AAB Oxikat WoMo 2800+KG Steuern?

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  • aber würden beide Oxikats meinen AAB auf S2 bringen?


    Wenn man der Werbung glaubt, dann ja.
    Sprich das doch vor Einbau mal unter Vorlage der ABE/Gutachten mit einem Prüfer/sachverständigen durch. Dann biste sicher...
    Evtl. auf 2790kg ablasten lassen (wegen PKW-Schlüsselnummer 04xx)

    .................................................

  • Bzw. mit dem hier.

    http://www.ats-katalysatoren.de/Euro-3-VW-T4-2…5-Oxikat-868800


    Müssten ja beide passen und dann S2 draus machen

    Oder?


    ... also mit dem Teil kommst Du auf Euro3 bzw. S2.

    Davon mal abgesehen ist das Teil von Ebersbächer nur umgelabelt und eigentlich von OM.

    Schau mal aufs Bild unten und auf die Artikelnummer :D

    MfG der Kay

    PS: Ich bin erstaunt wie teuer die Dinger geworden sind. vor ca. 5 jahen haben die Dinger mal unter 500€ in der Bucht gekostet ?(

  • Hallo und nochmals vielen Dank an euch alle!!! :rolleyes:

    Ich habe jetzt den Oberland Mangold Oxi-Cat drin und werde demnächst zur Zulassungstelle und meine Schlüsselnummer ändern lassen.

    Eine Frage habe ich noch.

    Ich will meinen Dicken noch ablasten auf 2,6t (Aktuell ist er als Sonder KFZ Wohnmobil ueber 2,8t angemeldet)

    Wenn ich auf 2600KG + S2(durch den Kat komme) würde ich nur noch 270€ Steuern zahlen.

    Fahre ich einfach zum TÜV um Ihn 200KG abzulasten oder wie läuft das? Gefährde ich meine Wohnmobilzulassung? Weil er diese eigentlich nicht verdient hat (wenn der TÜV sich das Auto anguckt)

    Würde mich sehr freuen wenn Ihr Rat für mich habt.

    Danke :) :)

  • .... Ich würde nicht auf 2600kg bei einem Womo anblasten.
    Je 200kg sparst du 10€ KFZ Steuer als Womo mit S2 im Jahr, was bei Dir dan 20€ sind.
    Wenn Du unbedingt anblasten willst, dann auf 2795kg.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • Moin Kay,

    danke für deine schnelle Antwort.

    ja das wären dann 280€ reicht auch das stimmt.

    wie sieht es mit dem ablasten aus? Könnte ein Prüfer den zum PKW unschreiben, wenn er sieht, dass der keine WoMo Zulassung verdient hätte oder wie läuft das ?

    Ich würde ja Schlüsselnummer: 0451 bekommen ist das egal, ob dort WoMo drin steht oder nicht?

  • Moin Kay,

    danke für deine schnelle Antwort.

    ja das wären dann 280€ reicht auch das stimmt.

    wie sieht es mit dem ablasten aus? Könnte ein Prüfer den zum PKW unschreiben, wenn er sieht, dass der keine WoMo Zulassung verdient hätte oder wie läuft das ?

    Ich würde ja Schlüsselnummer: 0451 bekommen ist das egal, ob dort WoMo drin steht oder nicht?

    ob er ihn ohne wunsch zum pkw umschreibt, glaube ich nicht. aber er könnte dich auf die fehlende ausstattung usw hinweisen und dir die eintragung verweigern. aber das ist nur geschätzt. es gibt ja einige pseudo-womos bei unseren Bussen. Vielleicht gibt es erfahrungen.
    Wenn du den Oberland Mangold Kat einbaust und gleichzeitig auf 2799kg ablastest zahlst du 280 Euro Steuer als WOMO mit S2 und dann Schlüsselnummer 0451. Als Womo über 2,8t, also bei 2801 kg kriegst du die 0654. Bist aber auch hier S2 *
    Als PKW ist das gewicht egal und der Hubraum entscheidet. beim AAB 2370ccm. Dann zahlst du 385 Euro pro Jahr.

    *Schlüsselnummerinfo:
    Als PKW (zulässiges Gesamtgewicht egal) und Womo unter 2,8t bekommt man die Schlüsselnummer 04XX zu 14.1. in den neuen Fahrzeugpapieren
    Als LKW (zulässiges Gesamtgewicht egal) und Womo über 2,8t bekommt man die Schlüsselnummer 06YY zu 14.1. in den neuen Fahrzeugpapieren

    aus XX wird YY, so dass z.b. aus 0451 die 0654 wird.

    Mehr dazu hier: http://www.t4-wiki.de/wiki/Datenbank…C3%BCsselnummer

    Mein Verbrauch

  • Hallo Ihr lieben,

    Danke für eure großartige Hilfe :thumbup: :thumbup:


    Kat von OM ist drin und abgrastet ist er auch. (Beides letzte Woche gemacht) :)

    Laut OM soll der Kat durch eine KFZ Werkstatt eingebaut werden und zieht keine AU oder TÜV Abnahme nach sich. Hat mein Schrauber auch alles fein gemacht.

    Gestern bei der Zulassungsstelle dann das Problem:
    Laut Zulassungsstelle muss ein Nachrüst Kat von einer zertifizierten AU Werkstatt eingebaut worden ?(
    Die Zulassungsstelle wollte, dass der Kat von einer solchen AU Werkstatt nochmal ausgebaut und wieder eingebaut wird, oder ich den Kat vom TÜV abnehmen lasse. :wall: :cursing:


    Letztendlich konnte ich aushandeln, dass die freundlichen mir bestätigen, dass der Kat der auf dem Papier steht auch unterm Bus vernünftig verbaut ist ( Die von der Zulassungsstelle hätte nicht unter den Bus gesehen) und mir dies mit einem VW-Stempel + AU-Stempel bestätigen.


