Steuer nach Wohnmobilzulassung mit AXL Syncro

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  • Ich sagte doch bereits (und andere auch), die Zeile für Womos in dem pdf ist nicht vollständig. Dort wird nicht unterschieden in Womo > 2,8t oder < 2,8t. Es sind nur die Schlüsselnummern für Womos > 2,8t aufgeführt, wohl weil (bestimmt) die allermeisten kauffertigen "typischen" Womos genau in diese Klasse fallen.

    Eine "vollständige" Tabelle findest du z.B. beim ADAC, wo sowohl für Womo kleiner 2,8t und auch größer 2,8t die zugehörigen möglichen Schlüsselnummern stehen. Und siehe da:

    "Kleiner 2,8t" + ..51 = S2!!!

    Leute, Leute, Leute...;)

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

    Mit 388206_5.png unterwegs

  • Vielleicht liegt es daran, dass Holgi noch nicht verstanden hat, dass ein So. KFZ Wohnmobil keine eigenen Schlüsselnummern hat, sondern sich mit der 2800kg Grenze die Schlüsselnummern von PKW (bis 2800kg) und LKW (über 2800kg) teilt.

    Wenn jemand also einen PKW mit 0451 und z.GG bis 2800kg zum Womo umschrieben lässt, wird an der Schlüsselnummer nicht gerüttelt. Das wäre erst der Fall, wenn es ein PKW mit über 2800kg und 0451 ist (das geht, weil bei PKW das Gewicht keine Rolle spielt) zum Womo wird, denn dann wird die 0451 in 0654 geändert (nicht etwa einfach 0651).

    Genauso andersherum, wenn es bisher ein LKW mit 0654 und z.GG unter 2800kg wäre, dann würde er als Womo zu 0451 umgeschlüsselt. Über 2800 würde die 0654 bleiben.

    Gruß XLspecial

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    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Es geht doch um die beiden LETZTEN Stellen.

    Nein, es geht NICHT NUR um die beiden letzten Stellen, denn die sind bei ein und derselben Emissionsgruppe durchaus unterschiedlich, je nach Art der Einstufung (PKW oder LKW).

    Da es aber überhaupt keine Wohnmobileinstufung gibt, wird eben die 04 der PKW (bis einschl. 2,8t) genommen oder die 06 der LKW wenns über 2,8t geht.

    Dass Holgi uns hier immer wieder eine unvollständige Tabelle unterjubeln will, nur weil die vielleicht von irgendeiner Behörde (vermutlich nach hochdotierter Berateraktivität) veröffentlicht wurde und somit den 10 Geboten gleichgestellt wird; dass ist aber wohl eher ein ganz individuelles Problem.

    Der Staat sorgt für Verwirrung, damit der Bürger gar nichts mehr begreift; wir hier sorgen für Aufklärung, damit man nicht vom Staat beschissen wird.

    Mir könnte das auch völlig egal sein was jemand zu dem Thema Kfz-Steuer meint, wenn durch diese permanent und zudem veröffentlichte Ignoranz erklärender Beschreibungen nicht Dritte verwirrt werden würden, wie dieser Thread ja beweist.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hat mal einer von euch überhaupt diesen Link ausprobiert?

    Bundesfinanzministerium.

    Wenn Du in deinem Schein 0451 stehen hast und da steht So.Kfz Wohnmobil drin.

    Dann wählst Du in diesem Formular erstmal "Wohnmobil" aus.:

    Dann trägst Du das Gewicht ein.

    Bis hierhin war einfach.

    Und nun sollst Du die Emissionsklasse eintragen.

    Und wenn man die nicht weiß dann kann man in der PDF nachschauen.

    Und hier weiß doch der normale Mensch gar nicht, das er, wenn das Womo unter 2800kg wiegt, bei PKW nachsehen muß.

    Der würde doch natürlich bei Wohnmobil schauen und da wäre 0451 halt nur S1 und er muß 440€ zahlen.

    Dass Holgi uns hier immer wieder eine unvollständige Tabelle unterjubeln will, nur weil die vielleicht von irgendeiner Behörde (vermutlich nach hochdotierter Berateraktivität) veröffentlicht wurde und somit den 10 Geboten gleichgestellt wird; dass ist aber wohl eher ein ganz individuelles Problem.

    Wäre schön wenn Du einfach mal die Fragestellung von mor_moe gelesen hättest.

    Da ist der Link nämlich drin.


    Hi allerseits! Sind die Angaben mit 280€ Steuer als WoMo noch aktuell? Ich habe mir auch gerade einen AXL-Syncro zugelegt und den KFZ-Steuerrechner bemüht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service…KfzRechner.html.

    Wenn ich bei der Auswahl der Emissionsklasse für Wohnmobile auf das (i) klicke, dann das dort verlinkte Emissionsklassen-PDF herunterlade und unter der Kategorie "Wohnmobile" nach meinem Emissionsschlüssel "51" suche, dann steht dort, dass der wohl in Schadstoff-Kategorie "S1" fällt. Damit gefüttert spuckt mir der Rechner 440€ aus.

