Farb Display MFA / FIS

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  • S21 ist für Klemme 30 (Dauerplus). Klemme 15 (Zündungsplus) ist ab 1996 nicht abgesichert.

    Liebe Grüße

    Roland

  • Hast du eoinen Tipp,

    wo man da in welcher Leitung eine Sicherung nachrüsten kann/sollte?

    Weiß jetzt nicht, welches KI Du verbaut hast, aber angenommen Du bekommst jetzt das Zündungsplus über den Mehrfachstecker U2/Pin1, dann kannst Du den umpinnen auf U1/Pin4. Der ist über S16 abgesichert. Da ist keine zusätzliche Sicherung nötig.

    Ich vermute, dass bei den blauen KI's die Klemme 15 ebenfalls über U2/1 ungesichert reinkommt.

    Wie gesagt, zum blauen KI hab ich keine Schaltpläne und kann daher nicht sicher sagen, ob das so ist.

    ich habe einen 2001ér mit blauem kombiinstrument und Can-Bus.

    Viele Grüße

    Bullytreter

  • ich habe einen 2001ér mit blauem kombiinstrument und Can-Bus.

    Schau mal, über welchen Pin das KI Zündungsplus bekommt. Ob der abgesichert ist, musst Du im Schaltplan nachschauen. U1/Pin4 sollte auch beim 2001er über S16 abgesichert sein, die ZE ist ja gleich geblieben.

    Liebe Grüße

    Roland

  • Ich denke die Frage nach der Sicherung erübrigt sich eigentlich so ziemlich. Die dünnen Drähtchen, die zur Montage des Displays genutzt werden, brennen auch weg, wenn mit 15 oder 10A vorgesichert ist.

    die "Fachfirma" hat sich als selbstgelernter Garagenbastler ohne jedliche Zulassung zur Autoelktrik entpuppt geschweige eine CE zertifizierung von Produkten sowie ABE Zulassung für diese Art von Fahrzeuginnenraum Veränderung. Ist halt nur eine Warnung bei einer Anbieterwahl - fragt lieber esrst nach ABE und Zulassung bevor die ganze Geschichte so einen Lauf nimmt.. :rolleyes:

    Diese Aussage ist zu hinterfragen, denke ich. CE fällt für mein Dafürhalten in jedem Fall erst mal raus, weil ein Kombiinstrument in keine bestehende Produktgruppe passt, und auch nicht unter die Niederspannungsrichtlinie fällt - 12V, keine Funkverbindung. Sogar wenn der Umrüster als Inverkehrbringer des umgebauten KI auftreten wollte, dürfte er keine CE-Konformitätserklärung abgeben, weil es keine Anforderungen gibt. Von da her, erst mal alles OK.

    ABE ist ein anderes Thema, auch hier wäre die Situation dass der Umbauer das fertig umgebaute KI offiziell in Verkehr bringen müsste, und dafür ein Teilegutachten erstellen müsste. Wie hier die Regeln genau sind weiß ich nicht, dem Umbauer z.B. eine E-Zulassung für das umgebaute KI abzufordern ist in jedem Fall relativ aussichtslos. Sogar wenn er die EMV- und Sicherheitsrichtlinien mit dem umgebauten Gesamtgerät dokumentiert einhalten würde, wäre er mWn. unter anderem mit laufenden Kosten für eine Fertigungsstättenüberwachung konfrontiert. Plus, wir reden von deutlich über 20.000€ Einmalkosten für die Prüfungen.

    Von da her würde ich sagen, wer sich das Teil umbauen lässt, sollte sich im klaren darüber sein, dass das umgebaute Teil nicht unbedingt 100% zugelassen ist...100% einzufordern führt einfach nur dazu dass der Umbau nicht stattfindet.

  • Professionelle Unternehmen haben dafür ihre allgemeinen Verkaufsbedingungen, in denen die Haftung ausgeschlossen wird, außer bei grober Fahrlässigkeit. Wie will man die im Schadensfall nachweisen? Das Einzige was da ziehen kann, ist der gute Ruf, den ein Unternehmen hat und behalten will. Aber selbst da muss die Fahrlässigkeit schon offensichtlich sein.

    Liebe Grüße

    Roland

  • GND-Leitung abgegangen und irgendwo auf 12V gefallen?

    Dass das derart zu brennen anfängt finde ich aber auch krass. Das ist schon ziemlich blöd gelaufen.


    Edit:

    Von da her würde ich sagen, wer sich das Teil umbauen lässt, sollte sich im klaren darüber sein, dass das umgebaute Teil nicht unbedingt 100% zugelassen ist...

    Ich hab über das da noch mal ein wenig nachgedacht. Das "nicht zugelassen" stört mich irgendwie, ich denke das stimmt so nicht unbedingt.

    Grundsätzlich ists ja mWn. erst mal so, dass das was nach innen wirkt, eigentlich keinen Richtlinien unterworfen ist. Das KI gibts mit FIS, ohne FIS, mit kleinem FIS...von da her, gelten hier überhaupt Anforderungen? Beleuchtungen darf ich auch tauschen wie ich will, so lange der Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, etc., werden. Gibt es hier also überhaupt Anforderungen an das Bauteil selber?

    Der andere Aspekt ist dann der Umbau an sich, wie jede andere Arbeit an der Elektrik auch...ich vermute mal, hier läuft es auf die Frage hinaus ob der Umbau fachmännisch durchgeführt wurde, und der Aspekt mit der Versicherung, den Michii_ und RolPech ins Spiel gebracht haben, wird wichtig...

  • Moin!
    Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, wie das passieren konnte.

    Bei den grünen KIs von 96 bis 98 gibt es ja öfters einen Kurzschluss am Kondensator des Spannunsgreglers.
    Bei diesen KIs ist je nach Schwere die Leiterplatte im Bereich des Kondensators und im Bereich von einer Diode am Stecker, die im Strompfad liegt verschmort.
    Manchmal auch die Leiterbahn zwischen der Diode und dem Kondensator.
    Ein Kombiinstrument, was deutlich stärker beschädigt war, ist mit in bereits mehreren Jahren nicht über den Weg gelaufen.

    Bei den blauen Kombiinstrumenten wird es ähnlich sein.
    Die Das Material der Leiterplatte selbst brennt nicht wirklich gut und wenn das Zusatzdisplay mittels dünnen Drähten angeschlossen war, brennen diese durch und gut.

    Eine Sicherung in der Zündungsplusversorgung halte ich für unnötig.
    Bei dem oben genannten Schadensbild bei den grünen Kombiinstrumenten bleiben Sicherung und Kabelbaum intakt, da die Sicherung sich langweilt, während im Kombiinstrument die Leiterbahnen in Rauch aufgehen.


    T4_FAN Evtl kannst du noch ein paar mehr Bilder machen oder das Kombiinstrument zerlegen
    Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass du schon öfters vor irgendwelchen Bränden in Kombiinstrumenten gewarnt hast, ich kann mich aber auch irren.

    Viele Grüße vom roadrunner (aka riese)

    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch - Erich Kästner