    Heute wieder zur Zulassungstelle und alles hat geklappt :D habe jetzt die Schlüsselnummer: 0451 und lande bei 270€ Steuern.


    Was für ein Hickhack.


    Allen nochmals vielen vielen Dank und ich bin sehr froh über dieses tolle Forum, auch wenn ich noch nicht so viel dazu betragen kann.


    Danke :) :)


    Einmal editiert, zuletzt von Amy (27. Januar 2016 um 12:57)

  • Laut Zulassungsstelle muss ein Nachrüst Kat von einer zertifizierten AU Werkstatt eingebaut worden


    Aber genau das steht ja auch überall so geschrieben.
    Entweder eine zertifizierte AU-Werkstatt, oder eine Gutachten eines aaS (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.)

    Nichts anderes hat die Zulassungsstelle verlangt.
    Und das ist auch gut so, denn das fehlte gerade noch, dass die Schreibtisch-Behördenangestellten hier qualifizierte Gutachter ersetzen dürften. :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin Axel,

    hatte mich nur auf die Anweisungen von OM verlassen. (siehe Bild)

    Und so habe ich den Kat von einer KFZ-Werkstatt einbauen lassen (Meisterbetrieb ohne eigene AU Zertifizierung)

    Und die Werkstatt hat mir den OM Zettel (Einbaubescheinigung + Steueränderungsantrag) ausgefüllt. Und damit den Einbau bestätigt.

    Der Einbau zieht ja keine AU oder ähnliches mit sich zählt ja nur ob der drin ist oder eben nicht und die AU Werkstatt hat nur drunter gesehen und mir den Antrag erneut gestempelt, dass das Ding auch wirklich drin ist.

    Ist doch egal welche Werkstatt das bestätigt denke ich.


    Nur bei Selbsteinbau muss der Abgenommen werden.

    Die Behörde hätte ja kein Gutachten ersetzt.

    Naja egal ist ja jetzt erledigt und warte jetzt auf den neuen Steuerbescheid.

    Viele Grüße

    Amy

  • Eigenartig.

    Bei mir halt ganz anders. Komisch.

    Naja ne AU sollte ich ja nicht mal laut Behörde machen. Nur von einer solchen Werkstatt den Einbau machen lassen/bestätigen lassen. Komische Sache. Naja nächstes mal weis ich es besser (Obwohl es keinen Sinn ergibt) und man könnte OM dies ja mal mitteilen.

  • Na ja ... in der Einbauanweisung steht ja, dass der Einbau durch eine anerkannte Werkstatt zu erfolgen hat.
    Nicht dabei steht allerdings, wer die Werkstatt vorher anzuerkennen hatte :whistling:

    Der Bürger weiß sowas natürlich nicht unbedingt, aber der Werkstattinhaber sollte sich schon mal damit beschäftigt haben, denn das stand bereits vor einigen Jahren in den Fachzeitschriften der Handwerkskammer und vor allem der Kfz-Innung.
    Man könnte dem nun unterstellen, dass er sich nicht ausreichend in seinem Handwerk auskennt ... das muß man aber für sich selber entscheiden.

    Vielleicht wäre MO gut beraten, wenn sie die Anweisung um die Worte "anerkannte Kfz-Werkstatt" durch "anerkannte AU-Werkstatt" (oder was sinngemäßes) ersetzen täten.

    Eine zusätzliche Abgasuntersuchung ist übrigens NICHT vorgeschrieben.
    Es geht ausschließlich um die Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus.

    Ich hatte das übrigens auch selber erledigt und dann den (anerkannten AU-)Werkstattmeister meines Vertrauens um die Bescheinigung gebeten.
    Es hat alles problemlos funktioniert, wie immer, wenn man einen guten Draht zu seinem qualifizierten und anerkannten Schrauber hat ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bei mir, mit dem AAB Cali über 2,8t, ging es völlig problemlos. Habe nen gebrauchten Kat hier aus dem Forum bekommen, ne Kopie von den Papieren/Gutachten besorgt und zum Freund in die Werkstatt gegeben, der hat das eingebaut. Der Dekramann, der da zweimal die Woche seine Arbeit macht, hat die Montage bestätigt und das Dokument mit "Schlüsselnummern xxxxx sind in yyyyy umzuändern" ausgestellt.
    Damit zum Amt und ändern lassen. Steueränderungsantrag ist nicht notwendig, geht automatisch.
    Zwei Wochen später hatte ich den neuen Steuerbescheid :thumbup:

    "T4, never change a running problem"

    Die dümmsten Ideen beginnen mit den Worten: "Halt mal mein Bier....."

  • snurk:
    ;) Nun mußt Du nur noch einen Umgang mit der reduzierten "Leistung" deines AAB finden. Ich bin der Meinung mein AAB mit den Jahren der KAT NAchrüstung an Leistung verloren.
    Ob das Zusetzen des OXYKATss auch der Grund ist, warum ein DPF bei bereits vorhandenen KAT nur nachgerüstet wird wenn der KAT nicht mehr als 80.000 ?und nicht älter als 6 Jahre sein darf?

    Geht nich gibs nich :kratz:

    Einmal editiert, zuletzt von Duedi (29. Januar 2016 um 17:39)

  • Reduzierte Leistung hat er doch von Werk aus :D
    Habe da aber auch keinen Unterschied feststellen können, bin eh immer schonend gefahren.

    Ich habe ne ja aus steuerlichen Gründen nachgerüstet, und natürlich wegen der geringeren Umweltbelastung :rolleyes:

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