    Wie kommts? Hat sich die Einstufung zwischenzeitlich geändert, oder übersehe ich etwas? ZGG ist bei mir 2700 (oder 2800, es gibt einen Zusatzeintrag von wegen +100 zu F.1/F.2, aber nichtmal die Zulassungsstelle konnte mir sagen ob das nun letzten Endes 2700 oder 2800 bedeutet. Macht in der Berechnung aber scheinbar auch keinen Unterschied).

    Danke für euer Feedback!

  • Hui, hier ist was los ;)

    Also hier nur nochmal die offizielle bestätigung: Ja, meine Schlüsselnummer ist die 0451.

    Was ich nun mitgenommen habe: Meine Schlüsselnummer ändert sich beim Umschreiben doch nicht, da ich bei <= 2800kg zGG bleibe. Wenn es soweit ist -- ich hoffe bald, kann ja keiner bezahlen..... -- schreib ich hier auch nochmal rein wie's abgelaufen ist. Nochmal Danke!!

  • Puuhhhh... Schwere Geburt... ;)

    Dann viel Erfolg! Und achte darauf, dass die Schlüsselnummer auch nicht geändert wird. Hat es alles schon gegeben!

    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

    Mit 388206_5.png unterwegs

  • Und nun sollst Du die Emissionsklasse eintragen.

    Und wenn man die nicht weiß dann kann man in der PDF nachschauen.

    Und hier weiß doch der normale Mensch gar nicht, das er, wenn das Womo unter 2800kg wiegt, bei PKW nachsehen muß.

    Der würde doch natürlich bei Wohnmobil schauen und da wäre 0451 halt nur S1 und er muß 440€ zahlen.

    Holgi ... Du hast recht ... das steht da so drin ... aber es ist nun mal falsch.

    und weil wir hier "normale Menschen" sind, wissen wir ja auch nicht dass das falsch ist und manch einer glaubt den Kram der da steht sogar.

    Ich behaupte zudem, normale Menschen können ganz allgemein mit dem Zeug was die Behörden einem üblicherweise anbieten nichts anfangen, geschweige denn verstehen was da gemacht oder gemeint wird ... die meisten "normalen Menschen" nehmen das einfach so hin.

    Aber das ist ja jetzt schoooon wieder politisch, zumindest nicht mainstream... oder um es mit Greta zu sagen: how dare i

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich hab das jetzt auch endlich kapiert.

    ( Ihr erklärt das aber auch scheisse. :D)

    Lg

    Holgi

    Nix für ungut.

  • Das ist echt nicht einfach und für jemanden, der sich damit nicht eingehend beschäftigt hat, durchaus verwirrend.

    Daher habe ich ja auch wie geschrieben das Kontaktformular auf der Seite des Bundes, wo auch der KFZ Steuerrechner ist, genutzt, um darauf hinzuweisen, dass das PDF Mist ist und für Laien, für die es gedacht ist, nix taugt.

    Es wäre ja auch viel zu einfach gewesen, PKW und LKW mit 04xx und 06xx zu unterscheiden. Nein, man müsste unbedingt bei identischer Schadstoffklasse auch die beiden letzten Ziffern unterschiedlich machen. So ist dann 0451 Euro 2 und wird beim LKW in 0654 ausgedrückt. Oder 0427 und 0633. Oder.... Oder... Nein, im Gegenteil, 0651 oder 0627 ist plötzlich nur Euro 1 und ein völlig anderer Motor. Wer soll da denn durchblicken?

    Hätte man das einfacher gemacht und für andere Zulassungsarten wie Womo einfach eigene Nummern erfunden wie z.B. 05xx oder sowas, hätte man die Steuer ganz normal nach dem Gewicht berechnet und nicht so ein Wirrwarr erzeugt. Aber dann wäre das ja leicht zu durchschauen und nicht Verwaltungsschwachsinnswürdig. :devil:

    Gruß XLspecial

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  • Aber dann wäre das ja leicht zu durchschauen und nicht Verwaltungsschwachsinnswürdig.

    So isses nämlich :P

    Wenns zu verwirrend ist und keiner durchblickt, dann bekommt auch keiner mit, welcher Unfug da eigentlich gemacht und wie abgezockt wird.

    Ein uraltes Prinzip und scheinbar immer noch wirksam.

    So bemerkt wenigstens kaum einer, dass in dieser Republik zum Teil sogar Steuern nochmals besteuert werden,

    beispielsweise beim Preisaufschlag auf Kraftstoffe durch die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), worauf dann nochmals Mehrwertsteuer fällig wird.

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • urban legend

    ja ... und nicht nur eine "Großstadtlegende", sondern auch eine hier auf dem Dorf ;)

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich habe es gerade noch mal nachgelesen: im Grundgesetz verankert ist das Verbot der Doppelbesteuerung, Ausnahmen nur auf internationaler Ebene, also eine Firma die in Deutschland und in der Schweiz Niederlassungen hat und gemischte Leistungen erzeugt kann gegebenenfalls auch doppelt besteuert werden.

