nämlich die Voraussetzungen für die Böschungswinkel, Bodenfreiheiten und sonstige Freiräume beim M1G.

    Von VW habe ich noch nichts dazu gefunden, was die Steigfähigkeit bescheinigt.
    Vielleicht schaut mal jemand in die alten Prospekte und postet das hier.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Prima Nic ... schau mal in die ZB Deines Autos :thumbup:
    Vielleicht postest Du mal hier einen Auszug davon, natürlich gerne mit ohne FIN

    Und da wir hier das Grundthema des Threads offensichtlich schon recht weit verlassen haben, überlege ich die relevanten Beiträge mal in einen anderen Thread zu verschieben und den dann hier zu verlinken.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo Axel.
    vielen Dank für die Infos. Wie schwierig es wohl werden würde, die einzelnen Vorgaben zu überprüfen? Ich meine diese Winkelangaben und so. Das dürfte dann wohl immer eine Einzelentschedung werden, da die Fahrzeuge doch erst höhergelegt werden müssen usw.
    Wäre interessant, ob es eine Liste von (Nicht-T4-)Fahrzeugen gäbe, die im Serienzustand die Kriterien erfüllen. Oder sind die dann automatisch als Gel.-Fzg. eingestuft?
    Letztens habe ich von einem Amarok-Fahrer gehört, dessen AHK so hoch war, das er seinen langen Verkaufsanhänger nicht mehr ziehen konnte, weil das Anhänger-Heck immer aufsetzte. Der wollte tatsächlich den Amarok wandeln, weil er das für einen Mangel hielt.


    Für die "PKWs" (Klasse N1)


    Für die "LKWs" (Klasse M1)

    Ups, nach aufmeksamen Lesen habe ich festgestellt, das hier Vertauschteufel zugeschlagen hat ;)

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  • Vertauschteufel zugeschlagen


    Das habe ich oben gleich mal geändert ... schönen Dank für die Aufmerksamkeit :!:

    Ab Werk halten unsere Busse die Kriterien nicht ein.
    Allein schon die Böschungswinkel genügen den Anforderungen nicht.

    Böschungswinkel vorne.JPG Böschungswinkel hinten.JPG

    Wobei der hintere Böschungswinkel durch die Abgasanlage definiert wird und der vordere durch den Stoßfänger.
    Eine Höherlegung um 10cm erhöht diese Winkel lediglich um etwa ein halbes Grad, was hinten nicht ausreicht.

    Vorne kann man dann mittels Bearbeitung des Stoßfängers für ausreichend Platz sorgen.

    Hinten ... tja ... eine HandMade-Abgasanlage wie sie TravelT4 unterm Auto hat :S

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hab mit einen andern Prüfer gesprochen und er meine geht nicht! Sowas ist zum :kotz:

    Und meine suche nach einer geeigneten Anhängerkupplung war bis jetzt nicht erfolgreich :patsch:

  • er meine geht nicht!


    Es geht ja zunächst um die Änderung der Fahrzeugart, also den Wechsel von der alten nationalen Fahrzeugart "16 0500 SO.KFZ WOHNMOBIL" bzw. bei über 2,8t "16 0500 SO.KFZ WOHNMOBIL" in die EG-Fahrzeugart "M1 SA Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Wohnmobil" bzw. in diesem besonderen Fall aufgrund der Geländegängigkeit gleich in die früher nicht vorhandene Klasse der Geländefahrzeuge "M1G SA Geländefz.Pers.bef. Wohnmobil".

    Falls der Prüfer nachschauen will was das bedeutet, dann hier: "gemäß Anlage XXIX zu StVZO § 20 Absatz 3a Satz 4."
    Er dürfte die EG-Fahrzeugklassen aber auch kennen, denn neuere Fahrzeuge sind alle so eingestuft; ist also grundsätzlich nichts unbekanntes.

    Als Begründung würde ich anführen, dass Geländefahrzeuge bisher nicht in den nationalen Regelungen erwähnt wurden und das man eben ein berechtigtes Interesse daran hat, in diese neu geschaffene Klasse eingestuft zu werden.

    Dann muß der Prüfer zunächst mal prüfen ob er die Möglichkeit zur Umschlüsselung hat.
    Er könnte sich darauf berufen, dass das Fahrzeug keine EG-Zulassung besitzt, was aber nicht stimmt, sofern man eine CoC vorweisen kann, die ja eine EG-Zulassung bescheinigt.
    Es ist lediglich so, dass die EG-Fahrzeugklassen erst später eingeführt wurden, diese aber durchaus für das Fahrzeug verwendbar sind.

    Den Hinweis auf die damit zu erreichen gewünschte höhere AHK würde ich mir an der Stelle verkneifen, sondern "einfach nur" eine Umschlüsselung in die EG-Fahrzeugklassen als Ziel angeben.
    Wenn man dann die Einstufung zum Geländefahrzeug hat, dann ergibt sich daraus automatisch auch die Genehmigung der nicht normgerechten AHK, und der Prüfer kann die Eintragung anschließend nicht mehr ablehnen.

    Immer alles Schritt für Schritt durchziehen, sonst sind manche Leute überfordert und das ist dann eher kontraproduktiv.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • AHK Abbauen, umtragen, Einbauen

    Ja ja ... es gibt auch Leute, die bauen einen kompletten Vorderwagen um, nur um den schon eingetragenen FSB nochmal an einem anderen Auto eingetragen zu bekommen :whistling:
    Ein Tag Arbeit ... nur für so ein blödes Rohrgestell

    Hat aber funktioniert ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo allerseits,

    nachdem ich mir hier den fred brav durchgelesen habe, bin ich leider immer noch nicht schlau geworden.

    Ich habe einen Caravelle Syncro, bei dem wie bei anderen die AHK Kugel zwar gerade noch im zulässigen Bereich liegt, jedoch für meinen oldi Wohnwagen dennoch zu hoch ist.

    Es ist eine fest verbaute AHK. Weiß jemand, welches Teil zu empfehlen wäre um diese zu tauschen? am liebsten wäre mir etwas mit verstellbarer Höhe.

    Wollte es eigentlich in einer Werkstatt machen lassen aber da habe ich gerade pech.

    Mein Bus steht dort seit acht wochen weil der Kupplungsnehmerzylinder undicht ist und erst jetzt wollen Sie da drann gehen...

    Mein Termin bei einer anderen Werkstatt zum umbau der AHK konnte ich nun leider vergessen.

    Falls noch jemand weiß, was so ein Tausch des Nehmerzylinders kosten darf wäre ich auch sehr dankbar.
    (Die Kupplung und Zweimassenschwungrad wurden angeblich vor 2 Jahren vom Vorgänger gemacht)...

    Wäre für Hilfe seeeehhhr dankbar.

    Viele Grüße

    Birka

  • .... der Tausch des Nehmerzylinders kostet genau 4 AW weniger als der komplette Kupplungssatz mit ZMS.

    Also um die 6 h, was dann meist so um die 600€ sein werden.

    Aus diesem Grund hätte ich auch den Nemerzylinder im Set mit der Kupplung (ohne ZMS) gekauft was dann ca. 65€ teurer ist und diese dann mit gewechselt.

    Für die Höhe der Kugel an der AHK gibt es so was:

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    www.ebay.de

    MfG der Kay

  • einfacher könnte eine höhenverstellbare Deichsel sein. . .

    mfG Uwe

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    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
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    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

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    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .