Bürofahrzeug Zulassung übernehmen

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  • Hi. Hab mir heute einen T4 Atlantis Bj. 2003 zugelegt. Lt. Vorbesitzer ist das Fahrzeug als Bürofahrzeug zugelassen. Steht auch so im Fahrzeugschein. Muss ich beim ummelden was beachten. Möchte dies gern übernehmen. Danke. Markus

  • Da musst du nichts machen. Die Daten werden ja vom alten Schein beim Umschreiben übernommen. Hat auch keinen steuerlichen oder Versicherungsvorteil. Meine Meinung: Viele Selbständige haben ihre privaten Fahrzeuge mit über ihr Geschäft laufen lassen. Da sieht es bei der Steuer besser aus, wenn Bürofahrzeug im Schein steht. Ich kenne einige Californias die übers Geschäft laufen und nie als Wohnmobil umgeschrieben wurden. Die laufen automatisch weiter als PKW.

  • der hintergrund ist ein anderer, es handelt sich bei einem bürofahrzeug um ein "so-kfz", diese werden nach zulässigem gewicht besteuert. mach also einen guten unterschied, hab ich auch schon mehrfach so durch, unter anderem auch bei einem alten benz womo...

  • Zitat

    Lt. Vorbesitzer gibts schon einen steuerlichen Vorteil, nämlich nur 187,-- EUR KFZ-Steuer


    !!!!Achtung die Steuern gelten nur für Unternehmen. Bei Privat muss mann die PKW Steuern (400€) Zahlen.!!!!!!!!

    Mein Bruder hat so einen Bus VW T4 2,5TDI So.KFZ Bürofahrzeug und muss die Vollen Steuern Zahlen.

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

  • Zitat

    OK, ich hab nebenberuflich noch ein Gewerbe. Dann passt das ideal!

    Da musst du das KFZ schon auf dein Gewerbe laufen lassen. Also Halter: Firma..... nicht Person.... .

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

  • hmm, da hab ich aus meiner erfahrung zweifel anzumelden. mein womo als so-kfz war auf mich privat zugelassen! weist du wo das mit der gewerblichen nutzung steht?
    grüße,
    der andreas

  • Hallo,

    Dresdner2013:

    das:

    !!!!Achtung die Steuern gelten nur für Unternehmen. Bei Privat muss mann die PKW Steuern (400€) Zahlen.!!!!!!!!

    Mein Bruder hat so einen Bus VW T4 2,5TDI So.KFZ Bürofahrzeug und muss die Vollen Steuern Zahlen.

    kann ich nicht bestätigen und ist mir persönlich nicht bekannt. Ich hätte dazu auch gern einen Gesetzestext oder eine Quelle (Steuerbescheid?).
    UND Achtung: Nicht Äpfel (so.-KFZ WoMo) mit Birnen (so.-KFZ Buero) vergleichen.

    Ich kann dem:

    hmm, da hab ich aus meiner erfahrung zweifel anzumelden. mein womo als so-kfz war auf mich privat zugelassen! weist du wo das mit der gewerblichen nutzung steht?
    grüße,
    der andreas

    nur zustimmen.

    Ich habe auch "so.-KFZ Buero" in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Das Fahrzeug wurde so an den Erstbesitzer (Hauptzollamt) ausgeliefert. Beim Zulassen durch mich wurde dieser Fahrzeugtyp übernommen. Ich bezahle somit als Privatperson die günstige Steuer (160,58€ bzw. 94,00 € mit Saisonkennzeichen 4-10). Allerdings erst nach Wiederspruch, denn zunächst wollte das FA den Bulli als PKW besteuern.

    Auszug KFZ-Steuer-Bescheid:

    Zitat:
    "Der Bescheid ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 geändert" ...
    " Fahrzeugart: sonstiges Fahrzeug" (alt: "Personenkraftwagen")
    "Steuertarif (Gesamtmasse) § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG" [alt: Steuertarif (Hubraum) 16,05€ je angefangene 100cm³ nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelb. bb KraftStg]

    Die alten Bezeichnungen und Einstufungen, in Klammern mit "alt" bezeichnet, sind vom alten Bescheid abgelesen wurden. Im neuen Bescheid nach Wiederspruch stehen nur die aktuellen Bezeichnungen.

    Nachzulesen sind die Paragraphen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf

  • Ich fahre auch ein "So. Kfz Büro". Irgend wie läuft bei mir wohl noch was falsch. Ich zahle auch die 400 Euro Steuern :(
    Was muss ich machen? EInspruch gegen den letzten Steuerbescheid einlegen?
    Mein Ausbau ist noch nicht 100 % fertig. Mir fehlt die geforderte Sitzgelegenheit am Tisch. Hat das Finanzamt deinen Bus sehen wollen?

    Weiss jemand ob ich den Bus als Büro in der Steuererklärung angeben kann? Habe eine kleine Wohnung und Studiere neben der Arbeit. Somit könnte ich ein Büro zum lernen absetzen (wenn ich den eins hätte).

  • Hallo,
    habe heute das Fahrzeug umgemeldet und in den neuen Papieren wurde das So-KFZ Büro wieder übernommen ohne Nachfrage. Eine Gewerbeanmeldung etc. war ebenfalls nicht notwendig.
    Jetzt warte ich auf den Bankeinzug der KFZ-Steuer, dann weiß ich den Betrag.

  • Sehr gut, somit ist Schritt 1 erledigt. Glückwunsch!

    Sollte im KFZ-Steuerbescheid "PKW" als Fahrzeugtyp aufgeführt sein, unbedingt Wiederspruch mit aussagekräftigen Fotos einlegen!
    Bei mir war keine Vorführung notwendig. In meinem Thread (siehe unten) ist mein Wiederspruch aufgeschrieben. Den hatte ich per mail mit den Fotos hingeschickt und der Fahrzeugtyp und die Besteuerung wurden geändert.

  • Wobei das mit der Besteuerung ja schon 2012 war und sich zwischenzeitlich die Steuergesetze geändert haben.

    Aber ich bin mal neugierig, was das FA heute für ein So.Kfz.Bürofahrzeug berechnet.
    Nach den geltenden Bestimmungen müßte es jedenfaalls ein PKW werden;
    wobei wir hier ja alle wissen, dass die FAs ja oftmals "von gestern" sind. ;)

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    es gibt genügend Infos über So.-KFZ Bürofahrzeug.

    Diese Regelung hat nix mit der Steuer zu tun sondern mit der Versicherung!!!! Es gibt ein Gesetz und da steht drin, das Bürofahrzeuge nach ihrer Fahrzeugspezifikation besteuert werden, also PKW Schlüsselnummern. Wenn jemand schon länger nicht nach PKW besteuert wird, sollte er Rücklagen anlegen, denn wenn es rauskommt zahlt man evt. nach, wie es bei einigen mit der LKW-Zulassung geschehen ist.


    Was ist der Sinn, bzw. der Zweck des Gesetzes?
    Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird die Besteuerung der von der Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betroffenen Kraftfahrzeuge teilweise neu geregelt. Damit sind die vormaligen Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t nicht mehr automatisch nach dem Gewicht zu besteuern.


    Für welche Fahrzeuge gilt die neue Regelung?
    Geländewagen und andere Fahrzeuge
    Mehrzweckfahrzeuge – insbesondere Sport Utility Vehicles (SUV)
    Wohnmobile
    Büro- und Konferenzmobile
    zum Inhaltsverzeichnis

    Ist die verkehrsrechtliche Einstufung als Pkw / Lkw kraftfahrzeugsteuerlich bindend?
    Nein. Wille des Gesetzgebers ist es, Fahrzeuge, die nach den kraftfahrzeugsteuerrechtlich relevanten objektiven Beschaffenheitsmerkmalen als Pkw anzusehen sind, auch – abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung – als Pkw nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission zu besteuern.

    Wie werden Büro- oder Konferenzmobile besteuert?
    Aufgrund der gesetzlichen Änderung gelten sie seit dem 1. Mai 2005 – unabhängig vom Gewicht – als Pkw und werden nach dem Hubraum und dem Schadstoffausstoß besteuert.


    http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdF_Inter…04-397ccf4e69f2


    Das Leben sollte keine Reise sein, mit dem Ziel attraktiv und mit einem gut erhaltenen Körper an unserem Grab anzukommen. Wir sollten lieber seitlich hineinrutschen. Schokolade in einer Hand, Martini in der anderen, unser Körper total verbraucht und schreiend: "Wow, was für eine Fahrt!"

    2 Mal editiert, zuletzt von tollpatsch (28. Januar 2014 um 09:19)

  • Hallo,
    mein T4 war ehemals ein Bürofahrzeug der Telekom, das ohne Probleme so auf mich umgeschrieben wurde.
    Steuermäßig wurde es als LKW mit dem niedrigen Steuersatz veranlagt.
    Jetzt kommts: Versicherungsmäßig wurde es mir aber zu teuer, weil es nicht wie ein Womo mit max 100% Beitrag versichert war.
    Ich weiß nicht mehr, ob es bei der Versicherung als LKW oder PKW geführt wurde.
    Gelöst habe ich das Problem dadurch, daß ich das Bürofahrzeug zum Womo umgebaut und Zugelassen habe.

    ---> auf dem Weg mit der Plastik-Karte in die bargeldlose Totalüberwachung und mit Negativzinsen auf Sparguthaben bzw. Altersvorsorge! <--- :thumbdown:
    Bargeldabschaffung bedeutet: Auflösung der bürgerlichen Freiheit