So richtig will der TÜV mir nicht helfen. Suche Teilegutachten/Materialgutachten für Nasenhochdach von Westfalia

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  • Halllooo Leute,


    ich bringe euch nochmal auf den neusten Stand.

    Der Bus hatte mal ein originales Westfalia Aufstelldach (mit Verstärkungsrahmen), welches ich verkauft habe, um ein Nasenhochdach von Westfalia zu genießen.

    War die Tage beim TÜV. Habe meine Situation erklärt, der Verstärkungsrahmen ist da, das Dach ist richtig eingebaut, nur da die Dächer im Endeffekt direkt verbaut wurden, haben die keine Kennzeichnung. Ich bin mir nicht sicher, ob die Dächer überhaupt einzeln verkauft wurden.
    Der Prüfer wollte außerdem noch das Gewicht erfahren und sagte, dass ich den doch erst wiegen lassen soll bevor ich beim TÜV vorbei fahre. Habe gefragt wo ich sowas machen lassen könne und bekam nur die Antwort: Ja im Hafen irgendwo...
    Man man, wat für Banausen hier in Duisburg.

    Im Internet oder im Forum noch bei VW oder Westfalia konnte ich eine Einbauanleitung ergattern.

    Da die Dächer ja von VW verbaut wurden, müsste der TÜV dieses Teilegutachten besitzen oder? Als ich den TÜV-Prüfer darauf ansprach meinte er, dass das gar nicht stimmen könne.

    Also ich bräuchte eine Zulassungsnummer bzw. Teilegutachten für das Nasenhochdach für die California Busse. Die Zulassungsnummer steht nicht immer auf dem Typenschild.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :!:


    Danke.


    Grüße,
    René

  • ... Warum machst Du Dir so einen Streß.

    Wenn Du schon ein Westfalia Hochdach eingebaut/ eingetragen hast, wozu willst Du das Nasendach eintragen lassen?

    Für das Dach gibt es nichts, da Original Teil von VW.

    Versuche mal ein Gutachten für einen T5 Sitz zu bekommen, gibt es auch nicht.

    Beim T4 California mit Aufstelldach ist das Dach und die Schlaf/ Sitzbank auch nicht im FZ Schein eingetragen.

    Der Prüfingenier hat bei dem Umbau auch nur "mit original Westfalia Wohnmobilausstattung" eingetragen.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • Man könnte direkt auf die Idee kommen, dass das gar nicht eingetragen werden muß, weil es schon in der Fahrzeug-Rahmen-ABE bzw. Homologation (oder wie auch immer man das nennt) drin steht ;)
    Ist ja alles serienmäßig :P

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Man könnte direkt auf die Idee kommen, dass das gar nicht eingetragen werden muß...
    Ist ja alles serienmäßig :P

    ...ein Gedanke...der einzig wahre ! ^^

  • Du könntest es mal am TÜV in Mönchengladbach versuchen.
    Da habe ich ein Hochdach was ich auf meinem T3 Bluestar
    aufgebaut habe, eintragen lassen.
    Hatte ich keine Papiere und kein bekannten Hersteller für.
    Ist echt gut drauf der Mann, Dienstellenleiter.
    Ist zwar eine weile her aber könnte noch da sein.
    Nachfragen kostet nichts.

    Theodor-Heuss-Str. 93-95
    41065 Mönchengladbach
    Tel: 02161 822-125

  • Und nachddem es bei der Dachverstärkung für die Aufbauten in den Teilen keine Änderung (außer dem Farbcode) KEINE Änderung gegeben hat,
    sollte das auch kein Problem sein....

    Schraubi :drive:


    Jetzt auch mit AAB California.
    Der Trend geht echt zum Zweitbus.... :applaus:
    Oder zum Drittbus - naja - ACV Pritsche :hurra:

  • Man könnte direkt auf die Idee kommen, dass das gar nicht eingetragen werden muß, weil es schon in der Fahrzeug-Rahmen-ABE bzw. Homologation (oder wie auch immer man das nennt) drin steht ;)
    Ist ja alles serienmäßig :P


    Ist schon nahe dran. Bis Anfang 97 hatten alle T4 die noch die KBA Zulassung hatten, tatsächlich in der ABE das California Aufstelldach drin. Aber ab 98 mit Einführung der EG Betriebserlaubnis , hat jeder Ausstatungsvariante eine eigene Nr. Beim T4 alleine ca. 1200 Nummern. Ein MV mit 7 sitzen hat eine andere wie ein MV mit 6 Sitzen. Da das Fahrzeug zu finden was ein HD Dach Werkseitig hat, ist fast nicht möglich. Den mit dieser Nummer kann man auch das Materialgutachten abrufen. Ohne diese Nummer braucht man schon einen Prüfer mit Ar- h in der Hose.

