Grüne Plakette - bitte kurz Nachhilfe - Wohnmobil über 2.8to und Schlüssel 0427

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  • Aber das kann ja dann trotzdem gehen.
    Dann melde ich meiner Versicherung dass der PKW jetzt ein WoMo werden soll und fordere dafür eine EVB an. Mit der müsste ich ja dann das Auto ummelden können...
    So mein Gedanke in der Theorie. Wie es dann tatsächlich in der Praxis abläuft... keine Ahnung :)

  • wenn ich bei der Versicherung bleibe .... dann brauche ich keine neue EVB ... ist doch nur eine technische Änderung .... so war es auch bei meinem T3 als ich den von LKW auf WOMO geändert hatte ....
    die Änderung zeige ich der Versicherung dann mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheines an ....

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Ich denke mal, das funktioniert ähnlich:
    "Schließen Sie eine Kfz-Versicherung bei R+V24 für Ihr neu erworbenes Fahrzeug ab.
    Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihre eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie ausdrucken können, um damit Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zuzulassen.
    ...
    Ab dem Datum der Zulassung beginnt der R+V24-Versicherungsschutz für Ihr neu erworbenes Fahrzeug.
    ...
    Informieren Sie Ihren bisherigen Kfz-Versicherer sowie Ihre Zulassungsstelle über den Verkauf des Fahrzeugs.

    Nach Ummeldung des Fahrzeugs durch den Käufer geht eine Mitteilung von der Zulassungsstelle an Ihren bisherigen Kfz-Versicherer.
    Zum Datum der Ummeldung erlischt damit automatisch Ihr alter Kfz-Vertrag.
    Ihr alter Kfz-Versicherer erstattet Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge und überträgt die Schadenfreiheitsrabatte an R+V24"

    Quelle
    https://www.rv24.de/online/kfz-ver…sel/index.xhtml

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (26. November 2015 um 18:31)

  • Reden wir hier jetzt von einem neuen Fahrzeug oder von einem bereits versicherten, das lediglich technisch geändert wurde?

    Bei technischen Änderungen besteht m.W. kein Sonderkündigungsrecht und es bleibt zunächst bei der alten Versicherung;
    aber bis Montag kann die ja noch fristgerecht gekündigt werden. ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Es geht um die gleiche Versicherung. Wenn ich den Bus jetzt als WoMo umschreiben lasse, versichere ich ja theoretisch ERSTMALS ein WoMo. Meine Grundfrage war ja eigentlich ob der Versicherer dann einfach Fahrzeugart ändert, aber die Schadensfreiheitsklasse beibehält?

  • Meine Grundfrage war ja eigentlich ob der Versicherer dann einfach Fahrzeugart ändert, aber die Schadensfreiheitsklasse beibehält?


    Ruf einfach deine Versicherung an! Die können dir dann direkt sagen was es kostet und wie das Verfahren läuft. Hierbei handelt es sich um keine große Sache.

    It's a passion to drive this car...

  • Es geht um die gleiche Versicherung. Wenn ich den Bus jetzt als WoMo umschreiben lasse, versichere ich ja theoretisch ERSTMALS ein WoMo. Meine Grundfrage war ja eigentlich ob der Versicherer dann einfach Fahrzeugart ändert, aber die Schadensfreiheitsklasse beibehält?


    Für diesen Fall brauchst du keine neue eVB. Bei dem Schadenfreiheitsklasse gibt es Änderungen, da WOMO und Motorräder nur bis 50 % Rabatt gehen, PKW's bis 70 %

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • wenn ich bei der Versicherung bleibe .... dann brauche ich keine neue EVB ... ist doch nur eine technische Änderung .... so war es auch bei meinem T3 als ich den von LKW auf WOMO geändert hatte ....
    die Änderung zeige ich der Versicherung dann mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheines an ....

    ich habe damals von pkw auf womo umgeschrieben und brauchte eine neue doppelkarte, obwohl ide versicherung dieselbe geblieben ist bzw. bleiben musste, da kein kündigungsrecht wegen technischer änderung besteht. neue doppelkarte war aber vorgabe vom amt. bei änderung der fahrzeuggattung wollten die das haben. ob das mit den EVBs mittlerweile einfacher ist, keine Ahnung

    Mein Verbrauch

  • wenn ich bei der Versicherung bleibe .... dann brauche ich keine neue EVB ... ist doch nur eine technische Änderung .... so war es auch bei meinem T3 als ich den von LKW auf WOMO geändert hatte ....
    die Änderung zeige ich der Versicherung dann mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheines an ....

    ...die Zulassungsstelle will aber eine neue EVB, auch wenn die Versicherung gleich bleibt. Ich habe erst vor ein paar Wochen die Umschreibung gemacht - vielleicht hat die das auch einfach nicht geblickt wie das geht.

    -> Versicherung anrufen.