Trotz DPF keine Grüne Plakette? MV, ACV, 2002 0451

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  • Wenn ich es richtig verstehe, musst du das zulässige Gesamtgewicht ändern lassen - oder zumindest muss da der TÜV ran:
    "Eine weitere Ausnahmregel gibt es für den ACV mit der Schlüsselnummer 0426. Diese Schlüsselnummer durfte nur bis zum 31.12.1996 vergeben werden. Auch hier handelt es sich um eine Ausnahme, da die Schlüsselnummer 0427 erst am 01.01.1997 eingeführt worden ist. Dies Schlüsselnummer gilt explizit für Fahrzeuge über 2,5 t, die 0426 für Fahrzeuge unter 2,5t (mit Ausnahme bis 31.12.1996 auch über 2,5t). Wird nun jedoch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs geändert (beispielsweise von 2805 kg auf 2804 kg) abgelastet, darf die 0426 nicht mehr verwendet werden und es muss auf 0427 umgeschlüsselt werden. Ist dies getan, gilt obige Sonderregelung und auch ein T4 mit der Schlüsselnumemr 0426 erhält nun die grüne Plakette und die Schlüsselnummer 0427. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden). "
    Quelle: T4-Wiki

    Wenn du dann die 0427 hast, brauchst du wahrscheinlich nochmal die ABE von DPF (zur Not bei Oberland-Mangold nachfragen) - und dann sollte es grün geben. Das kann dir aber der TÜV sagen. Ich würde da mal mit Verweis auf die Loseblattsammlung nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lenyat (22. März 2015 um 02:47)

  • Ich würde da mal mit Verweis auf die Loseblattsammlung nachfragen.


    Wo hast Du denn diese alte Erkenntnis her?

    Die "Loseblattsammlung" von 2001 ist derart veraltet, dass die TÜVer nicht mehr darauf zurück greifen können.
    Sämtliche Unterlagen sind heute digitalisiert. Ein Verweis auf "Blattwerk" ist daher nicht hilfreich.

    Die Vorgehensweise für die Umschlüsselung auf 0426 funktioniert heute anders, nämlich mittels einer Bescheinigung des Herstellers (also VWN), dass das Fahrzeug auch ohne technische Änderungen die Bedingungen der Emissionsklasse 96/96/EG1 erfüllt und somit den Emissionsschlüssel 0427 bekommen kann.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Für einen ACV '96 EZ/BJ 1996 (zul.GG <2,8to) wurde nach Nachrüstung mit OM-PMS 06; KBA-Nr. 17140
    im Jahr 2009 mit Stufe PM01 (in Abgrenzung von PM1 !) eingetragen,
    der Wagen wurde seinerzeit jedoch nicht von 0426 auf 0427 umgeschlüsselt !

    Das würde ich ganz geschmeidig ignorieren.
    Niemand kann von Dir verlangen, dass Du die Eintragungen bei einer technischen Änderung mit den gesetzlichen Bestimmungen abgleichst.

    Der Filter ist eingetragen, Du hast die Plakette ... genauer wird nie wieder jemand hinsehen.

  • Danke für Eure Rückmeldungen.

    Die Unterscheidung PM01 / PM1, die gemäß Ursprungsthread, Beitrag 19 von 'asap' ja unterschiedliche Stufen beschreibt spielt nach Eure Auffassung keine Rolle ?

    yellowone: Grün hat der Bus, mit dessen Kauf ich liebäugel, seinerzeit trotz Einbau/ Nachtragung eben nicht erhalten. Mir geht's drum eben dieses jetzt zu erreichen.

    Grüße,
    Christoph

  • Grün hat der Bus, mit dessen Kauf ich liebäugel, seinerzeit trotz Einbau/ Nachtragung eben nicht erhalten.

    Oh, mal was Neues.
    Nebenbei gesagt: das war dann erst recht Blödsinn. der OM-DPF hatte und hat nämlich für die 0426 gar keine Freigabe. Die Montage hätte deshalb zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen müssen.
    Da solltest Du Dich dann wohl doch drum kümmern.

  • Die Unterscheidung PM01 / PM1, die gemäß Ursprungsthread, Beitrag 19 von 'asap' ja unterschiedliche Stufen beschreibt spielt nach Eure Auffassung keine Rolle ?

    Versteh ich das Falsch? PM=Partikelgröße 10=Durchmesser in µm. Ein PM1 und PM01 müssten das selbe sein?! Ein PM1 filtert natürlich auch ein PM5... Die Schreibweise PM01 ist schlicht murks?!

    Abgesehen davon das ich was dazu gelernt habe, müsste es doch PMK01 heißen und PM ist die dümmste Bezeichnung für eine Minderungsstufe die ich jemals gehört habe...

    Grüße, Paul

    Wenn das Dieselverbot kommt dann kletter ich jedem aufs Dach der einen Kamin hat und leg den stilll... :devil:

  • Würdet Ihr somit dazu raten die Finger davon zu lassen, da evtl. größere bürokratische Schwierigkeiten zu erwarten sind (gem. yellowone: drohende "Erlöschen der Betriebserlaubnis") oder seid Ihr der Meinung, Umschlüsselung auf 0427 sollte voraussichtl. auf dem von 'axelb' beschriebenen Weg, weiterhin möglich und eher ein verwaltungstechn. Akt sein?