  • Also nach der von Axel geposteten Aufbaurichtline braucht man einen Verstärkungsrahmen oder ein Festes Dach mit min 4mm GFK-Wandung.

    Nachdem Du den Rahmen ja montiert hast, spielt das HD keine tragende Rolle mehr und ist nur noch eine , die Höhe verändernde, Abdeckung. Das sollte ein AAS nachvollziehen können.

    Aber es stimmt auch, daß Du das Fahrzeug vorher wiegen muß.

  • Ich glaub knolle meinte den TE . Du könntest auch den Tüv am Bero Center probieren der hat mir 2009 die MV II Sitze ohne Probleme in meinen Trapo eingetragen. Wenn ich mal wieder was hab probier ich es auf jeden Fall dort :D

  • Vielleicht kann malibu-jogi: seine Erfahrungen beim Carthago einbringen?
    Er hat ja auch von AD auf HD umgebaut.


    Keine Ahnung, ob ich was Erhellendes beitragen kann ...

    Herr Roth von Zillka-Mobile hat damals (2004) seine Frau mit dem Bus zum TÜV geschickt, weil es ja nur eine Formsache sein sollte. Dann kam ihr aufgeregter Anruf - hat er erzählt -, der TÜV-Mensch will das nicht abnehmen ... Also er hin, es ging letztendlich um den Verstärkungsrahmen. Da musste er dem TÜV-Menschen erst klar machen, dass der schon eingebaut war, weil ja serienmäßig mit Aufstelldach versehen und nur getauscht wurde. Es ging wohl ein bisschen hin und her. Aber schlussendlich, wurde die Höhe neu vermessen und die Bescheinigung ausgestellt, dass das Fahrzeug den Regeln entspricht und das Dach ausgetauscht wurde. Mehr Unterlagen habe ich nicht! Obwohl es nicht mal ein Westfalia-Dach ist, sondern ein namenloser Fremdhersteller. Auch keine ABE oder sonstwas. Damit bin ich zur Zulassungsstelle - fertig. In den Papieren steht jetzt unter den Zusätzen unten einfach: GfK Hochdach.

    Ich denke, dass bei René's Bus auch lediglich die Höhe neu vermessen werden und der Umbau bestätigt werden muss. Aber davon muss der TÜV-Mensch erst mal überzeugt werden ... aber ich glaube, da hat jeder seine eigene Überzeugung. Kann aber auch sein, dass sich die Richtlinien in den letzten Jahren geändert haben.

  • Klingt alles ein bisschen komisch, denn "unser" TÜV wiegt und vermisst ihn auch vor Ort. Er hat alles da :?
    Wenn nicht, frag mal dem Pio' seinen Tüv-Prüfer

    ..On the other side I'll see you again..

  • Vielen lieben Dank Leute.
    Das sind noch ein paar Infos, die echt nützlich sind. Aber am Ende habt ihr Recht. Es hat sich ja nichts verändert, vielleicht ein paar Kilos drauf, die Höhe und Farbe :rolleyes:

    Zitat

    Klingt alles ein bisschen komisch, denn "unser" TÜV wiegt und vermisst ihn auch vor Ort. Er hat alles da :?

    War bei der TÜV-Leitstelle, bin dann nach Rheinhausen gefahren und wollte fast in Moers vorbei düsen.
    Ich kann das verstehen wenn man genervt ist, aber ich finde als TÜV-Prüfer sollte man, da es um die Sicherheit der Fahrzeuge geht nicht jemanden fast despektierlich wegschicken. Naja mit sowas muss man sich aber leider abgeben.


    Zitat

    in den Aufbaurichtlinien steht schon mal nix von ner Eintragungspflicht.

    Wenn ich das richtig verstanden/gelesen habe wird da über eine Fixierung mit Metallplatten gesprochen. Bei VW wurde gesagt, dass es reicht, das Dach zu kleben. Wat denn nu?!
    Bei einer Reimoeinbauanleitung wurde gesagt, dass es nur geklebt wird.

    Ich halte euch auf dem laufenden. Dann wahrscheinlich auch in meinem Thema.


    Grüße,
    René