    Bei der Mehrwertsteuer auf eine Ware, deren Warenpreis bereits andere Steuern enthält, gilt dieser Grundsatz nicht. Mehrwertsteuer wird auf alle Produkte beim Endverbraucher erhoben, auch wenn zuvor schon andere Steuern drauf liegen, also Mineralölsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, etc.

  • Ich weiß jetzt nicht ob "Doppelbesteuerung" das meint was wir hier gerade beschreiben.

    Hier geht es ja nicht um 2x Steuer auf die selbe Sache, sondern um eine Steuer auf eine Steuer, also eine Mehrfachbesteuerung.

    Aber vielleicht ist das auch nicht der politisch korrekte Begriff dafür :/

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  • Ich habe übrigens vom Bürgerreferat eine Antwort erhalten.

    Man dankt für den Hinweis. Man hätte versucht, "das für den Laien so einfach wie möglich zu halten". Ok, hat vielleicht nicht so richtig geklappt, weil man es dadurch schlimmer gemacht hat.

    Man wird meinen Einwand aber einbringen und er wird bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt.

    Mal sehen wann das ist und was das ergibt.

    Gruß XLspecial

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  • Hallo Gemeinde,

    erstmal an alle ein frohes neues Jahr 2020 Glück und Gesundheit.

    Ich trau mich ja fast gar nicht zu fragen...hab mir jetzt alles durchgelesen und bin unschlüssig ob ich das auch wirklich RICHTIG verstanden habe.

    Ich spiele mit dem Gedanken meinen Syncro mit Schlüsselnummer 0451 und zGG von 2810kg, 98/69/EG II-III; A als Wohnmobil umschreiben zu lassen.

    So jetzt meine Frage, bzw. liege ich da richtig was mein Verständnis über das bis jetzt geschriebene anbelangt.

    Ich möchte das Fahrzeug einfach mit dem zGG >= 2,8t ( bei mir ja 2810kg ) zum Wohnmobil umschreiben lassen.

    D.h. wenn angenommen alle Voraussetzungen zum zulassen als Wohnmobils geschaffen wurden, es sich dann wie folgt verhält.:

    Das Fahrzeug wird umgeschrieben von 0451 / 98/69/EG II-III; A in 0654 / 98/69/EG III; A die Schadstoffklasse bleibt gleich, egal ob 0451 / 0654 Emissionsgruppe Euro2 / Schadstoffklasse S2 ==> Steuer als WoMo 290€ weil >=2,8t.

    Meine Erklärung , weil ja kein anderer Motor eingebaut wurde, laienhaft ausgedrückt, bleiben auch die Euro2 bestehen, und ändern sich nicht, wie hier schon geschrieben wurde in S1 bzw 0654 beim umschlüsseln.

    Hätte ich eine Ablastung unter 2,8t bei meinem Fahrzeug gemacht, bliebe die 0451 / 98/69/EG II-III bestehen und würde als WoMo umgeschrieben, 280€ Steuer kosten.

    Als reiner PKW mit 0451 / 98/69/EG II-III, so wie im Augenblick, 401€.

    Hab ich das richtig verstanden? Alles natürlich OHNE DPF also gelbe Plakette.

    Jetzt noch kurz, was bedeuten denn die Zahlen 04, bzw 06 vor den eigentlichen Schlüsselnummern.

    Ich hoffe ich falle nicht in Ungnade weil ich das nochmal frage, aber durch die ganzen Wortmeldungen habe ich den Überblick verloren was denn jetzt wie richtig ist.

    Ich danke euch ganz herzlich für eure Rückmeldungen.

    Gruße

    Markus

  • Hallo,

    ganz einfach:

    04xx: zGg < 2,8 t

    06zz: zGg >(=) 2,8 t

    Insofern ist deine aktuelle Schlüsselnummer nicht passend zu der Angabe des zGg.

    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

    Mit 388206_5.png unterwegs

  • Hallo Rainer,

    Genau so wie ich es geschrieben habe steht es im Schein . Dachte das wäre, wie schon geschrieben, unerheblich weil PKW ,deshalb ist das zulässige Gesamtgewicht nicht aussagekräftig.

    Außer beim WoMo, da schon da macht es monetäre 10€ aus....

    Gruß Markus

  • ganz einfach:

    04xx: zGg < 2,8 t

    06zz: zGg >(=) 2,8 t

    Insofern ist deine aktuelle Schlüsselnummer nicht passend zu der Angabe des zGg.

    falsch

    sowohl die Gesamtaussage (weil PKW), als auch speziell die Angabe ">(=) 2,8 t", weil die Grenze bei >2,8t ist,

    siehe:

    unerheblich weil PKW

    So ist es ... (Nonius Aussage ist nicht korrekt!)


    PKW ist 04xx (egal wie schwer das Teil ist) und Nutzfahrzeug/LKW ist immer 06xx.

    Für Wohnmobile gibt es keine besonderen Abgasschlüssel, weshalb auf die der PKWs und LKWs zurück gegriffen wird und die "Schnittstelle" bei 2,8t liegt.

    Daraus ergibt sich folgendes System: PKW-Schlüssel ≤ 2.800 kg < LKW-Schlüssel

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (9. Januar 2020 um 08:39)