    Grundsätzlich würde ich ja anstreben, vor Kauf den Wagen bei Dekra checken zu lassen und die Sachlage Umschlüsselung/ Plakette vorab mit dem TÜV durchzusprechen, weiß nur nicht, ob der Verkäufer da so mitgeht ?!

    Bin leider immer noch etwas ratlos,
    Grüße,
    Christoph

  • Unser T4 Multivan (Bj 1996 ACV, 102 PS TDI) wurde heute erfolgreich (und kostenlos) bei der Zulassungsstelle von 0426 auf 0427 umgeschlüsselt.
    Alles, was es braucht, ist die Bestätigung von VW: "Für Ihren Volkswagen T4 Multivan mit der oben genannten Fahrgestellnummer bestätigen wir, dass auf Grundlage der Schlüsselnummer 26 auch die Grenzwerte der Schlüsselnummer 27 eingehalten werden".

    Die Bestätigung kann man sich hier holen: http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/de/kontakt/technische_frage.htx
    Alles, was es braucht, ist ein Scan des Fahrzeugscheins und eine Schilderung des Anliegens.

    Mit PM1 gab es dann die grüne Plakette.

    Viele Grüße & viel Erfolg,

    Christian

  • Hi T4ler,

    ich greife dieses Thema auch noch mal auf. Stehe kurz davor einen T4 Multivan zu kaufen (Bj 2003 AXG, 151 PS TDI) und bin aufgrund der Wohnlage in München auf eine grüne Plakette angewiesen. So ein Oberland-Mangold DPF wurde laut Verkäufer und den vorgelegten Unterlagen nachgerüstet.

    Wollte nun hier testen, ob ich auch wirklich einen grüne Plakette bekomme:

    http://www.dekra.de/feinstaub

    Emissionsschlüssel-Nr. ist 0451

    Im Kleingedruckten des Scheins steht: ABE*Stufe PM01Typ: OM-PMS

    Gebe ich das auf der Seite ein, heißt es dort: Die gewählte Kombination von Fahrzeugart, PM-Stufe/-Klasse und Emissionsschlüsselnummer ist nicht möglich / nicht vorgesehen. Bitte überprüfen Sie die Eingabe!

    Hä? Ich bin verwirrt. Grüne Plakette nun ja oder nein? Und muss ich dafür noch etwas tun?

    Für Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar...

    Einmal editiert, zuletzt von Bams (17. September 2015 um 19:58)

  • Ob das nun Emissionsschlüssel, Abgasschlüssel, Abgasklasse oder sonstwie heißt ist doch eigentlich Wurst.

    Der 0451 bekommt mit dem Mangold-DPF die grüne Plakette ... so stehts doch geschrieben.

    Wer auch immer da was falsch gemacht hat ... der hat nicht PM 01, sondern PM 1

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (17. September 2015 um 20:46)

  • Wie ich jetzt hier rausgelesen habe, sollte in meinem Schein als PM Klasse eigentlich eigentlich stehen:

    Stufe PM1 (Für Diesel-Pkw mit Euro-1- und Euro-2-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gemäß Richtlinie 98/69/EG Zeile A (Euro 3/II, Euro 3/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Partikelmasse-Grenzwert von 0,05 g/km einhalten.

    Drin steht aber:

    Stufe PM01 (Für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe Euro-1. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-2-Diesel-Pkw der Gruppe III geltenden Partikelmasse-Grenzwert von 0,170 g/km einhalten.

    Gibt das Ärger bei der Zulassung/Beantragung in München?


  • genau das ist dein Problem. Weil jeder Normalsterblicher PM 1 und nicht 01 schreiben würde.
    Wer hat den DPF eingetrage? ev. ändern lassen, oder von wo anders die Plakette holen.

    Mfg der Kay

  • gemäß Richtlinie 98/69/EG III;A


    Wenn Du genau schaust, dann findest Du auch diesen Emissionsschlüssel in Deiner ZB. :whistling:
    Soweit mir bekannt ist, liefert Mangold gar keinen PM/PMK01 DPF für den T4.
    Also weine nicht ... da hat sich einfach jemand bei der Eintragung geirrt.

    Die Kombination PKW mit 0451 und PM01 oder PMK01 gibt es überhaupt nicht.

    Im Zweifel, also wemm man den Schuldigen nicht findet oder finden will, macht man einfach die Abnahme des DPFs nochmal neu.
    ABE und Blanko-Einbaubescheinigung hätte ich hier als PDF.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Also weine nicht ... da hat sich einfach jemand bei der Eintragung geirrt.

    Die Kombination PKW mit 0451 und PM01 oder PMK01 gibt es überhaupt nicht.

    Im Zweifel, also wemm man den Schuldigen nicht findet oder finden will, macht man einfach die Abnahme des DPFs nochmal neu.
    ABE und Blanko-Einbaubescheinigung hätte ich hier als PDF.

    Besten Dank. Das klingt doch gut und nachvollziehbar. Werde die Domumente meines zukünftigen Busses checken und im Notfall neu abnehmen lassen. Ich werde den Ausgang mitteilen, vielleicht ist es hilfreich für andere, wo auch etwas wirr eingetragen wurde. :)