ABL - Euro 2 ohne technische Änderungen

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  • jetzt steht im Schein nicht 94/12/EG, sondern:> schadstoffarm Euro 2<

    Das würde sich mit meinen Recherchen (Umschlüsselung von LKW auf PKW) dazu decken, denn die "94/12/EG" habe ich bei den PKW nicht gefunden, die "schadstoffarm EURO 2" hingegen schon.

    Das was VW dem Nils2101 geschrieben hat (EURO 1), ist gemäß der EU-Richtlinien eindeutig falsch.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (12. Januar 2020 um 08:33)

  • Interessant finde ich, dass die ACV Syncro nur die Euro 1 erfüllen und die wurden bis Mj 2001 gebaut.

    Der kenne auch zwei 97er ABL mit Euro1. Einer ist als PkW und einer als LKW vom Band gelaufen.

    EuroNorm.png

    Mir kommt es so vor, als wenn die Angaben in den Spalten für Fahrzeuge gelten, die die Norm noch nicht erfüllen.

    Mein 2,4er Automatik wurde im April 93 als PKW zugelassen und hatte keinen Kat und noch keine Euro I Schadstoffnorm erfüllt.

    Das würde ja sonst nicht passen.

  • Interessant finde ich, dass die ACV Syncro nur die Euro 1 erfüllen

    interessant ist, dass die ACV Syncros der Richtlinie für EURO 2 (96/69/EG) entsprechen, jedoch nach EURO 1 versteuert werden. :/

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (12. Januar 2020 um 09:17)

  • Ich hätte jetzt zunächst ein Problem damit, die Emissionsgruppe 94/12/EG I überhaupt in den Listen unterzubringen.

    Die finde ich nur in ähnlicher Form in den LKW-Listen, und das wäre dann 0660 oder 0661.

    Selbst mit DPF (ich vermute mal, dass Du sowas meinst) gibt es da keine grüne Plakette.

    Oder meinst Du tatsächlich einen Katalysator?
    Gehört da einer rein? Ist der kaputt?

    Was möchtest Du überhaupt erreichen?

    Erzähle mal mehr, bitte.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Weil als So. KFZ läuft deswegen die LKW Abgasnorm. Wird bestimmt nach Gewicht Versteuert.

    Er hat Euro 2 Abgasnorm. besser wird es nicht , außer mann nimmt viel Geld in die Hand.

    Und aufpassen bei Anmeldung das die Euro 2 Übernommen werden! Die von der Zulassungsstelle lesen meist nicht alles oder übernehmen es nicht richtig in den neuen Fahrzeugschein.


    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (28. April 2020 um 08:25)

  • ... da wäre ein Euro 2/3 Aufrüstkat von OM möglich. Damit würde er nach Euro 2 versteuert. Das Teil ist nach meinem Wissen aber nur nicht mehr lieferbar. Also die gängigen Portale danach durch forsten.

  • @BlackT

    Gehe noch mal Zur Zulassungsstelle und lasse es Korrigieren!!!!!

    Die müssen die Riechtige Abgasnorm übernehmen und dich nicht Herabstufen!

    Und Wenn die Meist Dame nicht Will verlange nach dem Chef. Den unten ist eindeutich die Euro 2 Ausgeschrieben.

    Das Hilft dir auf Seite 10 unter Euro 2 ist deine Abgasstufe eindeutig Aufgeführt.

    https://www.kba.de/DE/Statistik/F…icationFile&v=6

    Grüße.

    P.S.: Hat nix mit Privat oder Betrieb zu tun der Abgasschlüssel lasse dir den mist nicht einreden.

    Wenn die Es nicht Kapieren dann zum TÜV Ein schreiben aufsetzenlassen und das müssen sie dann bezahlen das er EURO 2 hat.

    Wenn die dann durch Androhung Geld bezahlen müssen geht es meiner meinung nach sehr Schnell.

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

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    3 Mal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (28. April 2020 um 14:08)

  • Tüv und Dekra war ich schon, die konnten ohne Hersteller Freigabe mit der RL nichts anfangen, weil bei mir steht ja EG 1 und nicht EG (M)

    Einmal editiert, zuletzt von BlackT (28. April 2020 um 19:56)

  • Da die schlüsselnummer 18 ist wurde er jetzt als privat als euro1 eingestuft.

    Ähm ... ist das immer noch ein So.Kfz?
    Falls nicht, ist die 18 doch komplett falsch ...

    Der war bisher 0618 und ist damit nicht automatisch 0418.

    Wie sieht denn Dein privater Fahrzeugschein aus?
    Würdest Du den hier auch mal ablichten, bitte? Kannst Deine persönlichen Daten ja beseitigen.

    Das Fahrzeug gehört in die Emissionsgruppe 94/12/EG I, die nicht ganz so einfach zum PKW umzuschlüsseln ist, da es diese Gruppe da nicht gab.

    War damals auch nicht relevant, heute aber schon.

    Da muss sich der technische Prüfer schon mal ein wenig anstrengen.

    Der Kombi hat mit einem ABL-Motor und einem CRN-Getriebe am 6.6.1995 das VW-Werk in Hannover verlassen, damals als Verkaufstyp 70J1H2.

