Wenn ich es richtig verstehe, musst du das zulässige Gesamtgewicht ändern lassen - oder zumindest muss da der TÜV ran:
"Eine weitere Ausnahmregel gibt es für den ACV mit der Schlüsselnummer 0426. Diese Schlüsselnummer durfte nur bis zum 31.12.1996 vergeben werden. Auch hier handelt es sich um eine Ausnahme, da die Schlüsselnummer 0427 erst am 01.01.1997 eingeführt worden ist. Dies Schlüsselnummer gilt explizit für Fahrzeuge über 2,5 t, die 0426 für Fahrzeuge unter 2,5t (mit Ausnahme bis 31.12.1996 auch über 2,5t). Wird nun jedoch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs geändert (beispielsweise von 2805 kg auf 2804 kg) abgelastet, darf die 0426 nicht mehr verwendet werden und es muss auf 0427 umgeschlüsselt werden. Ist dies getan, gilt obige Sonderregelung und auch ein T4 mit der Schlüsselnumemr 0426 erhält nun die grüne Plakette und die Schlüsselnummer 0427. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden). "
Quelle: T4-Wiki
Wenn du dann die 0427 hast, brauchst du wahrscheinlich nochmal die ABE von DPF (zur Not bei Oberland-Mangold nachfragen) - und dann sollte es grün geben. Das kann dir aber der TÜV sagen. Ich würde da mal mit Verweis auf die Loseblattsammlung nachfragen.