Sandblech Halterung Seitenwand

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  • Kenne die rechtlichen Grundlagen dazu auch nicht, würde aber meinen, dass es bei dem Defender nicht unbedingt über die Außenmaße ragt. Beim T4 ja schon. (Wenn man die Spiegel nicht mitrechnet)

    Denke das wird auch nicht unbedingt definiert und eher n Grundsatzdiskussion sein, aber bei scharfkantigen Sandblechen könnte man ja irgendein Kantenschutz raufstecken, je nach Einstellung zum Thema Sicherheit.


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  • Es handelt sich aber immer noch im Ladung, die zwar gesichert sein muß und keine grundsätzliche Gefährdung darstellen darf, aber die diversen Fahrzeugverordnungen (Vorschriften über die Beschaffenheit äußerer Fahrzeugteile) greifen hier nicht.

    Muß auch nicht eingetragen werden und benötigt auch keine ABE oder sowas ... benötigt ein Dachgepäckträger oder ein Fahrradträger auch nicht (auch wenn die das manchmal haben).
    Apropos Fahrradträger ... man möge sich mal deren "scharfe Kanten" anschauen und da hat niemand Zweifel an der Zulässigkeit ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich habe mein Tüv Prüfer gefragt und er meine wie Alex schon erwähnt hat, es ist ein Ladung und somit Erlaubt ! Ich werde auch meine Gmb Sandbleche an der Seitenwand verkleben!

  • Muss man bei der Ladung nur unter der zulässigen max Breite für Fahrzeuge bleiben und ist es egal wie ich es befestige? Wäre ein Bullfänger mit Flügelmuttern theoretisch Ladung, da ich kein Werkzeug benötige um Ihn abzunehmen?


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  • Wir schweifen zwar ab, aber ...

    Muss man bei der Ladung nur unter der zulässigen max Breite für Fahrzeuge bleiben und ist es egal wie ich es befestige? Wäre ein Bullfänger mit Flügelmuttern theoretisch Ladung, da ich kein Werkzeug benötige um Ihn abzunehmen?

    Siehe dazu Punkt (3):

    Mein Fazit zur Frage von Kupa ist "nein".

  • ... und da ein Frontschutzbügel vorne über das Fahrzeug heraus ragt (noch dazu unterhalb der 2,50m Grenze), wäre das als Ladung so nicht zulässig ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ok, nach vorn Tabu, zur Seite je 40cm wenn max Breite nicht überschritten ohne Kennzeichnung. Da hat man doch einiges an Spielraum. Was nicht so ganz rauszulesen ist, ist es noch Ladung wenn ich es fest mit dem Fahrzeug verschraube?


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  • Ein fest verschraubter Dachgepäckträger gilt auch als Ladung und ist irgendwie demontierbar.
    Es ist eine Frage der vorgeschriebenen Ladungssicherheit, wie man die Befestigung bewerkstelligen will und auch muß.
    Ein geklemmter Dachträger hält in der Regel weniger Lasten aus als ein verschraubter, ist aber immer noch Ladung.

    Nochmal zum Thema "scharfe Kanten":
    Die seitlichen Aufbauten von Lastenträgern an beispielsweise Fahrzeugen von Glasereien sehen nicht anders aus und sind verkehrsrechtlich zulässig.

    Auch wenn es mal wieder irgendeinen Prüfer oder Sheriff geben sollte, der dazu eine andere persönliche Meinung hat, so gelten auch für diese Leute die gesetzlichen Vorgaben.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die haben aber in der Regel alle Prüfzeichen und leider der Sheriff (so meine kostspieligen Erfahrung) meistens den längeren Hebel. Bei uns in der Region zählst du leider schon als Schwerkrimineller wenn du ne Sonnenschute aus DDR Prod an nem 1er Golf fährst. Und da ich kein Werkzeug bei hatte um sie abzuschrauben wurde es eine längere Story. Daher ist jeder Paragraph willkommen. ;) Mit HiJack und Sandblech an der Fahrzeugseite geh ich jetzt lieber auf Nr sicher... ;) und da ist die Auslegung als "Ladung" schon ein sehr guter Ansatz!


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    Einmal editiert, zuletzt von Kupa (29. Mai 2016 um 14:48)

  • Die haben aber in der Regel alle Prüfzeichen


    und damit die das auf Wunsch auch bekommen, müssen die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.
    "Auf Wunsch" deshalb, weil es sich nicht um bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile handelt und ein Gutachten oder eine ABE nicht erforderlich sind.
    Natürlich macht so en Gutachten es dem Anwender einfacher, denn er kann ja schließlich belegen, dass irgendein amtlich anerkannter Sachverständiger die Geschichte schon mal hinsichtlich der Übereinst8mmung mit den Richtlinien überprüft hat.

    Verzichten wir auf so ein Gutachten, dann haben wir selber den Beweis zu führen, dass das alles so zulässig ist;
    aber erst nachdem irgendjemand eben diese Zulässigkeit angezweifelt hat.

    Kupa hat ganz recht, wenn er die gesetzlichen Grundlagen zusammensammelt, was aber oftmals gar nicht so einfach ist, jetzt wo nationale und EG-Richtlinien im "bunten Mix" angewendet werden, die zudem und spannenderweise manchmal konträr lauten.

    Es steht übrigens nicht im Gesetz, ob ein fest verschraubter Dach- oder Seitenträger nun zum Fahrzeug gehört oder Ladung darstellt.
    Diese Auslegung obliegt dann wieder der Rechtsprechung, sprich: den Gerichten.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (29. Mai 2016 um 17:02)

  • Wir warten jezt nur noch auf die Brackets womit die Sandladdern am haltern gemacht werden.
    Die idee stammt von Ferri. Danke dafur es hier zu teilen.

    Grusse, Petra


    Edit: Jetz mit die Brackets dran ist alles fertig!

  • Wenn man es allerdings so wie ich mit nur 4 kleinen Platten macht MUSS man die auf jeden Fall zusätzlich verschrauben oder vernieten, das wird der Kleber nicht halten.
    Immer dran Denken beim Kleben 1-2 mm zwischen den Objekten Platz lassen und entweder Primern oder entsprechend anderst vorbereiten!

    SilverSearcher: Sag mal, hast du von deiner Lösung Bilder?
    Ich überlege mir auch, die Platten zu montieren - und darauf vielleicht die klappbaren Sandblechhalter von GMB.

  • Hallo,

    auch ich habe vor mir demnächst nen seitlichen Halter für Sandbleche zu basteln, dabei möchte ich mir aber ungern die Fenster dicht machen und plane das ganze an der Fahrerseite unter die Fenster zu setzen. Tappe ich da in eine Falle oder spricht nichts dagegen? Wie seht ihr das?

    Grüße

    Fabian