    Der Motor ist ein 4 Zyl.Dieselmotor 1,9L des Aggregatetyps 028.F bzw. 4-Zylinder-Kat-Dieselmotor 1,9 L/50 KW (Umweltdiesel f.NFZ) ATL u. EGR, der Grundmotor ist:T0G.

    Wie sind denn eigentlich die anderen ABL PKWs hier im Forum geschlüsselt ? :?:

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Er wurde Falsch umgeschlüsselt von 0618 94/12/EG (1) wäre Euro 2 als LKW alt die: 18 im Fahrzeugschein.

    Müsste wenn die 0427 werden 96/69/EG 1 werden. Die 0426 darf es nicht sein denn die darf nicht mehr zugeteilt werden.

    Und wer vom TÜV hat dir die Umschreibung zum PKW gemacht mit der §21 abnahme zur Änderung der Fahrzeugart. Der muss es richtig stellen den nach deutschen Gesetz darf die Änderung sich die Abgasklasse nicht Verschlechtern!

    Wirst dann einSteuerbescheid von 512€ bekommen mit Euro 1 statt 304€ mit Euro 2.

    Fahre am besten morgen vorbei bei den Prüfer der die Abnahme gemacht hat, nimm alle Papiere ( alte Papiere T4) mit und Drucke die KBA aus siehe Link oben da steht das mit Euro 2 und wenn er nicht will , dann gehe zu seinen vorgesetzten, den er braucht keine vw freigabe den es steht alles im alten schein mit der 94/12/EG 1 das der T4 es erfüllt. Die müssen nur den richtigen Euro 2 abgasschlüssel raussuchen und eine ändereung auf ihre kosten durch ihren fehler ausstellen und dann kannst du auf ihre kosten den Brief auf der zulassungsstelle ordentlich ändernlassen.

    Die 0418 hätte die garnicht zuteilen dürfen. Weil verschlechterung der Abgasklasse.


    Und deine Alufelgen haben die auch vergessen einzutragen! Unbedingt nachtragen lassen sonst kostet es wieder Geld.

    Und zu G (Leergewicht): Alterbrief 1650Kg im Neuen 1570kg?? Hab ihr den neu gewogen oder warum ist der Leichter geworden?


    Grüße Viel Glück.

    Kenne den Spaß mit den Schon.

    Hab das mit 3 Fahrzeugen schon durch.

    Und wenn mann andersherum fragt ob mann ein Motor mit schlechteren abgasnorm einbauen will und er es verbietet wegen der Abgasnorm verschlechterung nach gesetz nicht zulässig hat mann den Schon. :)

    Nur nicht aufgeben.

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (29. April 2020 um 01:16)

  • P.S. die 205/65/r15 reifen fehlen auch. Den dein auto kennt noch keine CoC genehmigung somit müssen sie im Fahrzeugschein stehen. Auch nachtragen lassen!

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

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    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (29. April 2020 um 01:23)

  • Das scheint so zu sein wie ich es schon vermutet habe.

    Der technische Prüfer hat es sich etwas zu leicht und damit falsch gemacht.

    Das Gutachten ist zu bemängeln.

    Wie Dresdener2013 es schon schrieb, wird aus der Emissionsgruppe 94/12/EG I keines falls die Gruppe 93/59/EWG I, da diese von den Abgaswerten völlig andere Voraussetzungen hat.

    Schaut man mal in andere Zulassungsbescheinigungen von ABLs oder in eine CoC von einem solchen Auto hinein, dann kann auch der unfähigste Prüfer erkennen, dass die Emissionen dieses Fahrzeugs tatsächlich schadstoffärmer sind.

    Da es keine direkte Umschlüsselungsgruppe für 94/12/EG I LKW zu PKW gibt, muß der Prüfer da nun mal selber einstufen und damals (1995) kam dabei die Gruppe S-ARM EURO 2, G:92/97 heraus.

    Diese Gruppe darf aber heute nicht mehr für Fahrzeuge mit über 2.500kg zGG benutzt werden und wurde vom Gesetzgeber durch 96/69/EG I abgelöst.

    Der Abgasschlüssel mit der letztgenannten Gruppe wäre dann 0427, was dann sogar die Möglichkeit brächte, mittels DPF eine grüne Unfugplakette zu erhalten.

    Es dürfte sich auf jeden Fall lohnen hier tätig zu werden und das Gutachten anzuzweifeln.

    Zuständig ist die vornehmende technische Prüfstelle, und falls der Prüfer nicht mitspielen will, dann eben an den/die LeiterIn der Prüfstelle wenden.

    Wenn die abblocken eben der Dachverband, oder eine andere Organisation, mit deren Guachten man dann im Nachhinein seine unnötigen Kosten später vom ersten Gutachter zurückfordert.

    Zu den Kosten gehört dann übrigens auch der Aufwand, den man bei der Zulassungsstelle hatte und auch eines evtl. hinzugezogenen Rechtsbeistands.

    Falschumschlüsselungen hatten wir hier im Forum übrigens schon öfters ... und sie sind allesamt am Schluß so geschlüsselt worden, wie wir das hier im Forum ermittelt hatten.

    Manchmal ist der Weg dahin etwas steinig. :S

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)